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Strassenverkehrsgefährdung

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Strassenverkehrsgefährdung
By josephssasa (213.168.92.112) on Donnerstag, den 8. November, 2001 - 16:23:

Meine Frage ist generell. Was sieht man als Strassenverkehrsgefährdung an und wie kann man da wieder rauskommen mit Anwalt, wenn bereits eine Anzeige vorliegt.Zur Vernehmung bin ich auf Rat meines Anwalts nicht gegangen.Ich wurde aber nicht erkannt von der Polizei oder so, ein Familienmitglied hat diese Aussage gemacht, kann man die noch zurückziehen?Wie weit gehen die Ermittlungen der Polizei in so einem Fall?Kann die Aussage zurückgezogen werden?KANN ICH DA IRGENDWIE RAUSKOMMEN?Es ist ja bereits eine Straftat und keine Owi mehr...

By Alberto (62.224.97.246) on Donnerstag, den 8. November, 2001 - 16:27:

Welche Aussage hat das Familienmitglied denn wann zu wem - aus welchem Anlaß - gemacht?

By josephssasa (213.168.88.107) on Donnerstag, den 8. November, 2001 - 17:45:

Mein vater machte die Aussage um drei Uhr nachts, als die polizei an seiner Tür klingelte.Inwieweit ist das gegen mich verwendbar bzw. kann das angefochten werden?

By Alberto (62.224.96.3) on Freitag, den 9. November, 2001 - 09:33:

Was hat er denn genau gesagt?
Was wurde er gefragt?

Du mußt schon ein paar Details nennen, wenn wir dir helfen sollen.

By EinBetroffener (64.124.150.130) on Freitag, den 9. November, 2001 - 10:12:

@josephssasa

Sag mal: Wieso postest Du Deinen Fall

http://www.radarforum.de/messages/3/2373.html?1005259960

hier noch einmal?


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