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Verjährung beendet - Was kann noch kommen?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Allgemein: Verjährung beendet - Was kann noch kommen?
By EinBetroffener (216.110.36.120) on Montag, den 9. Oktober, 2000 - 13:52:

Ist es möglich, dass einem 3 Wochen nach Ende der Verjährungsfrist trotzdem noch etwas ins Haus flattern kann?

Wer hat hier schon Erfahrung gemacht?

By Alberto (62.224.92.97) on Montag, den 9. Oktober, 2000 - 15:08:

Wie ist denn die Verjährung entstanden? Wie war der genaue zeitliche Ablauf?

By EinBetroffener (129.247.105.156) on Montag, den 9. Oktober, 2000 - 15:40:

Hallo Alberto,

die Geschichte müsstest Du eigentlich aus dem alten Forum, bzw. aus unseren e-mails noch kennen.

Viele Grüße

By Greatblackbird (213.20.121.69) on Montag, den 9. Oktober, 2000 - 17:11:

Ich das jetzt ein Suchspiel?

By EinBetroffener (129.247.105.156) on Montag, den 9. Oktober, 2000 - 17:23:

Sorry,

um´s einfach nochmal zu erklären: Bin mit einem Firmenwagen am 15.06. mit 141 km/h (100 erlaubt) geblitzt worden.

Daraufhin erging ein Zeugenfragebogen an die Firma, der nicht beantwortet wurde. Nach einiger Zeit kamen zwei Beamte in Zivil in die Firma und mussten unverrichteter Dinge wieder abziehen und haben zusätzlich in den Nachbargebäuden herumgefragt - was dabei herausgekommen ist, weiss ich allerdings nicht.

Am 15.09. endete die Verjährungsfrist. Daher meine Frage: Wieviel später ist noch mit etwas zu rechnen?

By Greatblackbird (213.20.121.69) on Montag, den 9. Oktober, 2000 - 17:32:

Eigentlich hättest Du einen Zeugenfragebogen bzw. Anhörungsbogen erhalten müssen, wenn das herumfragen in den Nachbargebäuden etwas gebracht hätte. Wenn du bis heute absolut nichts gehört hast, dürfte die Sache verjährt sein. Neuerdings müssen ausgestellte Anhörungsbögen umgehend versendet werden. Dazu kann Dir farendil aber mehr sagen.

By EinBetroffener (129.247.105.156) on Montag, den 9. Oktober, 2000 - 17:40:

@Greatblackbird

Vielen Dank!!

Weisst Du vielleicht, was auf der bürokratischen Zeitachse "umgehend" bedeutet?

By Greatblackbird (213.20.121.69) on Montag, den 9. Oktober, 2000 - 17:53:

Ich glaube, wenn zwischen Ausstellung und Zustellung des Anhörungsbogens mehr als zwei Wochen liegen, gilt die Zustellung als verjährungsunterbrechend. Bei Dir dürfte sich das dann erledigt haben.

By Alberto (62.155.180.21) on Dienstag, den 10. Oktober, 2000 - 14:56:

Sehe ich auch so. Bei mir sind sie nach "uneinbringlicher Firmenbefragung" in der Regel auch immer abgezogen und es kam nie mehr etwas - wegen Aussichtslosigkeit. Glückwunsch! Du scheinst es geschafft zu haben.


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