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Probezeit - Angeblicher Rotlichtverstoß

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Rotlichtverstoß: Probezeit - Angeblicher Rotlichtverstoß
By SPM82 (217.230.22.135) on Montag, den 13. August, 2001 - 18:02:

Hi!

Ja, toll, jetzt ises passiert, ich hab meinen Führerschein seit fast einem Jahr und heut, als ich von der Arbeit heimgefahren bin (n Freund von mir saß auf dem Beifahrersitz), schält eine Ampel auf Gelb, hinter mir eine Frau (keine sonstigen Personen im Auto) im Smart (die übrigens meines Erachtens viel zu dicht aufgefahren war). Ich bin dann noch über die GELBE Ampel, sie war bis zum letzten Augenbick wo ich sie sehen konnte noch Gelb, gefahren und die Frau hat angehalten. An der nächsten Ampel war wieder rot, da stand die dann dummerweise hinter mir. Sie hat dann mein Kennzeichen notiert.

Da ich noch in der Probezeit bin und nich meinem Führerschein abgeben will, würd ich gern wissen, was mir blühen kann! Und 4 Augen sehen doch mehr als 2 oder? Es steht ja dann sowieso Aussage gegen Aussage ... oder kann ich nicht sagen, das meine Mutter gefahren ist? Weil, es gibt ja kein Foto. Und wie sieht's mit einer Geschwindigkeitsübertretung aus? Kann man mir das auch noch anhängen?

Ich hoff mal, das mich irgendjemand beruhigen kann! Danke im Voraus für eure Mühen!

Stefan

By SPM82 (217.230.22.135) on Montag, den 13. August, 2001 - 18:07:

->für den fall, daß sich das hier mal mein kläger
durchliest: ich wiederufe die eben geschriebene
aussage hiermit.

By traffic (62.134.73.85) on Montag, den 13. August, 2001 - 18:14:

@SPM82: Wenn was kommt, gibst du diesen Verstoß nicht zu. Die Frau müßte schon nachweisen, daß du im Wagen gesessen hast. Das dürfte schwierig für sie werden, sie hat dich ja nicht gesehen.

By farendil (217.80.147.35) on Montag, den 13. August, 2001 - 19:45:

es müßte nicht nur nachgewiesen werden, wer gefahren ist, auch der verstoß an sich müßte bewiesen werden (kein mensch kann gleichzeitig auf die ampel UND auf die haltelinie schauen).

By klausk (62.226.126.115) on Dienstag, den 14. August, 2001 - 17:35:

Hallo farendil,
Polizisten können es, die zählen sogar dabei noch, wie lange die Rotphase schon dauert ;-)))

Grüße
Klaus

By farendil (217.80.147.30) on Dienstag, den 14. August, 2001 - 18:14:

@klausk: polizisten sind ja auch keine menschen :-)

By Goose (62.180.186.144) on Dienstag, den 14. August, 2001 - 22:34:

Idealerweise sollten wir auch nur gezielte Rotlichtüberwachungen durchführen. Wenn wir uns selber im Verkehrsgeschehen befinden, ist es tatsächlich nicht immer möglich, einen Rotlichtverstoß auch beweissicher wahrzunehmen.
Wenn wir jedoch an einer Ampel stehen, ist es uns durchaus zuzutrauen, eine Haltelinie und die darüber befindliche LZA im Auge zu halten und hierbei noch bis drei zu zählen. (hierfür haben wir ja auch 30 Monate gelernt)

Gruß
Goose

By farendil (217.80.147.30) on Mittwoch, den 15. August, 2001 - 00:34:

@goose: und ich dachte, ihr zählt: eins, zwei, viele :-)

nein, im ernst: wenn der verstoß eindeutig nach dem auflechten des rotlichts erfolgte, ist das kein problem.

ein problem sehe ich nur bei:
-"gerade so" rotlichtverstößen
-der unterscheidung zwischen normalen und qualifizierten rotlichtverstößen.

By Goose (62.180.145.120) on Mittwoch, den 15. August, 2001 - 08:12:

@farendil: nein, bis drei zählen können wir, das reicht ja auch.

Ich halte es grundsätzlich so, daß ich, wenn ich mir nicht sicher bin, lieber auf den nächsten warte. Einen qualifizierten Rotlichtverstoß schreibe ich auch nur im Ausnahmefall, wenn z.B. die LZA im Querverkehr bereits eindeutig Grünlicht zeigt.
Da ja mittlerweile beinahe jeder Verkehrsteilnehmer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann man ja auch davon ausgehen, daß man bei fast jeder OWi-Anzeige im Anschluß einen Gerichtstermin bekommt, und wenn ich nicht mit ruhigem Gewissen auch beeiden könnte, daß ich mir bei der Beobachtung des Verstoßes sicher bin, schreibe ich die OWi auch nicht.

Gruß
Goose

By N.N. (195.37.128.1) on Mittwoch, den 15. August, 2001 - 08:27:

@goose

Woher stammt Deine Vermutung, daß mittlerweile "beinahe jeder Verkehrsteilnehmer" eine Rechtsschutzversicherung besitze? Auf welche objektiven Statistiken beziehst Du Dich, oder ist das nur eine unbewiesene Annahme? Es soll im übrigen durchaus auch finanziell schlecht gestellte Verkehrsteilnehmer geben, die sich eine solche nicht leisten können. Diese sind dann in jedem Fall die Benachteiligten, z.B. auch hinsichtlich der hier schon des öfteren beschriebenen "Ermittlungstricks" der Polizei.

Wie schaffst Du es, einen Rotlichtverstoß zu beobachten und zugleich eindeutig festzustellen, daß "die LZA im Querverkehr bereits eindeutig Grünlicht zeigt"? Mir ist es noch nicht gelungen, von einer Seite einer Kreuzung aus eine um 90° verdrehte Ampel zu beobachten, geschweige denn gleichzeitig. Was Du meinst, ist vermutlich, daß der Querverkehr in die Kreuzung einzufahren begann und Du daraus schließt(!), daß dieser schon Grünlicht haben müßte. Solche Verwechselungen zwischen objektiven Beobachtungen und (bewußten oder unbewußten) Schlußfolgerung finden sich beim Vorwurf solcher Verstöße nicht selten.

By Goose (62.180.184.133) on Mittwoch, den 15. August, 2001 - 09:15:

@NN: Bei der Rechtsschutzversicherung kann ich dir leider keine Statistik anbieten. Das sind Erfahrungswerte, nicht zuletzt aus der Vielzahl meiner Gerichtstermine.

Zur Rotlichtüberwachung: Der Unterschied zwischen Beobachtungen und Schlußfolgerungen ist mir bekannt, ich bin da auch in der Lage, zu differenzieren.
Es gibt jedoch auch Einmündungen (z.B. meine Lieblingsampel), da laufen die Straßen nicht im 90°Winkel zueinander, hier bin ich in der Lage, sowohl die überwachte LZA mit Haltelinie zu beobachten als auch zu sehen, wann der Querverkehr Grün hat.

Gruß
Goose


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