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Fahren auf den Straßenbahnschienen

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Fahren auf den Straßenbahnschienen
By quincy (141.30.32.91) on Montag, den 15. Oktober, 2001 - 09:33:

Kann mir bitte mal jemand erklären, wie das bei einer etwa vier Spuren breiten Innerortsstraße ohne Markierungen mit Straßenbahnschienen in der Mitte ist: Kann man da auf den Schienen neben den außen Fahrenden her fahren, oder darf man nur zum Überholen ausscheren? Rechtsberatung, bitte!

By farendil (217.80.147.36) on Montag, den 15. Oktober, 2001 - 11:09:

ohh Nein!
Naja, wer für Tempolimits ist, weil man über 130 zu viel Streß hat....

Sorry, aber ich reagiere auf diese Leute, die nicht wissen, wie sie zu fahren haben, etwas allergisch, da es mit denen ständig Trouble gibt!

Zunächst einmal: DIe Schienen haben nur insoweit etwas zu sagen, daß du dort fahrende Bahn nicht behindern darfst.
Ansonsaten ist es eine ganz normale Spur innerorts, d.h. rechts darf schneller als Links gefahren werden.

Und jetzt noch mal an alle, die es immer noch nicht kapiert haben (ich sage nicht, daß ich quinci damit meine, nur erlebe ich diese Spezies täglich!):
-Auch wenn rechts Kopfsteinpflaster ist, darf man
nicht mit 2 Rädern auf den Schienen fahren, damit es nicht so hoppelt!
-Wenn man mit 4 Rädern auf den Schienen fährt und rechts "unterholt" wird, darf man denjenigen nicht an die Kante drücken, so daß sich dieser nur nocht mit einer ABS-Vollbremsung retten kann!
-Wenn man ganz rechts fährt und ein Hindernis vor einem auftaucht, muß man trotzdem nach links schauen, bevor man ohne zu blinken ausschert!

By alfa (195.124.135.7) on Montag, den 15. Oktober, 2001 - 12:25:

Genau farendil, aber wenn man dann mit einem Karren mit um die 1435 mm Spurbreite auf Strassenbahnschienen fährt, muss man damit rechnen, das der Bremsweg tierisch länger wird, wegen der geringeren Haftung -nützt die ABS auch nicht viel. Dieser Hinweis hat hauptsächlich Kostenrelevanz. Wenns nämlich dumm hergeht, fährt der vor einem neben den Schienen auf dem Pflaster weil er breitere Spur hat und man selbst ruscht mit dem Sch....karren immer wieder ins Schienenloch und dann steigt der vor einem in die Eisen.....

By farendil (217.80.147.36) on Montag, den 15. Oktober, 2001 - 12:48:

@alfa: ich kenne das gefüehl mit den schienen.
meiner hat aber eine etwas breitere spur - unangenehm kanns aber trotzdem sein...


ansonsten meinte ich, daß ich auf dem pflaster fahre, um rechts zu überholen und der von links wieder nach rechts rueberzieht...

By W-Punkt (217.84.171.59) on Montag, den 15. Oktober, 2001 - 13:33:

Wodrin liegt die Logik, dass man innerorts rechts übeholen soll, und ausserhalb links? Weiss ich echt nicht. Ich weiss nur, dass ich immer innerorts links überholen muss, weil rechts so gut wie nie die Spuren frei sind. (Belader, Entlader, Einparker, Ausparker und Unfähige)

By farendil (217.80.147.36) on Montag, den 15. Oktober, 2001 - 13:40:

@w-punkt: rechts überholen MUSS man nicht - oder nur dan, wen das auto, an welchem du vorbei willst, links fährt.

By quincy (141.30.32.91) on Montag, den 15. Oktober, 2001 - 13:51:

Warum ich nach Rechtsberatung gefragt hatte: Ohne Fahrbahnmarkierung handelt es sich ja um eine einzige, wenn auch etwa 5m breite Richtungsfahrbahn. Ist das Nebeneinanderfahren dennoch in Ordnung oder muss generell wieder eingeschert werden? Bei zwei markierten Fahrstreifen ist mir das klar, aber so?

