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BAB 99 Ostumfahrung München, Blitzen bei Lkw-Kontrolle

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: BAB 99 Ostumfahrung München, Blitzen bei Lkw-Kontrolle
By michael_h (62.104.220.72) on Mittwoch, den 15. August, 2001 - 18:08:

BAB 99 Ostumfahrung München, Blitzen bei Lkw-Kontrolle

Am 08.08.2001 bin ich um ca. 22:00 Uhr auf der BAB 99 Ostumfahrt München bei einer Lkw-Kontrolle geblitzt worden. Die Autobahn war frei, meine Geschwindigkeit war bei ca. 140, bis es geblitzt hat. Ich habe bis zu dem Zeitpunkt keine Schilder gesehen. Nachdem ich die Strecke nochmals abgefahren bin, habe ich gesehen, daß eine trichterförmige Geschwindigkeitsbeschränkung angebracht war: 100 - 80 - 60. Die Schilder waren aber nicht gut zu erkennen. Bei 80 km/h zuviel heißt das 750 DM, 4 Punkte und 3 Monate.
Bei der Stelle scheint die Geschwindigkeitsbegrenzung nur temporär für Lkw-Kontrollen aufgebaut zu werden.

Kennt Ihr die Stelle, bzw. ähnliche Fälle? Wie war Eure Erfahrung?
Wenn ja, habt Ihr Erfahrung darin die Ordnungsmäßigkeit der Beschilderung und die Geschwindigkeitsmessung anzufechten.
Ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung nur für Geschwindigkeitskontrollen überhaupt erlaubt?
Mit wieviel Toleranz auf meine 140 km/h kann ich rechnen?

Gruß,
Michael

By LapMan (149.225.54.134) on Mittwoch, den 15. August, 2001 - 21:54:

Ich weiß aus meiner Erfahrung, daß Du etwa 5-7 km/h Tachoungenauigkeit und bei Geschwindigkeiten über 100km/h nochmal 3% des gemessenen Wertes abziehen kannst. Das wären dann bei Dir schätzungsweise 130km/h, was Dich wenn Du Glück hast schonmal eine Schwerverbrecher-Kategorie tiefer einstuft (<=70 drüber: 550,- + 3Pkt. + 2 Monate). Da gibt es nur eines: Anwalt. Auf solche Fälle fahren die Ämter nämlich voll ab.
Hast Du schon Punkte in Flensburg? Dann freuen sie sich doppelt, weil sie das Bussgeld erhöhen dürfen.

By m3 (217.2.192.26) on Donnerstag, den 16. August, 2001 - 00:51:

@michael h: war schon öfters hier Thema. Unter Suche "A99" findest Du ein paar Threads (Pkt. 7-9 usw.)

By EinBetroffener (64.124.150.146) on Donnerstag, den 16. August, 2001 - 08:56:

@ michael h

Bei Dir stellt sich jetzt NICHT die Frage, ob die Beschilderung nun ordnungsgemäß oder nicht war. All das interessiert (leider) die zuständige Behörde überhaupt nicht. Du hast ein ganz anderes Problem: Dir winkt ein Fáhrverbot von mind. 2 Monaten. - Und genau das gilt es über die Verjährung zu bringen. Also versuch erst gar nicht nach logischen Argumenten für Dich zu suchen - die gibt es aus Sicht der Behörden nur in absoluten Ausnahmefällen. Und der Deinige Fall zählt höchstwahrscheinlich nicht dazu.

Also - sieh zuerst mal hier im Forum unter den Stichworten "Verjährung", bzw. "Alberto-Methode" nach. Wenn Du dazu Fragen haben solltest, dann wird Dir hier garantiert weitergeholfen.

