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Geblitzt mit Leica-XV2 (Zeitpunkt nicht korrekt)

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Geblitzt mit Leica-XV2 (Zeitpunkt nicht korrekt)
By wolf (145.253.2.43) on Donnerstag, den 22. November, 2001 - 11:06:

hallo zusammen,

ich wurde ausserorts mit einer leica-xv2 geblitzt auf einer vierspurigen schnellstrasse. erlaubt waren 70km/h. gefahren angeblich 99km/h.

fahrzeug ist ein firmenwagen. der anhörungsbogen ging nach drei wochen an meinen arbeitgeber (AG) und anschliessend an mich.
zwischenzeitlich kam ein zweiter anhörungsbogen mit photos. etwas schlechte qualität. den behörden ist mein name noch nicht bekannt.

zu dem zeitpunkt an dem der verstoss stattgefunden haben soll, war ich nachweisslich an einem anderen ort (ca 200 km entfernt) zeugen sind vorhanden und können das auch bestätigen.

richtig ist, dass ich diese strecke einen tag später gefahren bin, aber garantiert nicht mit 99km/h, da ich diese strecke kenne und den "typen" im gebüsch mit der kamera -----in der hand----- auch noch gesehen habe.

meine frage: wenn diese leute nicht in der lage sind, den richtigen zeitpunkt anzugeben, geclont bin ich noch nicht, wie kann überhaupt diese messung korrekt sein. sind solche beweismittel zulässig?

danke für jede antwort

wolf

By Multa (172.178.12.212) on Donnerstag, den 22. November, 2001 - 15:33:

Grundsätzlich sind diese Beweismittel zulässig. aber in deinem Fall nachweislich nicht. Da es Zeugen gibt, die bestätigen, dass du zum angegebenen Zeitpunkt nicht an der Stelle gewesen sein kannst, haben sie kaum eine Chance das durchzubringen. Am besten Widerspruch einlegen! Die weiteren Schritte können dir hier andere geben!

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 22. November, 2001 - 16:35:

Moment mal, Widerspruch einlegen kann er ja noch garnicht, es ist ja noch kein BG Bescheid gekommen. An wen ist denn der zweite A Bogen adressiert, an die Firma oder an dich? Wenn der auch an die Fa gegangen ist, ist die Verjährung für dich noch nicht unterbrochen.
Kannst ja irgendeine Sekretärin auf dem A Bogen drauf schreiben lassen, dass auf den Bildern ein Mitarbeiter der Fa nicht erkannt werden kann.

By reimar (195.127.201.98) on Freitag, den 23. November, 2001 - 09:22:

@alfa
Dann würde der Arbeitgeber ja wohl eine Fahrtenbuchauflage bekommen, wenn er nicht nachweisen kann, wer zum fraglichen Zeitpunkt gefahren ist.
@wolf
Wie kann den Behörden dein Name nicht bekannt sein, wenn du bereits einen A-Bogen bekommen hast?

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 23. November, 2001 - 09:51:

@reimar
Nicht zwangsläufig. Nur wenn das Unternehmen mehrfach ausgesagt hat es wisse nnicht mehr wer...
Meist drohen die Ordnungsämter eine Zeitlang mit Fahrtenbuch. Wenn das Unternehmen den Nutzungsberechtigten nennt, ist es selbst aus dem schneider. Der aber würde dann als Angeschuldigter die Aussage verweigern. Bei einem schlechten Foto hätte die Behörde es dann schwer, den "Sünder" zu ermitteln. Schwierig wird es nur dann, wenn die dann einfach behaupten (Die grünen Männchen beim Besuch) der Nutzungsberechtigte sei der kaum erkennbare Kerl auf dem Radarfoto.

By HarryB (203.198.120.134) on Freitag, den 23. November, 2001 - 10:28:

Wie waere es denn, wenn wolf, da er ja nun schon 'nen Anhoerungsbogen bekommen hat, gleich mal antwortet, dass er zu besagtem Zeitpunkt nicht am Ort war und auch gleich noch die Zeugen/Beweise anfuehrt? Dann muesste das Ding doch eigentlich in der Rundablage verschwinden, gelle?

