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Letzte Woche Probezeit:Mit 24 zu schnell!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: Letzte Woche Probezeit:Mit 24 zu schnell!
By Sven (62.54.20.143) on Montag, den 9. Oktober, 2000 - 15:37:

Hallo!
Ich bin am 14.09. in einer 50er Zone mit 24 zu schnell geblitzt worden (mit einer Laserpistole).
Am 18.09. wäre meine 2-jährige Probezeit zu ende gewesen.Was hab ich denn nun zu befürchten?Hab in den ganzen 2 Jahren nie etwas gehabt.Heißt das nun trotzdem Nachschulung,oder nur Bußgeld,Punkte oder Fahrverbot?Wie ist denn das mit der Toleranz,werden da noch km/h abgezogen?Ach ja,wird meine Probezeit wegen den 4 Tagen jetzt um 2 Jahre verlängert? Danke!

By Greatblackbird (213.20.121.69) on Montag, den 9. Oktober, 2000 - 17:26:

Es macht nichts aus, ob die Probezeit noch 4 Tage oder 4 Monate dauert. Auf jeden Fall bekommst Du Punkte in Flensburg, wenn ein Bußgeldbescheid erlassen und dieser rechtskräftig ist. Das würde Nachschulung und eine Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre bedeuten. Mit einer Laserpistole gemessen bist Du sicherlich rausgewunken worden und es wurden Deine Daten aufgenommen, richtig? Dann gibt es nicht mehr viele Möglichkeiten, aus der Sache rauszukommen. Wurde Dir denn der abgelesene Wert auf der Pistole gezeigt oder hast Du diesen rosanen Wisch bekommen, auf dem die Übertretung und steht? Dort ist die Toleranz schon mit eingerechnet (- 3km/h bei gemessenen Geschwindigkeiten unter 100 km/h). Hast Du etwas unterschrieben?

By Sven (62.54.20.214) on Dienstag, den 10. Oktober, 2000 - 19:57:

Das ist richtig,ich wurde rausgewunken und meine Daten wurden aufgenommen.Mir wurde weder der Wert auf der Pistole gezeigt noch habe ich einen rosanen wisch bekommen.Der Polizist hat mich nur gefragt ob ich direkt eine Aussage machen will oder ob mir ein Anhörungsbogen zugeschickt werden soll.Ich habe dann keine Aussage gemacht.Ob ich etwas unterschrieben habe kann ich nicht mehr genau sagen,glaube aber nicht.Was wäre denn wenn?
Gibt es eigentlich eine Frist in der man benachrichtigt werden muß,so daß nach der Frist alles verfallen würde?Es zählt doch der Tag an dem ich geknippst wurde und nicht wann ich etwas von der Polizei zugeschickt bekomme bzw. wann die die Sache bearbeiren,oder?

By Greatblackbird (62.180.206.249) on Dienstag, den 10. Oktober, 2000 - 22:34:

Dadurch, daß Deine Daten aufgenomen wurden, bist Du vernommen worden und Dir ist bekannt geworden, daß gegen Dich ermittelt wird. Somit hat eine 6-Monatige Verjährungsfrist zu laufen begonnen. Normalerweise erhälst Du sozusagen eine Quittung als rosanen Durchschlag, auf dem steht, was Dir vorgeworfen wird. Darauf steht auch die Höhe der vorgeworfene Geschwindigkeitsübertretung incl. Toleranz. Wenn Dir der gemessene Wert gezeigt worden wäre, dann hätten man von diesem Wert die 3 km/h noch abziehen müssen. Wenn Du etwas unterschrieben hast, wird wohl gleich ein Bußgeldbescheid erlassen, da Du dann wahrscheinlich die Tat schon zugegeben hast.

By Sven (62.54.21.50) on Dienstag, den 10. Oktober, 2000 - 22:45:

Also zugegeben hab ich nichts.Das heißt jetzt also für mich,daß ich mit 24 (-3km/h) zu schnell wohl nicht um Nachschulung,Bußgeld und Probezeitverlängerung herumkommen werde?

By Greatblackbird (62.180.206.249) on Dienstag, den 10. Oktober, 2000 - 22:58:

Sieht fast so aus. Es kann zwar noch überprüft werden, ob die Eichfristen des Meßgerätes eingehalten wurden oder ob es zur Reparatur war und nicht nachgeeicht wurde, erfahrungsgemäß ist das aber erfolglos. Wurde aus einem Fahrzeug gemessen und wenn ja, konntest Du erkennen, ob die Pistole vielleicht am Zigarettenanzünder betrieben wurde? War es bei Dunkelheit oder bei hohem Verkehrsaufkommen?

By Sven (62.54.21.50) on Dienstag, den 10. Oktober, 2000 - 23:05:

Es war bei hohem Verkehrsaufkommen.Dunkel war es nicht.Ob die Pistole am Zigarettenanzünder betrieben wurde konnte ich nicht erkennen.Der Polizist hat sich bei der Messung auf der Motorhaube des Fahrzeugs abgestützt,also nicht dringesessen.

By Greatblackbird (62.180.206.249) on Dienstag, den 10. Oktober, 2000 - 23:14:

Bei hohem Verkehrsaufkommen ist die Messung mit einer Laserpistole bedenklich, da Zuordnungsfehler nicht ausgeschlossen werden können. Soll heißen, es könnte ein anderes Fahrzeug gemessen worden sein und Du bist rausgewunken worden. Im Downloadbereich gab es mal ein Musterschreiben für solch einen Meßfehler. Das wäre vielleicht noch eine Chance, einen Einspruch damit zu begründen. Wenn nicht die Einstellung des Verfahrens erreicht werden kann, dann kann vielleicht die Höhe der Geschwindigkeitsübertretung "heruntergehandelt" werden. Warte erstmal den Anhörungsbogen ab. Einem Bekannten von mir ist was ähnliches passiert. Ihm wurde eine wesentlich höhere Übertretung vorgeworfen, als hinterher im Bußgeldbescheid stand.

By Sven (62.54.21.40) on Dienstag, den 10. Oktober, 2000 - 23:34:

O.K.!
Vielen Dank!!!


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