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Das dürfte "gegessen" sein - aber überhaupt....

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Das dürfte "gegessen" sein - aber überhaupt....
By Kutscher (62.180.150.98) on Sonntag, den 25. November, 2001 - 01:05:

Hallo Leute!

Bin am 4.3.01 mit dem Firmenauto geblitzt worden und hab einen am 6.4.01 datierten ABogen (mit eigentlich recht deutlichem Foto) bekommen. Das Ding habe ich geflissentlich ignoriert und bis heute nichts weiter erhalten. Das dürfte also gegessen sein...

Aber es stellt sich doch prinzipiell die Frage, ob man auf den ABogen überhaupt antworten sollte. Zwar drohen die einem ja mit Bußgeld, aber letztlich ist doch jeder Tag Verjährungsfrist recht kostbar... ;-)

Wer will beweisen, daß das Schriebs überhaupt bei mir angekommen ist und selbst wenn, dann findet sich sicher eine Freundin, die einen an die Bußgeldstelle adressierten Brief mit zum Briefkasten genommen hat. (Wäre eigentlich noch eine Variante: leeren, offenen Brief zurückschicken) ;-)

By farendil (217.0.226.243) on Sonntag, den 25. November, 2001 - 01:14:

@kutscher: ließ doch erst mal im forum - das wird ja nun wiklich mind. 1x pro woche erklärt:
ein a-bogen wirkt verjährungsunterbrechend mit dem datum seiner ausstellung, egal ob angekommen oder nicht...

By Kutscher (62.180.6.124) on Dienstag, den 27. November, 2001 - 18:34:

@farendil:
ich wollte eigentlich mehr auf die Antwort hinaus. Der Eingang der Antwort bei der Behörde unterbricht die Frist doch auch wieder. Oder etwa nicht? Auf jeden Fall erinnert man doch mit der Antwort den verschlafensten Sachbearbeiter wieder an den Fall - ohne Antwort "verpennt" er vielleicht die Frist wie in meinem Fall.
Andererseits wird mit Strafe gedroht, wenn man nicht antwortet - aber kann sich es die Behörde da auch so einfach machen und sagen: "A-Bogen ausgestellt = A-Bogen angekommen"? Das ist doch eigentlich wieder etwas ganz anderes, oder? Daß die Ausstellung des A-Bogens die Verjährung unterbricht liegt doch daran, daß ab diesem Tag gegen den "Richtigen" ermittelt wird (so hab ich es jedenfalls verstanden). Wenn man mich also drankriegen wollte wegen "nicht geantwortet in 1Wo. nach Zugang" dann müßten die ja den Zugang des A-Bogens beweisen.
Antworte ich also nicht, gewinne ich bestenfalls 1-2Wo. Verjährungsfrist und muß schlimmstenfalls darum streiten, ob der A-Bogen angekommen ist. Oder hab ich da einen Denkfehler drin?

By farendil (217.80.144.135) on Mittwoch, den 28. November, 2001 - 01:13:

@kutscher:
1: eingang des a-bogens bei der behörde unterbricht verjährung nicht.
2:ausstellung des a-bogens unterbricht verjährung nur gegen den betroffenen (also den adressaten)
3:strafe bei nichtantwort ist makulatur - der zugang kann nicht bewiesen werden, gleichwohl unterbricht die ausstellung die verjährung


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