By wolf (145.253.2.43) on Freitag, den 23. November, 2001 - 12:09:

hallo zusammen,
danke für die antworten.
der anhörungsbogen sowie die erinnerung mit den bildern gingen über meine firma zur beantwortung an mich. habe beide in die unterste schublade ge(ver)steckt. deshalb ist mein name den behörden noch nicht bekannt. die bilder (allerdings photokopien) sind von mittlerer qualität. eine zeugenbelehrung und besuchansandrohung sowie ein bilderabgleich mit dem einwohnermeldeamt war auch angeheftet. möchte nur wissen, was die abgleichen möchten, wenn keine daten von mir vorhanden sind. ich habe nur die hoffnung, nachdem mein arbeitgeber, mein namen bis heute nicht genannt hat, die sache im sande verläuft. was die fahrtenbuchauflage für meinen brötchengeber betrifft, so meine ich, dass die behörde sich nicht mit dem grössten bayerischen automobilkonzern anlegen möchte. da die ganze sache angeblich am 4.10.01 (ist mir immer noch ein rätsel, wie die behörde sich in der zeit und datum irren konnten, -die sache stinkt zu himmel-) passierte kommt noch ein "strohhalm" dazu, ich bin ab ende nächster woche für ca. 5 wochen nicht erreichbar (krankenhaus und kur). könnte doch dann mit der verjährung klappen.

By farendil (217.0.226.212) on Freitag, den 23. November, 2001 - 12:12:

"impfe" irgendwie diejenigen, de mit dem
"besuch" bzw. einen 2. a-bogen in berührung kommen können.

dann sollte es klappen.

By Reimar (195.127.201.98) on Mittwoch, den 28. November, 2001 - 10:48:

@alfa
Bei mir läuft derzeit genau das ab (siehe "Geblitzt mit Firmenwagen-droht Fahrtenbuch?"). Ich habe nun einen freundlichen Anruf von meiner Polizeidienststelle erhalten, doch mal kurz vorbeizuschauen zwecks Fotovergleich mit der Realität. Bin nicht dagewesen, muß aber damit rechnen, daß die sich nicht so leicht abschütteln lassen. Wie lange wird das Spielchen wohl dauern (OWi +25 km/h BAB, bereits 3 Punkte vorhanden) ?

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 28. November, 2001 - 11:39:

@reimar
das geht schon so ein zwei Wochen, das hängt auch manchmal vom Schichtdienst des bearbeitenden Beamten ab, meint wenn der in der nächsten Woche Nachtdienst hat, siehst du ihn eine Woche nicht, denn meiiner Beobachtung nach, bearbeitet das dann kein Anderer.. Manchmal fragen die die Nachbarn....sagen sie mal, dass ist doch ihr Nachbar Dimpfelmoser nicht war??
Wenn da auch nichts kommt, gehen die zum Einwohnermeldeamt und sehen sich dort dein hinterlegtes Passfoto an.

By Reimar (195.127.201.98) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 16:48:

@alfa
Na, mal sehen. Mein Paßfoto liegt nicht hier vor, weil ich zugezogen bin. Da müßte noch weiter recherchiert werden, ich bezweilfle, daß der Aufwand für 1 Punkt und 80 Tacken gemacht wird....

By GOLFER (62.158.150.11) on Freitag, den 7. Dezember, 2001 - 14:06:

hi. dazu muss ich auch noch was fragen. von wegen zeitpunkt und so. ich stand in der schule auf dem parkplatz und die polizei hat sich die autos angeschaut. ich hatte trotz schw. rückleuchten keine reflektoren. die sache ist zwar schon gegessen (statt 100 mark und 3 punkten hab ichs geschafft auf 70 mark zu komme ohne punkte) aber mich würde es trotzdem interessieren. die haben auf ihrem mängelbericht (hing am scheibenwischer) ein falsches datum angegeben und zwar einen monat vorher. also ist der MB ja eigentlich falsch, da sie mir nicht beweisen können, dass ein monat vorher keine reflektoren dran waren. jetzt war es aber so, dass ich diesen einen monat vorher auch auf dem parkplatz stand. hätte ich da irgendwie "straferlass" bekommen können?

