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Was ist verkehrspsychologische Beratung?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Was ist verkehrspsychologische Beratung?
By Kerstin (194.172.189.66) on Dienstag, den 4. September, 2001 - 17:53:

Hallo miteinander!

Ich bin gestern dummerweise geblitzt wurden, ca. 25 zuviel bei 50 in Ortschaft. Da ich leider noch in der Probezeit bin und schon eine Nachschulung hinter mir habe, kommt, laut Radarfalle.de, eine "verkehrspsychologische Beratung". Ist das identisch mit der MPU? Was machen die da? Was wollen die da von mir?

Andere Frage: Ich bin da grade von einem DRK Kurs gekommen, und der Typ, der den Kurs gehalten hat, hat mir bestätigt, ich wäre von 8 - 16 bei dem Kurs gewesen. Geblitzt wurde ich aber 15:57 (oder so). Kann ich da was drehen? Weil eine amtlich anerkannte Stelle hat mir ja bestätigt, ich wäre bis 16:00 dort gewesen. ( Der DRK Typ hatte uns 15:30 gehen lassen, ich war also fahrtechnisch einiges Weg vom Schulungsort.)

Und noch ne Frage: Weil die Sonne so geschienen hatte, habe ich meine linke Hand vor meinen Kopf gehalten und meinen Kopf so ein bißchen abgeschirmt. Hat das irgendwelche Auswirkungen auf das Foto? Kann ich dann, falls ich nicht (eindeutig) erkennbar bin, sagen, ich war beim Lehrgang und jemand anders hätte mein Auto ohne meine Erlaubnis benutzt? Schlüssel ist in der Wohnung ja auch frei zugänglich. Oder jemand hat es gefahren und ich weiß nicht wer?

Ich bin für alle Tips, Hinweise, Ratschläge und Hoffnungsschimmer dankbar.

Kerstin :)

By farendil (217.80.147.96) on Mittwoch, den 5. September, 2001 - 00:00:

@kerstin: mhh, wozu gibt es eine suchfuntion?
alle fragen zu beantworten wird ein roman :-((

1. es ist eine empfehlung an einem seminar teilzunehmen. passiert 3 monate nachdem du die empfehlung erhalten hast wieder eine übertretung und du bist noch in der probezeit, so ist der lappen futsch!
es gibt keine verpflichtung teilzunehmen und keine nachteile wenn du es nicht tust..


2.25 laut tacho? dann werden es wahrsch. nur max20 zu viel sein. macht 75,- und keine punkte und auch keine anderen folgen. alle anderen punkte sind damit hinfällig!


3. seminar ist keine mpu, sind nur gespräche, keine prüfung, kein test. bestätigt wird nur teilnahme.


4.der fahrer muß eindeutig identifiziert werden, der halter kann nicht bestraft werden.

5.unbefugte nutzung ist mist. der beschuldigte kann immer die aussage verweigern, der zeuge bis zur VORLADUNG vo den STAATSANWALT.

6. wenn bild dich nicht eindeutig identifizierbar macht, kannst du nur estraft werden, wenn du die tat zugibst.

7.verjährung! (such mal im forum dannach) so kann man auch drum herum kommen.

8: bescheinigung des drk - kann helfen, muß aber nicht. wenn die dich oder dein foto bei der meldestelle mit dem blitzbild vergelcihen und eine übereinstimmung feststellen, bist du dran.

By Billy Bob (24.226.73.236) on Mittwoch, den 5. September, 2001 - 01:42:

Kerstin!
Ich bin gestern dummerweise geblitzt wurden, ca. 25 zuviel bei 50 in Ortschaft. Weil die Sonne so geschienen hatte, habe ich meine linke Hand vor meinen Kopf gehalten und meinen Kopf so ein bißchen abgeschirmt. Da ich leider noch in der Probezeit bin und schon eine Nachschulung hinter mir habe
Moechte jetzt kein moral Apostel sein,aber wenn die sonne blendet solltest Du mit deinem bisschen erfahrung im Autofahren etwas langsamer in einer 50 km/h zone fahren!Nur ein kleiner hinweiss!!

