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Videowagen "nötigen"

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Videowagen "nötigen"
By Grobi (217.85.34.105) on Mittwoch, den 14. November, 2001 - 17:54:

Hi, bei uns in HL fährt auf der B76 (4Spuren,100kmh) gerne ein aufgemotzter Golf mit HH-Kennzeichen lang und filmt. Einem Kumpel haben sie sich dicht an die Stoßstange gedrängt, er gab Gas und...! Ist auch anderen, hauptsächlich jüngeren Fahrern passiert! Erst drängeln sie, der andere fühlt sich provoziert,gibt Gas und erst dann wird die Cam eingeschaltet (fiese Masche, oder)
Was passiert, wenn man die Schweine hinter sich hat und voll in die Eisen geht (Wild auf der Straße...) Bei dem Abstand krachen die doch rein!
Kann einem da was passieren??

By farendil (217.0.226.200) on Mittwoch, den 14. November, 2001 - 23:47:

wenn sie dirnachweisen können, daß du grundlos gebremst hast, schon.
wenn sie dir nachweisen können, daß du sie "auflaufen" lassen wolltest, erst recht.

By Bandit137 (217.230.189.106) on Donnerstag, den 15. November, 2001 - 03:06:

@farendil

Das mag schon sein. Ich erinnere mich aber dunkel daran, daß Richter und Anwälte gerne damit winken, daß man immer und zu jederzeit bremsbereit sein muß und genügend Sicherheitsabstand einhalten muß.

Schließlich wird das ja normalerweise auch gnadenlos durchgeboxt, auch wenn es manchmal weltfremd ist. Aber viele Richter scheinen sowieso nicht von dieser Welt zu sein. Macht man hier etwa für Polizisten einen Unterschied ? Als normalsterblicher hättest Du erorme Probleme nachzuweisen, daß jemand grundlos gebremst hat.

Gruß Bandit137

By Goose (62.180.185.116) on Donnerstag, den 15. November, 2001 - 08:30:

Da das jedoch ein Videowagen sein soll, könnt ihr nicht wissen, ob sie die Kamera schon eingeschaltet haben. Wenn dann auf freier Strecke plötzlich ohne erkennbaren Grund eine Vollbremsung durchgeführt wird, um einen Unfall zu provozieren, so könnte man das schon als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) betrachten, und diese Straftat ist dann beweissicher auf Video aufgezeichnet.

Gruß
Goose

By Grobi (217.85.42.64) on Donnerstag, den 15. November, 2001 - 11:10:

@Goose: Den Betroffenen ist jedesmal der Film gezeigt worden. Die Aufzeichnung startete immer dann, nachdem der Gefilmte bereits Gas gegeben hatte! Es ist einfach link, einen auf jugendlichen Raser zu machen und andere zu provozieren, die hätten mal ne Abreibung verdient!
Den Wagen erkennt man übrigens, wenn mans weiß!!

@farendil:
"Wenns hinten knallt, gibts vorne Geld" Bei Auffahrunfällen wird fast immer der Auffahrende belangt (Sicherheitsabstand)

@alle: Der aufgemotzte Golf fährt hinter euch auf der rechten Spur sehr dicht auf und überholt nicht!!

cu Grobi

P.S. Ich werds das nächste Mal versuchen mit meinem alten Omega Kbi :-) *Hals*

By ferenc (62.180.31.3) on Freitag, den 16. November, 2001 - 19:53:

ich kann diese vorgehensweise der polizei
nur bestätigen - aus eigener erfahrung.
vor gericht bin ich damit nicht weitergekommen,
OBWOHL die nicht mal video hatten.

By Billy Bob (24.141.220.190) on Samstag, den 17. November, 2001 - 02:13:

Ist auch anderen, hauptsächlich jüngeren Fahrern passiert! Erst drängeln sie, der andere fühlt sich provoziert,gibt Gas und erst dann wird die Cam eingeschaltet (fiese Masche, oder)
Was passiert, wenn man die Schweine hinter sich hat und voll in die Eisen geht

Notiere!! juengere Fahrer!!! Fahrer mit etlichen Jahren Erfahrung,was bei den juengeren ja fehlt, werden so etwas nicht machen,wenn jemand dicht auffaehrt und nicht ueberholen moechte,Langsamer[circa 10km/h] werden,wenn das nicht hilft Stur weiterfahren und Geschwindigkeit nicht erhoehen!