By Steffen (217.1.21.241) on Donnerstag, den 16. August, 2001 - 15:04:

Prinzipiell dürfen gar keine Schilder aufgestellt werden, die nur das Ziel haben, Verkehrsteilnehmer zu kontrollieren. Allerdings ändert das an der Tatsache leider nichts, da du dich trotzdem dran halten mußt :-( Allenfalls beim Strafmaß kann dies beachtet werden. Waren die Schilder eigentlich auch auf der linken Spur? Falls nein, gibts ein Grundsatzurteil des OLG Düsseldorf: "Verkehrszeichen sind so aufzustellen, daß die durch sie getroffene Anordnung klar erkennbar ist. Andererseits liegt keine rechtswirksame Anordnung vor."

-> Alberto dringend zu empfehlen

By farendil (217.80.147.31) on Donnerstag, den 16. August, 2001 - 16:20:

@steffen: das mit der aufstellung ist schon richtig.
allerdings mußt du dich auch daran halten, wenn die schilder nur auf einer seite stehen.
das aufstellen auf beiden spuren wird nur vorgenommen, damit du dich nicht mit "nicht gesehen" herausreden kannst wenn dort lkw o.ä. waren.
läßt sich nachweisen, daß du schilder (bei aufmerksamer fahrweise) gesehen haben mußt , (z.b. durch überwachung des verkehrsflusses, so bist du "dran"

By Gerd (194.123.184.3) on Donnerstag, den 16. August, 2001 - 16:42:

Als selbst Betroffener würde mich interessieren
ob tatsächlich auf beiden Seiten Schilder
aufgestellt waren ! Wurde Anfang Februar dort
geblitzt und habe Ende Juli nun die Anzeige
erhalten. Hab es dem Rechtsanwalt übergeben.
Kann man bei einer dreispurigen Autobahn
wirklich verlangen das man Schilder sieht die
nur auf einer Seite aufgebaut sind ? Dann dürfte
ich ja nie LKW's überholen !!!

By Horschtl (217.6.134.34) on Donnerstag, den 16. August, 2001 - 17:10:

Hallo Gerd,
wie kommt es, dass du nach fast 6 Monaten eine Anzeige bekommst !? Ist die Übertretung nicht nach ca. 3 Monaten normalerweise verjährt !
Gruss Horschtl

By farendil (217.80.147.31) on Donnerstag, den 16. August, 2001 - 17:33:

@gerd: nein, wenn du die schilder nicht sehen KONNTEST, (z.b. verdeckt durch lkw, baumwuchs) kann man dich nicht bestrafen.

hast du die schilder aus unachtsamkeit (am radio gespielt, sich auf der anderen fahrbahnseite fahrende kfz konzentriert etc.) übersehen, so ist das ein fahrlässig begangener geschwindigkeitsverstoß und wird mit den normalen regelsätzen geahndet.

By Gerd (194.123.184.2) on Freitag, den 17. August, 2001 - 07:22:

@Horschtl:
Geblitzt wurde ich Anfang Februar. A-Bogen kam
dann Mitte März. Dann war lange Zeit Sendepause.
Bis ich einen Anruf von der Polizei bekam das
der Strafbefehl an meinem Hauptwohnsitz nicht
zugestellt werden konnte. Dann ist wieder einige
Wochen nichts passiert und Ende Juli bekam ich
den Strafbefehl an meinen 2.Wohnsitz zugestellt.
Gleich mit dem Vermerk das die Verjährung
unterbrochen wurde nach Paragraph ?? usw. Habe
es jetzt meinem Anwalt gegeben und ich denke es
wird noch einige Zeit dauern bis ich ein
rechtsgültiges Urteil erhalte. Vielleicht komme
ich ja billiger weg oder ich finde noch einen
Verfahrensfehler. Irgendwo habe ich mal gelesen
das eine Fahrerlaubnissperre möglichst zeitnah
erfolgen soll. Vielleicht hat ja noch jemand
einen guten Tipp für mich ??

By traffic (172.178.6.196) on Freitag, den 17. August, 2001 - 10:56:

@Gerd: Ja, darüber gibt es Gerichtsurteile. Die angemessene Zeit dürfte so bis um die 6 Monate nach der Tat liegen. Such mal in den Vorjahresarchiven des Forums, vielleicht findest du dort auch Urteilstexte oder Aktenzeichen.

