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Fahren ohne Versicherungsschutz, kein Problem!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Off-Topic: Fahren ohne Versicherungsschutz, kein Problem!
By ATZ (193.174.9.99) on Freitag, den 21. September, 2001 - 16:19:

Mein Bruder hat vor ein paar Monaten sein Auto verkauft. Der Käufer verpflichtete sich im Kaufvertrag das Auto innerhalb einer Woche umzumelden. Mein Bruder schickte der Zulassungstelle und seiner Versicherung eine Verkaufsanzeige und bekam innerhalb von zwei Wochen vom Finanzamt seine zuviel bezahlte Kfz-Steuer und von der Versicherung den Rest seiner Prämie zurück. So weit alles in Ordnung.

Vor ein paar Tagen bekam er einen Bußgeldbescheid als Halter dieses Fahrzeuges. Der Käufer hat also nicht umgemeldet. Das austellende Ordungsamt bekam eine Kopie des Kaufvertrages und war zufrieden. Mein Bruder wendete sich an eine Polizeistelle und gab an, er wisse von einem Fahrzeug welches ohne Versicherungsschutz und ohne Versteuerung durch die Gegend fährt und könne den Besitzer dieses Fahrzeuges nennen. Das hat den Polizeibeamten überhaupt nicht interessiert, da würde er nichts machen. Das gleiche dann noch einmal auf einer anderen Polizeidienststelle. Kein Interesse! Auch bei der Zulassungstelle hat man ihn abgewiesen. Kein Interesse, er müsse sich selbst darum kümmern daß das Fahrzeug umgemeldet wird (warum? für ihn ist die Sache erledigt).

Hier fährt also jemand ohne Versicherungsschutz und steuerfrei durch die Gegend, Name und Anschrift sind bekannt aber es interessiert niemand. Ich frage mich, ob ich zu blöd bin, weil ich meine Versicherungsprämien und meine Steuern bezahle.

By traffic (172.178.238.110) on Freitag, den 21. September, 2001 - 16:38:

@ATZ: Die Finanzbehörden würde das schon interessieren. Aber im Ernst: Bei privaten Kfz-Geschäften empfiehlt es sich immer, die Abmeldung selbst vorzunehmen, dann kann nichts passieren.

By farendil (217.80.147.77) on Freitag, den 21. September, 2001 - 16:49:

@atz: nein, das fahrzeug ist umgemeldet, die zulassungsstelle hat nur offensichtlich noch keine ahnung davon!

ohne eine bestätigung der ab/ummeldung gibt weder die versicherung und erst recht nicht das finanzamt das geld zurück!

allerdings ist die polizei verpflivchtet einem solchen verdacht nachzugehen!

By traffic (172.178.238.110) on Freitag, den 21. September, 2001 - 17:03:

@farendil: Das Geld hat sein Bruder doch schon zurück. Interessant ist vor allem, wer für die noch andauernde "Zwischenzeit" zahlen muß.

By ATZ (193.174.9.99) on Freitag, den 21. September, 2001 - 18:22:

Das Finanzamt hat die Steuer aufgrund der Veräußerungsanzeige zurückerstattet (steht sogar unten als Fußnote im Steuerbescheid). Und zwar berechntet genau auf den Tag des Verkaufs. Zu diesem Zeitpunkt kann der neue Besitzer das Fahrzeug noch gar nicht umgemeldet haben. Auch die Versicherung hat aufgrund der Meldung meines Bruders reagiert und zurück erstattet. Ob das Fahrzeug tatsächlich um-/abgemeldet ist wissen die nicht. Schon komisch.

Natürlich ist es sicherer selbst abzumelden. Aber warum? Selbst der ADAC sagt, wenn man einen Kaufvertrag mit der Anschrift und der Ausweis-Nr. des Käufers hat und Zulassungstelle und Versicherung über den Verkauf informiert hat, ist alles in Ordnung. In den ADAC-Kaufverträgen sind die entsprechenden Klauseln eingetragen und die Formulare für Versicherung/Zulassungstelle liegen bei.

