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Verwarnungsgeld in Bußgeld / Probezeit

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Verwarnungsgeld in Bußgeld / Probezeit
By Markus (62.180.185.176) on Dienstag, den 6. November, 2001 - 19:43:

Hallo,
Ich hab mal eine Frage: Angenommen, man bekommt ein Verwarnungsgeld von z.B. 50 DM wg. zu schnellem Fahren; man bezahlt dies aber nicht. Daraufhin wird ein Bußgeldbescheid zugeschickt. Hat dieser dann irgendeinen Einfluss auf die Probezeit? Oder kommt es nur auf den eigentlichen Verkehrsdelikt an?
Und wie sieht es aus, wenn man einen Firmenwagen gefahren ist, und die Firma dann aber das Verwarnungsgeld nicht rechtzeitig bezahlt? Wird dann der Bußgeldbescheid nachträglich auf den Fahrer (der dann von der Firma angegeben wurde) "angewendet" oder geht das Spiel von vorne los?

By Greatblackbird (213.6.155.122) on Dienstag, den 6. November, 2001 - 22:08:

Alle Verwarnungsgelder bis 80 DM haben keine Punkte zur Folge, auch wenn wegen Nichtbezahlung ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Lediglich die 36 DM Verfahrenskosten kommen hinzu. Auch wenn der Gesamtbetrag dann 80 DM übersteigen würde, gäbe es keine Punkte.

Grundsätzlich ist die Behörde verpflichtet, den tatsächlichen Fahrer zu finden. Wenn die Firma einen Anhörungsbogen ignoriert, also darin auch nicht direkt als Fahrer benannt werden kann, würde auch kein Bußgeldbescheid erlassen werden. Du kannst aber davon ausgehen, daß, gerade bei Beträgen im Bußgeldbereich, also über 80 DM, intensiv nach dem Fahrer geforscht wird.

By farendil (217.80.147.122) on Dienstag, den 6. November, 2001 - 22:21:

@gb: unter 80,-, nicht bis! ab 80,00 dm gibt es punkte! ansonsten völlig richtig.

By Greatblackbird (213.6.155.122) on Dienstag, den 6. November, 2001 - 22:35:

@farendil
Ja, sorry, sollte 79 DM heißen :)

By Goose (62.180.186.60) on Dienstag, den 6. November, 2001 - 22:43:

ja, und da muß ich nun wieder einhaken. Da es kein 79.-- DM VG gibt, sollte es korrekt heißen: Bis einschließlich 75,-- DM (ab. 01.01.2002 bis einschl. 35 €) gibt es keine Punkte, alles was drüber liegt, geht auch nach Flensburg.

Gruß
Goose

By farendil (217.80.147.122) on Dienstag, den 6. November, 2001 - 23:36:

@goose: richtig, das maximale verwarngelt liegt bei 75,-.
allerdings ist die definition, ab wann es ein punktebewährtes bußgeld gibt, auf 80,- abgestellt.

By Greatblackbird (172.177.211.106) on Mittwoch, den 7. November, 2001 - 17:45:

@Goose
Auf diesen Einwand habe ich gewartet *g*

By Goose (62.180.187.55) on Mittwoch, den 7. November, 2001 - 17:52:

@GB: jaaaa, konnte ich mir nicht verkneifen ;-)


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