Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Mietwagen und Alberto-Methode?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Mietwagen und Alberto-Methode?
By Activist (168.143.112.8) on Dienstag, den 2. Oktober, 2001 - 18:38:

Hi Freaks,

leider bin ich, aus Stuttgart kommend, vor knapp 14 Tagen mit einem bei einer Mietfirma privat gemieteten Wagen in der Nähe von Neubrandenburg auf einer Landstraße schneller als 100 km/h gefahren. Dann hat es geblitzt. Auf der Rückfahrt erst habe ich gesehen, dass dies nach einem grünen Ortschaften-Schild mit einem 70 km/h-Schild passiert ist. Das gibt fette Punkte, die ich aber nicht haben will (wer will das schon). Ich war froh, als ich dann hier von der sog. Alberto-Methode las und möchte, ob meiner Unsicherheit, jemand Erfahrenen bitten, folgendes Gedankenspiel zu bewerten:

Die Mietwagenfirma wird mich als Fahrer benennen. Dann schickt die Behörde einen A-Bogen an mich, auf dem ich neben meinen persönlichen Daten einen guten Freund aus Leipzig als eigentlichen Fahrer angebe. Hierbei wäre es von brennendem Interesse, ob dies überhaupt geht, wenn ein Foto schon beiliegt, denn darauf würde ich mich ja wahrscheinlich erkennen und würde so vorsätzlich einen falschen angeben. Angenommen, es liegt kein Foto bei und ich mache es wie oben beschrieben, erhält mein Freund einen A-Bogen, auf dem er neben seinen persönlichen Daten angibt, dass er der Fahrer war. (Glaubt das die Behörde einfach so, oder könnte es irgendwann einen Fotovergleich geben? Wie soll er sich verhalten, wenn bei ihm ein Foto beiliegt?) Derweil könnten also 6-8 Wochen vergangen sein. Nach einer weiteren Zeit bekommt er den BuGeBe, gegen den er dann Einspruch erhebt, dem von den Behörden wiederum stattgegeben wird. Wie lange hat er dann Zeit, sich zu rühren, denn er sollte, bevor er irgendwie sagt, dass er sich getäuscht hat und er doch nicht der Fahrer war, schon warten, bis meine 3-Monatsfrist verstrichen ist? Wohin und wie schreibt er dann, dass er sich geirrt hat? Dann könnte es noch sein, dass die Beamten bei ihm erscheinen und irgendwie das Foto vergleichen wollen. Da das aber erfolglos ist, werden sie ihn vielleicht fragen, wie es sein kann, dass er sich zunächst auf dem Foto erkannt hat bzw. wenn kein Foto dabei war, werden sie ihn vielleicht fragen, wer derjenige auf dem Foto ist. Zu letzterem brauch er ja nix sagen. Kommen die Beamten dann auch noch einmal zu mir - die Sache ist ja nun eigentlich verjährt?

Wäre es neben dieser Alberto-Methode nicht auch möglich, dass mein Freund, der sowieso kaum Auto fährt und den deswegen die Punkte überhaupt nicht kratzen, den BuGeBe annimmt und und bezahlt und wir dann alles finanzielle privat regeln.

Über eine Antwort wäre ich wirklich dankbar.

Greetz
The Activist

By Alberto (62.224.100.3) on Dienstag, den 2. Oktober, 2001 - 21:44:

Normalerweise kommt kein Foto, wenn die Mietwagenfirma den Fahrer angegeben hat.
Wenn ja, dann hast du es eben nicht gesehen. Das ist auch nicht so wichtig.

Wichtig ist, daß der Freund möglicherweise von Deiner Frau/Freundin/Kollegen o.ö. in dem Anhörungsbogen eingetragen wird. (Weil man glaubt, dieser sei tatsächlich mit dem Mietwagen gefahren. (Szenario: Du warst besoffen - dein Freund hat dich in Brandenburg damals nach hause gebracht - mit deinem Mietwagen - und dann fuhr er allein nach hause - dabei wurde er geblitzt)

So - das sagst du natürlich nie aus - aber es könnte ja so gewesen sein, oder?

Nun bekommt dieser Freund einen Anhörungsbogen.
Es ist fast unwahrscheinlich, daß iohm erneut ein Foto mitgeschickt wird.

Man wartet ab - und erhält nach ca. 10 Tagen diesen Anhörungsbogen zurück - mit der Bestätigung und mit dem - zunächst - Eingeständnis der Tat. Das reicht.