Blöd wird's dann nur, wenn der neue Besitzer das Fahrzeug bei einem Bankraub verwendet und dann steht nachts um 3:00 das bewaffnete Einsatzkommando vor der Tür des ahnungslosen Vorbesitzers. Wie soll man das dann den Nachbarn erklären? :-)

@farendil: Wenn das Auto tatsächlich umgemeldet wäre, dann müßte doch die Halterabfrage des Ordnungsamtes das richtige Ergebnis liefern. Oder wie ermitteln die sonst den Halter? Der fährt ja auch noch mit den Nummernschildern meines Bruders herum. Der Wohnort des Käufers liegt in einem anderen Ort/Verwaltungsbezirk. Er müßte also längst seinen eigenen Nummernschilder dran haben.

By farendil (217.80.147.77) on Freitag, den 21. September, 2001 - 18:51:

@atz: die daten des ordnungsamtes werden nun mal nicht jeden tag neu aktualisiert.
u.a. aus diesem grunde gibt es auch eine sperrfrist (3 monate?) in der das betreffende kennzeichen nicht wieder in den verkehr gebracht werden darf, es sei denn es verbleibt beim halterwechsel am SELBEN fahrzeug.


Das Finanzamt hat die Steuer aufgrund der Veräußerungsanzeige zurückerstattet (steht sogar unten als Fußnote im Steuerbescheid). Und zwar berechntet genau auf den Tag des Verkaufs.
ich weiß nur, daß mein finanzamt der verkauf und selbst die mir vorliegende abmeldebescheinigung von meinem alten kfz beim letzten mal nicht interessiert hat!
die wollten für das kommende jahr kfz-steuer. die bearbeiterin hat mir sogar auf meinen einspruch hin geschrieben, daß es für sie völlig irrelevant ist, das einzige was zählt wäre, ob sie von der zulassungsstelle informiert worden ist, daß das fahrzeug nicht mehr auf meinen namen läuft! bis dahin hätte ich die steuer zu zahlen, ich bekäme sie rückerstattet, wenn sie dann mal das formular über die abmeldung von der zul.stelle auf ihrem schreibtisch hat!

naja, ich hab denenn dann "ganz freundlich" klargemacht, daß sie diese vorgehensweise vergessen können, nur nichtsdesdotrotz glaube ich nach diesem erlebnis nicht so recht, daß das finanzamt das geld auszahlt, solange das auto nicht abgemeldet wurde.

By N.N. (195.37.128.1) on Freitag, den 21. September, 2001 - 19:16:

Wird ein inländisches Fahrzeug veräußert, so endet die Steuerpflicht für den Veräußerer in dem Zeitpunkt, in dem die verkehrsrechtlich vorgeschriebene Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsbehörde eingeht, spätestens mit der Aushändigung des neuen Fahrzeugscheins an den Erwerber; gleichzeitig beginnt die Steuerpflicht für den Erwerber. (§ 5 Abs. 5 KraftStG)

Mit anderen Worten: sobald der alte Besitzer die Zulassungsstelle von der Veräußerung informiert hat, ist er für die Steuer nicht mehr verantwortlich. Wie das Finanzamt dann die Steuer von neuen Besitzer eintreibt, ist nicht sein Problem.

By ATZ (193.174.9.99) on Montag, den 24. September, 2001 - 09:08:

@farendil: Vielleicht stehe ich auf dem Schlauch, deshalb frage ich noch einmal: Das Fahrzeug wurde an jemand aus einem anderen Ort (>200 km Entfernung) verkauft. Der Besitzer hätte schon längst ein eigenes anders lautendes Nummernschild montieren müssen. Wäre das der Fall gewesen, dann wäre das Ordnungsamt über dieses neue Nummernschild an den neuen Besitzer gekommen. Da das Ordnungsamt aber meinen Bruder angeschrieben hat, müssen noch die Kennzeichen meines Bruders am Auto sein (sonst wären die ja nie auf ihn gekommen). Also ist das Fahrzeug noch nicht umgemeldet. Oder mache ich da einen Denkfehler?