By Horschtl (217.6.134.34) on Freitag, den 17. August, 2001 - 11:45:

@Gerd: Danke für deine Info über den Hergang !
Ich habe vor ca. 6 Monaten in einem gleichartigen Verfahren vor Gericht ausgesagt ! Auch wegen der LKW-Kontrolle bei Haar ! Hat leider nichts bewirkt ! Mein Eindruck deshalb: Keine Ausflüchte suchen sondern versuchen ob du bzw. dein Anwalt den Richter milde stimmen kann(st) ! Eben weil nicht beabsichtigt und man ist auf seinen Führerschein angewiesen. Man selbst könnte ja darauf verzichten aber es träfe dann .... ! Versuche es so oder so ähnlich mit deinem Anwalt zusammen ! Ich wünsche dir viel Erfolg bzw. Glück !
Horschtl

By traffic (172.178.6.196) on Freitag, den 17. August, 2001 - 11:57:

@Horschtl: Wie war denn dabei die Situation: Temposchilder nur einseitig? Geblitzt auf der anderen Fahrspur? Wurde das Argument "Schilder durch Fahrzeuge verdeckt" in den Prozeß eingebracht?

By Horschtl (217.6.134.34) on Freitag, den 17. August, 2001 - 13:27:

@traffic: Der Geschwindigkeitstrichter ist laut Polizei immer beidseitig aufgebaut ! Diese belegen die auch ! Man hätte nur die Chance zurückzufahren nachdem man geblitzt wurde und könnte fotographieren, daß der Trichter tatsächlich nicht richtig aufgebaut gewesen war ! Eingebracht wurde übrigens, dass der Trichter garnicht oder nur teilweise aufgebaut war. D.h. nur die 60er Begrenzung war sichtbar ! Hat alles nichts genützt, da die Polizei laut Protokoll die Strecke mehrfach geprüft hat (abgefahren). Die blitzen auch gleich hinter dem 60er Schild (wegen Gefahrenstelle !) Allerdings wurde uns auch gesagt, dass sie das Blitzgerät auf 80 km/h gestellt haben ! (blitzt also erst ab Geschwindigkeit 80 !) Nur nützt das keinem der eben schneller dran ist als 80 !
Gruss Horschtl

By traffic (172.177.144.9) on Freitag, den 17. August, 2001 - 16:08:

@Horschtl: Ich habe so einen Trichter in der Nähe auch mal gesehen, das war auf der A8 kurz nach München an einem Parkplatz, da haben sie sogar PKW kontrolliert, aber ein Blitzer war nicht installiert. Der Trichter war relativ schmal, aber im Rahmen des üblichen. Ich habe mir angewöhnt, an solchen Stellen spätestens beim zweiten Schild auf ungefährliches Niveau abgebremst zu haben. Die meisten anderen Fahrer machen das meist erst unmittelbar vor der Baustelle bzw. Gefahrenstelle, das ist oft zu spät!

By cornholio (62.153.19.15) on Montag, den 20. August, 2001 - 14:28:

Tjaja, die liebe LKW-Kontrolle bei Haar. Bei mir war's im Juni, nachts um 23 Uhr. Festgestellte Geschwindigkeit: 152 minus 5 Toleranz macht 147 km/h und somit 67 drüber! Habe das ganze einem Anwalt übergeben, dem diese Stelle schon bekannt war. Es handelt sich hier ganz klar um eine echte Abzock-Falle, da von 'nichts' auf 100/80/60 im kleinst möglichen Abstand reduziert wird. Schilder stehen rechts am Rand (3-spurige BAB plus Standspur!!!), geblitzt wird nach dem 60-Schild auf Tempo 80. Wenn man, wie ich, das erste Schild nicht sieht und beim zweiten (80) bremst, hat man kaum eine Chance, dem Blitzer zu entgehen. Denn wer macht nachts auf 'ner übersichtlichen Autobahn, auf der wenig los ist, schon eine Vollbremsung. Zumal die Abfahrt zum Kontrollparkplatz erst einige hundert Meter nach dem 60-Schild kommt. Man sollte mal einige Fälle sammeln und gegen diese Geldfalle vorgehen!