By Kerstin (194.172.189.66) on Mittwoch, den 5. September, 2001 - 16:16:

@ farendil
Danke! hast du zufällig eine Ahnung, wieviel diese Beratung kommt? Und ich nehm mal an, den Buß muss ich trotzdem bezahlen, oder?

@ billy bob
ich weiß, entschuldigungen bringen nichts, ich war zu schenll und damit basta. (hab ich ja aus der nachschulung gelernt :) )
die strecke war trotzdem frei einsehbar, und die 50 Zone ist "nur" 400 m lang. die haben da wahrscheinlich nur die ortsschilder hingestellt, damit man blitzen kann, weil der ort ist weit weg von der hauptstrasse. an der strasse ist nur ne tanke. und das erste auto war kein blitzer drin, auf das nächste hab ich dann nicht geachtet.
ist ja auch egal, strafe war schon der blitz genug, weil mir wird immer noch schlecht, wenn ich dran denke, daß sie mich geblitzt haben und das meine ellis den bescheid sehen werden. die nacht habe ich auch nicht geschlafen :)

Danke!

Kerstin

By farendil (217.0.227.87) on Mittwoch, den 5. September, 2001 - 16:20:

@kerstin: nein, sind ein paar hundert dm, aber wieviel kann ich dir nicht sagen.

es gibt keinen festen preis, der kann individuell vom anbieter kalkuliert werden.

wie gesagt: du mußt nicht teilnehmen...


buße ist - wenn du nicht drum herum kommst natürlich zu bezahlen.

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 5. September, 2001 - 16:31:

Das Schild steht möglicherweise direkt an der Gemeindegrenze. Das machen manche Gemeinden so, dann sind die Autos schon runtergebremst, wenn sie wirklich in den Ort reinkommen, oder der Zapf-Pistolero hat das beantragt aus merkantilen Gründen. Aber sowas ist immer eine Lieblingsstelle der Blitzer -und zwar dann, wenn garnichts los ist und du die Stelle mit geschlossenen Augen fhren könntest. Bei solchen Stellen bin ich fast immer besonders neugierig. Also wieder mal die alte Leier, Blitzen an Gefahrenpunkten oder an Geldpunkten? Ist auch ne Charaktersache die Festlegung der Blitzpunkte.

By Kerstin (194.172.189.66) on Mittwoch, den 5. September, 2001 - 17:41:

@farendil
und wenn ich nicht teilnehme, passiert nichts?
irgendwie ist das mir nicht klar. Die tante von der bustelle hat mir gedroht, mir die fleppe wegzunehmen, als ich beim ersten mal die nachschulung nicht sofort gemacht habe, und da soll jetzt garnichts kommen? oh du liebes D, du bist so unklar.

@alfa
wenn du in das dorf reinwillst mußt du abbiegen und noch ein paar meter bis zum ersten haus fahren. und die kreuzung ist ausgebaut mit abbiegespuren, ohne ampel --> geldschneiderei

By farendil (217.0.227.87) on Mittwoch, den 5. September, 2001 - 19:48:

@kerstin: das ist richtig - die nachschulung muß innerhalb der von der behörde festgelegten frist erfolgen (notfalls um fristverlängerrung ersuchen).

die teilnahme an der verkehrspsycholog. beratung ist freiwillig.

ABER: egal ob du teilnimmst oder nicht - 3monate nach zugang der EMPFEHLUNG dieses zu tun brechen harte zeiten an.
begehst du jetzt noch einen schweren verstoß innerhalb der probezeit, so kannst du deinem FS auf wiedersehen sagen.

dabei ist es dann unerheblich, ob du vorher die verkehrspsycholog. beratung mitgemacht hast.


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