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Bußgeldbescheid bei 30+26 - Hat Einspruch Sinn?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Bußgeldbescheid bei 30+26 - Hat Einspruch Sinn?
By nixbaer (212.121.135.178) on Dienstag, den 28. August, 2001 - 11:35:

Hallo,

habe gestern meinen Bußgeldbescheid von der Post (war Einschreiben) abgeholt. Datum 22.08., Einlieferung 25.08.

Mein Firmenwagen war am 13.06. in Tempo-30 mit +26 kmh unterwegs. Die Firma gibt meinen Namen raus (hat sie gesagt), so daß ich selbst einen Brief (statt Anhörungsbogen) ans KVR geschrieben habe:
- Firmenwagen ist mir zugeteilt
- Da der AB später als zwei Wochen da war (interne Postlaufzeit), kann ich mich nicht mehr erinnern.
- Ich bitte um Zusendung des Fotos.

Drei Wochen später nun kommentarlos an meine (leicht falsch geschriebene) Adresse der Bußgeldbescheid, ohne Foto: 156 DM und 3 Punkte.


Nun die Fragen:
- Soll ich Einspruch einlegen? Was für ein Risiko gehe ich damit ein?
- Soll ich den gleichen Brief noch einmal hinschicken und das Foto anfordern?
- Wie ist das mit dem Wiederholungsfall? Was muß ich vermeiden, um beim nächsten Delikt kein Fahrverbot zu bekommen? Wenn ich also zB mit +15 erwischt werde, ist dann auch der Lappen weg?

Vielen Dank für Antworten!

By farendil (217.0.227.9) on Dienstag, den 28. August, 2001 - 11:45:

hier die antworten:

1. kein risiko - kannst den einspruch bis zu verhandlung kostenlos zurückziehen.


2.einfach mal einspruch einlegen und das foto anfordern.


3.innerhalb eines jahres ab RECHTSKRAFT (14 tage nach zugang des bescheides oder am tag der rücknahme deines einspruchs) darfst du keinen verstoß BEGEHEN, wo schneller als +25 bist - sonst 1 monat ÖPNV


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