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Rotlichtverstoß: Ab wann ist Gefährdung gegeben?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Rotlichtverstoß: Rotlichtverstoß: Ab wann ist Gefährdung gegeben?
By matze (212.255.27.209) on Freitag, den 13. Oktober, 2000 - 16:09:

Hallo, nun hat's mich auch erwischt;(
Ich habe nun den Anhörungsbogen bekommen: Vorwerfbare Rotzeit 0,56 sec, gemessen mit Traffiphot-3_1. Die Situation war folgende: Ich wollte auf der regennassen Fahrbahn nicht mehr bremsen, weil weit und breit keine Fußgänger am Fußgängerüberweg zu sehen waren (kurz vor 24 Uhr) und ich keine evtl. nachfolgenden Fahrzeuge gefährden wollte. Ein späterer Blick in den Rückspiegel nach den Blitzen zeigte allerdings, daß kein Fahrzeug dicht auffolgte. Meine Frage nun: Ist das ein Verstoß mit Gefährdung oder ohne? Der Begriff der Gefährdung ist mir absolut unklar, entscheidet aber über Fahrverbot und Bußgeldhöhe...

By matze (212.255.24.186) on Mittwoch, den 18. Oktober, 2000 - 12:49:

Hallo, ihr lieben Helfer hier!
Ich melde mich selbst nochmals, weil bisher niemand auf meine Frage geantwortet hat. Liegt es daran, daß die Frage zu vage bzw. uneindeutig ist oder habe ich mich undeutlich ausgedrückt?
Ich will versuchen, es nochmal klarer zu machen:
Es geht für mich darum zu wissen, ob bei meinem Rotlichtverstoß unter 1 sec unter den oben geschilderten Umständen eine Gefährdung Anderer anzunehmen ist. Es war, wie gesagt, am Fußgängerüberweg kein Fußgänger zu sehen.
Also will ich folgendermaßen nochmal fragen:
Stellt schon das Überfahren des Rotlichts eine Gefährdung dar (ist ja im Prinzip so) oder besagt Gefährdung in diesem Zusammenhang eine akute Gefährdung einer anderen Person oder Sache?
Vielen Dank für eure Antworten!

By KJK (194.138.37.35) on Donnerstag, den 19. Oktober, 2000 - 08:39:

Ich kann nur meine persönliche Auffassung kundtun, in der Hoffnung andere zum Widerspruch zu provozieren, wenn ich mich irre:
Da bei den Strafen sowohl nach Zeit (Schwellwert 1sek.) als auch nach Gefährdung differenziert wird, setzt der Begriff Gefährdung wohl die konkrete Gefährdung eines anderen voraus. Da die Verstöße unter 1 sek. als die "harmloseren" bewertet werden, kann man wohl nicht automatisch von einer Gefährdung ausgehen.
Good luck!

By KJK (194.138.37.35) on Donnerstag, den 19. Oktober, 2000 - 08:41:

Ergänzung: Außerdem würde dann m.E. im Anhörungsbogen der Zusatz "und gefährdeten XXX" stehen.

By farendil (141.76.2.2) on Donnerstag, den 19. Oktober, 2000 - 11:34:

@matze: ich nehme einfach mal an, daß du einen a-bogen oder bußgelbescheid bekommen hast.

dann schreib doch einfach mal hier rein, was da drin steht...
(also den tatvorwurf und die strafe, falls sie denn dastehen sollte)

By matze (212.255.30.174) on Donnerstag, den 19. Oktober, 2000 - 17:42:

@farendil: Ich habe den Anhörungsbogen mit folgendem Tatvorwurf bekommen:
...(gekürzt)
Sie befolgten nicht das Rotlicht der Lichtzeichenanlage an der o.a. Stelle.
§37 Abs.2, §49 STVO, Nr.34 BKAT

Film/BildNr.: xxxxxxx
Vorwerfbare Rotzeit 0,56 sec

Beweismittel: gemessen mit Traffiphot-3_1.
Zeuge: Stationäre Anlage xxxxxxxx

By matze (212.255.30.174) on Donnerstag, den 19. Oktober, 2000 - 17:42:

@KJK: Danke für deine Antwort.
In diese Richtung geht natürlich auch meine Hoffnung. Daß mit Gefährdung eine besondere Gefährdung gemeint sein muß und nicht die allgemeine Gefährdung durch den Rotlichtverstoß. Letzteres würde in der Tat eine separate Sparte "ohne Gefährdung" ad absurdum führen. Nur finde ich insgesamt den Begriff ziemlich schwammig und kann deshalb damit recht wenig anfangen. Ich hoffe mal, daß er so ausgelegt wird, wie du es hier tust!

