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Muellentsorgnung auf Rastplatz. Polizei wird sich bei mir melden !

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Muellentsorgnung auf Rastplatz. Polizei wird sich bei mir melden !
By Rennfahrer (217.85.220.168) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 12:48:

Heute ist mein Chef zu mir gekommen, meint "wunder dich nicht, wenn bei dir die Polizei aus MA-Sandhofen meldet, ich hab denen deine Nummer gegeben".
Grund : Am 1. November soll jemand auf der A6 schwetzingen- hockenheim / Mannheim- Schwetzingen auf einem Rastplatz einen, oder 2 Muellsaecke rausgeworfen haben, und zwar von einer Apotheke, die ich an diesem Tag beliefert habe.
Eigentlich mache ich mir ja keine Sorgen, ich wars ja nicht, gibt auch noch einen Fahrer vor mir, und einen nach mir, und noch nachts. WEnn die Polizei sich also bei mir meldet, soll ich deren Einladung folgen und nur das noetigste sagen, oder soll ich einfach nicht hingehen, also meine Aussage verweigern ??
Vielen Dank schonmal im Voraus!

By Alberto (62.224.96.99) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 14:00:

Grundsätzlich nichts aussagen,,,, dann werden sie wohl an anderer geeigneter Stelle ermitteln müssen. Warum?
MAN HAT KEINE MITWIRKUNGSPFLICHT BEI DER AUFKLÄRUNG VON ORDNUNGSWIDRIGKEITEN ODER STRAFTATEN!

By alfa (195.124.135.7) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 14:06:

Wenn du das nicht warst, dann solltest du ganz ehrlich denen sagen dass du das nicht wartst und wann du die Strecke befahren hast, oder sie ggf überhaupt nicht an dem Tag befahren hast, bzw., dass da noch andere Fahrer die gleiche Tour an dem Tag gemacht haben, aber die musst du ja nicht kennen, denn du bist nicht der Disponent.
Wenn du mauerst, vermuten die, bei dir schon an der richtigen Adresse zu sein.
Die Sache als solches ist eine böse Schweinerei, die die Firma in Verruf bringen kann, aber wie du es schreibst, kann ich die REaktion von deinem Chefchen nicht nachvollziehen, denn er erweckt den Eindruck du wärst der Übeltater. Zu einer solchen Schuldzuweisung hätte aber vorher ein internes Gespräch mit den Infragekommenden gehört, bevor man derPolizei gegenüber eine Aussage macht.

By Speedy Gonzales (195.252.136.220) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 14:07:

Na Dein Chef steht ja voll hinter Dir. Wie kommt er überhaupt dazu irgendwas zu sagen? Mal davon abgesehen finde ich eine Müllentsorgung dieser Art echt ätzend.

By Goose (62.180.185.35) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 15:32:

Das sehe ich anders. Es gibt Dinge, da sollte man volle Kooperation mit der Polizei erwarten können, und hierzu zählt auch die illegale Entsorgung von medizinischen Abfällen.

Gruß
Goose

By N.N. (195.37.128.1) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 23:41:

@Goose

Welche Rechtsgrundlagen gibt es für Deine Ausführungen? In welchem Gesetz oder in welcher Verordnung befindet sich eine Auflistung von Tatbeständen, bei denen der Bürger (womöglich noch bei Strafandrohung) zur "vollen Kooperation mit der Polizei" verpflichtet ist?

Nach meinem möglicherweise unvollständigen Kenntnisstand besteht eine Pflicht zur Anzeige von Straftaten nur bei wenigen Kapitalverbrechen wie Mord und Totschlag. Selbst da gibt es Ausnahmen (z.B. für Geistliche, Rechtsanwälte, Ärzte, nahe Angehörige). Daneben hat jedermann als Beschuldigter ein uneingeschränktes Zeugnisverweigerungsrecht, ebenso als naher Angehöriger eines Beschuldigten oder als Zeuge, wenn er sich durch eine Aussage der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen würde.

Hat sich da neuerdings etwas geändert?

By farendil (217.0.227.96) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 23:47:

@nn: goose hat "sollte" geschrieben.
daß heitß, daß es keine gesetzliche grundlage, also kein "muss" gibt, sondern er meinte damit seine eigenen moralischen grundsätze.

By HarryB (203.198.106.232) on Mittwoch, den 5. Dezember, 2001 - 01:41:

Da gebe ich Dir hundertprozentig recht, Goose, und wuerde es sogar generell auf illegale Muellentsorgung, nicht nur medizinische Abfaelle, erweitern. N.N.'s einwand laesst mich eigentlich nur noch mit dem Kopf schuetteln....

By Rennfahrer (217.85.223.210) on Mittwoch, den 5. Dezember, 2001 - 08:08:

Also, ich hab heute noch mit einem Kollegen gesprochen, der die Tour morgens und nachts faehrt, er hat mir gesagt, das mein (unser) Chef alle Nummern derjenigen Fahrer weitergegeben hat, die nach Pforzheim fahren. Also hat sich ja das schonmal geklaert. Ausserdem, warum sollte ich auf einen Rastplatz fahren, ein oder zwei Muellsaecke wegschmeissen, wenn ich doch bei uns in der Firma alles in einer Papppresse oder sonst wie entsorgen kann ?!
Mir gings ja nur darum, wie ich mich den Polizisten gegenueber verhalten soll, wie Alberto sagt Aussage verweigern, oder einfach sagen, ich wars nicht ?
Mein Chef hat ja ausserdem nachgeschaut, dass ich an diesem Tag gefahren bin, am naechsten Tag war auch ein Feiertag, ausserdem weiss ich aber nicht, wann der Muell gefunden wurde, wenn ich Post oder einen Anruf bekomme melde ich mich wieder....!