By LapMan (195.37.62.158) on Montag, den 20. August, 2001 - 16:26:

Am Freitag gab es auf der A71 kurz vor Ende auch sowas: 100 - 80 - 60 mit dem Zusatz "Verkehrskontrolle" und dann standen sie auch schon mit der Laserpistole aufm Parkplatz rechts. Ich denke, das mit der Verkehrskontrolle ist nur ein Vorwand. Das dreiste ist noch: Die bauen ihre Schilder nicht mal ab, sondern drehen sie nur um 90Grad - bis zum nächsten mal. Also kommen solche Aktionen dort regelmäßig vor. Man kann nur schlecht nachweisen, was der eigentliche Grund für die Schikane ist: Wollen die nur abkassieren oder wirklich Verkehr kontrollieren?

By Gerd (194.123.184.3) on Dienstag, den 21. August, 2001 - 07:32:

@cornholio: Bist Du sicher das nur auf der rechten Seite Schilder aufgebaut waren ? Ich werde vermutlich für meine Überschreitung (80 kmh zu schnell) vom Februar demnächst meine Verhandlung haben. Auf jeden Fall werde ich alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, egal was mich der Spaß kostet. Vielleicht hat ja noch jemand Tipps oder Infos !

By cornholio (212.184.148.19) on Mittwoch, den 22. August, 2001 - 00:38:

@Gerd: Ganz sicher bin ich nicht, werde aber in den nächsten Tagen nochmal vorbeifahren um das zu checken. Auch die Abstände zwischen den Schildern will ich genau wissen. Wann wurdest du denn 'erlegt', wenn deine Verhandlung erst im Februar ist? Zieht sich das so lange hin??!

By Boost (213.69.54.180) on Mittwoch, den 22. August, 2001 - 03:04:

Ha... Und ich dachte, ich wäre allein!!!
Mich hat es vor ca. 3 Wochen erwischt. Keine Ahnung, wieviel ich drauf hatte, aber ich habe die Schilder null gesehen (Nachts, die Strecke kenne ich, und hätte mit Leuchtanzeigen gerechnet, außerdem war ich auf der mittleren Spur und zwar allein...)
Bei 80 hats geblitzt (weiß ich jetzt, da ich nochmal zurückgefahren bin) und ich hatte gar nicht vermindert! Ich schätze also auf ca. 190 km/h!
Das mit dem Schilderabstand würde mich interessieren! Weiß da schon wer was?

By Gerd (194.123.184.2) on Mittwoch, den 22. August, 2001 - 07:28:

@Cornholio: Du hast was mißverstanden. Das Ganze ist im Februar passiert. Aber die Behörden haben ziemlich lange gebraucht und den Strafbefehl habe ich erst Ende Juli bekommen. Habe jetzt Akteneinsicht durch meinen Anwalt beantragt und dann werde ich vor Gericht ziehen. Bis dahin versuche ich möglichst viele Informationen zu bekommen. Hilfreich wären auch eindeutige Beweise ob die Schilder immer ordnungsgemäß aufgebaut werden. Sprich ob der Abstand stimmt und vor allem ob wirklich auf beiden Seiten welche vorhanden sind. Bin die Strecke schon mehrmals abgefahren, aber es fanden keine Kontrollen statt.