By Grobi (217.85.40.159) on Samstag, den 17. November, 2001 - 12:06:

@BillyBob: Es ist bekannt, daß sich jüngere Fahrer leichter provozieren lassen! Gleichwohl halte ich es für "unfair", das dann auch zu tun!!
Für fehlende Erfahrung können die Jungen ja nichts.

By faraday (217.5.112.148) on Samstag, den 17. November, 2001 - 17:34:

zum thema provozieren:

wenn man als halter eines kfz die tür an seinem parkenden auto offen lässt, animiert man zum diebstahl und wird ordnungswidrig behandelt. gilt das für die grünen nicht auch ?

By Mr. Spock (134.109.132.114) on Montag, den 19. November, 2001 - 14:31:

faraday: "und wird ordnungswidrig behandelt?" Was soll das denn heißen???
Die Polizei kann zwar bezüglich der Tür Sicherungsmaßnahmen ergreifen, doch eine Ordnungswidrigkeit ist es nicht, wenn man sein Auto nicht abschließt. Diese Fahrlässigkeit ist nur für die Versicherung ein Grund, u.U. nicht zu zahlen.

By Goose (62.180.185.249) on Montag, den 19. November, 2001 - 15:35:

§14 (2) Satz 2 StVO: "KFZ sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern"
Kostet, glaube ich, 20.-- DM

Gruß
Goose

By Mr. Spock (134.109.132.115) on Montag, den 19. November, 2001 - 16:34:

Goose: danke für die Info - nur folgendes:
Viele Fahrzeuge haben heute Codechips im Zündschlüssel oder andere Wegfahrsperren. Es ist also für Laien und Gelegenheitsdiebe kaum möglich, diese Fahrzeuge ohne Schlüssel und Profiausrüstung zu stehlen und damit zu benutzen. Für Profis stellen Autotürschlösser kein Hindernis dar.
Also wie kann ein Dieb ein Auto benutzen wenn er es nicht starten kann und nur etwas daraus entwendet?
Was ist wenn in der Schließeinrichtung des Fahrzeuges ein Defekt auftritt.

Ist eine Wegfahrsperre nicht eine Sicherung gegen unbefugte Benutzung?

Wie erkennt man als Polizist, ob ein Auto verriegelt ist, wenn keine Schließbolzen sichtbar sind?

By Goose (62.180.186.40) on Montag, den 19. November, 2001 - 17:12:

Man kann auch in das Fahrzeug einsteigen und nur die Handbremse lösen.

Wie erkennt man als Polizist, ob ein Auto verriegelt ist, wenn keine Schließbolzen sichtbar sind?

normalerweise nur, wenn uns jemand anruft und uns sagt, daß da ein offenes Auto steht. bemerke ich einen gep.PKW, den ich für verdächtig oder auffällig halte, so gehe ich auch schon mal um den Wagen und sehe nach, ob er verschlossen ist.

Gruß
Goose

By Mr. Spock (134.109.132.116) on Montag, den 19. November, 2001 - 17:32:

Goose: man kann die Handbremse lösen - ja und, was dann? Da kommt man auch nicht weit. auch dürfte das Lenkradschloß eingerastet sein oder bei einer Lenkbewegung einrasten.
Zu dem Erkennen - nun das klingt so logisch.

By Mr. Spock (134.109.132.116) on Montag, den 19. November, 2001 - 17:34:

Goose - noch was: Ich würde das Verwarngeld und die ungenügende Sicherung gegen unbefugte Benutzung einsehen, wenn der Zündschlüssel steckt oder im Wagen liegt.

By farendil (217.0.226.224) on Montag, den 19. November, 2001 - 18:02:

@goose: jetzt wird es interessant!

KFZ sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern....
Man kann auch in das Fahrzeug einsteigen und nur die Handbremse lösen.


wie ist das bei automatikfahrzeugen??

da ist immer noch die parksperre drin - selbige öffnet nur bei laufendem motor (und getretener bremse).

By Goose (62.180.187.98) on Montag, den 19. November, 2001 - 18:05:

bei neueren Modellen stimmt das.
Hier könnte man es ja auf einen Einspruch ankommen lassen ;-)

Gruß
Goose

By dagegen (134.147.103.18) on Mittwoch, den 21. November, 2001 - 12:03:

Unbefugte Benutzung heisst ja auch nicht, dass jemand etwas "sinnvolles" mit dem Auto anstellt. Es reicht durchaus, wenn ein paar Irre die Handbremse lösen und mein Auto die Straße runterrollen lassen. Und den Schaden muss auch noch meine Haftpflichtversicherung bezahlen (Täter nicht auffindbar oder hat eh kein Geld).


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