Ob es jetzt medizinische Abfaelle waren weiss ich nicht genau, meistens sind es einfach Muellsaecke mit Pappverpackungen, aber anderes ist auch moeglich.
Aber trotzdem, ch finde es auch nicht in Ordnung, seine Abfaelle auf einem Rastplatz, oder in Autobahnausfahrten zu entsorgen !

By Goose (62.180.184.199) on Freitag, den 7. Dezember, 2001 - 15:02:

@nn: wie farendil schon sagte, ist das keine gesetzliche Verpflichtung sondern lediglich meine persönliche Moralvorstellung

Gruß
Goose

By TMX (160.45.10.9) on Montag, den 10. Dezember, 2001 - 16:36:

goose: Zustimmung! Gegen solche Umweltsünden muß man entschieden vorgehen. Ich selbst habe mal in Italien jemanden angezeigt, der einen ganzen Kasten voll leerer Cola-Glasflaschen über eine Klippe am Gardasee heruntergeworfen hat. Voller Erfolg: Ich hatte halt im richtigen Moment auf den Auslöser gedrückt...und dann das Kennzeichen notiert.

By Rennfahrer (217.85.213.173) on Mittwoch, den 12. Dezember, 2001 - 06:57:

Post ist gekommen, hab den Brief eben erst entdeckt.

Sehr geehrter Herr ...

Zu Ihrer Vernehmung als BETROFFENER wegen Verstosses gegen das Abfallgesetz,
Tatort: 01.11.2001, 08.50 Uhr
Tatort: BAB 6 Heilbronn-Mannheim bei km 586 bitten wir Sie, sich am Dienstag den 18.12.2001 um 10.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung blablabla einzufinden....

Da ich also nicht mal Beschuldigter bin, soll ich absagen, kann nicht, keine Zeit,
einfach nicht hingehen, oder
hingehen, nur das noetigste sagen?!

Aussage verweigern waere ja doof, bringt ja nichts, hab kein Bock das die sich denken, was ist das denn fuer einer, usw. !Aber andererseits hab ich auch keinen Bock mich mit denen zu unterhalten ... ;)

PS: Ich bin die Tour an diesem Tag anscheinen gefahren, laut Chef, wenn das korrekt ist, dann sowieso erst gegen 16:30 !

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 12. Dezember, 2001 - 09:06:

@rennfahrer
für mein Verständnis sind da noch Fragen offen, bevor ich mich zu gackern traue:
1. Hat dein Chefchen auch die Namen der anderen Fahrer die in Frage kommen können, genannt oder nur dich?
2. Wann wurde der Abfall gefunden? Vor oder nach deiner Tour?
So wie es geschrieben steht, bist du nicht Beschuldigter, es kann also sein, dass die noch keinen konkreten Verdacht haben und erst mal alle in Frage kommenden befragen.

By HarryB (203.198.106.84) on Mittwoch, den 12. Dezember, 2001 - 09:23:

Sehe ich aehnlich wie alfa. Offensichtlich haben sie keinen konkreten Verdacht und wollen alle Beteiligten hoeren. Da Rennfahrer offensichtlich ein gutes Gewissen hat, wuerde ich an seiner Stellung zu dieser Anhoerung oder Vernehmung gehen und mit offenen Karten spielen. Jegliche Deckungstaktik koennte den Argwohn wecken, dass da wer 'ne Leiche im Keller hat.....

By farendil (217.0.227.39) on Mittwoch, den 12. Dezember, 2001 - 09:31:

@rennfahrer: der betroffene ist der beschuldigte in owi - angelegenheiten!

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 12. Dezember, 2001 - 12:49:

@farendil
bist du sicher (Betroffener = Beschuldigter), ich bin kein Jurist, aber noch lernfähig. Und das OWiG kenne ich auch nicht auswendig. Habe nur einen Streifen am Ärmel ...kennt jemanden der....

By Goose (62.180.186.232) on Mittwoch, den 12. Dezember, 2001 - 13:04:

Farendil hat Recht. Der "Betroffene" im OWi-Verfahren ist der "Beschuldigte" im Strafverfahren.

Gruß
Goose

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 12. Dezember, 2001 - 14:18:

@goose
danke!!!

By Alberto (62.224.97.44) on Mittwoch, den 12. Dezember, 2001 - 14:48:

@Rennfahrer
Wenn du es warst, dann würde ich nicht hingehen.
Wenn aber garantiert nicht, dann würde ich hingehen - alles logisch erklären - und gemeinsam mit den beamten nach den möglichen Schuldigen suchen.

By Rennfahrer (217.85.213.173) on Mittwoch, den 12. Dezember, 2001 - 19:06:

Ich galub mein Chef hat alle Fahrer genannt, die an diesem Tag gefahren sind, da ist einer, der faehrt morgens u nd nachts, ich fahre von 14:00 bis 17:00 Uhr. Aber da soll irgendwann ein Feiertag gewesen sein, und das Zeug wurde morgens gefunden, was aber anscheinend nicht auf die Tatzeit schliessen laesst, nehme mal an, die Muellkolonne hat das zur Polizei gesammelt, oder Polizei hat den Muell gesehen, was weiss ich.

@ Alberto

Ich wars sicher nicht, der Rastplatz ist anscheinend ca. 10km von unserem Lager weg, da ist ne Papppresse und aller moegliche zum entsorgen.

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 13. Dezember, 2001 - 14:31:

Wenn du´s nicht warst, dann geh hin und kläre das auf. Erwähne aber, dass für dich es keinen Sinn gemacht hätte dort abzuladen, weil du paar Minuten später schon Im Firmenhof bist, wo Entsorgungseinrichtungen bereitstehen.


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