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Wie schnell darf ich fahren !?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Wie schnell darf ich fahren !?
By Horschtl (217.6.134.34) on Mittwoch, den 26. September, 2001 - 15:32:

Hallo Leute,
folgende Situation: Verkehrsleitsystem (VLS) zeigt 120 an. Nächstes VLS zeigt keine Geschwindigkeit mehr an aber dafür z.B. nur LKW - Überholverbot. Wie schnell darf ich nach dem letzt genannten VLS nun fahren !? Unbegrenzt weil keine neuerlichen 120 standen bzw. nur das LKW-Überholverbot oder gelten die 120 vom ersten VLS nun weiter !?
Danke für eure Meinungen
Horschtl

By Alexander (217.81.143.185) on Mittwoch, den 26. September, 2001 - 15:48:

na die 120 gelten so lange bis sie aufgehoben sind....

Gruß Alexander

By traffic (172.179.36.201) on Mittwoch, den 26. September, 2001 - 16:15:

Meiner Meinung nach gilt dann unbegrenzt. Ich habe selten erlebt, daß eine Anlage ein Limit explizit aufhebt. Vielleicht wird tatsächlich am Ende eine Aufhebung angezeigt, aber die Anlage kann ja nicht garantieren, daß jedes Fahrzeug die Aufhebung mitbekommt. Das wäre technisch unmöglich.
Ein weiteres Argument gegen eine explizite Aufhebung sind die einfahrenden Fahrzeuge, die bei einer leeren Anzeige gar nicht wissen können, welches Limit momentan gilt.

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 26. September, 2001 - 16:32:

Bin traffics Meinung, denn wenn die Beschränkung abgeschaltet wird, während man zwischen zwei Brücken ist, müsste mann sonst unendlich lange limitiert weiter fahren.Bei uns steht daher auch einge 1oo (?) Meter nach der letzten Brücke der WechselVerkehrszeichenanlage ein richtig schönes blechernes allgemeines Aufhebeschild, weil keine Brücke mehr kommt. In Praxis heisst das aber auch, dass eine Brücke die "Aus" ist, auch nicht blitzen kann und damit kann es mir eigentlich Wurscht sein, wieviel ich hätte fahren dürfen. Oder?

By traffic (172.179.36.201) on Mittwoch, den 26. September, 2001 - 16:40:

@alfa: Die Brücke würde das an ihrem Vorgänger angezeigte Limit blitzen. Um sicher zu gehen, beschleunigt man also besser erst nach der Brücke.

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 26. September, 2001 - 16:46:

@traffic
bist du sicher? Ich dachte immer, wenn die Anzeige aus ist, ist auch die Blitze aus. Aber wie gesagt, genau weiss ich es auch nicht, ist nur eine Schlussfolgerung aus Beobachtungen. Aber so wie ich uns hier im Forum kenne, kriegen wir das noch gemeinsam raus -und sei es mit der Hilfe von Officer, Polizist, Goose und Co

By traffic (172.179.36.201) on Mittwoch, den 26. September, 2001 - 16:56:

@alfa: Vor allem mit der StVO. Wenn die nämlich die Lichtzeichen genau wie Verkehrszeichen behandelt, dann hat Alexander formal Recht. In der Praxis müßte natürlich geprüft werden, wo denn zum Zeitpunkt einer Messung eine Aufhebung angezeigt wurde, und ob jemand nicht limitlos auf die Strecke aufgefahren ist.


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