By farendil (62.180.212.249) on Donnerstag, den 19. Oktober, 2000 - 21:13:

@matze: wie kommst du dann auf die gefährdung??
nein, wenn das im a-bogen so steht, ist nur der regelsatz fällig (100 dm (+36 gebühren) 3 punkte, kein fahrverbot)

By Maria (216.110.36.120) on Dienstag, den 30. Januar, 2001 - 22:00:

ich habe auch auf meinem a -bogen das selbe:
§37 Abs.2 § 49 StVO Nr.34 BKat....
Kann mir jemand bitte sagen, was es ganz genau bedeutet und was wird passiert?
kriege ich fahrverbot???werde ich bei der polizei eingeladen??
bitte schreibt mir auch eine antwort an:
carfagna@112move.de...danke in voraus!!!

By Maria (216.110.36.120) on Dienstag, den 30. Januar, 2001 - 22:03:

sorry..hab mich verschrieben...meine e-mail-address lautet: carfagna@12move.de!!!
brauche dringend antwort...ist sehr wichtig..

By garfield (129.143.4.34) on Mittwoch, den 31. Januar, 2001 - 08:22:

Du bist also bei Rot gefahren (§37 Abs.2 beschreibt Ampeln). Den Bußgeldkatalog habe ich nicht vorliegen, aber ich nehme an, daß Dir ein "qualifizierter" Verstoß vorgeworfen wird, also kein kurzes Überfahren der Haltelinie oder ein Durchhuschen während des Umschaltens, sondern ein Durchfahren, nachdem die Ampel bereits länger als eine Sekunde Rot gezeigt hat. Sollte ich mich irren, bitte ich um eine Korrektur von jemandem, der einen Bußgeldkatalog parat hat. Dabei geht es dann um ein Fahrverbot, also solltest Du einen Anwalt zwecks Akteneinsicht hinzuziehen.

Bitte lies diesen Thread, dann weißt Du, daß Du ein wenig leichtsinnig mit der E-Mail-Adresse warst. Schreib jetzt nur nicht irgendwas hin, das so gewertet werden kann, als würdest Du zugeben, die Tat begangen zu haben.

By michael (213.21.12.103) on Mittwoch, den 31. Januar, 2001 - 11:42:

@matze und Maria:

BKat Nr. 34 ist ein einfacher Rotlichtverstoß (d.h., Rotlicht unter 1 sec, ohne Gefährdung, ohne Sachbeschädigung) -> 100 DM Bußgeld und 3 Punkte. Kein Fahrverbot.

By Andraes Melzer (62.226.141.63) on Samstag, den 14. Juli, 2001 - 08:33:

Ich bin Busfahrer im Reiseverkehr und wurde an einer Ampel geblitzt. Ich habe keine starke Bremsung vollzogen, da sonst Fahrgäste hätten gefährdet werden können. So bin ich über die Haltelinie gekommen. da ich mit dem Bus nicht mitten auf der Kreuzung stehen bleiben konnte, bin ich weiter gefahren. Was kann mich jetzt erwarten?
PS.Als ich in den Fahrgastspiegel schaute habe ich gesehen das jemand gerade auf die Toilette gehen wollte. Der wäre dann natürlich unweigerlich gestürzt.

By farendil (217.0.227.28) on Samstag, den 14. Juli, 2001 - 09:27:

je nach dem wielange die ampel schon rot war.

auf jeden fall bußgeld und pinkte, bei länger als 1s rot gibsts noch einen monat fahrverbot dazu.

By Daidone (217.2.0.141) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 14:17:

Solange Du keinen Verkehrsteilnehmer direkt gefährdet hast durch den Rotlichtverstoß solange wirst Du nicht wegen Gefährdung belangt. Außerdem registriert der Kasten eine Gefährdung nicht.
Die muß man Dir anders nachweisen. Auf dem Blitzfoto erkennt man das nicht. Auch warst Du ja deutlich unter einer Rotlichtsekunde. So schnell schaltet keine Ampel um dass Du da jemanden gefährden kannst.

Die Strafe: 3 Punkte, 100 DM Bußgeld + 36 DM Bebühr für den Bußgeldbescheid

By farendil (217.80.147.45) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 18:06:

@daidone: hast mich fein nachgeplappert, aber die antwort habe ich schon am 19.oktober 2000 gegeben.

aber vielleicht denst du ja, daß doppelt besser hält...

By Daidone (217.2.0.77) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 15:47:

@ farendil: Was soll denn dieser Unsinn?
Verschone mich doch endlich von irgendwelchen obskuren Kommentaren! Das geht mir doch am Arsch vorbei, was Du im Herbst 2000 erzählt hast.
Du hast nur die Strafe genannt, mehr nicht.
Also wieso habe ich Dir "nachgelabbert"???? Ich habe wesentlich mehr geschrieben!
Du wirst immer unverschämter. Erst behauptest Du, ich erzähle nur Unwahrheiten, dann behauptest Du ich würde das bewußt tun, und nun paßt es Dir nicht, dass ich wahre Fakten nenne??? Dir gehts wohl nicht gut? Was willst Du eigentlich? Was willst Du mit Deinem seltsamen und unakzeptablen Verhalten beweisen? Ich sage lieber nicht, wie ich das interpretiere. Schreibe gefälligst was zum Thema, aber lasse solche dummen Sprüche!


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