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Kreuzung bei rot ABGEBOGEN ( abbieger war grün) geblitzt was nun?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Rotlichtverstoß: Kreuzung bei rot ABGEBOGEN ( abbieger war grün) geblitzt was nun?
By oliver (62.224.3.171) on Montag, den 12. November, 2001 - 22:07:

kam langsam in 3 spur von links an kreuzung gefahren (war alleine an der kreuzung)weil sie rot war. 1 u 2 spur war linksabbieger. da war grün. wusste nicht genau wohin ich muß. siehe da, ich hätte links abbiegen müßen. blinker gesetzt, schulterblick. losgefahren. BLITZ, BLITZ. was kann mir da jetzt passieren? bitte auf antwort.

By farendil (217.80.147.36) on Montag, den 12. November, 2001 - 23:05:

100,- strafe, 36,- gebühren, 3 punkte. spurwechsel ist das selbe wie ein nicht qualifizierter rotlichtverstoß, wenn auf der spur, aus der kamst, rot war...
leider!

By Grobi (217.85.41.187) on Freitag, den 16. November, 2001 - 16:36:

Könnte man den Blitzer umgehen, wenn man auf der Abbiegerspur geradeaus fährt?? Würde mich interessieren*g*

By traffic (172.178.112.217) on Freitag, den 16. November, 2001 - 16:47:

@Grobi: Du bist mir ja ein ganz feiner Hecht. Meckerst in anderen Threads über die angeblich lasche deutsche Justiz herum, und willst im Straßenverkehr ungestraft einen auf ganz wild machen? Das nenne ich Wasser predigen und selbst Wein trinken.
Das Hupkonzert der korrekten Fahrer wird dir jedenfalls in den Ohren tönen, selbst wenn es nicht blitzen sollte.

By Grobi (217.85.41.187) on Freitag, den 16. November, 2001 - 23:47:

@traffic: Das Gemeckere über die lasche Justiz bezieht sich allerdings auf "richtige" Verbrecher, die anderen Schaden zufügen!!!
Wenn man sich überlegt, mit welchen Tricks Verkehrssünder verfolgt werden, kann man schon an der richtigen Prioritätensetzung der Behörden zweifeln! Wenn man zügig vorankommen möchte und niemanden gefährdet, würde ich das nicht als "Verbrechen" bezeichnen! Denn, wie sagt man so schön: "Wo kein Kläger, da kein Richter..."

By farendil (217.0.227.40) on Samstag, den 17. November, 2001 - 01:24:

@grobi: nana, also wer einen bleistift klaut, ist ein verbrecher und sollte erst mal eine runde spießruten laufen, und wer mit 90 am kindergarten den leuten fast über die füße fährt, will nur zügig vorankommen??

also deine pauschalisierungen passen mir einfach nicht!

By Grobi (217.85.40.159) on Samstag, den 17. November, 2001 - 12:14:

@Farendil: "also deine pauschalisierungen passen mir einfach nicht! " wer pauschalisiert denn hier?? Ich denke keiner der Forumsteilnehmer versteht unter "zügig vorankommen" 90kmh vor Kindergarten, Schule,etc.
Ob jemand einen Bleistift oder 1000DM klaut, ist unerheblich; Diebstahl ist Diebstahl, oder?

By farendil (217.80.147.104) on Samstag, den 17. November, 2001 - 12:21:

@grobi: Diebstahl ist Diebstahl, oder? nein! denn dazu gibt es statsanwälte und richter, die je nach sachlage den fall wegen geringfügigkeit einstellen können.
am anderen ende der skala steht die höchststrafe.

dazwischen ist je nach schwere der tat frei interpolierbar!

wer pauschalisiert denn hier??
DU!
alles was ein autofahrer macht, ist nur eine owi, eine bagatelle und jedes andere vergehen ist ein verbrechen, für das du nicht nur die höchststrafe sondern möglichst auch noch den öffentlichen prnger forderst!

By traffic (213.7.129.153) on Samstag, den 17. November, 2001 - 12:27:

@Grobi: Ein vorsätzlicher, qualifizierter Rotlichtverstoß ist auch nicht von Pappe, das sieht man am verhängten Fahrverbot, wenn man erwischt wird.
Und, mal ganz im Vertrauen: Falls du erwerbstätig oder Student an einer Hochschule bist, hast du bei deinem Arbeitgeber oder deiner Hochschule noch nie privat gesurft oder private Mails verschickt? Das ist zwar gang und gäbe, aber wenn man deine strengen Maßstäbe anlegt, Unterschlagung von Arbeitsleistung bzw. Mißbrauch von Betriebsmitteln! Nur, damit du mal siehst, wie schmal der Grat zwischen erlaubtem Verhalten und Gesetzesverstößen sein kann.

By Grobi (217.85.40.159) on Samstag, den 17. November, 2001 - 12:40:

@Farendil: Dieser Prangerkram geht glaube ich etwas zu weit, ich habe nie davon gesprochen, einen Pranger einzuführen!!
"wer pauschalisiert denn hier?? " Bei dir heizen alle, die zügig vorankommen wollen mit 90 am KiGa vorbei =>ziemlich pauschal, findest du nicht??
Wenn ein Autofahrer jemanden schädigt, ist es ein Verbrechen, wenn ich mit 140 statt 100 über die BAB fahre wohl kaum, oder wird jemand geschädigt (Ich schließe Lärmschutz lieber gleich aus...)
@traffic: Bin selbständig (4MA) Wenn einer sehr viel privat surft,oder telefoniert, bekommt er eine Abmahnung!! Schließlich bekommt er sein Gehalt, um für mich eine Leistung zu erbringen!

By farendil (217.80.147.104) on Samstag, den 17. November, 2001 - 14:28:

@grobi: sag mal, du ziehst dich an etwas auf, was du immer wieder falsch interpretierst!!

"wer pauschalisiert denn hier?? " Bei dir heizen alle, die zügig vorankommen wollen mit 90 am KiGa vorbei =>ziemlich pauschal, findest du nicht??

das war ein beispiel für DEINE pauschalisierungen!
ich habe nie behauptet, daß jeder der zu schnell fährt daßmit dieser geschwindigkeit an dieser stelle tut!
DU hast behauptet, daß verkehrsversoöße immer bagatellen sind und alles andere schwere verbrechen, die noch schwerer bestraft gehören!
ich habe dir daruafhin für beides ein beispiel geliefert, daß das gegenteil darstellt.

so, jetzt endlich klar???


ich habe nie davon gesprochen, einen Pranger einzuführen!!
nein, aber du findest es prnzipiell in ordnung, daß jeder verdächtige, der mit auf die wache muß, auch deutlich abgeführt wird.

By Mr.T (62.134.50.177) on Samstag, den 17. November, 2001 - 19:19:

Um mal wieder was zum Thema zu bringen: Was wär denn das richtige Verhalten an der Ampel gewesen?
a) Auf geradeaus bleiben und später wieder zurück
b) rückwärts fahren (wenn Spur leer) und frühzeitig auf die Abbiegerspur gehen (dann müsste man zumindest die Induktionsschleife umgehen können)


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