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Eigene Videoaufnahmen - als evtl. Beweis

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Eigene Videoaufnahmen - als evtl. Beweis
By Autofahrer (138.222.28.251) on Freitag, den 17. August, 2001 - 17:57:

Ich habs in einem anderen Thread angeschnitten, dass ich mit dem Gedanken spiele, eine Videokamera einzubauen.

Habe dazu folgende Beiträge gefunden, die zeigen, dass noch andere die Idee haben (aus guten Gründen):

Um so einen Fall vorzubeugen, will ich im Urlaub an einer "Video-Lösung" basteln. Kommt es hart auf hart, ziehst Du das Video vor Gericht als letzten Trumpf und entlarvst alle als Schnellfahrerhasser bzw. Falschaussager... ;-)

By Alberto (62.224.96.31) on Donnerstag, den 7. Juni, 2001 - 15:42:


Gar nicht dumm, diese Idee, zumal es ja schon Langzeitaufzeichner und Mini-Kameras gibt.

Es ist wirklich so, wenn Du keine glaubwürdigen zeugen hast - und dann möglicherweise noch einen Porsche fährst - dann Gute Nacht, Kamerad.

Alle werden gegen Dich sein.

By Markus (134.176.101.73) on Donnerstag, den 7. Juni, 2001 - 15:52:


Genau, die sachen werden auch immer erschwinglicher. Und im Falle eines Falles wird man die Kosten schnell wieder heraus haben...

Und wenn Du ohne Unfall darum fährst, machst Du wenigstens noch schöne andere Aufnahmen. Gerade wer viel fährt, bekommt häufig skurille Dinge zu sehen.


Habt ihr Euch schon mal auf dem Markt umgesehen? Gibt es empfehlenswerte Links ?

By Matthias (217.4.186.28) on Samstag, den 8. September, 2001 - 15:42:

Habe seit ein paar Tagen eine SW-Video-Kamera im Fzg. installiert. Dazu ein handelsüblicher Recorder + Spannungswandler (alles zus. ca. 100+200+100= 400 DM).
Klappt wunderbar. Die Aufnahmen sind zwar nix für Filmfreaks, aber ich denke dass in zweifelhaften Situationen das Video helfen kann.

By Matthias (217.227.106.98) on Samstag, den 8. September, 2001 - 15:45:

Nicht zu verwechseln mit mir, Matthias - das Original

By Bandit137 (217.88.117.249) on Montag, den 10. September, 2001 - 14:06:

@Matthias

Kannst Du mal beschreiben, welche Komponenten Du verwendet hast ?
Ich will mir vielleicht auch so etwas zusammenbasteln. Vielleicht sogar für das Heckfenster. Dann kann man vielleicht sogar mal beweisen, daß die Polizei bei der Verfolgung nicht genau gearbeitet hat, weil sie vielleicht den Abstand nicht ordnungsgemäß eigehalten haben oder weil sie veilleicht gedrängelt haben.

Gruß Bandit137

By Seppelschorsch (217.1.2.159) on Donnerstag, den 13. September, 2001 - 13:38:

Nun, eine eMail-Bekannte von mir arbeitet beim FBI und hat mir mal in einem anderen Zusammenhang von der "CopCam" erzählt...

http://www.firstdefense.com/html/copcam.htm
http://www.semco.com/copcam.htm

und noch eine Neuseeländische Radarseite: http://www.radar.co.nz/

By dyken (149.225.98.131) on Freitag, den 14. September, 2001 - 22:41:

Werden solche Aufnahmen überhaupt als Beweismittel zugelassen, wenn sie nicht von Amts wegen gemacht wurden ?? Sonst könnte ja jeder seine privaten Raservideos machen. Ich kann mir vorstellen, dass ein Gericht diese Beweise ablehnt, wenn sie rechtswidrig erlangt wurden, z.B. wenn du jemanden ohne sein Einverständnis filmst. Dass die Kamera immer läuft ist ja schon nicht ganz korrekt. Man darf ja auch nicht von jemandem ohne sein Wissen ein Gespräch auf Tonband aufzeichnen, wenn man nicht gerade ein Cop mit richterlicher Erlaubnis ist...

By Bandit137 (217.225.5.50) on Samstag, den 15. September, 2001 - 02:20:

@dyken

DAs hängt wahrscheinlich davon ab, was Du eigentlich beweisen willst.

Wenn Du zeigen willst, daß Du nicht zu schnell gefahren bist oder begründen willst warum du etwas verkehrswidriges getan hast, dann wird der Richter das Video wahrscheinlich nicht anerkennen.

Wenn das Video aber einen eindeutigen Beweis darstellt und Du damit niemand anderen belasten willst und wenn Du nur zeigen willst, daß Du eine Tat nicht begangen hast, dann sieht es sicher schon besser aus.

Wenn Du z.B. mit dem Video beweisen kannst, daß Du das Fahrzeug mit dem Kennzeichen XXX auf der BAB nicht rechts überholt hast, wird es ganz gut aussehen. Im Gegensatz dazu wirst Du so ein Video nie dazu benutzen können, ein Abstandsvergehen zu widerlegen, weil die deutschen Straßen einen ordnungsgemäßen Abstand selten zulassen. Ein Rotlichtvergehen wirst Du nicht widerlegen können, weil der Kamerawinkel nicht ausreicht.

Allerdings mußt Du dann noch beweisen, wann das Video auch wirklich erstellt wurde, z.B. wenn die Polizisten, die dich festegehalten haben und deren Fahrzeug auf dem Video zu erkennen sind.

Gruß Carsten

By Nachtkutscher (195.226.103.115) on Sonntag, den 21. Oktober, 2001 - 20:59:

@dyken:
wieso sind die aufnahmen rechtswidrig? du filmst dein eigenes tun - wenn dabei zufällig jemand anderes mit aufgenommen wird, verstößt du doch gegen kein gesetz!

@matthias:
was für einen rekorder nimst du? longplay oder spezial-langzeitaufzeichnung? wenn man alle bänder bis zur verjährungsfrist aufheben möchte, braucht man ja ein lager! :-( gibt´s für video auch endloscassetten?


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