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"Angemessene Erhöhung der Buße" - was soll denn das??

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: "Angemessene Erhöhung der Buße" - was soll denn das??
By Oli (217.1.99.184) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 18:14:

Hallo,

ein Kumpel (nein, ich wars wirklich nicht!) wurde letztes Jahr irgendwas so um die +30 geblitzt, gab 3 Punkte.
Dieses Jahr im September nochmal mit +21, was ja normalerweise 80 DM + 1 Punkt ergibt.
Im Bußgeldbescheid stand nun aber "Wegen der Voreintragung im Zentralregister wurde die Buße angemessen erhöht!" - 136 DM, ob es auch mehr Punkte wurden, weiss ich jetzt nicht.

Gibts da genaue Richtlinien für diese sog. "angemessene Erhöhung", oder hat er erfolgversprechende Möglichkeiten, dagegen anzugehen??
Danke!!

By Greatblackbird (213.7.143.115) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 18:44:

Die Erhöhung richtet sich nach der Anzahl der angefallenen Punkte und ist leider erlaubt. Allerdings müssen diese Punkte einschlägig, also von derselben Art des Vergehens sein. Z.B. rechtfertigt eine Voreintragung wegen eines Überholverstoßes die Erhöhung der Regelbuße bei einem späteren Geschwindigkeitsverstoß nicht. Eine Richtlinie ist mir aber nicht bekannt, angemessen eben....

Es bleibt dann aber bei dem einen Punkt.


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