Man hat Zeit - und wird irgendwann einen BuGeBe - gegen diesen Freund - erlassen.

Nun kommt - nach etwa 9 - 11 Tagen - dessen Einspruch - aber mit der Begründung:

Ich muß meinen Anwalt dazu befragen!

Das ist wichtig, weil sie dann immer noch keinen Verdacht schöpfen - und so wiederum zeit einräumen - so ca. 3 - 4 Wochen.

Nun Kann man, vorausgesetzt der Freund hat eine Rechtschutzversicherung - tatsächlich einen Anwalt einschalten - nach etwa 3 Wochen.

Dieser fordert die Unterlagen an - und läßt sich etwas zeit damit, auch tatsächlich mit seinem Mandanten zu sprechen (dem Freund)

Dann endlich ist es so weit - der Freund kommt zum Anwalt - dieser erkennt, daß das Foto irgendwie nicht übereinstimmt.

Man einigt sich darauf, daß man nochmals die Plausibilität dieser Fahrt prüft.
Der Freund stellt nun fest, daß er an diesem tag gar nicht unterwegs war.

Dies teilt der Anwalt zunächst mit. Er stellt in Aussicht, - notfalls ein Alibi seines Mandanten beizubringen -

Die Zeit läuft und läuft.....

Nun werden die ärgerlich - und besuchen den Freund - mit Foto bewaffnet.

Der Erfolg dürfte mäßig sein.

Gesetzt den fall, sie treffen ihn überhaupt an, so verweigert er - als immer noch Betroffener - zurecht - die Aussage.

Somit erübrigt sich die Frage, was er sagen soll, wenn sie ihn mit dem Foto konfrontieren.

Was können sie tun?
Sie fangen wieder von vorne an. Sie suchen bei dem ursprünglichen Mieter- also bei dir - weiter.
Das aber erübrigt sich, wegen Verjährung.

Also - wird das verfahren irgendwann - vermutlich stillschweigend - eingestellt.

By Activist (62.155.182.51) on Mittwoch, den 3. Oktober, 2001 - 16:50:

Thx Alberto für die ausführliche Antwort!
Sicherheitshalber will ich aber doch noch eins, zwei Fragen klären:

1.
Warum ist es Deiner Meinung nach soo wichtig, dass Frau/ Freundin/ Kollege im A-Bogen den bewussten Freund angibt? Und wie soll man sich das vorstellen? Schließlich ist der Brief an mich adressiert und es sollen doch meine(?) persönlichen Daten sein, die pflichtgemäß angegeben werden. Wie ist also dem an mich adressierten A-Bogen zu entnehmen, dass nicht ich den vermeintlich beschuldigten Freund angegeben habe, sondern eben Frau/ Freundin/ Kollege. Vielleicht durch eine Unterschrift der Form "i.A. Activist"? *g*

2.
Das mit der Rechtschutzschutzversicherung und dem Anwalt ist ja schön und gut, da dies das Zeitschinden ungemein erleichtern dürfte. Nur hat eben dieser Freund derartige Versicherung nicht und wird auch nicht zum Anwalt gehen. Letztlich dürfte es doch aber aussreichen, wenn der Freund nach dem BuGeBe Einspruch einlegt, weil er angeblich seinen Anwalt konsultieren will und sich nach einer gewissen Zeit (also 3 Monate nach meiner eigentlichen "Tat") noch einmal an die Behörde wendet, und schildert, dass er z.B. beim Durchblättern seines Kalenders festgestellt hat, dass er doch nicht der Fahrer gewesen sein kann, aber um sicherzugehen, um Zusendung des Fotos bittet, etc. Außerdem vermute ich, dass, weil es sich um einen Mietwagen handelt, bis zum ersten A-Bogen an mich, möglicherweise sowieso mehr Zeit vergeht als üblich und von daher es gar nicht nötig ist, soo viel Zeit zu schinden...

3.
Wieviele Wochen nach der Tat kann man sicher davon ausgehen, das nun nichts mehr passieren sollte, vorrausgesetzt, dass es nicht zu verjährungsfristunterbrechenden Sachen gekommen ist. Und welche könnten jene sein? Ist nicht die Tatsache, dass die Vermietung mich als Fahrer angegeben hat und somit die Behörden gegen mich ermitteln ein solcher Grund? Oder anders: Ist es bei dieser Methode nicht schon ein Problem wenn das Fahrzeug auf mich zugelassen wäre, ich die "Tat" begangen habe und nun jemand anderes angeben will? Besteht da nicht schon von Anfang an ein Verdacht?

