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Ja ja, die Fußballfans...

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Ja ja, die Fußballfans...
By Lutz (62.104.204.83) on Montag, den 26. November, 2001 - 20:05:

Es wäre schön, wenn ihr mir helfen könntet... Letzten Samstag nach einem gewonnenen Heimspiel des CFC stiegen wir zu dritt ins Auto, ich auf den Beifahrersitz. Freudetrunken öffnete ich das Beifahrerfenster, und hielt eine ca. 1,20 m lange Fahne hinaus, wie man das eben so macht. Das heißt, die Fahne wehte draußen herum, der Stock, an dem sie befestigt war, befand sich größtenteils im Wageninneren und wurde von mir festgehalten.
Kaum waren wir 500 m gekommen, mussten wir an einer Ampel warten. Neben uns hielt urplötzlich ein Einsatzwagen der Polizei, ein Beamter sprang heraus, riss die Fahne aus dem Auto und weg waren die Brüder. Wir also zum Revier, dann kam der auch und brüllte mich nach meiner Frage zu Name, Dienstgrad und Sachverhalt erstmal voll, dass ich keine Fragen zu stellen hätte. Die Fahne wollte er erst rausrücken, wenn ich die Personalien angebe und er eine Ordnungswidrigkeitsanzeige geschrieben hätte. Ich versicherte ihm, meinen Personalausweis aus dem Auto zu holen und suchte flugs das Weite.
Jedoch ließ mir das willkürliche, arrogante und unhöfliche Benehmen dieses Grünrocks keine Ruhe, so dass ich heute wieder zum Revier fuhr, mit dem festen Willen, dem Typ eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu verpassen und meine Fahne wiederzuholen. Nachdem er fast handgreiflich wegen meiner samstäglichen Fluchtaktion wurde (unverständlich, normal hätte ich ja gar nicht kommen brauchen) und mir den Blick auf seinen Dienstausweis verweigerte, gab ich meine Personalien ab und erhielt die Fahne zurück, mit dem Hinweis, dass er eine Anzeige aufgegeben hätte. Weitere Aussagen gab er trotz Aufforderung nicht ab.
Ich also eine Tür weiter zum Dienstaufsichtsbeschwerdemann. Der holte den arroganten Typ (plötzlich war der lammfromm) und dessen Vorgesetzten hinzu und so erfuhr ich endlich, warum ich die Anzeige gekriegt habe. Die Ladung im Auto (also die Fahne) sei laut $22(5) StVO ungenügend gesichert gewesen (keine Lämpchen vorn und hinten) und eine Gefährdung für die Fußgänger. Die Beschwerde wurde übrigens nicht zugelassen, auf einmal wollte der nix getan haben, und wem werden die wohl glauben?
Meine Frage nun: Was passiert mit der Anzeige? Den Fahrer kennen die nicht, ist der nicht für das Sichern der Ladung verantwortlich? Hat deswegen mein Einspruch Erfolg? Ich kann doch auch fiktive Zeugen angeben, die angeblich vor und hinter uns gefahren sind und zu unserem Fanklub gehörten und gesehen haben, dass die Fahne wirklich nicht geschwenkt wurde (wurde sie auch nicht, das ist unmöglich in einem fahrenden Auto)? Was sind andere plausible Gründe für einen Einspruch?

Sorry, war recht umfangreich und ist normalerweise eine Lappalie, aber für mich ist das pure Willkür eines einzelnen Beamten, die ich nicht noch bezahlen will.

Danke für eure Hilfe,
Lutz

By farendil (217.0.227.22) on Montag, den 26. November, 2001 - 20:19:

@lutz: sehr merkwürdig, das verhalten...
Die Beschwerde wurde übrigens nicht zugelassen,
was bitte soll daß heißen????
meinst du die dienstaufsichtsbeschwerde?
die muß nicht zugelassen werden - sie ist fristlos, formlos (und meist folgenlos *g*).
die kannst du jederzeit stellen - wenn du der meinung bist, daß es etwas am benehmen des beamten auszusetzen gab, so tu es.

