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Verkehrsdichte ?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Verkehrsdichte ?
By Angie (195.252.168.75) on Donnerstag, den 20. September, 2001 - 08:53:

Wie widerlege ich eine Anzeige wg. Nötigung, die sich auf die Verkehrsdichte stützt?

Zeitpunkt 15.04.2001, 19:45 Uhr
Ort BAB 8, Fahrtrichtung München, Km 81,5
(Nach AS Burgau auf der Höhe)

Vielleicht war ja jemand von Euch an diesem Ostersonntag auf der Strecke....

Vielen Dank für Eure Hilfe,
Angie

By Polizist (217.4.95.207) on Donnerstag, den 20. September, 2001 - 09:41:

Kannst du mal ein bischen mehr zum Sachverhalt bringen. Mit den bisherigen Angaben kann die keiner recht helfen. Was war genau wann, wo und vor allem wie?

Viele Grüße,

ein Polizist

By Greatblackbird (172.178.24.34) on Donnerstag, den 20. September, 2001 - 17:27:

@Angie
Wenn Du jetzt erst Nachricht darüber erhalten hast, dann ist es verjährt!

By Polizist (217.88.37.130) on Donnerstag, den 20. September, 2001 - 17:29:

Häh, verjährt? Nötigung ist ne Straftat, die verjährt nicht nach drei Monaten.
Frag mich jetzt nich wann, aber mindestens ein Jahr.

Viele Grüße,

ein Polizist

By Greatblackbird (172.178.24.34) on Donnerstag, den 20. September, 2001 - 17:40:

@Polizist
Hast Recht, sind 3 Jahre. Aber was ist, wenn der Tatbestand der Nötigung nicht aufrecht erhalten werden kann? Dann ist es ne OWI. Leider sind die Einzelheiten von Angie aber recht rar.

By Angie (195.252.161.93) on Donnerstag, den 20. September, 2001 - 18:54:

Hallo,

Erstmal danke für Eure Hilfestellung.

Hier einiges mehr an Einzelheiten:
Ich fuhr auf der Autobahn - es war Ostersonntag Abend und leichtes Verkehrsaufkommen.
Auf einem geraden Stück war 1 Mercedes vor mir, der links fuhr - rechts frei. Durch frühzeitiges, kurzes Blinken machte der Mercedes die linke Spur frei (es waren auch erst ineinigen hundert Metern Entfernung wieder 2 Autos - ansonsten war die Autobahn frei).

Soweit, sogut.

Die besagten 2 Autos fuhren versetzt - der vordere (Auto A) auf der rechten Spur, der zweite (Auto B) links. Jedoch war das kein Überholvorgang, da sich der Abstand von B zu A nicht veränderte. Ich habe hinter B aufgeschlossen und geblinkt. Keine Reaktion.

Beim ADAC habe ich gelesen, dass man in dem Fall auf der rechten Spur bis auf die selbe Höhe aufschliessen darf. Danach liess ich mich zurückfallen, aber B fuhr trotzdem nicht nach rechts.

So wiederholte ich das Aufschliessen auf die selbe Höhe. Plötzlich wechstelte das Auto A (war ja bisher auf der rechten Spur vor mir) die Spur und jetzt waren A + B links.
Also habe ich beschleunigt um rechts auf die selbe Höhe mit A aufzuschliessen. Das das rechts überholen (von B) darstellt ist mir klar.
Ich war auf Höhe der hinteren Beifahrertür, da zieht A wieder nach Rechts. Ich hab gebremst und dachte, ich sitz im falschen Film. Ich hab mich zurückfallen lassen und nochmals versucht, hinter B auf die Linke Spur zu gehen (B war ja die ganze Zeit links) und ihn durch Blinken dazu zu bewegen, nach rechts zu ziehen (da war Platz) und die linke Spur freizugeben. Aber B blieb links und A vor ihm rechts.

Das Spiel hat sich nochmal genauso wiederholt mit dem Unterschied, dass ich beim 2. mal schneller an A vorbei bin - der zog nach rechts und ich bin auf den 1/2 Seitenstreifen ausgewichen und bin vorbeigezogen.

Als ich zuHause war, kam kurz darauf die Polizei vorbei und wollte wissen, ob ich mit dem Auto auf besagter Strecke unterwegs war, was ich zugegeben habe.

Inzwischen liegen mir die Aussagen von B und A und der Beifahrerin von A vor. Die schildern den Vorfall anders. Nämlich mit lebhaftem Verkehr, der unmöglich gemacht hätte, dass ich überholen hätte können bzw. sie die linke Spur freimachen konnten. Über das Rechts Überholen und die Nötigung (von A und B durch dichtes Auffahren) hinaus werde ich beschuldigt den Abstand auf unter 1 m gesenkt zu haben (so dicht war ich nicht dran) , was "Angstzustände" ausgelöst hat und den Fahrer aus Auto A beim wiedereinscheren gefährdet zu haben.

Das ganze sieht sehr bitter aus, da ich keinen Zeugen habe.

Jetzt habt Ihr viele Einzelheiten (hoffentlich ist Euch nicht schon ein Bart gewachsen).

Jetzt grüble ich, was mir widerfahren wird und werde mich demnächst mit einem RA bzgl. meiner Stellungnahme besprechen.

By traffic (62.134.73.147) on Donnerstag, den 20. September, 2001 - 19:35:

@Angie: Den Hauptfehler hast du leider schon gemacht. Du hast zugegeben, daß du selber gefahren bist. Das hätte sonst nachgewiesen werden müssen, und wäre, da es sich bei den seltsamen Fahrern offenbar nicht um Polizisten gehandelt hat, schwierig gewesen. Übrigens hättest du die beiden linksfahrenden Fahrzeuge rechts vorsichtig passieren dürfen, ein verbotenes Rechtsüberholen läge erst dann vor, wenn du nach rechts zum Überholen ausscherst und unmittelbar nach dem Passieren des Überholten wieder links ausscherst.