Wenn das aber so ist, dann fährt das Fahrzeug ohne Versicherungsschutz durch die Gegend (natürlich auch ohne Steuer, aber das ist mir ja egal). Wenn jetzt jemand durch dieses Fahrzeug einen Schaden erleidet, wer zahlt dann? Das würde mich wirklich mal interessieren.

By alfa (195.124.135.7) on Montag, den 24. September, 2001 - 09:12:

Falls der neue Besitzer tatsächlich mit dem Fahrzeug ohne Ummeldung rumfährt, hat er ein hohes Risiko. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, zahlt zwar die Versicherung an den Geschädigten, als wenn nichts gewesen wäre, holt sich aber von dem Schlitzohr das Geld zurück! Und das kann teuer werden.

By alpak (217.81.170.56) on Montag, den 24. September, 2001 - 09:30:

Vielleicht hat er ja alles ganz vorschriftsmäßig umgemeldet, hat auch neue Nummernschilder und zahlt Steuer und Versicherung - lässt aber die alten Schilder montiert, um eben "unerkannt" zu bleiben - und bei einer Routinekontrolle oder einem Versicherungsfall "war er halt grad auf'm Weg zur Werkstatt", um die neuen Schidler (im Kofferraum) anzubringen....

By HarryB (203.198.120.144) on Montag, den 24. September, 2001 - 11:11:

Dieses, alpak, ist kaum moeglich, da die alten Schilder bei Ummeldung des Fahrzeuges auf der KFZ Zulassungsstelle sofort zu entstempeln sind. Und mit abgekratzten Stempeln wird er wohl kaum herum fahren.

Tatsache ist, dass ATZ's Bruder seine Buergerpflicht erfuellt hat, in dem er den unterschriebenen Durchschlag des Kaufvertrages ordnungsgemaess an Zulassungsstelle und Versicherung geschickt hat, der Beweis ist ja durch Rueckzahlung der Steuer und Vers.praemie erbracht. Der Bussgeldbescheid sollte mit Hinweis auf diese Umstaende an die zustaendige Stelle gesandt werden, womit dann auch dieser Fall erledigt ist....

By NetGhost (62.224.130.99) on Montag, den 24. September, 2001 - 11:34:

Tja Harry, so ist es VORGESEHEN. Dann geht er eben hin und sagt er hat das Auto ohne Kennzeichen übergeben bekommen. Solange er den Brief hat, kann er auch das Auto wieder anmelden, egal ob er mit oder ohne die alten Kennzeichen bei der Zulassungsstelle aufkreutzt!

By ATZ (193.174.9.99) on Montag, den 24. September, 2001 - 12:53:

@NetGhost: Wenn der neue Besitzer das Auto anmeldet, muß er entweder die alten Kennzeichen zum Entwerten mitbringen oder eine Abmeldebescheinigung (rotes Formular) vom Vorbesitzer vorlegen. Auch im Brief wird ja die vorherige Abmeldung vermerkt.

@HarryB: Der Bußgeldbescheid ist nicht das Problem. Das austellende Ordungsamt bekam eine Kopie des Kaufvertrages per Fax und war damit zufrieden.

Womit ich aber den Thread angefangen hatte, war die Verwunderung, daß sich von der Polizei niemand für die Sache interessiert. Mein Bruder ist ja auch nicht der Geschädigte, sondern die Allgemeinheit und insbesondere ein eventueller Unfallgegener.

By dagegen (213.6.162.124) on Montag, den 24. September, 2001 - 15:24:

@alfa: "zahlt zwar die Versicherung an den Geschädigten"
welche Versicherung denn? Die vom Vorbesitzer? Dann wird der auch noch höhergestuft oder wie?

