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51 zu schnell auf der Autobahn wat nun

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: 51 zu schnell auf der Autobahn wat nun
By Dominikk (137.250.121.1) on Freitag, den 19. Oktober, 2001 - 12:29:

Also bin mit 51 zu schnell auf der Autobahn geblitzt worden(100 war erlaubt), und habe gestern den Anhöhrungsbogen bekommen und würde jetzt gern wissen was ich machensoll:
a) nicht reagieren weil Auto noch auf alten Wohnsitz bei Eltern gemeldet ist, und dann wäre ich unbekannt verzogen. Um so auf Verjährung hoffen.

b) bin mir ziemlich sicher das auf dem Bild mehere Fahrzeuge zu sehen sein müssen, doch jetzt meine Frage würde die werten Herren überhaupt an mich heran treten wenn dies der Fall wäre? Sprich Foto unbrachbar. Bitte dringend antworten.

By farendil (217.0.227.105) on Freitag, den 19. Oktober, 2001 - 12:41:

an wen ging der a-bogen
was stand drauf, wer wurde beschuldigt
wo ist dein derzeitiger wohnsitz

By Dominik (137.250.121.1) on Freitag, den 19. Oktober, 2001 - 12:49:

Also der bogen ging an die Anschrift meiner eltern in der tiefsten pfalz, drauf stand anhöhrung, mit vorn art der geschw. übertretung und hinten pesonalien und ob man sich zu sache aeussern möchte. also derzeitiger wohnsitz in BW (1.Wohnsitz) und ich stud. in Bayern (2. Wohnsitz)

By farendil (217.0.227.105) on Freitag, den 19. Oktober, 2001 - 13:07:

ging der bogen an dich oder an jemand anderes???????

seit wann bist du nicht mehr an der adresse, an die der brief ging, gemeldet???

By dominik (137.250.121.1) on Freitag, den 19. Oktober, 2001 - 13:11:

Also brief ging an mich und bin ziemlich lange nicht mehr an dieser adresse gemeldet so ungefaehr 5 Jahre, nur auto ist noch auf meine alte haimatadresse gemeldet, aber wichtig laeuft auf meinen namen

By farendil (217.0.227.105) on Freitag, den 19. Oktober, 2001 - 13:18:

da bekommst du nur noch schwierigkeiten, weil du das auto nicht umgemeldet hast!

verjährung ist auch unterbrochen.

damit bleibt dir nur noch die alberto-methode. such mal hier im forum dazu.

By dominik (137.250.121.1) on Freitag, den 19. Oktober, 2001 - 13:21:

Aber war doch auch fahrer, und was ist mit dem bild zwecks qalli s.o. .

By farendil (217.0.227.105) on Freitag, den 19. Oktober, 2001 - 13:30:

wenn du das bild anforderst, ist die alberto-methode gestorben....

By dominikl (137.250.121.1) on Freitag, den 19. Oktober, 2001 - 13:36:

ist mir einleuchtend, aber um jetzt nochmal auf meine urspr. frage zu kommen, wenn mein eltern sagen ich wäre unbekann t verzogen, wie soll denn dann die polizei an mich gelangen? und die berjahrungsfrsit gilt ab dem tattag und durch was wird sie untrerbrochen. bitte genau auf alle drei fragen antworten, danke

By farendil (217.0.227.105) on Freitag, den 19. Oktober, 2001 - 13:46:

1: das wird ermttelt - schließlich können bundesweit alle meldestellen abgefragt werden.
es gibt auch befragungen an den letzten wohnsitzen.
auf jeden fall kommt ein saftiges bußgeld wegen verstoß gegen das meldegesetz auf dich zu.

2:die verjährung gilt ab tattag, kann aber unterbrochen oder gar ausgesetzt werden.

3:unterbrochen durch a-bogen. daß er dich nicht erreicht hat, ist DEIN verschulden, da du gesetzeswidrig gehendelt hast und dich nicht umgemeldet.
unterbrochen wird sie z.b. auch zur aufenthaltsermittlung

By dominik (151.189.132.222) on Freitag, den 19. Oktober, 2001 - 14:26:

Also danke fuer die genaue Beantwortung, also deiner ,eurer Meinung nach nur alberto oder?

By farendil (217.0.227.105) on Freitag, den 19. Oktober, 2001 - 17:07:

wenn die strafe für dich eine besondere härte darestellt: ja


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