By farendil (217.80.147.103) on Donnerstag, den 20. September, 2001 - 19:47:

sch...!

also:
-du hast deine fahrereigenschaft zugegeben
-es gibt 3 zeugen in 2 verschiedenen autos

damit sind dir so ziemlich alle wege verbaut. ob der nun links fahren durfte oder nicht, ob das vielleicht sogar nötigug war oder wie auch immer ist jetzt völlig egal.

wenn du jetzt noch punkte in flensburg hast, oder es schon mal ähnliche vorfälle gab, bist du schon verurteilt...


das einzige was ein wirklich guter anwalt jetzt nocvh rausholen kann, ist eine einstellung des verfahrens gegen zahlung einer geldbuße.

das ist hart, aber so wird es ausgehen.

By Angie (195.252.163.12) on Donnerstag, den 20. September, 2001 - 20:00:

Hi farendil,

tja, dass ich chancenlos bin, habe ich mir auch gedacht. Bisher habe ich ausser Falschparken noch keine Erfahrung mit der "Strafhöhe".

Hast Du eine Vorstellung, in welcher Höhe sich eine derartige Geldstrafe bewegt?
Sollte es nicht bei der Geldstrafe bleiben, wie lange wäre ich vermutlich "zu Fuss" unterwegs?

By farendil (217.80.147.103) on Donnerstag, den 20. September, 2001 - 22:41:

@angie: tja, das was man dir vorwirft, ist eine straftat. da gibt es keine regelsätze.

die strafe bemisst sich nach tagessätzen und könnte theoretisch bis zur gefängnisstafe reichen.
30ts wären ein monatsgehalt.

eine prognose zu treffen ist extrem schwierig - man kann da extrem danebenliegen. ich würde schätzen, daß es - so es zu einer verurteilung kommt bei unter 90Ts bleibt.

ein fahrverbot oder führerscheinentzug kann auch noch dazukommen.
dieses wird allerdings nicht verhängt, wenn es aus erzieherischen gründen nicht unbedingt geboten scheint, oder aber zwischen der tat und dem urteil eine längere zeitspanne liegt.
->ergo: zeit schinden

weiterhin gibt es in flensburg im falle einer verurteilung punkte. bei nötigung sind das 5 stück, welche MINDESTENS 5 jahre bestehen bleiben...

wie gesagt: ihr müßt irgendwie versuchen eine einstellung (auch gegen zahlung einer geldbuße) zu erreichen.
dann zählst du als unschuldig, mußt aber die geldbuße zahlen und deinen anwalt.

By dagegen (213.6.24.37) on Donnerstag, den 20. September, 2001 - 23:20:

Wie können die denn behaupten, dass nach rechts rüber fahren nicht möglich war, und du dann aber rechts überholt hast. Ist doch total unlogisch.
Sind die miteinander verwandt oder wieso fahren die so komisch auf der Autobahn her?
Nimm dir einen guten Anwalt und dann sollen die Zeugen den Sachverhalt vor Gericht wiederholen, der Anwalt wird sie bestimmt in Widersprüche verwickeln können.

By Simon (213.6.22.167) on Freitag, den 21. September, 2001 - 00:23:

Träum ich,- oder wie? Ich meine klar wird die Strafe unter 90 TS bleiben, denke aber doch weit darunter! Nicht nur, das 90 TS ins Führungszeugniss kommen und so teilweise das Leben versauen können, es sind nach deiner Schilderung auch 3 Monatsgehälter! Und das für Nötigung?!
Da kommt man ja fast bei Totschlag besser weg.....

By alpak (217.81.165.235) on Freitag, den 21. September, 2001 - 11:24:

Ich werde mir bei längeren Autobahnfahrten eine ScreamTM-Maske aufsetzten - und beim Rechtsüberholen noch nett winken.

Das klingt jetzt vielleicht gefährlich, uuaah der böse Raser - aber wenn einem von solchen Verkehrshindernissen wie den beiden Traumtänzern vor Angie schon so an den Karren gepi*** werden kann, bekomme ich es echt mit der Angst zu tun... Schade, daß unsere Gerichte da gar keine Möglcihkeit haben, fair zu urteilen.

By dagegen (213.54.98.144) on Freitag, den 21. September, 2001 - 11:45:

Wenn ich sowas lese, möchte ich mich auch mit dem Gedanken anfreunden, eine Videokamera als Zeugen im Auto dabei zu haben...

By farendil (217.80.147.77) on Freitag, den 21. September, 2001 - 12:15:

@dagegen: klar, das ist einer der versuche, die der anwalt unbedingt machen muß! ebenso sind alle zeugenaussagen auf wiedersprüche abzuklopfen.

solange aber der große zusammenhang (böser raser, drängelt und bringt andere in gefahr) gegeben ist, haben richter wenig veranlssung dem nachzugehen.

@simon:
§ 240 Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,

2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder

3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.


so gesehen sind 90 ts doch nicht so viel....

By Polizist (217.88.38.44) on Freitag, den 21. September, 2001 - 12:17:

Tja, das sieht wirklich schlecht aus. Zumal die Beschreibung der Zeugen mit "Angstzuständen" genau in den Tatbestand der Nötigung passt.
Ich kann mich meinen Vorschreibern nur anschließen. Such dir nen guten Anwalt und versuch ne Einstellung zu erreichen. Dürfte nicht so schwer sein, da sich Richter und Sta dadurch Arbeit sparen. Dabei kann aber trotz allem noch eine empfindliche Geldbuße rauskommen. Aber es gibt keine Punkte und der FS dürfte nicht gefährdet sein.
Wenns zu einer Verurteilung kommt, denke ich aber trotzdem, dass sich diese im Rahmen hält. Bei uns wurde letztens einer wegen fahrl. Tötung (VU wegen nicht angepasster Geschwindigkeit) zu 3500 DM und FE-Entzug verurteilt. Dagegen ist Nötigung ein Klacks.

Viele Grüße,

ein Polizist

By Bandit137 (217.88.116.26) on Freitag, den 21. September, 2001 - 12:54:

Das mag jetzt etwas weit hergeholt sein aber hat die A8 nicht schon die Verkehrsbeeinflussungsanlagen. Da müßte man doch über die Telematikfirmen die Verkehrsdichte herausbekommen können.