By Alexander (217.230.13.21) on Montag, den 26. November, 2001 - 20:32:

... und wiedereinam der Beweis: es gibt solche und solche... In jeder Berufsgruppe gibt es eben ARSCHLÖCHER, da können die hier öfters anwesenden Kollegen des grün-weisen Trachtenvereins auch nichst dagegen einwenden, oder?
Mal völlig unabhängig von allen rechtlichen Dingen: Hat ein Bürger welcher u.U. eine (kleine) Owi begeht - vielleicht sogar aus Unwissendheit - nicht auch das Recht wie ein Bürger und nicht wie ein Mensch zweiter Klasse behandelt zu werden? Klar, bisher haben wir die Gegenpartei nicht gehört (werden wir wohl auch auf Grund der Wahrscheinlichkeit wohl kaum...) aber selbst bei einer (vielleicht) einseitigen und übertriebenen Darstellung (was ich aber nicht unbedingt unterstellen mag) wäre das Verhalten des Beamten gegenüber Lutz meiner Ansicht nach mehr als unangebracht. Eine freundliche Aufforderung den Gegenstand doch bitte im Fahrzeuginneren zu verwaren wäre da doch vielleicht auch zweckdienlich gewesen!?
Aber wie schon gesagt: es gibt solche und solche... Da können Goose & Co nur versuchen die Ehre der Polizei durch korrektes Verhalten und (bei kleineren Owis) Freundlichkeit gegenüber selbst sündigen Bürgern zu Retten und das teilweise übertriebene Verhalten anderer ihrer hier angespochenen Kollegen ebenfalls nicht als das gelbe vom Ei anzusehen :-)

Einen schönen Gruß an die Forums-Leser und Schreiber, die netten (und nur die!!!) Leute in Uniform und einen schönen Abend wünscht euch
Alexander

By Lutz (149.225.89.241) on Montag, den 26. November, 2001 - 20:55:

@farendil
Der Mensch meinte nur: "Nach Sachlage muss ich Ihnen den Beschwerdeantrag abschlägig bescheiden". Ich war aber auch gar nicht scharf darauf, ich wollte lediglich ein "normales" Gespräch mit diesem Rindvieh führen, um z.B. die Gründe für die Anzeige zu erfahren. Und wie du schon schreibst, meistens hat sowas eh keine Folgen... Außerdem gehöre ich zu den Menschen, die sich der Bequemlichkeit halber jeden Ärger vom Hals halten. Stattdessen tut mir der Typ einfach leid.
@alex
Volle Zustimmung! Und der Bericht war nicht über-, sondern untertrieben. Selbst die Kollegen des Blödmanns haben im hinteren Teil des Gangs (vorne wurde ich angeschnauzt und abgefertigt, obwohl ich höflich blieb) die Köpfe geschüttelt. Ich sollte mir offensichtlich vorkommen wie ein Schwerverbrecher.
Aber das ist die Ausnahme, ich habe beruflich und privat viel mit Polizisten zu tun, die meisten sind höflich, sachlich und halten sich an die Vorschriften.
@alle
Bitte nicht so sehr über die Polizei aufregen, das hab ich in den letzten drei Tagen selbst genug gemacht. Viel lieber hätte ich Antworten auf meine Fragen zur Anzeige.

Danke, Lutz

By Alexander (217.230.13.21) on Montag, den 26. November, 2001 - 21:11:

kleine Frage: Wie läuft eine korrekte Beschlagnahmung eigentlich ab? So wie bei Lutz geschildert ja wohl nicht, oder?

Gruß Alexander

By Lutz (213.7.77.198) on Montag, den 26. November, 2001 - 21:17:

@alex
Mir haben die gesagt, in Stresssituationen wie Einsätzen bei einem Fußballspiel wäre es durchaus möglich, dass es so durchgeführt wird, wie es bei mir gelaufen ist, also auch mal ohne Vorstellung des Beamten und ohne Liste der beschlagnahmten Dinge. Oder auch bei volltrunkenen Personen, die z.B. mit einem Messer rumfuchteln.
Glauben kann ich das nicht.

Übrigens, was ich vergessen habe: die einheitliche Falschaussage der Beamten lautet, dass die Fahne mehr als 40 cm über den Seitenrand des Autos hinausragte, weswegen die Anzeige folgte.

Lutz

By Grobi (217.85.47.28) on Montag, den 26. November, 2001 - 22:02:

@Lutz: Erstmal grünweiße Grüße vom VFB Lübeck (ich hoffe du meinst nicht euer Spiel gegen uns
:-( ) Das was du schreibst ist mir mal auf der BAB passiert. Da hatten wir zwei Schals aus den Fenstern hängen und wurden angehalten. Nach Aufforderung die Schals ins Fahrzeug zu legen haben sie uns aber weiterfahren lassen :-)
Komisch, daß sowas sogar bei einem Heimspiel passieren kann *wunder*
Grobi

By kitt (62.180.190.236) on Dienstag, den 27. November, 2001 - 13:25:

Gut so Lutz, zeig es denen.