By NetGhost (62.224.126.99) on Montag, den 24. September, 2001 - 15:34:

@ATZ

Der Brief ist das einzige Dokument das die Eigentumsverhältnisse des Fahrzeuges regelt. Fakt ist Fahrzeug und Brief befinden sich im Besitz des neuen Eigentümers. Damit kann er das Auto neu zulassen ganz gleich ob er die alten Kennzeichen hat oder nicht. Aber mal ganz abgesehen davon: Wer sagt das der Käufer mit abgekratzten Plaketten rumfahren müsste. Täglich verschwinden in den Zulassungsstellen Blanko-Fahrzeugscheine und Zulassungsplaketten. Und eine TÜV-Plakette zu bekommen ist nun wirklich das leichteste auf der Welt. Es kann also durchaus sein das der Käufer mit den Kennzeichen deines Bruders rumfährt - mit "frischen" und legalen Plaketten und legal aussehendem Fahrzeugschein.

By alfa (195.124.135.7) on Montag, den 24. September, 2001 - 17:18:

@dagegen
ja die Versicherung des Vorbesitzers zahlt; so wie ich gehört habe, wird der Vorbesitzer aber nicht höher gestuft, da er seine Pflicht mit der Mitteilung an die Gesellschaft ja erfüllt hat.
Und die Versicherung streckt ja auch nur das Geld für dasd Schlitzohr vor, der Vertag ist also nicht schadenbelastet -in der Theorie.

By HarryB (203.198.106.212) on Dienstag, den 25. September, 2001 - 02:27:

@Netghost:
Das scheint mir dann aber doch alles ein wenig zu hypothetisch, wie Du das so alles darstellst.... Und fuer Deine Behauptung, dass taeglich auf den Zulassungsstellen Blanko-Fahrzeugscheine und Zulassungsplaketten verschwinden, hast Du auch keinen Nachweis, oder?

@ATZ:
Deine Verwunderung, dass die Pullezei sich nicht fuer die Sache interessiert, teile ich. Vielleicht solltest Du jetzt noch mal einen Hinweis geben, im Zuge der Fahndung nach moslemischen Fanatikern duerften jetzt endlich alle Alarmglocken laut klingeln....

By Alberto (62.224.97.64) on Dienstag, den 25. September, 2001 - 11:26:

Also, die Zulassungsstellen sind schon ziemlich hart. Die lassen kein Auto zu, wenn keine Abmeldebescheinigung vorliegt - allein schon wegen TÜV und ASU.
Bei Neuwagen ist ein Blanko-Brief vorzulegen.
Und - in jedem Fall muß eine Versicherungs-Doppelkarte vorgelegt werden, so daß ein zugelassenes Fahrzeug auch versichert ist.

In unserem speziellen Fall muß die Versicherung des Vorbesitzers eintreten - der Staat tut es bestimmt nicht. Allerdings, wie richtig bemerkt wurde, ohne Veränderung des Rabattes für den Vorbesitzer, wenn er es ordnungsgemäß angezeigt hat (den verkauf).

Und - die Versicherung holt sich alles vom neuen Besitzer wieder, sofern sie ihn kriegt.

Richtig ist allerdings auch, daß man sich Stempel relativ leicht besorgen kann....

Man kann sie von Mietfahrzeugen abmachen oder von eigenen anderen Fahrzeugen abmachen - und dann irgendwann merkt es eben einer, daß der Stempel fehlt.
Da man aber eine gültige Zulassung hat, gibt es für 4 DM eben einen neuen Stempel. Das ist nicht das Problem.

Allerdings - es ist Urkundenfälschung! Und das ist eine Straftat.

Mit dem TÜV gibt es ja immer noch den alten Trick - mit dem verlorenen Kfz.-Schein. So lange, bis die sich alle auch bundesweit vernetzt haben. Dann geht es nicht mehr.

Aber, wer nie zum TÜV fährt - oder eben mit einer Rostlaube herumfährt - der schädigt sich selber.

Wird nämlich bei einem etwaigen Unfall festgestellt, daß das Fahrzeug VU war, dann ist man trotzdem dran, - mit oder ohne gültigem TÜV.

By NetGhost (62.158.234.248) on Dienstag, den 25. September, 2001 - 13:33:

Aha. Und wie verhält sich die Lage wenn das Fahrzeug z.B. überschrieben wurde, oder gepfändet?
Gut, gehen wir davon aus das das Fahrzeug nicht mehr legal betrieben wird... Es ist trotzdem problemlos (jedenfalls solange man nicht erwischt wird) möglich mit gefälschten Kennzeichen runzufahren.