Gibt es nicht Erfahrungswerte über den Osterssonntag ? Ich halte den Ostersonnatg nicht für einen Tag, an dem sich alle auf ins Grüne machen.

Gruß Bandit137

By Angie (195.252.169.34) on Freitag, den 21. September, 2001 - 13:09:

Hi Bandit,

ich habe mich bereits an die Verkehrsrechnerzentrale in Freimann bzgl. der Messungen gewandt - warte noch auf Antwort.

Fraglich ist, ob die "offizielle" Info irgendetwas an dem Sachverhalt ändert.
Ich bezweifle das inzwischen.

Grüsse,
Angie

By farendil (217.80.147.77) on Freitag, den 21. September, 2001 - 14:02:

@angie: sollte die antwort von der telematikzentrale positiv ausfallen, so hast du auf jeden fall sehr gute chanchen, die glaubwürdigkeit der zeugen zu erschüttern.

By Simon (213.6.33.9) on Freitag, den 21. September, 2001 - 15:47:

@farendil

Das stimmt schon, aber auf Diebstahl stehen auch bis zu 5 Jahre Hast,- trotzdem werden die meisten Ladendiebstähle, die zur Anzeige gebracht werden, nicht weiter verfolgt.

Verstehst du was ich sagen möchte?

By farendil (217.80.147.77) on Freitag, den 21. September, 2001 - 16:44:

@simon: ich verstehe dich schon, versuche dir nur die rechtliche lage, der derzeitigen rechtssprechung deutlich zu machen.

wertende kommentare dazu habe ich nicht abgegeben.

By Alberto (62.224.100.95) on Sonntag, den 23. September, 2001 - 12:36:

Nun tut mal langsam.....
Einfache Nötigung - im Straßenverkehr - ist immer noch eine OWi - und eben keine Straftat!

Ich kann mich noch gut erinnern, wie mein Anwalt mir mal sagte: Aus der angeblichen "Straßenverkehrsgefährdung" (das ist eine Straftat!) - machen wir eine Nötigung, dann ist alles nicht mehr so schlimm!

Also - guten Strafverteidiger suchen... und auf geht´s!

Übrigens: Nie mehr etwas aussagen - bei der Polizei!!!

By farendil (217.0.227.98) on Sonntag, den 23. September, 2001 - 13:09:

@alberto: da hst du irgendetwas falsch verstanden!

nötigung ist eine straftat - erkennt man schon daran, daß sie im STRAFgesetzbuch (§240) aufgeführt ist. :-)

außerdem ist die höchststrafe eine gefängnisstrafe - das spricht wohl auch nicht gerade für eine owi!

By Alberto (62.224.100.52) on Montag, den 24. September, 2001 - 10:35:

@farendil
Habe ich bis jetzt auch immer geglaubt...
Ist wohl im Straßenverkehr anders...
Ich werde meinen Anwalt, der sehr gut drauf ist, nochmals fragen und wieder berichten.

Wir hatten damals zu entscheiden:
War es Straßenverkehrsgefährdung, oder eben nur Nötigung.Nötigung wäre im Bußgeldbereich gewesen.
Letztendlich wurde es dann ein "Freispruch", weil der Privatanzeiger sich immer mehr in Widersprüche verstrickte.
Dennoch, ich werde ihn fragen!

By Goose (62.180.145.187) on Montag, den 24. September, 2001 - 11:14:

@Alberto: Eine Nötigung, egal in welchem Bereich begangen, ist immer eine Straftat.

Gruß
Goose

By Bandit137 (217.88.123.231) on Montag, den 24. September, 2001 - 13:32:

@Goose

Daß Nötigung immer eine Straftat ist, stimmt nur bedingt.
Im Zweifelsfall stellen die Richter einfach fest, daß der Tatbestand der Nötigung nicht erfüllt ist, je nachdem wie es gerade politisch opportun ist.

Das beste Beispiel sind doch die Linksfahrer. Die Autobahn muß schon fast autofrei sein, bevor ein Richter entscheidet, daß das Linksfahren eine Verkehrwidrigkeit darstellt (oder evtl. sogar Nötigung).
Geschwindigkeitsdelikte werden dagegen relativ schnell und hart geandet.
Wohlgemerkt, ich meine i.Augenblick nur die Urteile, nicht die Kontrollen durch die Polizei.

Das Problem ist doch, daß der Normalfahrer eigentlich alles in einer Person ist.

Er ist :
- Linksfahrer, weil er zu Faul oder zu gedankenlos ist, in der Mitte bzw. rechts zu fahren.
- Raser, wenn er einen Termin hat.
- Drängler, wenn er sieht, daß auch er mal aufgehalten wird.

Das ist natürlich überspitzt dargestellt aber ich denke, daß es irgendwo auf 50-75% der Fahrer zutrifft.

Gruß bandit137

By Alberto (62.224.96.145) on Montag, den 24. September, 2001 - 15:04:

Ich werde wirklich - noch diese Woche - meinen Anwalt befragen - und berichten!
Da war irgendetwas - mit Bußgeld o.ä.

By Polizist (217.4.96.179) on Dienstag, den 25. September, 2001 - 09:42:

Goose hat schon recht. Nötigung ist immer eine Straftat. Wenn die Tabestandsmerkmale nicht erfüllt sind, ist es auch keine Nötigung.
Allerdings gibt es Straftaten auch in anderen Gesetzten, nicht nur im StGB. So z.B. auch im StVG wie Fahren ohne FE, Kennzeichenmissbrauch und noch irgendwas.
Der Unterschied Straftat - Owi. Eine Straftat wird im Strafrahmen mit Geld- oder Freiheitsstrafe bedroht. Ordnungswidrigkeiten nur mit einer Geldbuße.


viele Grüße,

ein Polizist

By farendil (217.0.226.235) on Dienstag, den 25. September, 2001 - 10:07:

@polizist: sehr richtig! ich wollte nur sagen, daß alles was im stgb steht, IMMER eine straftat ist.
daß der umkehrschluß falsch wäre, ist richtig, doch hierbei nicht von belang.


noch was: für nötigung gibt es 5 punkte in flens - für eine owi gibt es maximal 4.

hat jemand noch was??

