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Hallo an alle habe da mal ne Frage ;)

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Hallo an alle habe da mal ne Frage ;)
By Haribo1 (168.143.112.8) on Samstag, den 20. Oktober, 2001 - 23:58:

Habe mal ein bisschen bei Euch gestöbert und muß sagen gut gemacht die Seite und sehr informativ :)

Nun mal eine bitte an Euch.....
Habe da Eure " Alberto-Methode" gelesen und begutachtet.. Habe da jetzt ein Problem....

Fahre ein Fahrzeug (PKW) was auf meinen Chef ( ist aber gleichzeitig mein Kumpel) zugelassen ist. (Landkreis LB) Jetzt haben die mich leider geblitzt und mein Chef hat den Anhörungsbogen bekommen und mir gegeben. Verstoß war am 24.09.2001 in LB bei 50Km/h war ich leider 32 zuviel. Das bedeutet das ich 4 Wochen laufen muß punkte etc...

Jetzt meine geplante Vorgehensweise.

Mein Chef gibt an das er nicht gefahren ist weil das KFZ zwar ihm gehört ( Halter) aber es öfters verpumpt . Er kann lt. Unterlagen entnehmen das Fahrzeug in dieser Woche meine Freundin hatte. Warum weswegen ist ja egal könnte ja auch seine Geliebte etc. sein :).Damit hätte er erstmal Ruhe... RICHTIG ??...
So jetzt gibt er im Anhörungsbogen die Adresse meiner Freundin an. Dann geht ja der ganze Sch.. nach Heilbronn. Die Schreiben meine Freundin an und und die gibt die Sache erstmal zu und schickt das zurück. Natürlich alles ganz langsam und immer auf den letzten "Drücker" der Gesetzl. Pflicht. Jetzt müßte der Bußgeldbescheid kommen... diesen weißt meine freundin zurück da sie sich erinnert hat an diesem Tag nicht gefahren zu sein und legt Einspruch ein. So jetzt kommt der ganze BLABLA mit Fotovergleich etc.
bei einer evtl. Befragung sagt sie halt sie Äußert sich nicht dazu. Weder zu Bild noch zu etwas anderem. So da ja das Bild sie nicht sein kann was passiert dann ?????

Ich bin auch relativ wenig zu hause und könnte auch die " Heiße Zeit" nicht die Türe öffnen.

Frage an Euch habe ich ne Chance ???? ;)

was passiert dann weiter nach Befragung meiner Freundin.... ????

Mein Chef könnte ja auch die Adresse meiner Freundin ihrer Eltern angeben (wohnen im selben Ort)und die Schicken es zurück an das Landratsamt mit der freundlichen Bemerkung das Ihre Tochter jetzt in der und der Strasse wohnt. Könnte man ja Zeit schinden da der Brief ja dann nochmal hin und her geht.

Also bitte um Eure Beurteilung wie dei Chancen stehen und was kann meinem Chef passieren ?? Was kann mit meiner Freundin passieren ???

Ist sehr dringend und leider muß ich versuchen meinen Führerschein zu behalten da ich beruflich auf Ihn angewiesen bin.

PS: Habe zur seit 22 Jahren keinen Punkt etc. gehabt und jetzt kam es halt gleich so " Dicke"....

Hoffe auf Antwort und wenn ihr mal ein Problem habt mit den Verhaltensweisen der LKW Fahrer kann ich Euch dann auch mal helfen denn ich bin einer ;) Aber ich bin glaube einer der auch mal nen Pkw aus ner Einfahrt lässt :) :)

Grüße und Danke Haribo ;)

By Haribo1 (168.143.112.8) on Sonntag, den 21. Oktober, 2001 - 01:19:

Achso eine Bitte habe ich noch .

die Verjährung beginnt am Tattag gegen mich.Richtig ??? Wird die Verjährungsfrist durch die erneute Zustellung eines evtl. Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheid an meine Freundin unterbrochen ????

