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Wie lange dauert der bescheid für die nachschulung?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Wie lange dauert der bescheid für die nachschulung?
By fz1 (213.7.42.70) on Samstag, den 29. September, 2001 - 11:25:

hallo,

am 10.05. diesen jahres bin ich innerorts mit +31 (nach abzug) gelasert worden: 3 Punkte

mein probezeitende war am 29.07.

habe das bußgeld gleich nach eingang überwiesen (ca. 15.06) bis heute habe ich noch keinen bescheid für eine nachschulung bekommen

vor eineinhalb jahren hab ich schon mal einen punkt wg. geschwindigkeit kassiert. auch da kam nix wg nachschulung.

kann jetzt immer noch ne nachschulung kommen? kann ich dass dann evtl. irgendwie abweisen??

bitte eine kopie der antworten an fz1@gmx.net

By Greatblackbird (213.6.73.220) on Samstag, den 29. September, 2001 - 18:58:

Die Anordnung zur Nachschulung kann solange erfolgen, wie nachweisbar ist, daß Du eine nachschulungspflichtige OWI begangen hast, also solange, wie diese Punkte im Verkehrszentralregister stehen. Deine Probezeit wurde sicherlich jetzt auf insgesamt 4 Jahre verlängert. Solange werden diese Punkte nicht getilgt.

Hast Du wegen des Verstoßes am 10.05. kein Fahrverbot bekommen?

By fz1 (213.6.193.104) on Sonntag, den 30. September, 2001 - 15:33:

ein fahrverbot habe ich nicht bekommen. nur, wenn ich innerhalb von einem jahr nochmal mit über 25 innerorts erwischt werde, bekomme ich 4 wochen.

ob die probezeit verlängert wurde, weiß ich nicht. werde ich da informiert, oder geschieht das stillschweigend?

By Greatblackbird (145.254.149.29) on Sonntag, den 30. September, 2001 - 19:41:

Kein Fahrverbot? äußerst ungewöhnlich. Ich glaube nicht, daß Du darüber informiert wirst, wenn die Probezeit verlängert wurde. Wahrscheinlich steht es im Auszug des Verkehrszentralregisters. Genau weiß ich das aber nicht. Den Auszug kannst Du aber anfordern.

By dagegen (134.147.11.106) on Sonntag, den 30. September, 2001 - 19:43:

Kann es sein, dass +31 ausserorts waren? Außerorts kann auch "im Ort" sein, nämlich überall da wo Ortseingangs- und Ausgangsschilder stehen. Sonst hättest du nämlich wirklich eine Regelstrafe von 1 Monat Fahrverbot bekommen.
Wie hoch war denn die Geldbuße?

By fz1 (213.7.42.154) on Sonntag, den 30. September, 2001 - 21:08:

kann sein, daß es vor abzug +31 waren. hab den zettel nicht da. beldbuße 120 dm

kann es passieren, dass wenn ich im verkehrszentralreg. anfrage, dass ich dann schlafende hunde wecke? (wg. nachschulung)

eigentlich müssten die mich doch informieren, wenn die des verlängern, oder nicht? wenn nicht dann find ichs ne sauerei


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