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Bullenfalle-Rotlicht???

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Rotlichtverstoß: Bullenfalle-Rotlicht???
By Thomas (168.143.112.8) on Montag, den 24. September, 2001 - 16:31:

Hallo Leute.
Habe heute einen Bußgeldbescheid bekommen und bin noch ganz ausser mir.
Folgende Ordnungswidrigkeit:
Die Rotphase dauerte länger als 15 sek an .Dadurch gefährdeten den Querverkehr.
Strafe: 400 DM einen Monat Fahrverbot und 4 Punkte.
Zeuge war ein PHM irgendwo im Busch wahrscheinlich
So nun zur Tatsache:Konnte mich noch genau an diese Aktion erinnern.War ein Sonntag ca 18:00 eine vierspurige Hauptstrasse mit einer Nebenstrasseeinbindung und es war Rot und es blieb Rot ca eine halbe Zigarettenlänge also 3-5 min gewartet.Gegenverkehr dito und lange Schlage.Ich stand auf Pol.Als ein auf dem Rechtsabbiegefahrstreifen kommendes Fahrzeug einfach durchfuhr,passierte ich auch die Kreuzung,weil ich von einen defekt ausgegangen bin.Von einen Querverkehr keine Spur.Ich muß zur Erläuterung noch erwähnen das es sich um meine Arbeitsfahrroute handelt und die fahre ich ca 220 Tage im Jahr und es war noch nie solange Rot.
Jetzt frag ich mich ist das geplante Abzocke an einem Sonntag in einer kleineren Stadt.
Bitte was soll ich jetzt tun,einen Widerspruch einlegen(hat das Sinn sich damit vor Gericht zustreiten)oder muß ich das einfach so hinnehmen.
Bin über jede Meinung dankbar.
Gruß Thomas

By traffic (149.225.37.210) on Montag, den 24. September, 2001 - 17:05:

Wenn es 5 Minuten gedauert hat und tatsächlich während dieser Zeit keiner der Verkehrsteilnehmer oder immer die gleiche Spur grün hatte, dann kann man schon von einem Defekt der Anlage ausgehen. Gut wäre es, wenn Du Zeugen hättest. Mitfahrer oder vielleicht ein Kennzeichen des Hintermannes oder ähnliches. Hinnehmen solltest du das nicht, zumindest das Fahrverbot ist nicht angebracht. Es lag ja weder Vorsatz noch eine Verkehrsgefährdung vor.
Steht in dem Bescheid wirklich: Rotphase dauerte länge als 15 s? Oder länger als 1 s? Das wäre der Normalfall.

By Thomas (217.85.128.35) on Montag, den 24. September, 2001 - 17:15:

Zeugen habe ich keine.Im Bescheid steht die Rotlichtphase dauerte länger als 15 s an.
Gruß Thomas

By N.N. (195.37.128.1) on Montag, den 24. September, 2001 - 21:41:

Ganz naiv gefragt: woher ist denn den Behörden eigentlich die Person des schuldigen Fahrers bekannt, wenn dessen Personalien anscheinend nicht vor Ort festgestellt wurden und offenbar noch nicht einmal ein Foto oder Video existiert? Den Halter später zu ermitteln, reicht nicht aus.

By totehose_ohne_punktundstrich (217.1.96.73) on Montag, den 24. September, 2001 - 22:48:

die polizei hat auch keine zeugen wer genau gefahren ist. lediglich der halter ist bekannt.
also schreib einfach das du das fahrzeug ausgeliehen hast nur an wen das weißt du natürlich nicht mehr. deshalb sollen sie dir am besten ein foto zusenden ;o).
das wird wohl kaum möglich sein also hat sich die sache für dich dann erledigt.

By N.N. (195.37.128.1) on Dienstag, den 25. September, 2001 - 09:11:

Mit Aussagen wie "ich bin nicht gefahren, habe das Fahrzeug ausgeliehen" würde ich sehr vorsichtig sein (Fahrtenbuchauflage droht). Wie Du entsprechenden Beiträgen hier entnehmen kannst, ist es in allen Fällen, in denen die Beweise voraussichtlich nicht ausreichen, ratsam, KEINERLEI Aussage zur Sache zur machen. Die einzige Stellungnahme außer der Personalienangabe lautet dann konsequent "zu den Vorwürfen mache ich keine Aussage".

Daß Schweigen kein Schuldeingeständnis ist und man dem Betroffenen seine Schuld nachweisen muß, wissen Behörden und Richter auch so.

By farendil (217.0.226.235) on Dienstag, den 25. September, 2001 - 10:34:

@nn: ganz genau! einfach die aussage verweigern!
das MUSS eingestellt werden.

@gb:du hast völlig recht, nur ist das durchboxen dieser sache viel aufwendiger, als eine einfache aussageverweigerung.


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