@bandit: dann ist es aber doch auch keine nötigung mehr!

By Bandit137 (217.88.114.36) on Dienstag, den 25. September, 2001 - 18:01:

@farendil

ich wollte eigentlich weniger auf den rechtlichen Aspekt hinaus.

Wenn man halbwegs den Gleichheitsgrundsatz anwendet, dann darf es einfach nicht sein, daß Richter nach Lust und Laune mit dem Tatbestand der Nötigung rumwerfen, wie es ihnen gerade paßt.

Der Fall von Angi ist doch wieder das beste Beispiel. Blockierer gegen jemanden, der vorankommen will.
Wer begeht hier Nötigung ?

Der Tatbestand der Nötigung ist für mich schon dadurch erfüllt, daß man sich gegen einen Blockierer nicht wehren kann. Alles was man dagegen unternehmen kann ist selbst eine Nötigung oder owi (rechts vorbeifahren, drängeln, Lichthupe, usw.).

Gegen eine Drängler kann man sich leicht wehren, indem man ihn vorbeiläßt.
Ein einfacher Vergleich. Man macht dem Drängler einfach Platz und es hat 10 sec. gedauert. An einem Blockierer ist man evtl. nach 10 min noch nicht vorbei.
Die Richter mögen ja anders entscheiden aber der Blockierer begeht in diesem Fall die bedeutend größere Nötigung. Und nichts anderes habe ich gemeint.

Natürlich ist es im täglichen Leben nicht ganz so dramatisch, wie es sich jetzt anhört. Die Polizei ist ja eigentlich noch relativ human. Das sollte man dabei ja nicht vergessen. Und leider ist es genauso wahr, daß viele Leute völlig sinnlos drängeln, wo nun wirklich kein Durchkommen ist.

Gruß Bandit137

By Smith (131.188.243.66) on Dienstag, den 25. September, 2001 - 20:52:

Bandit trifft den Nagel auf den Kopf. Genauso ist es. Hier gibt es auch ein gewaltiges Defizit seitens der polizeilichen Verkehrsüberwachung. Wenn man sich die Berichte im Forum und sonstwo über Videowagen anschaut, stellt man fest, daß es fast ausschließlich um sog. Raser und Drängler geht. Dabei wäre es doch so einfach, damit auch Blockierer dingfest zu machen. Aber was passiert? Nahezu Null! Ich kann mir nicht vorstellen, daß es an selektiver Wahrnehmung liegt. Wir haben dann zwar noch keine Anzeige wegen Nötigung durch Blockierung weil in der Regel der Genötigte fehlt. Aber ein "verkehrserzieherisches Gespräch" wäre doch schon mal ein Anfang. Das gilt auch dauerüberholende LKWs, hatten wir hier im Forum ja schon ausgiebig! Also nix wie los!

By Angie (195.252.162.86) on Montag, den 1. Oktober, 2001 - 20:20:

Heute war ich bei meinem Anwalt...

In den Zeugenaussagen wurde durch die beiden Fahrer angegeben, ich hätte beide beim Wiedereinscheren (nach dem rechts Überholen) geschnitten. Das war nicht so - aber ohne Zeugen lässt sich das nicht beweisen.

Also kommt zur Nötigung eine Strassenverkehrsgefährung hinzu. Ergo steht kein Fahrverbot ( 6 Monate).
Neben der Geldstrafe und den Punkten.

By Smith (131.188.243.66) on Montag, den 1. Oktober, 2001 - 21:22:

Was ist denn bei der Anfrage bei der Verkehrsrechnerzentrale in Freimann herausgekommen?

By Smith (131.188.243.66) on Montag, den 1. Oktober, 2001 - 21:26:

Sind die Insassen der Autos A und B vielleicht irgendwie bekannt oder verwandt? Sieht nach "abgekarteten Spiel" aus? Das müßte der Anwalt herausfinden können. Vielleicht kann man so die Glaubwürdigkeit der Aussagen erschüttern.

By Angie (195.252.163.174) on Dienstag, den 2. Oktober, 2001 - 09:53:

@Smith:

Die Verkehrsrechnerzentrale hat zurückgeschrieben. Für den Zeitraum von 19:00 - 20:00 wurden 1221 Fahrzeuge gezählt - allerdings ist die Zählerstelle etwas entfernt und es liegt eine Autobahnausfahrt dazwischen - so sind die Zahlen nur bedingt aussagekräftig...

Mir scheint es auch nach einem abgekahrterten Spiel zu klingen. Allerdings weisen weder Kennzeichen noch Namen der Zeugen auf irgendeine Verbindung hin...

By Smith (131.188.243.66) on Dienstag, den 2. Oktober, 2001 - 10:15:

@angie
Na, das mit den Zahlen klingt doch schon mal sehr gut. Ich interpretiere sie folgendermaßen. An einem bestimmten Meßpunkt wurden pro Stunde 1200 KFZ gezählt, sind also 20 pro Minute oder alle drei Sekunden ein Fahrzeug. Das beweist schon mal eine sehr geringe Verkehrsdichte. Längere Streckenabschnitte mit wie von den Zeugen behaupteten Kolonnenverkehr sind damit unwahrscheinlich, wenngleich nicht völlig ausgeschlossen. Die Abfahrt, die dazwischen liegt, spielt mit Sicherheit keine entscheidende Rolle, denn per saldo dürften sich zu- und abfließender Verkehr in etwa die Waage halten. Zumal verglichen mit dem "rollenden Bestand" die Auffahrten eh wenig bewirken. Wenn der Abstand des Meßpunktes nicht allzuweit (vielleicht 50km) vom Ort des Geschehens weg war, dürfte trotzdem eine realistische Aussage zur Verkehrsdichte herauskommen, es sei denn später war ein Stau oder etwas ähnliches. Das kann man aber ebenfalls feststellen und ich glaube es nicht. Also, das ist ein guter Anknüpfungspunkt für die Verteidungsstrategie, wenn man nachweist, daß die Behauptung von A+B, wegen der Verkehrsdichte hätte man nicht überholen können, unzutreffend ist. Und wenn sie denn für ein paar STreckenkilometer zutreffend gewesen wäre, kann sie bei der Verkehrsdichte nicht generell stimmen. Dein Problem "zog sich ja länger hin".