@farendil
In Wirklichkeit frage ich natürlich, weil ich das Halb-auf-den-Betonplatten-fahren so enorm stressig finde ;)

By N.N. (195.37.128.1) on Montag, den 15. Oktober, 2001 - 14:21:

Ja, wieso ist eigentlich (so explizit erfolgt es selten in einem Beitrag) nach "Rechtsberatung" gefragt worden? Eventuell mit dem Hintergedanken, dem Betreiber des Websites einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz (sinngemäß: Rechtsberatung nur durch zugelassene Rechtsanwälte zulässig) anzuhängen? Oder tatsächlich nur ein Zufall?

By quincy (141.30.32.91) on Montag, den 15. Oktober, 2001 - 14:28:

@N.N.
Nein nein nein, hat damit nichts zu tun! Gemeint ist: Wie ist das Problem im Sinne der StVO zu beurteilen?

By dagegen (134.147.103.17) on Montag, den 15. Oktober, 2001 - 14:50:

Fahrbahnmarkierungen sind überhaupt nicht nötig, um Spuren zu kennzeichnen. Die Breite der Straße alleine bestimmt, wieviele Spuren sie hat. Theoretisch könnte man auch alle Linien weglassen, außer dass sich dann keiner mehr zurechtfindet :-)

Also man kann da auch problemlos nebeneinander herfahren, wenn es alle kapieren.

By farendil (217.80.147.36) on Montag, den 15. Oktober, 2001 - 15:19:

@quincy: also hier meine "persönliche" "meinung" : (zur rechtsberatung hatte nn ja was gesagt) :-)

In der stvo steht ausdrücklich, daß du dich beim fahren an der rechten fahrbahnbegrenzung zu orientieren hast.

somit verbleibt automatisch links neben dir eine 2.spur.

oder, wie es mal ein polizist zu mir gesagt hat:
es sind so viele spuren vorhanden, wie autos nebeneinander passen

explizit steht das so nicht in der stvo, es ergibt sich aber schlüssig aus selbiger.

du kannst also problemlos ständing links auf den schienen fahren, nur bitte so, daß (rechts) neben dir einer durchpasst.
(wie gesagt, wenn links schienen sind natürlich so, daß du die bahn nicht behinderst)


@dagegen: Also man kann da auch problemlos nebeneinander herfahren, wenn es alle kapieren.
vergiß es! wenn der vordermann sieht, daß ich das fahrzeug hinter ihm rechts überhole, macht er mich mit ziemlicher sicherhheit absicxhtlich zu, daß weder rechts noch links platz für ein auto ist.

By alfa (195.124.135.7) on Montag, den 15. Oktober, 2001 - 15:32:

Also Rechtsberatung habe ich hier im Forum noch nicht beobachtet, was hier gemacht wird ist Erfahrungsaustausch.
Ich bin überzeugt davon, dass das so gedacht war und es fast alle auch so sehen.Ein paar schiefgewickelte gibt es immer. Man sieht es auch daran, dass in manchen Fällen direkt eine Empfehlung zum Anwaltsbesuch ausgesprochen wird.

By niliqb (172.178.1.75) on Dienstag, den 16. Oktober, 2001 - 07:46:

Ist ja auch logisch. Laut StVO ist Fahrstreifen derjenige Teil der Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Befahren benötigt. Kein Wort von irgend welcher Straßenmalerei...

By Mr.T (62.134.51.101) on Dienstag, den 16. Oktober, 2001 - 22:34:

Wenns so viele "Spuren" gibt, wie Autos nebeneinander passen, dann wäre auf den beiden Fahrstreifen einer Autobahn ja Platz für drei. Könnte man so durch die Hintertür argumentieren, dass Moppeds im Stau durchfahren? Die Polizei nennt das ja immer "Benutzen eines 3. nicht vorhandenen Fahrstreifens".

By farendil (217.80.147.105) on Dienstag, den 16. Oktober, 2001 - 22:52:

@mrt: nein, wenn die fahrstreifen extra markiert sind, gilt das nicht.
das gilt nur, wenn es keine markierung oder nur eine strassenmittelmarkierung gibt.


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