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Verjährung wann???

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Verjährung wann???
By HZ (213.6.246.182) on Freitag, den 31. August, 2001 - 21:02:

Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß vom 03.06.2001, mit 27km/h zu schnell außerorts?
Anhörungsbogen habe ich erhalten und da ich nicht selbst gefahren bin habe ich die Aussage verweigert und den Bogen zurückgeschickt. Die Polizei versucht jetzt den Fahrer zu ermitteln, hat aber die entsprechende Person schon versucht zu Hause zu besuchen, aber ohne Erfolg. Verjährt der Vorgang am 02.09.2001 wenn kein Verfahren eingeleitert wurde???

By traffic (62.134.73.185) on Freitag, den 31. August, 2001 - 21:11:

Es kommt noch eine Postlaufzeit von 14 Tagen dazu.

By farendil (217.80.147.7) on Samstag, den 1. September, 2001 - 10:28:

@traffic: ja, das mit der postlaufzeit stimmt, aber der a-bogen hat die verjährung unterbrochen.
ab da beginnt sie mit 3 monaten von neuem zu laufen.

By HZ (172.178.26.215) on Samstag, den 1. September, 2001 - 13:49:

Warum hat der A-Bogen an den Halter die Verjährung unterbrochen? Er ist doch nicht selbst gefahren. Bis zu welchen Tag genau muß die Polizei vor der Tür stehen und sagen, AUF DEM FOTO, DAS SIND SIE!!!!

By farendil (217.80.147.7) on Samstag, den 1. September, 2001 - 14:22:

@hz: sorry, habe nur die hälfte gelesen!

klaro - wenn der tatsächliche fahrer nicht innerhalb von 3 monaten ermittelt wurde, ist es verjährt.
wenn das nachgewiesen werden kann, fällt sogar die postlaufzeit weg.

By HZ (213.7.119.141) on Samstag, den 1. September, 2001 - 20:29:

Kann der Betroffene also ab Montag wieder auf die Straße???

By Greatblackbird (213.7.140.215) on Sonntag, den 2. September, 2001 - 11:42:

Ja, das kann er. Wenn er jedoch, sozusagen still ermittelt wurde, kann es sein, daß noch ein Anhörungsbogen verschickt wurde. Dieser muß aber spätestens zwei Wochen nach Ende der Verjährungsfrist bei dem Fahrer sein und muß ein Ausstellungsdatum in der Verjährungsfrist haben. Liegt das Ausstellungsdatum außerhalb der Frist, muß durch Akteneinsicht geprüft werden, wann die Ausstellungsverfügung erlassen wurde. Liegt diese auch außerhalb der Verjährungsfrist, ist die Verjährung eingetreten.


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