By Boost (213.69.54.161) on Mittwoch, den 22. August, 2001 - 17:23:

Noch ein Nachtrag!
Ich war auch am 08.08.2001 betroffen!
Habs jetzt im Kalender nachgeprüft. Also, weiß wer, ob an diesem Tag oder allgemein irgendwelche Unregelmäßigkeiten bei der Kontrolle waren?
Ich bin auch total überrascht worden.
- Bei der (bekannten) Strecke schaut man auf die Leuchtbalken, aber nicht auf (unbeleuchtete) Schilder, wenn die Balken aus sind.
- Allein auf der mittleren Spur mit Abblendlicht ist es echt schwer, die Schilder zu sehen.
- Selbst wenn ich die Schilder gesehen hätte (was nicht der Fall war), ist der Überraschungseffekt enorm.
- Außerdem kam ich geradewegs aus der Arbeit (um 21.30 Uhr). Da ist man auch nicht mehr so fit!

Kann ich unter diesen Umständen auf Augenblicksversagen plädieren?

By michael_h (62.104.220.89) on Donnerstag, den 23. August, 2001 - 22:53:

@Boost
Bist Du sicher, daß der Blitzer in der 80km/h Zone gestanden ist?

By Boost (213.69.54.180) on Montag, den 27. August, 2001 - 10:22:

@michael_h
Ja... Bin nochmal durchgefahren! Das Ding stand genau 1 Meter vor dem Schild für 60km/h.
Also am Ende der 80km/h Zone.
Wieso?

By Boost (213.69.54.180) on Montag, den 27. August, 2001 - 10:25:

@cornholio
Kannst Du mir mal die Anschrift Deines Anwalts nennen? Wäre hilfreich, zu einem Anwalt zu gehen, der mit der Stelle schon vertraut ist!

By michael_h (62.104.220.74) on Montag, den 27. August, 2001 - 11:48:

@Boost
Das bedeutet, daß die Geschwindigkeitsdifferenz zu erlaubten 80km/h gemessen wird, und nicht zu 60km/h.

By Gerd (194.123.184.2) on Montag, den 27. August, 2001 - 15:32:

Nachdem ich jetzt mehrmals gehört habe das
manchmal (oder immer ?) bei den Messungen nur
die Schilder auf der rechten Fahrbahnseite
aufgeklappt sind, würde ich gerne mal ein
Beweisfoto davon haben, da ich im Februar dort
geblitzt wurde. Auf dem Foto ist mein Fahrzeug
auf der mittleren Spur neben einer LKW Kolonne
zu sehen. Also für mich fast unmöglich die
Schilder zu erkennen. Wenn mir jemand Hinweise
(Bilder) hierzu geben kann, dann bezahle ich
eine Belohnung von DEM 500.-

By blindi (62.227.138.21) on Freitag, den 31. August, 2001 - 16:18:

Mir ist am 6.6.01 das gleiche passiert.
habe aber nie einen anhörungsbogen bekommen, aber einen anruf, dass ich doch mal bei der polizei vorbeischauen soll, um einen fahrer zu identifizieren.
war wahrscheinlich auch mit 140 unterwegs.

kann man da echt nichts machen, von wegen definitiv nur abzocke, weil überdurchschnittlich viele kfz geblitzt werden?
Ausserdem geht mir an dieser stelle auch die gefährdung nicht ein - letztlich müsste dann an jeder ausfahrt eine geschwindigkeitsbeschränkung sein, weil da lkws ein und ausfahren.

By blindi (62.227.138.62) on Freitag, den 31. August, 2001 - 16:20:

ps: wäre evtl. nett, wenn sich andere an dieser stelle melden, die es auch am 6.6. erwischt hat.

By traffic (172.179.177.5) on Freitag, den 31. August, 2001 - 16:36:

@blindi: Du bist dann hoffentlich nicht hingegangen?

By blindi (62.227.130.67) on Sonntag, den 2. September, 2001 - 12:26:

@traffic: bis jetzt noch nicht :-)

By cornholiho (62.158.204.74) on Sonntag, den 2. September, 2001 - 21:22:

@boost: W.-D. Beck, München, 089-292864

By Gerd (194.123.184.2) on Donnerstag, den 6. September, 2001 - 18:13:

Habe vor einigen Tagen gesehen das an dieser Stelle jetzt anscheinend auch Leuchtschilder sind. Weiß jemand ob diese auch schon im Februar dort waren oder wurden diese erst danach installiert ? Wird auf diesen Leuchtanzeigen die Geschwindigkeit angezeigt oder werden diese für andere Zwecke verwendet ?

