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österr.Staatsbürger, wohnhaft -D-

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: österr.Staatsbürger, wohnhaft -D-
By Katja (194.162.29.171) on Freitag, den 14. September, 2001 - 09:45:

Eine Kollegin hat einen Anhörungsbogen erhalten. Normalerweise würde das für uns 3 Punkte und DM 150 ausmachen. (34 kmh drüber, außerorts) Sie ist aber Österreichische Staatsbürgerin mit österr.Führerschein, wohnhaft in D. Wie sieht das nun aus??? Muß sie lediglich die "doppelte" Strafe zahlen? Punkte kann sie doch in Flensburg nicht kriegen!

By Anthonius (192.109.190.82) on Freitag, den 14. September, 2001 - 10:04:

Hallo Katja,
bei deine Frage mach ich als Niederländer denn Trittbrettfahrer, binn auch Wohnhaft in Deutschland habe aber den Neuen Deutschen EURO- Führerschein. Mein Vorgang ist ein paar spalten
weiter unter: Viedeofahrzeug - 2 Geschwindigkeiten auf 3 km - als vorletzte Eintrag.

Für gescheite Antworten wären wir sicher Dankbar!
Anthonius

By farendil (217.0.227.60) on Freitag, den 14. September, 2001 - 11:52:

gibt es einen deutschen führerschein, so gibt es auch punkte.

ansonsten ist zu sagen, daß geldstrafen im ausland generell nicht eingetrieben werden können, erst recht kann kein fahrverbot verhängt werden.

die ausnahme bildet österreich.
dort gibt es mit D ein vollstreckungsabkommen. bezahlt werden muß der deutsche regelsatz.
fahrverbot und punkte gibt es aber auch hier nicht.

By Katja (168.143.112.8) on Freitag, den 14. September, 2001 - 12:41:

Hier ist es aber der umgekehrte Fall: Ausländer verstößt in Deutschland!!
Wie es für Deutsche im Ausland ist, weiß ich leider aus eigener Erfahrung! (falsch geparkt in Österreich, schon stand in Deutschland die deutsche Polizei vor der Tür)

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 14. September, 2001 - 12:55:

Wenn jemand in D seinen Hauptwohnsitz hat, bekommt er auch Flensburg Punkte sofern er... Das ist unabhängig davon, welche Farbe die Pappe hat, die er in der Tasche hat. Der einzige Unterschied ist der, wenn er Fahrverbot oder F-Entzug bekommt, wird ihm das nur in den Lappen eingestempelt, er darf dann in dem Land wo der Lappen herkommt, noch trotzdem fahren - nur nicht in D.
Soweit meine Info, die ich von Kollegen bekam, die hier hauptwohnen, aber in Elch-Ländern ihren Führerschein bekommen haben.

By farendil (217.0.227.60) on Freitag, den 14. September, 2001 - 13:39:

@katja: das rechtshilfeabkommen ist auf gegenseitigkeit!!

By Katja (194.162.29.171) on Freitag, den 14. September, 2001 - 15:37:

die Kollegin hat sich jetzt informiert: Sie erhält Punkte! und Zahlen muß sie natürlich auch.
Vermutlich geht das halt nur wegen des Rechtshilfeabkommens D mit A . Der durchreisende Holländer müßte demnach die "wilde Sau" ungestraft rauslassen dürfen (zumindest, wenn man ihm nicht gleich habhaft wird) !?

By farendil (217.0.227.52) on Samstag, den 15. September, 2001 - 04:30:

@katja: nein, es ist in flensburg NICHT möglich. punke für inhaber einer ausländischen fahrerlaubnis einzutragen!

By Piranha (217.1.173.191) on Montag, den 17. September, 2001 - 20:46:

@farendil:

Sehe ich anders: Entscheidend wird sein, ob der Betroffene einen deutschen Wohnsitz (Meldeadresse) hat oder nicht. Begeht dieser eine Verkehrsordnungswidrigkeit, wird ein Eintrag im VZR auf Basis der Personendaten (Meldedaten) vorgenommen. EU-Führerscheine müssen bei Wohnsitzwechsel in ein EU-Land bekanntlich nicht umgeschrieben werden. So gesehen wird ein Eintrag in der Form "Person mit deutschem Wohnsitz plus EU-Führerschein" vorgenommen werden können...

By farendil (217.80.147.117) on Dienstag, den 18. September, 2001 - 00:29:

@piranha: mhhh - könnte glatt stimmen...

das mit dem wegfalll der umtauschpflicht stimmmt seit einer gewissen zeit....

die frage ist, wie die das handhaben wenn der haupt- und der nebenwohnsitz in verschiedenen ländern ist....

weiterhin müßte jan dann die regel aufgehoben worden sein, daß zumindest bei den neuen eu-führerscheinen im ausland ausgestellte nicht eingezogen werden dürfen, um ein fahrverbot zu vollstrecken...

puhh, das wäre echt bse - was damit in zukunft auf uns zukommt - zum glück hab ich noch meinen alten, nationalen lappen...

By Katja (194.162.29.171) on Dienstag, den 18. September, 2001 - 10:29:

@farendil: das mit dem alten Lappen kann man dann so oder so sehen.

Mein Schwiegervater lebt in Italien und ist schon weit über 70. Wenn die Deutschen beschließen, allen ab 75 den Lappen zu entziehen, sieht er mau aus.
Er hat jetzt seinen deutschen Lappen gegen einen EU-Führerschein eingetauscht. So sieht z.B. die Carabinieri nicht sofort, das es ein deutscher F-Schein ist. (Falls die die Anweisung aus Deutschland erhalten, allen Deutschen über 75 den Schein zu entziehen, oder so)

By farendil (217.0.227.50) on Dienstag, den 18. September, 2001 - 10:38:

@katja: nehmen wir mal diesen fall an (der angesichts unserer altersverteilung in der bevölkerung sehr unrealistisch ist).

dann ist es egal, ob es ein eu-fs ist, der in d ausgestellt wurde, oder ein deutscher papierführerschein.

zum einziehen müssen die deutschen das dokument in die hände bekommen.


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