Lieber HarryB, im richtigen Leben gibt es so einige Dinge die gängige Praxis sind, auch wenn man sich das nur schwer vorstellen kann. Schon oft ist die Polizei bei diversen Razzien bei Autoschiebern und dubiosen Händlern auf große Mengen Blanko-KFZ-Scheine sowie TÜV-Plaketten und Zulassungsstempel gestoßen. Dies ist kein Geheimnis. Hätte ich stichhaltige Beweise für mir bekannte konkrete Vorfälle dieser Art, würden die schon der Polizei vorliegen. Ob nun täglich mehrere verschwinden oder einmal pro jahr glich hunderte kann ich dir nicht sagen.

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 26. September, 2001 - 09:16:

Mich ärgert in unserem Ort eine in etwa legale ähnliche Lumperei:Der Inhaber eines ziemlich erfolglosen Einzelhandelsgeschäftes im weiteren Bereich Elektronik, hat als Geschäftszweck aufgenommen: KFZ Handel und Zulassungsservice. Sinn dabei ist, eine rote Nummer zu erhalten. Die hat er nun seit etwa drei Jahren an einem schrottreifen vergammelten alten 190 er fest angeschraubt fährt damit rum und freut sich vermutlich über die Blöden, die ihre Autos normal versichern, technisch in Ordnung halten und zum TÜV/Dekra fahren.

By HarryB (203.198.120.118) on Mittwoch, den 26. September, 2001 - 10:10:

Ist denn eine rote Nummer versicherungsfrei oder billiger? Mag ich eigentlich nicht so recht glauben, 'ne Haftpflichtpraemie wird dafuer bestimmt gezahlt werden muessen. Und die Kaskoversicherung ist kein MUSS, kann jedermann selbst waehlen.....
Aergerst Du Dich auch ueber den oertlichen Baecker, der seine Fruehstuecksbroetchen zum Selbstkostenpreis - wenn nicht gar von den anderen, normalen Kunden bezahlt - verspeist, oder ueber den Metzger, der sich die Broetchen mit billigster Wurst belegen und sein saftiges Steak beinahe kostenfrei braten kann?

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 26. September, 2001 - 11:08:

@harry
Eigenverbrauch von Produkten zum Selbstkostenpreis ist allenfalls, wenn es im grösseren Umfang geschieht, eine steuerliche Frage, im üblichen Umfang aber das Normale. Es ist keinesfalls zu vergleichen mit dem illegalen Betreiben eines verkehrsunsicheren Fahrzeugs. Ein Konkurrent könnte es auch noch als illegalen Wettbewerbsvorteil sehen.
Wir sollten doch bitte Vergleichbares vergleichen, wenn man daraus Schlussfolgerungen entwickeln möchte.
Kostenrechnung im Betrieb ist schon eine schwierige Sache nicht war?
Wenn der Beispielmetzger sein eigenes Steak frisst, kostet das dem Metzgerbetrieb immer den Gewinn, den er gahabt hätte, wenn er es regulär verkauft hätte. Nur der Gesellschafter hat eine steuerfreie verdeckte Gewinnentnahme durchgeführt.
Wie die Kostenstruktur anderer Produkte -die Wurrstsemmel- aussieht, hat nichts damit zu tun. Wenn er auf die Wurstsemmel billigen Mist drauf packt, hat dieses Produkt eine höhere Gewinnmarge -im Moment. Nachteil wird nur sein, dass der Umsatz dieses Produktes einbricht und damit dann der Deckungsbeitrag des Bereichs Wurst zurückgeht -trotz Super-Marge an den Billigssemmeln!

By Alberto (62.224.96.45) on Mittwoch, den 26. September, 2001 - 14:06:

Nun, die Autohändler haben eben - mittels roter Nr. - ein paar Vorteile...

In IBIZA stehen immer die gleichen 3 - 4 Autos - auf ordnetlichen Parkülätzen - ohne Kennzeichen - herum.
Die gehören offensichtlich zu deutschen Autohändlern.

