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HU und AU über 2 Monate drüber - 2 x Verwarngeld bekommen???

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: HU und AU über 2 Monate drüber - 2 x Verwarngeld bekommen???
By Hawksoft (217.85.236.245) on Montag, den 12. November, 2001 - 11:02:

Hallo!

Ja, hab halt nicht gemerkt, dass meine HU und AU abgelaufen sind und jetzt wurde mein geparktes Auto bemerkt und ich habe für jeweils HU und AU Verwarngeld bekommen!!!

Warum gleich für beides gleich jeweils 30,- ???

Kann man sich da irgendwie rausmogeln?

Vielen Dank und CU!

By Alberto (62.224.96.17) on Montag, den 12. November, 2001 - 14:11:

@Hawksoft
Ich könnte mir vorstellen, daß man - bei einer Anmeldung und ersten Prüfung - in einer Werkstatt (leider zunächst durchgefallen) - noch so ca. jeweils 4 Wochen für die reparatur bekommt.

Jetzt brauchst Du eigentlich nur noch die Kopie eines Prüfberichtes, der vor dieser Aufschreiberei datiert ist - als Beweis (du bist dabei, zu reparieren) - das müßte die Verfahrenseinstellung bedeuten.

By Goose (62.180.187.6) on Montag, den 12. November, 2001 - 15:22:

@alberto: das würde mich doch sehr wundern, da du ja, selbst wenn du am letzten Tag der Fälligleit gehst, immer noch 2 Monate hast, das Fahrzeug ordnungsgemäß über die HU/AU TÜV zu bringen, bevor eine Sanktion droht.

Gruß
Goose

By Alberto (62.224.97.64) on Montag, den 12. November, 2001 - 16:41:

Also dann muß ja im vorliegenden Fall die Frist schon weit mehr überschritten worden sein - das geht nicht eindeutig daraus hervor.

Dann gibt es natürlich kaum noch Ausreden - es sei denn, der immer wieder vorgeführte Wagen, der leider immer wieder durchfällt.

@Goose, wie lange kann man das eigentlich machen - mit den vielen Nachraparaturen? Ist irgendwann Ende?

By farendil (217.80.147.36) on Montag, den 12. November, 2001 - 17:42:

@ALBERTO: man kann das im prinzip beliebig oft machen.

jedoch ist die frage, welche mängel es erforderlich machen, das fahrzeug immer wieder vorzuführen.

wurden die festgestellten mängel nicht beseitigt (oder dieses versucht), so ist das irgendwie eine art vorsatz.

"neue" mängel können auch nicht auftauchen, die nachprüfung umfasst immer nur die jeweils defekten punkte.

zu viele bzw. zu schwere mängel führen dazu, daß das kfz aus dem verkehr gezogen wird. (plakette ab)

By Polizist (217.3.255.55) on Montag, den 12. November, 2001 - 18:28:

@goose: Kann es sein, dass du einer Täuschung unterliegst? Meines Wissen wurde die 3 Monatsfrist zumindest bei der HU heruntergesetzt auf 1 Monat. Ist aber noch nicht so alt die Regelung. Da ich aber auf der Schule bin, hab ich in der Praxis noch nichts mitgekriegt.

Viele Grüße,

ein Polizist

By Goose (62.180.185.91) on Montag, den 12. November, 2001 - 18:45:

@polizist: meines Wissens besteht immer noch die inoffizielle 2 Monats-Frist, d.h., die ersten zwei Monate sind frei. Die einzige Änderung, die ich mitbekommen habe ist, daß nicht mehr nachdatiert wird (zb: HU fällig 01/01, du gehst erst 03/01 und mußt dann erst 03/03 zur nächsten HU)
(Da wir bei der nordrheinwestfälischen Lumpenpolizei jedoch schon Kopien in unsere Tatbestandskataloge einkleben mußten, kann es auch sein, daß mir diese Kopie durchgegangen ist.)

