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Einspruch auf bußgeldbescheid

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Einspruch auf bußgeldbescheid
By wiseguy (194.216.169.197) on Freitag, den 28. September, 2001 - 13:59:

ich habe da mal eine frage, ich bin im juli mit 131 km/h (100 erlaubt) geblitz worden.
ich bin fest der meinung, dass ich höchstens 115 km/h drauf hatte, da ich im moment des blitzes auf den tacho (digitalanzeige) geschaut habe. Ich habe mich auf einer dreispurigen autobahn auf dem mittleren streifen befunden und rechts vor mir (ca. 15 m) war ein weiteres fahrzeug. kann das sein, dass der den blitz ausgelöst hat und nicht ich?

Ich habe den anhöhrungsbogen bekommen und nur die notwendigen angaben gemacht. beim ah war kein foto dabei, es war kein zeuge und auch kein meßgerät benannt.
ich habe jetzt den bußgeldbescheid erhalten, lohnt es sich zu widersprechen? wenn ja, wie soll ich das am besten machen ???

schon mal danke im voraus

By Wiseguy (217.228.235.37) on Sonntag, den 30. September, 2001 - 16:06:

servuz!

mache ich irgendwas falsch oder ist die frage zu blöde gestellt ?!?

By farendil (217.80.147.126) on Sonntag, den 30. September, 2001 - 18:58:

wie, es war kein meßgerät benannt?? das wäre mir das allerneuste!


lege einspruch ein und fordere das foto an, dann siehst du, wem der blitz galt...

By wiseguy (217.228.235.37) on Sonntag, den 30. September, 2001 - 21:57:

@farendil:

macht man das formlos oder muß ich da was beachten?

By farendil (217.80.147.126) on Sonntag, den 30. September, 2001 - 23:57:

formlos reicht, es sollte nur das aktenzeichen angegeben werden.


ansonsten keine angaben zur sache oder zu den gründen des einspruchs.

ein vorschlag:" hiermit lege ich gegen ihren bescheid vom xxx aktenz. xxx einspruch ein.
ich bitte um übersendung einer kopie des beweisfotos.
weiterhin bitte ich um angabe des meßgerätes."

By wiseguy (217.228.238.200) on Montag, den 1. Oktober, 2001 - 20:15:

@farendil:

danke, dann werde ich mal schauen was da rauskommt!

By Athanasios (62.27.197.77) on Donnerstag, den 11. Oktober, 2001 - 19:39:

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich hab folgened Frage an Sie.

Ich wurde bei der Autobahn mit einer überschreitende geschwindigkeit von 29 km/h zu viel geblitzt.
Da ich bei einer Bewachungsfirma tätig bin und auf eine Alarmverfolgung war möchte ich bitte wissen, ob hier ein Widerspruch von mir etwas nutzen kann.

By traffic (172.177.254.177) on Donnerstag, den 11. Oktober, 2001 - 19:45:

Nein, ein Widerspruch bringt hier nichts; ein solches Recht haben nur bestimmte bevorrechtigte Fahrzeuge wie Polizei und Rettungsdienste im Einsatzfall und nur mit der entsprechenden Signalisierung.

By Polizist (217.4.95.131) on Freitag, den 12. Oktober, 2001 - 16:32:

@traffic: und nur mit der entsprechenden Signalisierung. Nö, falsch!

Wenn wir zum "Täter am Werk" fahren, machen wir gar nichts an und fahren trotzdem wie die gesenkte Sau :-)
Sonst trifft nämlich die landläufige Übersetzung des Tatü Tata als "zu spät zu spät" vollkommen zu:-)
Nur Wegerechte sind an die Signalisierung gebunden.

viele Grüße,@anasthasios: ansonsten hat traffic vollkommen recht.

ein Polizist


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