By Polizist (193.196.186.253) on Dienstag, den 27. November, 2001 - 14:45:

Das Verhalten des Kollegen scheint mir sehr dubios. Angenommen, die Fahne war wirklich eine Gefährdung für Fußgänger gewesen. Dann hätte er eine Owi-Anzeige schreiben können- kein Thema. Die Beschlagnahme erscheint mir bei flüchtiger Prüfung jedoch unverhältnismäßig. Mildestes Mittel wäre IMHO gewesen, die Fahne ins Auto zulegen.
Aber gut, er hat die Beschlagnahme durchgeführt. Vermutlich dann nach Polizeirecht zur Gefahrenabwehr. Der Grund ist aber zweitrangig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass im Polizeirecht dieses Bundeslandes die Ausstellung einer Bescheinigung nicht vorgesehen ist. In der STPO und im PolG BW ist es zwingend vorgeschrieben. Da entschuldigt auch Stress nicht. Wäre ja nochmal schöner, schließlich stehen wir oft genug im Stress. Gewisse Formvorschriften sind einzuhalten. Wird das nicht getan ist es ein Dienstvergehen. Und wird dem Dienstvorgesetzten ein Dienstvergehen eines Beamten bekannt, so hat er ein Disziplinarverfahren, hier Vorermittlungen, einzuleiten. So steht es in der Landesdisziplinarordnung von BW. Kann mir nicht vorstellen, dass es anderswo anders ist. Natürlich muss man nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen und das gesuchte Gespräch mit dem Vorgesetzten war sicherlich sinnvoll. Allerdings ensteht mir auch hier der Eindruck, dass er den "lästigen Bürger" wimmeln wollte und dessen Unwissenheit ausnutzte.
In der Summe der Gesamtumstände, also unhöfliches, falsches Auftreten, Durchführungsfehler bei der Beschlagnahme, die so gar nicht rechtmäßig war, hätte ich dem Kollegen schon ein paar deutliche Worte gesagt. So kann es nämlich auch nicht sein. Wir sind für den Bürger da, nicht wegen ihm.

(das ganze natürlich unter der Annahme, der geschilderte Fall hat sich so zugetragen...)

Viele Grüße,

ein Polizist

By Alexander (217.81.143.60) on Dienstag, den 27. November, 2001 - 19:31:

@Polizist:
Solche wie Dich sollte es mehr geben - fair und korrekt :-)

Ich zahle meine 20-50 DM wenn ich mal zu schnell war oder 'n illegalen Weg gefahren bin auch viel lieber an einen netten Beamten als an ein Ekelpaket - einem solchen sag ich dann lieber meine Meinung... Wie heißt es so schön "Wie man in den Wald hereinschreit so schreit es auch raus"

Gruß Alexander

By Lutz (141.55.201.161) on Dienstag, den 27. November, 2001 - 19:37:

@polizist
Sehr vernünftige Einstellung! Du hast recht, auch im Sächsischen Polizeigesetz ist eine Bescheinigung über die Beschlagnahme vorgeschrieben, ich hab nachgeschaut. Die Bescheinigung hab ich aber nicht bekommen, das wusste auch der Dienstvorgesetzte. Trotzdem bin ich zu 100 % sicher, dass der kein Verfahren eingeleitet hat, für die war nach dem Gespräch der Fall erledigt. Kann ich das noch irgendwie anregen?
(Wie gesagt, normalerweise würde ich ohne mit der Wimper zu zucken die 50.- bezahlen, aber das Verhalten des Beamten ging eindeutig zu weit.)

By Polizist (193.196.186.253) on Dienstag, den 27. November, 2001 - 21:52:

@Lutz: Kann ich das noch irgendwie anregen?. Sicherlich. Eine schriftliche Beschwerde an die Polizeidirektion oder aber an die Landespolizeidirektion kann Wunder wirken. Allerdings weiß ich nicht, wie die Polizeiorganisation in Sachsen ist. Da Sachsen aber beim Aufbau von Baden-Württemberg unterstützt wurde, wird es wohl ähnlich sein.
Auf jeden Fall an die vorgesetzte Dienststelle schreiben, die für die Dienststelle des Kollegen verantwortlich ist. Musst du halt irgendwie recherchieren.
Gleichwohl solltest du zwischen deinem Verstoß und dem Verhalten des Beamten eine Trennung durchführen. Die Owi mag ins Haus stehen (von wegen Fußgängergefährdung) auch wenn man darüber streiten kann, allerdings solltest du dies vom Verhalten des Beamten trennen.

