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Darf das Ordnungsamt Ordnungwidrigkeiten begehen?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Darf das Ordnungsamt Ordnungwidrigkeiten begehen?
By Jo (172.178.19.173) on Dienstag, den 4. September, 2001 - 10:09:

Hallo zusammen,

ich habe inzwischen mehrfach beobachtet, daß die städtischen "Ordnungshüter" ihren Radarwagen wenig vorbildmäßig parken:

- auf einem Parkplatz ohne gültigen Parkschein (die vorbeilaufende Politesse hat's jedenfalls nicht interessiert)
- auf Motorradparkplätzen
- und sogar auf dem Fußweg (der in solchen Fällen gern zitierten Mutter mit Kinderwagen dürfte es egal sein wer ihr den Weg versperrt).

Ich finde es schon merkwürdig, was man sich unter dem Vorwand "für Sicherheit zu sorgen" so alles leistet. Die Herrschaften sind doch sonst geil auf jede Mark, wieso fangen sie nicht bei sich selbst an?

Gruß,
Jo

By viagra29 (62.67.92.235) on Freitag, den 7. September, 2001 - 17:42:

hallo jo,

das würde mich auch mal interessieren !
bei uns stellen die sich auch in strassen die nur für busse und taxen frei sind , um alle anderen die durchfahren zu blitzen ! dabei ist dort auch noch halteverbot !

gruss viagra

By farendil (217.80.147.1) on Samstag, den 8. September, 2001 - 00:26:

oooch mensch! ist doch nun wirklich alt!

wenn die eine sondergenehmigung haben, dürfen die alles, was dort drinnen aufgeführt ist.
aufgeführt werden darf alles, was im rahmen hoheitlicher maßnamen notwendig ist.
davon gebrauch machen dürfen sie nur zur erfüllung dieser hoheitlichen aufgaben.
es darf dabei niemand gefährdet und mehr als vermeidbar behindert werden


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