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Probezeit! Ganz Wichtig!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Probezeit! Ganz Wichtig!
By Phoenix99 (217.80.189.182) on Dienstag, den 18. September, 2001 - 13:03:

Also, folgendes: ich hab am 24.11.1999 mein Fuehrerschein bekommen. Demnach waer die Probezeit am 24.11.2001 rum. Aber, ich wurde im August 2000 mit 40 zuviel geblitzt. Da das Fahrzeug aber auf mein Vater zugelassen war, hat er den Strafbescheid bekommen. Er hat geantwortet, dass er es nicht wahr, entspricht der Wahrheit. Nun kam aber eines Tages die Polizei ins Haus und ich Idiot oeffne die Tuer, ohne zu gucken wer davor steht. Zack - erwischt und ich musste blechen. Tja, ein paar Wochen spaeter bekomme ich den Strafbescheid und bezahlte es. Aber nun zu meiner Frage: da ich in der Probzeit geblitzt wurde, und das mit mehr als 20 zuviel, muesste sich die ja rein theoretisch um 2 Jahre verlaengern. Da ich bis jetzt kein Schreiben mit den Hinweis drauf erhalten habe, dass meine Probezeit verlaengert wurde, wuerde ich schon gerne wissen, ob man ein Schreiben erhaelt oder ob ich ein Sau Glueck gehabt habe und meine Probezeit nicht verlaengert wurde? Und ob man das irgendwo anonym nachfragen kann, ob die Probezeit verlaengert ist oder nicht?

By farendil (217.0.227.50) on Dienstag, den 18. September, 2001 - 15:55:

die probezeit wird verlängert und zu einer nachschulung mußt du auch noch!

By Angie (195.252.165.65) on Donnerstag, den 20. September, 2001 - 17:02:

Hi Phoenix99,

dumm gelaufen - ich weiss aus eigener Erfahrung, dass man / frau mal schnell einiges zuviel auf dem Tacho haben kann. Du hattest das Pech, dass sie Dich erwischt haben.

Du hast zwar bisher nichts gehört, aber die "Mühlen mahlen" - wenn auch langsam. Jetzt kann man mit Sicherheit noch nicht von Entwarnung sprechen, da es oft mehrere Monate dauert, bis sich die Polizei wieder meldet.

Im konkreten Sachverhalt kenne ich mich aber für weitere Aussagen zu wenig aus.

Kopf hoch!

Angie

By Chris2605x (217.4.3.72) on Montag, den 24. September, 2001 - 20:55:

Hi!
Das war vor über einem Jahr?
Dann brauchst du dich nicht mehr drum kümmern. Strafzettel haben eine Frist von 3 Monaten. War bei mir genauso. Glück gehabt.

Vergiss es.

Gruß Christof

By Greatblackbird (213.7.145.115) on Montag, den 24. September, 2001 - 21:38:

@Chris2605x
Grosser Irrtum! Für die Nachschulung und die damit verbundenen Folgen gibt es keine Verjährung.
Wenn allerdings nach 2 Jahren das Punktekonto gelöscht wird, würde der Behörde der Nachweis für eine Nachschulungsanordnung fehlen. Bis dahin kann eine Nachschulung ohne weiteres angeordnet werden.

By farendil (217.0.226.235) on Dienstag, den 25. September, 2001 - 10:09:

@gb: fast richtig! die punkte werden in jedem fall so lange aufbewahrt, bis die probezeit vorbei ist, also max. 4 jahre.

By Greatblackbird (213.7.141.120) on Dienstag, den 25. September, 2001 - 18:31:

Hä? Das habe ich ja noch nie gehört. Seitwann gilt das denn? Und warum? Gibt es dazu einen Gesetzestext? Man lernt nie aus....

By farendil (217.0.226.235) on Dienstag, den 25. September, 2001 - 18:40:

@gb: stvg, §29
(6) ... Die Tilgung einer Eintragung einer Entscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit unterbleibt in jedem Falle so lange, wie der Betroffene im Zentralen Fahrerlaubnisregister als Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe gespeichert ist. ...

By piranha (217.1.144.83) on Dienstag, den 25. September, 2001 - 20:22:

... richtig so, farendil!

Eine Entscheidung (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot...) wird nach Rechtskraft in das Verkehrszentralregister eingetragen. Hiernach erfolgt ein Abgleich mit dem Fahrerlaubnisregister (ab Datum Ersterteilung wird man dort für 3 Jahre gespeichert). Bei einem positiven Abgleich, der zu erwarten ist, erhält die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Kenntnis von dem Verstoß des Fahranfängers und MUSS Maßnahmen nach den Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes (§ 2a II) ergreifen. Eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar kann solange ausgesprochen werden, wie entsprechende Einträge in den Registern vorhanden sind (positiver Abgleich für Ersttäter für 3 Jahre ab Erteilung einer Fahrerlaubnis möglich).

Wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet, verlängert sich automatisch die Probezeit um weitere 2 Jahre. Die Verpflichtung kann durchaus NACH Ablauf der ersten zwei Probejahre ausgesprochen werden. Hierfür einzig relevant sind die Registerdaten.

By Greatblackbird (213.6.148.241) on Dienstag, den 25. September, 2001 - 22:08:

Uups! War mir bislang wirklich unbekannt. Werde ich mir auf die Fahne schreiben. Danke Euch beiden.


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