By Reimar (217.5.97.129) on Mittwoch, den 26. Dezember, 2001 - 15:49:

@alfa
Zunächst mal wünsche ich frohes Fest gehabt zu haben....
Bei mir waren letzten Freitag tatsächlich unsere Dorfsheriffs an der Tür für ein freundliches Gespräch. Nachdem ich in der Unterhaltung nach wie vor den Verstoß nicht zugegeben habe, bin ich gespannt. Der arme POM hat zwar was von Fahrtenbuch gemurmelt, aber die von dem Landkreis (ausstellende Behörde) auf dem auf DIN-A-4 vergrößerten Fensterausschnitt des Radarfotos war der Fahrer wirklich nicht erkennbar. Wie ich ja bereits anmerkte.
Jetzt heißt es hopp oder topp, der LK wird angesichts der Beweislage wohl einstellen müssen. Hängt von dem Bericht des ermittelnden Beamten hier vor Ort ab.
Viele Grüße von der Küste
Reimar

By billy-the-kid (145.254.147.197) on Donnerstag, den 10. Januar, 2002 - 16:47:

Wenn das Datum auf dem Messprotokoll für ein Datum angegeben ist,wo du an einem ganz anderen Ort warst,und das durch Zeugen belegen kannst,liegt ein Verfahrensfehler vor.Dabei muss nicht einmal das Datum verkehrt sein,es reicht auch schon wenn die Uhrzeit des Verstosses nicht stimmt und durch Zeugen bestätigt werden kann.
Zur Not vor Gericht einfach auf den Verfahrensfehler hinweisen,dann ist die Sache erledigt.

By Reimar (213.6.71.66) on Sonntag, den 13. Januar, 2002 - 18:22:

@all
Hallo zusammen!
Jetzt ist der Einstellungsbescheid vom Landkreis gekommen. Einfacher Zweizeiler, ohne Schnickschnack. "Hiermit hebe ich meinen Bescheid vom ... auf. Mit freundlichen Grüßen ...."
Hoffentlichkaufen die sich jetzt nicht ein neues Meßgerät mit besserer Fotooptik....
Viele Grüße von der Küste
Reimar

By Greatblackbird (145.254.143.133) on Sonntag, den 13. Januar, 2002 - 18:57:

@Reimar

Du hast gar nicht erwähnt, daß Du einen Bescheid bekommen hast. Jetzt bist Du am Zug. Wenn notwendig, solltest Du jetzt Ansprüche zur Erstattung Deiner Auslagen ankündigen!

By Reimar (195.127.201.98) on Montag, den 14. Januar, 2002 - 11:56:

@Greatblackbird
Naja, so ganz ohne Anlaß werden mich die Herren in Grün ja nicht aufgesucht haben ;-))
Prinzipiell hast du recht mit den Auslagen, bloß der Nachweis würde mir schwer fallen, keine Fahrten, keine Kopien, nix...
Mein BG-Bescheid ist übrigens vom 26.09.01 gewesen, ist also schon etwas her und im mittlerweile geschlossenen Thread "Geblitzt mit Firmenwagen-droht Fahtenbuch?" im Archiv 2001 nachzulesen.

By traffic (172.179.88.78) on Montag, den 14. Januar, 2002 - 12:10:

@Reimar: Aber Porto und Einschreibegebühren doch bestimmt, oder?

By Reimar (195.127.201.98) on Montag, den 14. Januar, 2002 - 12:19:

Nein, ich habe die Schreiben über die Firmenpost schicken lassen ..... ;-))

By alpak (80.128.185.217) on Montag, den 14. Januar, 2002 - 19:49:

Jaja, diese Zweizeiler sind wahre Freudespender, gelle :)


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