By michael_h (62.104.220.70) on Donnerstag, den 6. September, 2001 - 19:11:

@Gerd: bei der Kontrolle am 08.08.2001 waren meiner Meinung nach keine Leuchtanzeigen im Einsatz. Die Geschwindigkeit wurde über gewöhnliche Schilder angezeigt.

By TommyTool (62.54.10.75) on Sonntag, den 9. September, 2001 - 10:13:

Hallo,

meiner Freundin und mir ging es ähnlich. Wir wurden Ende Mai mit 67 zu viel geblitzt, genau wie bei euch - keine Leuchtanzeigen, nur Schilder an der Seite, die wir einfach nicht gesehen haben.

Nach ein paar Wochen habe ich als Halter dann den A-Bogen bekommen, in den ich geschrieben habe, daß ich mich nicht erinnern könnte und um Zusendung des Fotos bitte.

Vor ein paar Tagen haben sie dann meiner Freundin einen A-Bogen (einfach auf Verdacht?) geschickt! :o

Nun wollte ich wissen: Ist es das beste, auf diesen Bogen überhaupt nicht zu reagieren? Schicken die dann jemanden mit dem Foto vorbei? Oder kommt gleich der BG-Bescheid?

MfG - Martin

By Gerd (194.123.184.3) on Donnerstag, den 13. September, 2001 - 10:58:

@Michael, Cornholio, Boost, Blindi

Habt Ihr in Eurer Sache schon was Neues ?
Habe vor 6 Wochen Einspruch gegen den Bußgeld-
Bescheid eingelegt und bis dato nichts mehr
gehört. Seit der Tat sind nun schon mehr als
7 Monate vergangen !!!

By michael_h (53.122.192.14) on Donnerstag, den 13. September, 2001 - 17:02:

@Gerd
Habe vor einer Woche einen Anhörungsbogen bekommen mit +67km/h. Werde erstmal versuchen das Foto zu bekommen.

By cornholiho (62.158.199.139) on Freitag, den 14. September, 2001 - 07:42:

@Gerd:
Ich wurde mittlerweile 'nur' von der Polizei am Arbeitsplatz 'identifiziert', d.h. die haben mich aufgestöbert, da sie mich daheim zwecks Vergleich mit Radarfoto nicht erreicht haben! Jetzt kommt dann wohl demnächst der Bußgeldbescheid, gegen den ich natürlich Einspruch einlegen werde.

@Michael H:
67 km/h?? So'n Zufall, hab' ich auch! Mein Bild war übrigens ziemlich gut! Leider!

By Gerd (194.123.184.3) on Freitag, den 14. September, 2001 - 10:26:

@Cornholiho:
Wie wirst Du Deinen Einspruch begründen bzw.
siehst Du Möglichkeiten aus der Sache rauszu-
kommen ?

By Boost (213.69.54.180) on Sonntag, den 16. September, 2001 - 01:30:

@An alle, die gefragt haben:

Also: Hab jetzt auch den Anhörungsbogen bekommen.
Ich werde mich auch der Sache stellen (kann man sowieso nicht drum rum, bei Frontfoto) und bei der Wahrheit bleiben:
Ich habe die Schilder einfach nicht gesehen, da ich auf die Leuchtbalken geachtet habe, die DEFINITIV nicht in Betrieb waren.
Dummheit schützt vor Strafe nicht, aber vielleicht haben die Richter ein einsehen und wandeln das Fahrverbot in höhere Geldstrafe!
Wer mehr wissen will: Schreibt mir einfach persönlich (Einfach an die Mailadresse per Browser). Ich werde jeden gerne beteiligen...
Vielleicht können wir die Richter überzeugen, wenn Ihnen klar wird, daß die Beschilderung wirklich nicht so klar ist!!!

