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Dringende Sache!!! Geschwindigkeitsverstoß!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Dringende Sache!!! Geschwindigkeitsverstoß!
By Stephan (213.84.69.132) on Montag, den 19. November, 2001 - 22:19:

Wurde am 08.10.01 mit 82km/h mittels Stativ geblitzt, 50 waren erlaubt.
Mein Vater erhielt einen Anhörungsbogen, da er der Fahrzeughalter ist.
Er schickte den Anhörungsbogen der Behörde zurück, gab den Verstoß nicht zu und verwies auf das Aussageverwiegerungsrecht und dass der Schluss Halter=Fahrer nicht zulässig wäre.
Am 13.11. erhielt nun ICH einen Anhörungsbogen von der Behörde (wie gesagt, ohne dass mein Vater mich auf seinem Anhörungsbogen angegeben hatte).
Was lässt sich nun am besten machen?! Ist dringend!!!

So nebenbei zur Info:
Ich habe den gleichen Wohnsitz wie mein Dad, jedoch haben wir beide auch einen zweiten Wohnsitz in den Niederlanden (wo wir uns eigentlich immer aufhalten). Am Wohnsitz in Deutschland wohnt nur meine Mutter.

Würd mich freuen wenn mir jemand zu dieser Sache hilfreich zur Seite stehn würde.
Danke!!!

Stephan

By Greatblackbird (213.7.143.168) on Montag, den 19. November, 2001 - 22:48:

Weil Dein Vater von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat, hat er den Kreis der verdächtigen Personen auf die Verwandtschaft beschränkt. Nun brauchte die Behörde nur noch die Fotos vom Einwohnermeldeamt mit dem Beweisfoto vergleichen und so konntest Du ermittelt werden. Die Chance mit der Verjährung ist somit vertan. Wenn Du glaubhaft machen kannst, daß Du den Führerschein dringend benötigst, kannst Du probieren, mit der Behörde über eine Umwandlung des drohenden Fahrverbotes in eine höhere Geldbuße zu verhandeln. Das ist aber erst im Einspruchverfahren nach Zustellung des Bußgeldbescheides möglich.

By Alberto (62.224.96.99) on Samstag, den 24. November, 2001 - 15:29:

Es sei denn, du hättest noch einen Bruder oder Onkel, den du angeben könntest (Ich glaube nicht, daß die gleich beim Paßamt das Bild verglichen haben - vielmehr haben sie aus der meldebehörde - und hier handelt es sich doch wohl zumindest für beide um einen angemeldeten Zweitwohnsitz - die Adresse des Sohnes - als logischen nächsten Täter ermittelzt haben)


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