Danke und schönes Wochenende Haribo ;)

By klausk (217.5.100.3) on Sonntag, den 21. Oktober, 2001 - 06:39:

Hallo Haribo 1,
wenn die Behörde festgestellt hat, das Deine Freundin nicht gefahren ist, ist der Fall für sie erledigt, da sie die Person auf dem Foto nicht kennt!!! Vermutlich kreuzt dann die POL bei Deinem Chef auf und wird ihm das Foto unter die Nase halten. Sollten bis dahin 3 Monate + 14 Tage seit Tattag rum sein, kann er Dich getrost erkennen, die Sache ist verjährt. Sind die drei Monate noch nicht rum, verweigert er die Aussage, fertig.
Du solltest natürlich nicht anwesend sein wenn die Grün-Weißen aufkreuzen.
Die Verjährung gegen Dich kann nur dann unterbrochen werden, wenn Du Kenntnis hast, d.h. Briefe an anderen Personen interessieren Dich nicht und unterbrechen auch nicht die Verjährung.

Grüße
Klaus

By farendil (217.80.147.4) on Sonntag, den 21. Oktober, 2001 - 11:31:

@haribo: verjährung wird nur gegen denjenigen unterbrochen, an den das schreiben gerichtet ist.

frage:
-wohnst du mit deiner freundin an einer adresse, oder kennen die nachbarn deiner freundin deinen namen?
-bist du im bertieb von den grün-weißen anzutreffen, oder läßt es sich einrichten, die nicht hereinzulassen

By Haribo1 (168.143.112.8) on Sonntag, den 21. Oktober, 2001 - 21:51:

Also mit Nachbarn kennen mich nicht außer eine die wohnt nebenan , aber die kennt mich nicht sagt Sie.....

Im Betrieb bin ich auch nicht so oft da wir nur telef. Kontakt haben.

mein Chef sagt wenn da jemand mit nem Bild kommt das die zur Freundin gehen sollen weil er Ihre Bekanntschaften nicht kennt und das Bild interessiert Ihn nicht ...und die Adresse hat er denen ja geschrieben.

Wie ist das jetzt noch wenn er die Adresse meiner Freundin angibt aber der Brief zu Ihren Eltern kommt ?? Er kennt ja nur die Adresse und weiß nicht das die vor 5 Monaten umgezogen ist. Bringt ja wieder Zeit da der Brief von Ihren Eltern zurückgeschickt wird mit der richtigen und neuen Adresse. Bringt das was oder gibt`s da Nachteile ???

Mein Namensschild werde ich natürlich auch wenn es so weit ist abschrauben.

Naja ansonsten hoffe ich mal das ich die Zeit rumbekomme , und wenn nicht hab ich halt Pech gehabt :( aber schließlich ist es ja der Versuch wert .

danke noch mal an alle und werde Euch auf dem laufenden halten und hoffe das ich euch auch mal helfen kann .

Mein Hobby ist halt mehr die Börse als Behörden in der Gegend rumschicken :) :)

Wenn Ihr da Interesse habt findet ihr mich unter http://www.Traderinside.de

kleine aber feine Gemeinde ohne Spinner, Pusherei etc. ja so was gibt`s noch :)

Hoffe ja nicht das ich jetzt gegen irgendwelche Werbeverbotsregeln verboten habe aber diese Seite wurde in Eigeninitiative aufgebaut und ist nicht kommerziell und völlig unabhängig.. Das heißt keine Werbung , etc. Unser Grundsatz....

Also danke noch mal bis demnächst Euer Haribo ;)

By farendil (217.80.147.4) on Sonntag, den 21. Oktober, 2001 - 23:22:

also, wenn du nicht an der adresse deiner freundin gemeldet bist, funktioniert das schon.
(solange die nachbarin nix sagt)


entweder wird der a-bogen in der fima ncht beantworte und die polizei wieder weggeschickt, oder aber dein chef gibt deine freundin an.

diese antwortet auf normale briefe nicht und bei einschreiben bestreitet sie den verstoß (ohne begründung) und legt gegen evtl ergehende bg-bescheide einspruch ein.

ansonsten von keinem einen kommentar / begründung / erklärungh oder eine anderweitige einlassung zur sache.

das einzige problem könnte sein, das die bg-stelle die freundin gar nicht erst "frisst" da auf dem foto ein mann zu sehen ist.

in diesem fall bzw. wenn dein chef gar keine angaben macht, muss nur die polizei woieder weggeschickt werden, mit der begründung, daß jeder firmenangehörige als täter in betracht kommt und somit die aussage verweigern wird.


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