Letztens:
Wenn dennoch abzusehen sein sollte, dass wir es zeitlich nicht schaffen, die Verjährung in Kraft zu setzten, wäre es dennoch möglich (siehe erstes Posting), dass mein Freund die Punkte nimmt und bezahlt und wir dann alles weitere finanzielle später privat regeln. (Sozusagen: Punkte nicht ganz so erfolgreich wie mit Alberto-Methode abgewendet *g*)

Alle Fragen offen
The Activist

By Alberto (62.224.97.192) on Mittwoch, den 3. Oktober, 2001 - 20:37:

Viele Fragen...
Ich gehe grundsäztlich davon aus, daß es immer sehr eng wird - mit der Verjährung....denn die wissen das auch und sind ja nicht blöd.

Anhörungsbogen - von einer anderen Person, die z.B. Postvollmacht hat - ausgefüllt und - nicht unterschrieben, aber mit den richtigen Angaben - zurückgesandt... kann im Ernstfall bedeuten, daß der Anhörungsbogen niemals an den tatsächlichen Täter gelangt ist, was z.B. "verjährungsentscheidend" sein kann.

Das mit dem Anwalt ist besser, als ohne, weil dieser viel mehr Zeit schinden kann.
Wenn kein Rechtschutz vorh. - es geht auch ohne, aber die werden schneller "ungeduldig" - und ermitteln intensiver weiter. Damit könnten sie den Freund schneller mit dem Bild konfrontieren, - merken, daß er es nicht ist - und wieder bei der Ursprungsperson auftauchen - diesmal aber persönlich. Das kann dich die Verjährungsfrist kosten!

Unverfänglich ist es meiner Meinung nach, wenn der Freund tatsächlich einen Anhörungsbogen erhielte - alles zugibt - den BuGeBe auch bezahlt - ohne Einspruch - und dann eben die Punkte kassiert.

Daß dies klappt, wißt ihr spätestens, wenn sie ihm einen Anhörungsbogen erneut zuschicken.

Wenn ihr diesen etwas sicherereen Weg gehen wollt - bitte sehr - das klappt vermutlich viel leichter.

Ich spreche ja hier von der "hohen Kunst" - die - geschickt durchgeführt - dazu führt, daß eben keiner etwas bezahlt oder Punkte kassiert.

Dazu muß man aber gute Nerven haben - keine geschwätzigen Nachbarn - nicht bereits polizeibekannt sein usw.

Das geht nicht immer.

Ich persönlich bin mal für einen Freund "eingesprungen". das hat aber nicht geklappt, weil die mich ja kennen und sofort ermitteln konnten, daß ich es nicht war.

Die damit verbundene "Irreführung" hat die gar nicht interessiert, aber sie standen morgens bei meinem Kumpel vor der Tür und haben ihn eben identifiziert - das war dann 4 Wochen Fahrverbot. leider.

By Activist (62.155.182.51) on Mittwoch, den 3. Oktober, 2001 - 22:22:

OK danke,

ich habe immer noch die Hoffnung, dass ich soo schnell war, dass auf dem Foto nur ein Strich zu erkennen ist. :-)

By farendil (217.0.226.236) on Donnerstag, den 4. Oktober, 2001 - 01:03:

@acivist: wenn du deinem freund den bg-bescheid bezahlen willst, so kannst du auch einen anwalt bezahlen, der mal daß meßprotokoll oder die eichurkunde anfordert. so teur ist das nicht.

im übrigen halte dich an jeden punkt der spielregeln. alberto schreibt nichts ohne grund hin - vertrau mir!

By Activist (62.155.182.51) on Donnerstag, den 4. Oktober, 2001 - 12:11:

@farendil: Das will ich gerne tun, habe eben nur Bedenken, weil der Wagen nicht auf jemand dritten, bekannten zugelassen ist, der von vornherein den Verdacht von mir abwenden kann. Das Hauptproblem scheint mir eben (siehe Thread), dass die Vermietung meinen Namen ins Spiel bringt (Abweichung von der Regel).
Ist nicht dieser Verdachtsmoment schon Grund genug, die 3-Monatsfrist zu unterbrechen? Keine Ahnung.