Namen und Kennzeichen sagen über einen eventuellen Bekanntheits- oder Verwandtschaftsgrad nichts aus. Das muß der Anwalt - irgendwie anders - versuchen herauszubekommen.

By angie (195.252.169.12) on Sonntag, den 25. November, 2001 - 00:24:

Der Strafbefehl liegt jetzt vor: 120 TS und Entzug der Fahrerlaubnis für 9 Monate.

Aufgeschlüsselt sind das: 2x Nötigung und § 215 c (Vorsätzliche Gefährdung)wg. der angeblichen vorsätzlichen Gefährdung beim Wiedereinscheren.

Der vom Gericht zugrunde gelegte Sachverhalt basiert ausschliesslich auf den Aussagen der Zeugen. Meine Darstellung wurde völlig außer Acht gelassen.

Danke für Eure Statements!
Besonders interessant ist der Vergleich zur fahrlässigen Tötung mit der Strafe von 3500 DM und Entzug der Fahrerlaubnis, wie von einem von Euch beschrieben.

By farendil (217.0.226.243) on Sonntag, den 25. November, 2001 - 01:02:

@angie: einspruch einlegen! du solltest versuchen auf jeden fall unter 90ts zu kommen (eintrag im bundeszentralregister - vorbestraft) und ein fahrverbot (max. 3 monate) statt dem fs-entzug zu erwirken.

auf jeden fall anwalt nehmen!

das beste wäre jedoch, die beziehungen der fahrer der beiden pkw zueinander herauszubekommen!!!!

By angie (195.252.165.176) on Sonntag, den 25. November, 2001 - 01:02:

Nachbrenner

Ich bin jetzt im Zweifel, ob ich gegen den Strafbefehl Einspruch erheben soll und frage mich, was ich bei einer Gerichtsverhandlung gewinnen und verlieren kann...

Es kämen auf jeden Fall die Gerichtskosten (weiß jemand, was sowas kosten kann?) auf mich zu, dagegen steht vielleicht in Aussicht, daß die Dauer der Entziehung der Fahrerlaubnis gekürzt werden könnte.

Ich zweifle, ob sich ein Einspruch unterm Strich lohnt.

By farendil (217.0.226.243) on Sonntag, den 25. November, 2001 - 01:11:

@angie: gerichtskosten sind nicht hoch, müßte mal nachschauen, denke aber irgendwas um 1xx bis 2xx dm.


verlieren kannst du insofern, daß die strafe höher ausfällt.
allerdings ist die strafe IMHO schon recht heftig für vergleichbare fälle bei unbescholtenen bürgern.

gewinnen kannst du viel - bis hin zu einer einstellung!

By Polizist (217.4.1.14) on Sonntag, den 25. November, 2001 - 11:32:

In einer Verhandlung kann man ja auch die Tendenz erkennen, die der Richter verfolgt. Du kannst dann bis zum Abschluss der Beweisaufnahme deinen Widerspruch folgenlos zurückziehen. Also wenn du merkst, es bringt nichts oder es wird noch schlimmer, wäre das die glimpflichste Art. Das bedeutet dann halt, dass du den Strafbefehl akzeptierst.

Viele Grüße,

ein Polizist

By Grobi (217.85.41.249) on Sonntag, den 25. November, 2001 - 12:05:

@angie: An deinem Fall sieht man mal wieder, wie wichtig es ist, sich einen Zeugen aus dem Hut zu zaubern ;-)

Grobi

By farendil (217.0.227.79) on Sonntag, den 25. November, 2001 - 12:19:

@grobi: falschaussage, auch uneidliche ist ein delikt, auf das im höchstfall gefängnisstrafe steht.
wird der zeuge vereidigt, ist es immer gefängnisstrafe...

soviel zum zu laschen rechtssystem un deiner einstellung dazu!

aber recht ist bei dir auch immer nur das für die anderen...

im übrigen wird ein plötzlich auftauchender entlastungszeuge den der beschuldigte bringt, immer sehr genau unter die lupe genomen.
sehr schnell wirkt dieser unglaubwürdig.

By Multa (172.178.131.182) on Sonntag, den 25. November, 2001 - 13:59:

Es muss ja erstmal festgestellt werden, ob die Revision oder Berufung angenommen wird. dann kommt es zu einer erneuten Gerichtsverhandlung. Solltest du aber Revision/Berufung einlegen, so weißt du ja, dass das innerhalb von 7 Tagen geschehen muss.

By farendil (217.0.227.79) on Sonntag, den 25. November, 2001 - 14:32:

@multa: revision?? berufung?? hä?? ließ dir doch erst mal die stpo durch - (§407 oder 408 müsste das sein) bevor du hier was erzählst.

im übrigen hast du mir auf meine frage noch nicht geantwortet, ob es hier nicht mal einen nutzer multa gab, der forumsverbot hat...

By Grobi (217.85.41.249) on Sonntag, den 25. November, 2001 - 16:16:

@farendil:
Es ist sehr schwer gegen andere Zeugen anzukommen, die meistens zu Gunsten des Gegners aussagen! Wenn du einen unverschuldeten Unfall hattes, dein Gegner aber einen Zeugen hat, der falsch aussagt (merkt ja keiner) guckst du in die Röhre!!! In Angies Fall könnte es ja genau so gelaufen sein, oder??

By farendil (217.0.227.79) on Sonntag, den 25. November, 2001 - 16:53:

@grobi: ich bestreite nicht, daß es im hier vorliegenden fall so aussieht, als ob sich die fahrer der fahrzeuge a und b kannten.

ich bestreite ebenfalls nicht, daß die chancen nicht gut aussehen, wenn man deren glaubwürdigkeit nicht erschüttern kann.


ich bestreite aber, daß es so einfach ist, einen belastungszeugen "aus dem hut zu zaubern", der dann auch noch wirklich was bringt!

und ich glaube, daß selbst bei einer verurteilung von angie das urteil für einen ersttäter deutlich milder ausfallen sollte.

