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Mit BLAULICHT fahren: Welche Strafe ?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Allgemein: Mit BLAULICHT fahren: Welche Strafe ?
By Jonas (62.158.109.175) on Samstag, den 30. September, 2000 - 11:33:

Es gibt ja diese Original-Blaulichter mit Magnetfuß.
Was hat man zu erwarten, wenn man erwischt wird beim Fahren mit so nem Ding ?

Jonas.

By garfield (134.108.33.169) on Samstag, den 30. September, 2000 - 11:40:

Mindestens nicht erlaubte Beleuchtungsanlage. 100 Mark, 36 Mark Bearbeitungsgebühr, 3 Flenspunkte. Wenn das Verhalten bei der Blaulichtfahrt entsprechend war, kann noch Verkehrsgefährdung, Amtsanmaßung usw. dazukommen. Eine Sache, die man sich wirklich sparen sollte.

By anonym (152.163.213.189) on Montag, den 2. Oktober, 2000 - 13:51:

Laut Polizei Nienburg bis zu 2Jahre Haft!

By Polizist (62.227.162.104) on Freitag, den 6. Oktober, 2000 - 16:51:

2 Jahre Haft? Hmmm, das einzigste was mir einfällt, wär dazu ein 315c StGB (was hat der den für nen Höchstrahmen?).
Wenn allerdings nur ganz normal gefahren wird und nicht irgendwie Polizei damit gespielt wird, fällt mir auch bloß die von Jonas genannte Owi ein. Parallel dazu könnte man das Blaulicht zur Vorbereitung der Einziehung beschlagnahmen.

Gruß,

ein Polizist

By Max (212.7.162.251) on Freitag, den 6. Oktober, 2000 - 22:12:

Es reicht für den tatbestand der Amtsanmaßung, sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes zu befassen, oder eine Handlung vorzunehmen, die nur solchen Amtsinhabern gestattet ist. Dazu gehört auch, sich lediglich eine blaue Kennleuchte aufs Dach zu setzen. Ob man jetzt "Polizei spielt" oder nicht, hat mit der Sache nichts zu tun. Man kann sich ja z.B. auch als Feuerwehr, Rettungsdienst oder Notarzt ausgeben.
Die eventuellen StVO-Verstöße kämen dann noch hinzu.
Der Tatbestand der Amtsanmaßung wird tatsächlich mit bis zu 2 Jahren Haft bestraft. Wahrscheinlich wäre auch ein längerer Führerscheinentzug. Das betreffende Kfz kann vorerst stillgelegt werden (da nicht genehmigtes Fahrzeugteil) und der Versicherungsschutz fällt deshalb ebenfalls weg. Das Blaulicht kann als Beweismittel konfisziert werden.


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