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"Notorischer Raser"

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: "Notorischer Raser"
By pitbull (195.233.129.14) on Freitag, den 31. August, 2001 - 17:54:

Wiederholungstäter

Mein Mann hat im Frühjahr 2001 ein einmonatiges Fahrverbot kassiert wegen notorischen Zu-schnell-Fahrens.
Nun ist er wieder geblitzt worden - mit +23 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften.
Ich habe in den Foren mittlerweile mehrfach von der 26-km/h-Grenze gelesen. Demnach würde Fahrverbot nur drohen, wenn er wieder 26 km/h zu schnell gewesen wäre - nicht aber bei +23.

Ist absehbar, was ihm droht? Ist es Auslegungsfrage der Behörde, ob sie nochmals ein Fahrverbot verhängt oder nicht? Würde das wieder 1 Monat sein - oder eventuell noch länger wegen der "notorischen Verstöße"?

Er ist nämlich mit meinem Wagen gefahren - ich könnte also "Alberto" versuchen. Oder ich könnte die Strafe kommentarlos auf meine Kappe nehmen - die wahre Liebe.

Stört sich die Bußgeldstelle eigentlich daran, wenn Fahrer und der,der die Strafe akzeptiert, ganz offensichtlich nicht übereinstimmen?

Vielen Dank für die kommenden Tipps - ich habe noch 2 Tage Zeit für die Reaktion auf den Anhörungsbogen.

By farendil (217.80.147.78) on Freitag, den 31. August, 2001 - 18:00:

also, mir ist egal, was du für ein hund bist, nur solltest du dich für EINEN Namen entscheiden und dann dabei auch bleiben!

Desweiteren: BITTE KEINE DOPPELPOSTINGS!


@alle: hier gehts weiter

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