By Smith (131.188.243.66) on Sonntag, den 25. November, 2001 - 16:59:

Mir ist nicht klar, ob bereits ein Anwalt eingeschaltet wurde oder nicht. Wie steht es denn mit den Beziehungen beider Zeugen zueinander, wie farendil schreibt?

By Multa (172.176.157.107) on Sonntag, den 25. November, 2001 - 17:45:

@farendil
Ich habe das mit einem Urteil verwechselt, tut mir leid. Das ist hier ja ein Strafbefehl, also was anderes als ein Urteil, sorry!

By Grobi (217.85.41.249) on Sonntag, den 25. November, 2001 - 17:45:

@farendil: Als Grund für den "neuen" Zeugen könnte man doch z.B. angeben eine Anzeige o.ä. geschaltet zu haben, woraufhin sich der "Zeuge" gemeldet hat. Das ist nur eine Möglichkeit, wenn der Gegner mit falschen Karten spielt. Dann schlägt man ihn mit seinen eigenen Waffen. Das hat bei mir in einem ähnlichen Fall gefunzt (Blockieren linke Spur, angebliche Nötigung)

By angie (195.252.169.176) on Sonntag, den 25. November, 2001 - 17:50:

ja, es kommt mir auch so vor, als ob sich die Beiden kannten, oder unmittelbar nach dem Vorfall noch auf der Autobahn bekannt gemacht haben

sicher, ein Anwalt ist längst eingeschaltet (Name wurde vom ADAC empfohlen), das wird sicher seine Aufgabe werden, eine Beziehung zwischen A und B zu eroieren

By farendil (217.0.227.79) on Sonntag, den 25. November, 2001 - 17:57:

@angie: weil ein anwalt vom adac "empfohlen" wurde, hat das noch gar nix zu sagen!
welchen eindruck machte der anwalt auf dich?
wie intensiv hat er sich um dich gekümmert?
was hat er bisher veranlaßt?

wie sieht er die situation?
was sagt er zum strafbefehl?

auf welches spezialgebiet ist der anwalt spezialisiert??????

@grobi: naja, mit glück kann das klappen, aber im normalfall werden solche zeugen schnell aussortiert.
was dieses verhalten rechtlich darstellt, hatte ich ja schon gepostet...
wie du das mit deiner forderung nach konsequenter bestrafung von straftätern vereinbaaren kannst, weiß ich allerdings immer noch nicht.

By Alberto (62.224.96.116) on Sonntag, den 25. November, 2001 - 18:11:

Vom ADAC empfohlene Anwälte sind meistens rechts "staatsfreundlich" - nur so ein Tipp.
Für den Raum Stuttgart wüßte ich den richtigen "Strafrechtler" in Verkehrssachen.
Mir scheint das ganze auch zu hoch angesetzt, aber das muß man unbedingt vor Gericht entscheiden lassen.

Ich hatte mal wegen angeblicher Nötigung und Verkehrsgefährdung einen Strafbefehl über 10.000 DM und 2 Jahre Führerscheinentzug!

Vor Gericht wurde dann das Verfahren gegen Zahlung einer Buße von 5000 DM eingestellt.

Übrigens.... der andere hat mich genötigt, aber ich hatte 9 Punkte - damals - und er eben keine.
Das ist es, was dann zählt.

Auf jeden Fall: Vor Gericht gehen - und die Zeugen auseinandernehmen lassen.
Und noch eines.... je länger der Termin hinausgezögert wird, desto widersprüchlicher werden die zeugenaussagen!

Außerdem rückt der Grund für eine präventive Bestrafung in immer weitere ferne.

Also: zeit= bessere Chance!!
Viel Erfolg!

By Grobi (217.85.41.249) on Sonntag, den 25. November, 2001 - 18:34:

@farendil:Wie sagt man immer so schön:
"Vor Gericht und auf hoher See hilft dir nur der liebe Gott" Das ist genau das Problem. Es gibt halt fähige und unfähige Richter; einem unfähigen kann man doch ruhig bei der Urteilsfindung "helfen", oder? ;-))

By angie (195.252.162.15) on Sonntag, den 25. November, 2001 - 20:49:

@farendil
@Alberto

ja, ich glaube ihr habt recht mit der Vermutung, dass der Anwalt nix taugt. So richtig begeistert bin ich von ihm nicht

was er für mich getan hat !? Akteineisicht angefordert ... bisserl wenig ...

Aber da die Verhandlung nicht hier in München ist, hat er eh schon auf einen Kollegen im Raum des Amtsgerichts verwiesen. Diesen werde ich mir aber dann ganz genau und sehr bewusst aussuchen

das Amtsgericht lautet Günzburg (bei Augsburg) ... für gezielte Tips, welcher Anwalt aus dem Gebiet dort was taugt, bin ich sehr sehr dankbar

und nochwas: da ich meinen Führerschein zum Ausüben meines Berufes (ich bin im Aussendienst für meine Firma tätig, und vollkommen auf's Auto angewiesen) brauche - gibt's da einen speziellen Antrag auf besondere Härte, oder sowas ?

By Geratblackbird (145.254.149.190) on Sonntag, den 25. November, 2001 - 21:37:

@angie

Nachbrenner

Ich bin jetzt im Zweifel, ob ich gegen den Strafbefehl Einspruch erheben soll


Wenn Du auf Deinen Führerschein so angewiesen bist, dann bedeutet das doch das Ende Deiner beruflichen Karriere. Dann verstehe ich irgendwie nicht, warum Du zweifelst, Einspruch einzulegen.

Bei einem Fahrverbot hättest Du u.U. die Möglichkeit, besondere Härte einzuräumen. Ob das bei einem Führescheinentzug auch möglich ist, weiß ich leider nicht.