Denn - ab und zu stehen sie dann da und haben ein deutsches rotes Kennzeichen.

Ist eigentlich gar nicht blöde...

Ich brauche meinen Jeep auch nur immer in der Woche, in der ich auf IBIZA bin.
Aber, ich muß ihn für das ganze Jahr versteuern und versichern.

Hätte ich eine rote Nummer, könnte ich diese immer mitnehmen - und dann eben herumfahren.
ich bräuchte keinen TÜV und auch keine Steuer und Versicherung.
Und - zu Hause fehlt diese Nummer auch nicht, weil ich ja nicht da bin.

ich sollte auch mal ein Kfz.-Gewerbe anmelden.... ist gar nicht so blöde.

By NetGhost (62.158.233.248) on Mittwoch, den 26. September, 2001 - 17:56:

Parkülätze? LOL!

By HarryB (203.198.120.242) on Donnerstag, den 27. September, 2001 - 04:47:

Nun habt ihr ja schoen um die eigentliche Frage herumgeschwatzt und alfa konnte nicht widerstehen, mir eine Schlussfolgerung in den Mund zu legen, die ich gar nicht machen wollte. Also stell ich mich mal in den knietiefen Hammelkot, um in alfa's Terminologie zu bleiben, und stelle die Frage noch einmal: Ist ein rotes Kennzeichen versicherungsfrei?
Ich persoenlich mag das nicht so recht glauben, schliesse aber einen Irrtum meinerseits nicht aus. Als ehemaliger Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen haette ich auch noch 'nen Tip fuer Alberto parat: Besorg' Dir doch fuer Deinen Jeep auf Ibiza ein Saisonkennzeichen, das Du dann so kurz wie moeglich laufen laesst. Damit sparst Du ausserhalb der Gueltigkeit die Versicherungspraemie und eventuell auch die Steuern. Btw, wenn die Autos, die dort ohne Kennzeichen herumstehen, waehrend dieser Zeit einen Schaden erleiden, bleiben die Besitzer auf selbigem haengen, so sie keine teure Kaskoversicherung abgeschlossen haben....

By NetGhost (62.158.230.20) on Donnerstag, den 27. September, 2001 - 10:29:

Harry,
ein Rotes Kennzeichen ist (bzw. WAR) für Überführungs-, Einstell- und Testfahrten gedacht und schließt eine Versicherung von A nach B ein. Allerdings nicht von A nach B via c,d,e,f und g. Das heißt im Konkreten Fall das das Auto von hier an seinen Bestimmungsort gefahren werden darf, dort bei Ankunft der Verssicherungsschutz erlischt. Mit Einführung der hässlichen Eurokennzeichen hat sich dies allerdings geändert und "rote" Kennzeichen gibt es jetzt nicht mehr. Man verwendet jetzt Tageszulassungen die eine gewisse Zeit gültig sind (das Ablaufdatum steht in einem gelben Feld am ende des Kennz.).
Man beobachtet im Ausland aber manchmal sehr interessante Sachen. Vor 1-2 Jahren hat mich in England mal ein BMW überholt dessen Deutsche, rote Kennzeichen schon 1994 abgelaufen waren...

By Alberto (62.224.97.31) on Donnerstag, den 27. September, 2001 - 11:27:

Harry, - auch ein rotes Kennzeichen hat eine - zumindest - Haftpflichtversicherung.

Man muß unterscheiden zwischen ...
Roter Händler-Nummer. - und privatem Überführungskennzeichen (von der Zul.-Stelle)
Die Händler-Nr. ist nach wie vor "rot" und hat das "Stadt-Kürzel" und beginnt immer mit einer 04XXX Nr.

Die ehemaligen roten Nummern der Zulassungsstellen (versichert per Doppelkarte für 5 Tage) begannen immer mit 06XXX und waren für private Überführungsfahrten.

Heite sind die weiß - aber sie beginnen immer noch mit 06XXXX - und haben hinten genau das 5 -Tages datum aufgedruckt, zu dem sie auslaufen.

