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zählt Verjährung neu ab Zugang des Anhörbogens??

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: zählt Verjährung neu ab Zugang des Anhörbogens??
By gast (62.104.218.70) on Freitag, den 29. September, 2000 - 14:54:

Ich habe 6 Wochen nach dem Blitzen mit einem Mietwagen den Anhörbogen bekommen und natürlich nur angekreuzt, das ich den Verstoss nicht zugebe. Keine weiteren Angaben.
Wie lange dauert es ab diesem Zeitpunkt bis die Verjährung eintritt??

Wird mit Zugang des Anhörbogens gezählt??

By farendil (213.20.176.203) on Freitag, den 29. September, 2000 - 15:49:

ab datum des anhörungsbogens beginnt gegen dich (wenn der auf deinen namen ausgestellt war) die verjährungsfrist von neuem und zwar jetzt 6 monate!

By Greatblackbird (213.20.121.112) on Montag, den 2. Oktober, 2000 - 17:30:

@farendil
kleine Korrektur: 6 Monate ab Verfügungsanordnung zur Ausstellung des A-Bogens (nicht unbedingt identisch mit dem Datum auf dem Anhörungsbogen).

By farendil (62.180.212.210) on Montag, den 2. Oktober, 2000 - 19:16:

@gb:
richtig - die verfügung zur ausstellung wird aber i.d.r nicht angewendet (nur um leute vor der verjährung an den letzten tagen noch zu greifen)
(dass da auch manipuliert werden kann will ich hier nicht noch extra anführen, da es hierbei keine rolle spielt)

allerdings: selbst wenn eine solche verfügung erlassen wurde, ist es egal, weil die letzte handlung der behörde das ausstellen an sich ist - von da an also wieder 6 monate bis zur nächsten handlung usw., usw....


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