By Alberto (62.224.97.207) on Montag, den 26. November, 2001 - 10:51:

Nochmals: Die Zeugenaussagen könnten sich derart widersprechen, daß erhebliche Zweifel aufkommen.
Da es sich aber um das "Strafrecht" handelt, wird hier eher "in dubio pro reo" gehandelt, denn einen möglichen Mörder würde man auch nicht lebenslang hinter Gitter schicken, wenn erhebliche Zweifel zugunsten des Angeklagten auftauchen.

Da du eine Frau bist - und nicht einen Porsche fährst (= potentieller Straftäter) - stehen die Chancen durchaus gut, dich irgendwie auf dem "Zweitwege" zu bestrafen, d.h. das Verfahren wird zu Lasten einer Buße (3000 - 6000 DM) eingestellt.

Das ist dann immer noch die beste Lösung.
Ein solcher Prozess wird auch - bei mehreren Beteiligten - mehrmals verschoben - du solltest aus dringenden Gründen auch mal verschieben - dann kommen Weihnachtsferien usw. - die zeit muß ins Land gehen.

Am besten ist, wenn immer ein wichtiger Zeuge gerade nicht anwesend sein kann - dann bekommt die Staatsanwaltschaft Angst, daß 1 halbes Jahr vergehen könnte - und der Prozess müsste von vorne aufgererollt werden. Das wollen sie meistens vermeiden, zumal ja nicht sehr viel passiert ist.

Die Einstellung des Verfahrens - siehe Helmut Kohl - siehe Schäuble usw - ist die am meisten praktizierte Variante - immer zu Lasten einer großen Geldbuße (Diese gilt aber nicht als Strafe - man ist nicht vorbestraft) - und dennoch - der Staat hat irgendwie seine Genugtuung.

Also... es muß ein Anwalt her, der sich bestens mit den Winkeln und Kanten der StPO auskennt - das ist meistens der Gewinner!

Viel Glück!

By Egi (168.143.112.8) on Montag, den 26. November, 2001 - 11:14:

Wäre gut zu wissen, was für Automarken Angie und die Kontrahenten fuhren, sowie die Herkunft der Gegner. Stelle häufig fest, dass z.B. Berliner potentielle Dauerlinksfahrer sind, weil sie das von ihren drei- und vierspurigen Alleen so kennen und nicht auf "Autobahn" umschalten. Wenn Angie null Punkte hat und im Klein- oder Mittelklassewagen unterwegs war, die anderen jedoch im BMW oder Benz, stehen ihre Chancen gut.

P.S. ich überhole nur noch nachts rechts = Identifikation unmöglich!

By Leo (193.194.7.77) on Montag, den 26. November, 2001 - 12:01:

Wenn ich das hier alles lese, dann bluten mir die Augen...
Wenn ich ehrlich bin, mache ich mir schon lange nichts mehr aus den Spuren. Ich wohne an einer 4-spurigen Autobahn, welche ruhig auch 12-spurig sein könnte. Das würde nichts an dem Verhalten mancher Verkehrsteilnehmer ändern. Sie würden trotzdem auf der 2. Spur von links fahren. Hat einfach etwas mit Bequemlichkeit zu tun, glaube ich. Da ich selten mit dem Auto (sehr) schnell unterwegs bin, fahre ich halt einfach rechts vorbei. Ich mache dabei allerdings keine wilden Sachen wie Kopfschütteln, Winken, seltsame Zeichen oder sowas. Schließlich habe ich ja erreicht, was ich wollte, nämlich vorbei zu fahren. Ich bin mir auch durchaus bewußt, daß mich das meine Pappe kosten kann, doch bisher habe ich niemanden geschnitten oder sonstwie belästigt oder gefährdet, weshalb mich wahrscheinlich auch noch nie jemand angezeigt hat. Manche fahren hinter mir dann sogar rechts rüber und heben die Hand sozusagen als Entschuldigung. Das ist aber eher die Ausnahme.
Leider verursachen die Linksfahrer DIREKT keinen Unfall aber die Rechtsüberholer. Darum ahndet die Polizei auch eher meine Weise zu fahren als die notorischen Linksfahrer aus Faulheit. Übrigens habe ich einen Verwandten, der bekennender Linksfahrer ist, weil es dort so schön flüssig geht. Es ist ihm viel zu viel Arbeit immer nach rechts zu wechseln. Sollen die anderen doch irgendwie um ihn herum fahren...! Eine Diskussuin mit ihm bringt (leider) nichts.
Also mein Tip an Angie für's nächste Mal. Einfach unauffällig rechts vorbei schleichen, ohne viel Aufhebens. Das gilt natürlich nicht immer und schon garnicht für's wirklich schnelle Fahren.
Übrigens würde ich als Vielfahrer immer mit einer aktiven Videokamera fahren. Das hilft glaube ich schon etwas, wenn man klarstellen muß, wie es wirklich war. Egal ob das Material gerichtsverwertbar ist oder nicht. Ein Richter läßt sich sicher davon eher beeindrucken als von mündlichen Aussagen oder ?
Leo

By dagegen (134.147.103.18) on Montag, den 26. November, 2001 - 12:03:

Ich kann dir nur empfehlen, Einspruch einzulegen. Dann kommt es zu einer mündlichen Verhandlung. Ein guter Anwalt sollte die Zeugen hinterfragen. Die Strafe im Strafbefehl ist generell sehr hoch angesetzt. In diesem Fall kann es eigentlich nicht mehr schlimmer kommen.

Ich habe vor Jahren mal einen Strafbefehl über DM 250,-- bekommen. Nach Einspruch habe ich eine Einstellung des Verfahrens erreicht.
Nicht alles hinnehmen, was einem vorgesetzt wird!