Also ab heute 27.09.01 ausgestellt - würde hinten senkrecht übereinander stehen:
01 - 10- 01 (d,h, bis 1.10.2001 - gültig)


Zur Versicherung der Händler-Nummern....
Haftpflicht besteht immer - aber NUR für eingetragene Fahrten.
Das heißt - man brauch das rosa Buch dazu (= variabler Kfz.-Schein) - dort wird jede Fahrt, egal, wie lange sie dauiert, eingetragen mit
Datum Fg.-Nr. PKW-Hersteller. (kein Tüv - sonst auch nichts.)

Nun gibt es aber auch "Vollkasko-Nummern" - die sind sehr teuer, deshalb werden sie meistens mit Einschränkungen versehen.

Unser ferrari-Händler hat z.B. so eine Nummer.
Aber - die gilt nur, wenn als Fahrer er selbst oder einer seiner autorisierten Werkstatt-Mitarbeiter auftritt - oder wenn er einen Kunden hineinschreibt - mit dem Zusatz "Probefahrt"

Mir hat er z.B mal diese Nummer gegeben - für 2 tage, da mußte ich von meiner Versicherung zusätzlich den "Vollkaskoschutz" beantragen - und dann auch bezahlen, sonst wäre ich nur "haftpflichtversichert" gewesen.

Ist jetzt alles klar?

By dagegen (213.54.97.54) on Donnerstag, den 27. September, 2001 - 11:42:

Und als Privatmann kriegt man nur die 5-Tages-Zulassungen (weißes Kennzeichen mit gelbem Balken an der Seite). Dafür ist auch eine Versicherungsdoppelkarte vorzulegen.
Will man nur diese 5 Tage versichern, kostet es zwischen 75 und 150 DM pauschal. Die meisten Versicherungen verzichten meistens darauf, wenn man danach bei Ihnen regulär ein Auto anmeldet.
Dadurch hat man als Autokäufer wegen einer Überführungsfahrt in der Regel keine zusätzlichen Kosten.

By ATZ (193.174.9.99) on Donnerstag, den 27. September, 2001 - 11:46:

@Alberto: Ich glaube es ist umgekehrt, die Händler -Nummer beginnt mit 06....
Sonst hast du völlig recht, die 'rote Nummer' beinhaltet eine Haftplichtversicherung (und die ist gar nicht billig, viel teurer als eine normal für ein Fahrzeug abgeschlossene Versicherung). Jede Fahrt muß ins rote Begleitbuch eingetragen werden. Nach TÜV fragt keiner. Offizell darf man mit diesem Kennzeichen nur Probe- und Überführungsfahrten vornehmen. Meiner meinung nach gilt dieses Kennzeichen nicht im Ausland. Ich habe mal ein Auto aus Frankreich geholt, da mußte ich mit den franz. Kennzeichen bis zur deutschen Grenze fahren, die rote Nummer durfte erst ab der Grenze drauf. Vielleicht ist das aber jetzt mit den EG-Nummern (hoffentlich) anders.

By HarryB (203.198.120.209) on Donnerstag, den 27. September, 2001 - 12:01:

Jau, Alberto, alles klar, wenigstens in Sachen 'roter Nummer'. Was mir jetzt ein wenig unklar erscheint, ist Deine Behauptung, dass Autohaendler mittels dieser Nummer einige Vorteile haben. Den einzigen "Vorteil", den ich erkennen kann, waere der, dass sie mit einem Auto tageweise fahren duerfen, so sie denn 'ne rote Nummer dran heften und das gute Stueck nicht das ganze Jahr versichern und versteuern muessen. Der erhebliche Nachteil aber waere, dass sie fuer jeden gefahrenen Meter Buch fuehren muessen. Warum also aergert sich alfa??? Weil der Mann in seinem Ort nicht zum TUeV geht mit seiner Kiste? Nun, auch das kann ein zweischneidiges Schwert werden, wenn er denn mal einen gravierenden Unfall baut und jemand auf die Idee kommt, die Verkehrstauglichkeit seines Gefaehrts zu hinterfragen.