Activist

By farendil (217.0.227.37) on Donnerstag, den 4. Oktober, 2001 - 15:58:

@activist: klar ist das das verdachtsmoment - aus dem grunde wirst du auch einen a-bogen bekommen.

ab dem a-bogen läuft die frist aber wieder weiter.

nun muß dein freund (mit anwaltlicher hilfe) 3 monate herumbekommmen. mit einem einigermaßen pfiffigen anwalt und der arbeitsgeschwindigekeit der durchschnittlichen behörde sollte das aber machbar sein.

By Alberto (212.185.252.137) on Donnerstag, den 4. Oktober, 2001 - 16:00:

Das wirst du sehr bald merken...
Wenn sie einen erneuten Anhörungsbogen an deinen Freuns senden - und ich gehe davon aus, daß dies geschieht - dann hast du erfolgreich das Verfahren auf diesen umgelenkt - so lange, bis sie wieder mißtrauisch werden - gegen den Freund.

Deshalb... dann eben -plausibel- Zeit schinden!

By Activist (62.155.182.95) on Donnerstag, den 4. Oktober, 2001 - 16:20:

Noch mal kurz doof gefragt *g*:
Muss der Freund seine oder meine 3 Monate rumkriegen? Bisher bin ich davon ausgegangen, dass meine 3 Monate weiterlaufen, während sie gegen meinen Freund "ermitteln", auf den ich ja den Verdacht umgelenkt habe. Stimmt das so?

By Alberto (212.185.252.131) on Freitag, den 5. Oktober, 2001 - 12:17:

Ja, das stimmt so - denn der Freund ist sowieso immer "aus dem Schneider" - er ist ja nicht auf dem Foto.

Einzige Ausnahme: Wenn er einen BuGeBe "rechtskräftig" gegen sich werden ließe, dann ist er - ohne jede weitere Prüfung - verurteilt.

By brainwash (195.63.251.51) on Dienstag, den 16. Oktober, 2001 - 18:12:

inwieweit involviert sich die mietwagenfirma in diese sache. sind irgendwelche strafen o.ä. von ihrer seite zu befürchten, falls nicht der mieter gefahren ist bzw. geblitzt wurde?

der fall:
freundin hat wagen gemietet, ich bin geblitzt worden.
eigentlich klar - sie wird keine angaben zum fahrer im abogen machen. ggf. foto anfordern
darf die überhaupt NICHT wissen,wer gefahren ist, obwohl sie auf dem beifahrersitz sitzt?
der BuGeBe wird zurückgewiesen.
und ich bin eh nach 3 monaten aus dem schneider. das verfahren wir eingestellt, da auf dem photo eindeutig nicht sie zu sehen ist.

habe ich das richtig verstanden, oder fehlt was,bzw. ist fragwürdig.

By dagegen (134.147.103.17) on Mittwoch, den 17. Oktober, 2001 - 13:34:

Da musst du mal die Mietwagenbedingungen lesen. Für Privatleute gelten wieder andere Regeln als für bestimmte Firmen als Stammkunden. Manchmal darf nur der Mieter fahren oder man muss weitere Fahrer im Mietvertrag angeben oder es darf jeder fahren. Das ist aber nur bei einem Unfall von Bedeutung. Von der Mietwagenfirma wirst du nie wieder etwas hören.
Die geben die Daten des Mieters an die Behörde weiter und werden vom weiteren Verlauf des Verfahrens nichts mehr mitbekommen.

By Alberto (62.224.100.96) on Sonntag, den 21. Oktober, 2001 - 15:54:

So ist es, - selbst wenn man gegen die Mietwagen-Regeln verstoßen hätte, wäre dies ein zivilrechtlicher Vorgang, der nichts mit der Verkehrsstraftat zu tun hat.(oder eben Owi)

Also - wenn die Freundin der Mieter war - umso besser.
Diese gibt alles zu - zunächst - und wartet mal ab.
Kommt ein Ermittler, verweigert sie die Aussage, denn sie wäre immer noch Betroffene. Also auch kein Bild anschauen, denn da ist ja ein mann drauf. Damit könnte sie zum Zeugen umbenannt werden - und müßte dann aussagen. Deshalb abwarten und nichts tun. Auf den eigentlichen Fahrer kann ja niemand kommen - der ist nicht aktenkundig - nirgendswo - auch nicht beim Vermieter.


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page