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Andere vor Blitzer warnen, Recht oder Unrecht ?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Andere vor Blitzer warnen, Recht oder Unrecht ?
By dsdwä (193.194.7.77) on Dienstag, den 20. November, 2001 - 14:51:

Gestern war es wieder so weit. Ein "Messtrupp" stand wie so oft an einer Stelle, an der nur abkassiert werden soll. Dort ist noch nie etwas passiert, da es eigentlich schon ausserorts ist.
Ich mich also schön an eine Kreuzung weit davor gestellt und gewunken. Nach ca. 20 Minuten haben die beiden Herren dann bemerkt, daß niemand mehr darauf reinfällt und nachgeschaut, warum das so ist. Ich habe mich in der Gewissheit, Recht zu haben, natürlich auf eine Diskussion eingelassen und feste weiter gewarnt. Die Herren bekräftigten aber, daß es eine neue Regelung in Hessen gäbe, die selbst das Warnen mit Handzeichen verbiete. Sie würden deshalb jetzt die Polizei holen. Ich habe mich nett verabschiedet, denn die armen tun ja auch nur ihren Job und weiter gemacht. Nach ca. 45 Minuten gaben die beiden auf und fuhren an einen anderen Platz oder nach Hause. Kein Ahnung.
Jedenfalls nun die Frage: Gibt es diese Regelung wirklich, oder haben sich die Jungs das nur ausgedacht, weil sie wissen, daß sie sonst keine Chance haben ?
dsdwä

By farendil (217.0.227.97) on Dienstag, den 20. November, 2001 - 19:02:

es gibt keine regelung. du darfst nur den verkehr nicht behindern. dazu muß aber eine KONKRETE behinderung nchzuweisen sein...

By TMX (160.45.10.9) on Mittwoch, den 21. November, 2001 - 13:10:

@alle: So ist es! Wir haben ja schließlich das Recht der freien Meinungsäußerung und der Pressefreiheit. Schließlich kann man auch zu jemandem sagen: "Da steht eine Politesse und verteilt Knöllchen."
Etwas anderes ist es, wenn man den eigentlichen MESSVORGANG stört, ebenso, wie farendil richtig sagt, wenn man den Verkehr behindert.
Dazu gibt es Urteile, die ich bei Bedarf raussuchen kann. Auch Michael Heier hat eine umfangreiche Sammlung dazu.

By officer (213.187.79.116) on Donnerstag, den 22. November, 2001 - 13:11:

Also wir hier in Sachsen führen mit soclhen Winkern ein klärendes Gespräch bei welchem die Personalien festgestellt und ein Platzverweis ausgesprochen wird. Wird diesem nicht nachgekommen, darf er bei uns einsteigen sprich er geht ins Polizeigewahrsam. Darauf hat es aber noch keiner ankommen lassen. Auch an die Androhung eines Zwangsgeldes wäre zu denken.

By farendil (217.80.147.77) on Donnerstag, den 22. November, 2001 - 14:32:

@officer: ja, aber nur nach platzverweis...
würde mich übrigens mal brennend interessieren, WER in dem gespräch WAS erklärt bekommt....

By Rennfahrer (217.228.166.182) on Freitag, den 23. November, 2001 - 13:03:

@ farendil

Naja, die Polizei erklaert dem Verkehrsrowdy, das er Leben gefaerdet und deshalb jetzt eben dafuer bluten muss!, ist doch klar, deshalb wird doch auch geblitzt!

By alpak (217.81.165.214) on Freitag, den 23. November, 2001 - 16:39:

Wenn die Messung von der Polizei durchgeführt wird, wissen die Cops meistens wovon sie reden.

Aber vom Ordnungsamt mußte ich mich schon sehr merkwürdige Reden anhören. Bis man denen die rechtliche Situation richtig erklärt hat (breit gestikulierend auf der Straße...), hat man locker ein paar Führerscheine gerettet ;)


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