Viele Grüßem,

ein Polizist

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 28. November, 2001 - 11:23:

@lutz

...und eine positive Grundtendenz in das Schreiben:
... eine Erfahrung gemacht, die so garnicht mit meinem prinzipiell positiven Eindruck der sächsischen Polizei übereinstimmt..., zu befürchten, dass diese Handlungsweise in dem Revier weitergeführt wird....etc, aber nicht schleimen!
Jedenfalls hat überall bei Beschwerden der typische Meckerer, oder jemand, der in ein Negativ-Klischee passt wesentlich weniger Chancen, als der, der eine ausgewogene Position darlegt, aus der erkannbar ist, dass er Pros und Kons gegeneinander abgewogen hat.

By Lutz (62.96.140.244) on Mittwoch, den 28. November, 2001 - 13:26:

Danke, aber würde hier nicht auch (evtl. zusätzlich zu dem Schreiben) eine Dienstaufsichtsbeschwerde meinerseits bei dem betreffenden Revier funktionieren, die AUSSCHLIEßLICH den Verstoß gegen Paragraph XX des Polizeigesetzes (eben wegen der fehlenden Bescheinigung) zum Inhalt hat, ohne auf das sonstige Verhalten des Beamten einzugehen? Oder kann ich sowas nicht in einer DAB angeben?

Davon unabhängig, woher weiß ich denn als Nicht-Beamter, ob eine DAB oder sonstige Beschwerde überhaupt bearbeitet wird und nicht sofort im Papierkorb verschwindet? Habe ich das Recht auf Auskünfte zum Stand der Beschwerdebearbeitung?

Lutz

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 28. November, 2001 - 16:36:

Einer Dienstaufsichtsbeschwerde muss nachgegangen werden. Die vor Ort abzugeben wäre taktisch unklug, im günstigsten Fall würden die die mit ihren Kommentaren dazu, weiterleiten und nichts passiert. Besser ist, du schickst die an "weiter oben", dann bekommen die das Ding von oben runter zusammen mit einigen unbequemen Fragen.

By Polizist (193.196.186.253) on Mittwoch, den 28. November, 2001 - 17:45:

Es ist vielleicht sogar besser, wenn du die Sachverhalte trennst. Das unmögliche Verhalten und die unrechtmäßige Beschlagnahme.
Hinsichtlich der Beschlagnahme ist glaub ich eine Fachaufsichtsbeschwerde das richtige Mittel. Die müsste an die Fachaufsichtsbehörde gehen. Da ich aber mit dem Thema noch nie so richtig zu tun hatte (Gott sei Dank), kann ich dir dazu leider keine definitiven Antworten geben.
Wer Fachaufsichtsbehörde ist, müsste aber im entsprechenden Polizeigesetz drinne stehen.

Wobei mir gerade noch in den Kopf kommt, dass du gegen die Beschlagnahme ja auch Widerspruch einlegen kannst. Auch im Nachhinein. Da gibt es dann so verschiedenen Klagearten, die vor dem Verwaltungsgericht ausgefochten werden (Fortsetzungsfestellungsklage und so Zeugs).
Aber da bin ich echt nicht fit.

Viele Grüße,

ein Polizist

By Lutz (141.55.201.157) on Mittwoch, den 28. November, 2001 - 18:19:

Also, ich mach es jetzt so:
Da der unmögliche Beamte in der Polizeidirektion Chemnitz arbeitet, ist wohl das Polizeipräsidium Chemnitz die übergeordnete Dienststelle.
Deshalb schicke ich nun
1. eine Fachaufsichtsbeschwerde (gute Idee!) wegen der unrechtmäßigen Beschlagnahme und
2. eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen des unkorrekten Verhaltens
jeweils an das Polizeipräsidium.

Berichtigt mich bitte, falls das von mir falsch verstanden wurde, ansonsten danke!!!

Gruß, Lutz

By farendil (217.0.227.125) on Mittwoch, den 28. November, 2001 - 18:25:

Lutz, wärst du so nett und würdest mir mal eine Mail schicken?? Danke!

By Lutz (213.6.221.11) on Mittwoch, den 28. November, 2001 - 20:26:

Noch eins zum Schluss: Sollte ich in diesem Thread versehentlich beleidigende Äußerungen getätigt haben, nehme ich diese hiermit zurück!

Lutz


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