By Alberto (62.224.100.120) on Donnerstag, den 27. September, 2001 - 12:11:

Das Buchführen kostet aber kein weiteres Geld!
Die Nummer hat er sowieso - und somit könnte er in jedem Feriendomizil - an jedem Wohnsitz - ein Auto abstellen - und immer mit dieser Nummer fahren, wenn er da ist.
Das ist sozusagen ein Wechselkennzeichen, das es ja sonst offiziell in BRD noch nicht gibt.

Oder, wenn jemand 3 Autos hat - z.B. 1 Cabrio - 1 KleinLKW und einen 4-türigen PKW - dann kann er diese alle in die Garage stellen und immer nur mit der roten Nummer mit einem eben fahren. Ist doch gut, oder?

By farendil (217.0.226.243) on Donnerstag, den 27. September, 2001 - 12:36:

@alberto: nicht nur das - wer sagt denn, daß er jede fahrt einträgt?

passiert etwas, so kann man das ja nachholen...

im übrigen, atz hat recht:
06... sind "nummern im dauereinsatz", d.h. vorwiegend händler aber auch oldtimer

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 27. September, 2001 - 14:44:

@alberto & farendil
jetzt ist mir bei der Sache, die ich da oben geschildert hatte ein bischen mehr klar geworden. Im Sommer fährt der Stratege nämlich solch einen offenen Jux-Karren mit der roten Nummer, das Ding sieht aus wie ein Trike, ist aber keins, weil´s vorne 2 Räder hat, aber vorn und hinten eine enge Spur und keinerlei Krosserie, irgendein kleinerer (1 bis 1,5 Liter) Japanesen-Motor ist drin. Wenn der damit fährt, sieht das aus wie das Geissbockreiten.
Was mir aber noch nicht klar ist:
Ist das was er macht, eigentlich kein Missbrauch der er nötig machen würde ihm die rote Nummer zu entziehen. (Macht hier keiner, da ist man hier eher grosszügig auf dem Amt und bei den Schnittlauchen, die täglich daran vorbei fahren)
Und darf der damit ins nahe Ösi-Land?

By Alberto (62.224.97.175) on Donnerstag, den 27. September, 2001 - 15:19:

Na ja, - als Händler darf er Probefahrten - nur für das Auto auszuprobieren - machen.
Er darf auch seine Kunden treffen, wo er will.
Wenn er nun einen Interessenten in Ösiland hat?
Wer will ihm das verdenken?

Selbst nachts in der Disco kann er jemanden treffen, dem er unbedingt dieses Auto zeigen wollte.

Beweis ihm das gegenteil?

Und, - die Nummern.... Ihr habt Recht 06....

Und die Oldtimer, die haben hinten noch ein "H" - für Historic!

By farendil (217.0.226.243) on Donnerstag, den 27. September, 2001 - 15:26:

@alberto: es gibt (je nach alter) 2 möglichkeiten seinen oldtimer besonders zu kennzeichnen.

1. rote 06... nummer
2. normales schw. nummernschild mit H am ende


wens es genau interessiert, was man mit welchem nummernschild am oldtimer darf, ab welchem alter (unter 20 jahren geht nichts!) man welches bekommen kann etc. dann frage ich mal nach.

By EinBetroffener (216.104.228.119) on Donnerstag, den 27. September, 2001 - 15:45:

@farendil

Ich glaube, für ein "H"-Kennzeichen muss das Fahrzeug mind. 30 Jahre alt sein. Näheres gibt es u.a. hier:

http://www.kennzeichen1.de/schild.htm#old

By EarlGrey (212.63.48.25) on Donnerstag, den 27. September, 2001 - 16:46:

@farendli

Rote Nummern:

06... -> Händler Kennzeichen
07... -> Youngtimer (ab 20 Jahre alt)

Kurzeitkennzeichen (ehemals rot):
04... -> 5 Tage Zulassung

Oldtimer:
schwarzes Kennzeichen mit H am Ende

Soweit die Roten und Kurzzeitkennzeichen....


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