Gruß
Goose

By officer (213.187.79.95) on Montag, den 12. November, 2001 - 19:32:

Gemäß Tatbestandskatalog zahlst Du bei mehr als zwei Monaten drüber.Wenn man natürlich vorweisen kann, daß man rechtzeitig war, jedoch wegen Mängeln zur Nachuntersuchung muß, schiebt sich die ganze Sache hinaus. Das kann der Anzeigende natürlich nicht wissen und müßte im Anhörungsverfahren nachgewiesen werden. Da reicht aber nicht irgendein Werkstattzettel sondern der negative HU-Bericht, auf welchem auch die Frist für die Wiedervorführung vermerkt ist.

Zu den zwei Verwarnungen. Hier streiten sich wieder alle Geister. Jeder will und bearbeitet es anders. Für den einen ist es Tateinheit, für den anderen Tatmehrheit. Für den einen generell Tatmehrheit, für den anderen nur wenn die Termine HU / AU auseinanderliegen.

By farendil (217.80.147.36) on Montag, den 12. November, 2001 - 19:39:

@officer: also ich weiß nicht, was es da zu streiten gibt! bei fahrlässiger begehung (und davon gehen wir ja aus) vergißt man beides!

By officer (213.187.79.95) on Montag, den 12. November, 2001 - 19:47:

@fahrendil
so vergeßlich??
Ich meine damit, wenn die AU schon länger zurückliegt, begannen ja die Dauerordnungswidrigkeiten an verschiedenen Tagen und somit Tatmehrheit.

By farendil (217.80.147.36) on Montag, den 12. November, 2001 - 20:17:

@officer: nö, ich vergesse, es nicht, aber ich kenne genug personen, die auf soclche sachen nicht so acht geben.

Ich meine damit, wenn die AU schon länger zurückliegt, begannen ja die Dauerordnungswidrigkeiten an verschiedenen Tagen und somit Tatmehrheit.
also seit wann muß man denn zur gleichen zeit beide owis begehen, damit es tateinheit ist?
(bsp. bei rot zu schnell über die ampel, das zu schnell hat eher angefangen, als ich über die inzwischen rote haltelinie gefahren bin)

schau mal: ich vergesse meinen im september fälligen tüv.
somit sind wir bei der fahrlässigen begehung einer tat.

im oktober, wo die au fällig wird, denke ich immer noch nicht an den tüv und auch nicht an die au.
somit dauert owi1 an, während owi2 beginnt. ein zusammenhang zwischen beiden besteht aber zweifelsohne.

ein lebensnaher Zusammenhang zwischen beiden owis besteht ja wohl eindeutig.

ps: mir ist zu ohren gekommen, daß neulich jemand ein grün weißes motorrad in meiner nachbarstadt auf die seite gelegt hat.
du weißt nicht zufällig näheres darüber?

By officer (213.187.79.159) on Dienstag, den 13. November, 2001 - 09:07:

@farendil

im Punkt TE oder TM könnten wir sicherlich noch sehr viel schreiben und finden doch keinen Nenner, da es eben überall anders gehandhabt wird.

Welche Nachbarstadt meinst Du?
In Chemnitz sind in letzter Zeit zwei grün-weiße Motorräder "umgefallen". Ich zum Glück war nicht dabei. Näheres kann, will und darf ich dazu nicht schreiben da dort noch Verfahren laufen.

By farendil (217.0.227.56) on Dienstag, den 13. November, 2001 - 09:47:

@officer: dann muß man das mit der te und tm eben mal persönlich besprechen :-)

mit den motorrädern meinte ich schon c. wußte aber nicht, daß da noch verfahren laufen.

By dagegen (134.147.103.18) on Mittwoch, den 14. November, 2001 - 12:43:

Ich war vor einem Jahr beim TÜV und hatte 4 Wochen Zeit zur Mängelbeseitigung. Es passiert aber auch nichts, wenn man nicht innerhalb dieser Zeit wiederkommt (und nicht zwischendurch angehalten wird). Einziger Unterschied: Man muss nach den 4 Wochen wieder die volle TÜV-Gebühr bezahlen (sonst nur Gebühr für Nachuntersuchung).


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