By angie (195.252.169.236) on Montag, den 26. November, 2001 - 18:11:

ich habe heute mit meinem Anwalt aus München telefoniert, und mit ihm besprochen, dass er noch heute den schriftlichen Einspruch einlegt. Für ihn war es eine Selbstverständlichkeit, dass wir Einspruch einlegen. Jetzt habe ich über den in Günzburg ortsansässigen Motorsport-Club (nicht ADAC!) die Anschrift und TelNr eines ansässigen Anwalts in Günzburg bekommen. An ihn werden wir die Sache weiterreichen ...
dann werde ich alles für ihn Vorbereiten, und ihn explizit auf die Widersprüche und Ungereimtheiten in den Aussagen der Gegenparteien aufmerksam machen, und ihm somit die Munition geben, die er vor Gericht braucht
Insgesamt bin ich schon wieder besserer Hoffnung, dass "alles Gut" wird :-) - ein Schreiben von meinem Arbeitgeber, dass mein Führerschein Voraussetzung zum Ausüben meines Berufes ist, habe ich auch.

By Greatblackbird (213.6.144.55) on Montag, den 26. November, 2001 - 19:18:

@angie
Dann wünsche ich Dir auf jeden Fall viel, viel Glück und es wäre schön, wenn Du uns hier auf dem Laufenden hälst.

By farendil (217.0.227.22) on Montag, den 26. November, 2001 - 19:36:

@angie: wenn du keinen kennst, der dir einen anwalt aus persönlicher erfahrung empfehlen kann, empfehle ich dir vor beauftragung eines selbigen unbedingt eine kontaktaufnahme, am besten ein persönliches gespräch.

der anwalt sollte sich auf strafsachen im straßenerkehr spezialisiert haben - alles andere ist witzlos.
acuh reine anwälte im straß0enverkehrsrecht sind i.d.R. nicht so gut.

oft (noicht immer!!) ist eine größere kanzlei zu empfehlen, die sich idealerweise auf die tehmen strafrecht und straßenverkher spezialisiert hat.
dort dürftest du die größten chancen auf einen glücksgriff haben.

glaub mir, gerade im anwaltsmarkt gibt es viel mehr schund als fähige leute!

By Smith (131.188.243.66) on Montag, den 26. November, 2001 - 19:42:

@farendil
Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen!

By angie (195.252.170.55) on Montag, den 26. November, 2001 - 23:20:

danke erstmal an Alle, für die Tips ! - und: natürlich halte ich euch auf dem Laufenden ...

By Alberto (62.224.100.76) on Dienstag, den 27. November, 2001 - 09:03:

Das mit dem "Motorsportclub" war sehr schlau.
Denn da sind mitunter die "Gefährdeten" drin, die öfters mal so einen Fall provozieren.
Folglich kennen sie - aus leidvoller Erfahrung - meistens auch die dafür brauchbaren Anwälte!

Viel, viel Glück!

Und.... vorsicht, das ist ein gefährliches Verfahren, kein Kinderspiel!

Deshalb - Zeit gewinnen ist die beste Lösung - und dann - nach 1 - 2 Jahren hat keiner der Zeugen mehr große Lust - ist möglicherweise verzogen oder krank oder gar verstorben - das alles zählt für dich.

By Konrad (194.72.49.82) on Donnerstag, den 29. November, 2001 - 18:19:

Angie,

nur Mut, ich habe einen Richter am Amtsgericht in Günzburg (Schlossplatz 3) als überaus fair empfunden.
Wichtig ist, dass du mit Anwalt Einspruch erhebst, eine klare Strategie zu den Vorwürfen entwickelst und eine mögliche Motivation der Belastungszeugen in Betracht ziehst. (Denn ich verstehe bisher nicht, worin deren Motivation liegen könnte)
Gerne mehr zu Anwälten und dem Grund warum ich in Günzburg geladen wurde per email.

*Gruss

Konrad

By Konrad (194.72.49.82) on Donnerstag, den 29. November, 2001 - 18:35:

So,

jetzt habe ich endlich verstanden, dass man erstmal die Vorschau begutachtet und ein zweites Mal klicken muss, damit der geschriebene Text eingetragen wird.
Ich hatte naemlich schon eine längere Abhandlung geschrieben, die nicht erschien > ergo keinen Bock alles nochmal zu texten ...

Zum Thema,

ich bin am 22.11.2001 vom Vorwurf der Gefährdung im Strassenverkehr vor dem Amtsgericht Günzburg freigesprochen worden (wieso, weshalb > gerne an anderer Stelle, es ging letzlich um den Versuch eines Auffahrenden nicht Haftpflichtmaessig einstehen zu muessen und etwaige Kosten durch sinnvolle Verdrehung des Tatbestandes auf mich abzuwälzen...so sehe ich das zumindest heute)

GANZ WICHTIG, für mich war das das erste Mal vor Gericht...da bekommt man als Unbescholtener übel Angst.

Du solltest dich auf jeden Fall durch einen Anwalt vertreten lassen (Schon geschehen, aber ich möchte trotzdem nochmal draufhinweisen)

Ein Anwalt vor Ort hat einen gewissen Heimvorteil, und wenn es nur darum geht die Streckenverhältnisse einzuschätzen.

Übrigens hatte mein Richter auch sehr gute Streckenkenntnisse, deine Schilderung bzgl. Verkehrsdichte zu angegebener Zeit wird unter günstigen Voraussetzungen von ihm als plausibel bewertet.

Die Aussage meines Anwaltes, d. die Richter am AG Günzburg in der Bewertung von Anzeigen von Privatpersonen sehr skeptisch sind wurden in meinem Fall bestätigt und es hat im Laufe des Verfahrens einen Teil des Drucks gemildert...

Denn die angedrohten Konsequenzen sind immens,
da ich auch im Aussendienst tätig bin, mit dem möglichen Resultat einer Arbeitslosigkeit.

Es wäre im Weiteren interessant inwieweit hier auch eine Häufung solcher Delikte vorliegt, möglicherweise reicht da nur ein fleissiger Staatsanwalt um die Quote von Verfahren zu erhöhen
(an besagten Tag waren 3 Gefährdungen im Strassenverkehr zu verhandeln).

Mit den besten Gruessen,

Konrad

PS: Email ist gedacht falls du genauere info zu Procedere und Anwalt etc brauchst.
An Spammer > die eingehenden Mails werden sinnvoll gefiltert...


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