Grüße an alle...

By cornholiho (193.159.108.6) on Montag, den 17. September, 2001 - 00:00:

Also ich gebe Boost recht und werde zu meiner Verteidigung auch halt die Wahrheit sagen: ich HABE die Schilder NICHT gesehen!
Wenn ich die hier geschilderten Fälle und die aus dem Archiv, sowie einen weiteren mir persönlich bekannten, so vergleiche, wird eins klar: die Beschilderung dieser Kontrollstelle ist völlig unzureichend und wird ihrem eigentlichen Zweck, nämlich die kontrollierenden Beamten zu schützen absolut nicht gerecht. Im Gegenteil: statt durch eine ordentliche Beschilderung diesen Schutz zu bewirken, werden die Beamten gefährdet, nur um richtig Kohle zu machen!!
Da ich wenig Hoffnung habe, einer Bestrafung in dieser Sache zu entgehen, würde ich vielleicht gerne auf anderem Wege versuchen, gegen diese Abzockfalle vorzugehen.

By traffic (172.178.187.127) on Montag, den 17. September, 2001 - 11:03:

Falls bei den Kontrollen die Beschilderung nur rechts angebracht war: Es gab ein OLG-Urteil, nach dem in diesem Fall das Limit nur für die äußerst rechte Spur gilt. Wenn ich mich recht erinnere, wurde es sogar hier im Forum gepostet.

By Gerd (194.123.184.3) on Montag, den 17. September, 2001 - 11:54:

Leider kann anscheinend niemand definitiv sagen
ob wirklich immer auf beiden Seiten die Schilder
aufgeklappt waren. Die Polizei wird natürlich
immer behaupten das es der Fall war.

By Boost (213.69.54.180) on Dienstag, den 18. September, 2001 - 17:14:

@: Alle

Tja... Ich würde auf jeden Fall mal alle bitten, mir zu schreiben, damit wir eventuell auch die Bemühungen auf einen Anwalt konzentrieren können!
Vielleicht haben wir dann ja eine Chance, wenigstens das Fahrverbot mildern zu können.
Ich kann nur sagen, daß in meinem Fall der Denkzettelgedanke sowieso total danebengreift, da ich ohnehin normalerweise nicht zu schnell fahre.
Vielleicht kann man dann wenigstens die Strafe in eine erhöhte Geldbuße wandeln!
Boost@gmx.net

CU all

By michael_h (53.122.192.14) on Donnerstag, den 20. September, 2001 - 11:33:

Denkbar wäre meiner Ansicht nach nur, die Sichtbarkeit der Schilder in Frage zu stellen.
Die Polizei fertigt ein Protokoll an, in dem die ordnungsgemäße Errichtung des Geschwindigkeitstrichters belegt ist. Dagegen werden wir nicht ankommen können.
Ich denke, daß die Lichtverhältnisse der Grund waren, daß wir die Schilder alle nicht gesehen haben.
Gibt es hierzu irgendwelche Vorschriften, die diesbezüglich eingehalten werden müssen und die angreifbar wären.

By Hemmi (195.75.98.161) on Freitag, den 28. September, 2001 - 11:12:

@ alle A99-Opfer: Bitte meldet Euch bei mir
zwecks Konzentration unserer Bemühungen gegen
die
lächerliche Beschilderung auf der A99 bei
Lkw-Kontrollen!
E-Mail:
hjstappen@motorp
resse.de


@ Boost, michael_h: Habt Ihr meine E-Mail
bekommen. Ruft mich doch mal an.

@Horschtl: Nochmal Danke für Deine Aussage bei
Gericht. Hat zwar nicht geholfen, aber aufgeben
tue ich noch lange nicht. Hast Du eigentlich
mittlerweile einen Bußgeldbescheid bekommen?


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