Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Fahreridentifizierung

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Fahreridentifizierung
By michael_h (62.104.220.87) on Freitag, den 30. November, 2001 - 21:12:

Hallo,

hatte vor einiger Zeit eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Bayern. Den Anhörungbogen habe ich nicht zurückgeschickt. Daher kam vor kurzem ein Polizist vorbei um mich zu identifizieren. Da ich nicht aufgemacht habe, hinterließ er einen Zettel, auf dem er mich bat mich auf der Wache zu melden. Bin hingegangen, und habe mir das Bild zeigen lassen. Es war von sehr schlechter Qualität: Sehr kleines (vergrößertes) Bild auf dem nur mein Unterkinn vage zu erkennen ist. Der Rückspiegel ging mir komplett über die Augen. Er hatte bereits mein Bild von der örtlichen Ausweisbehörde vor sich liegen. Er meinte er könne mich damit nicht 100% identifizieren und würde das den Bayern auch so melden und mein Foto mitschicken. Heute habe ich ein Einschreiben im Briefkasten gefunden, mit dem ich mir morgen wahrscheinlich den Bußgeldbescheid abholen kann.
Für mich gibt es hierfür nur folgende Erklärung:
1. er hat gesagt er könne mich nicht 100% identifizieren und hat was anderes gemeldet.
2. der Sachbearbeiter vor Ort ist mit meinem Paßfoto zu einer anderen Erkenntnis gekommen.

Wie groß ist die Chance die Sache vor Gericht anzugehen?
Was heißt 100% erkennen?

Vielleicht hat jemand in derlei Sachen Erfahrung.

By Alberto (62.224.96.103) on Samstag, den 1. Dezember, 2001 - 13:02:

Nun, es gibt Literatur - als Ergänzung zur Rechtssprechung - die empfiehlt, daß einige Merkmale der Übereinstimmung gegeben sein müssen, bis man eine eindeutige zulässige Identifizierung vornehmen kann.

Dazu müßtest du einen Anwalt - vor Ort - beauftragen, der wass davon versteht.

Das Problem dürfte aber sein, daß dieser keine große Lust hat, sich hier einzulesen und große Vorträge vor Gericht - wegen 100 DM zu halten, zumal sein Honorar dafür auch - trotz Rechtsdschutz - zu gering ist.

Im Klartext heißt dies:
Sollte deine Existenz von dieser Verurteilung bzw. Identifikation abhängen, müßtest du mit dem Anwalt eine private Honorarvereinbarung (Größenordnung 3000 DM) vereinbaren, dann wirst du wahrscheinlich gewinnen. Ansonsten eher nicht.
Denn, die Wahrscheinlichkeit, daß Du - als Halter auf dem Bild bist, ist natürlich groß - und, wenn der Richter dein Kinn identifiziert, so kann er sehr wohl zu dem Schluß kommen, daß du das bist, obwohl diese Identifizierung einer genaueren Prüfung nicht standhalten würde.

By faraday (217.81.233.88) on Samstag, den 1. Dezember, 2001 - 17:00:

ich habe mal gehört das ein gutachter 24 kriterien zur gesichtserkennung hat. wenn 3 übereinstimmen, gilt das gutachten als sicher....

By Grobi (217.228.103.158) on Samstag, den 1. Dezember, 2001 - 19:20:

Bevor ich dieses Forum kannte (schon 5 Jahre her)
hatte ich auch so einen dummen Fall: Auf der BAB mit Video von der Brücke aufgenommen (kein Foto) Wagen auf Mutter zugelassen. Der Polizist kommt und erkennt "zweifelsfrei" meine Mutter und ihren "Geliebten" (deshalb sei er extra mittags gekommen...) Ich bin mit nem Kumpel gefahren...
Ich hab dann gesagt "Ich wars" (jaja, war dumm :-() Dann hat er mich plötzlich erkannt...
Sehr beruhigend, daß das Auge des Gesetzes so scharf ist... (man denke an einen Mordfall, o.ä.) Da hat man kaum eine Chance rauszukommen!!!

Grobi


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page