Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Ordungsamt droht mal wieder

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Ordungsamt droht mal wieder
By alpak (217.81.168.215) on Dienstag, den 7. August, 2001 - 12:48:

Hallo Freunde...

Wieder einmal bin ich vorhin beim "Einsatz" (Fotographieren einer Lichtschrankenstellung) an unser Ordnungsamt geraten. Dabei hatte ich bis dahin wirklich noch niemandem gewunken oder sonstwie gewarnt.

Hatte bisdahin nur 4 Fotos geschossen. Dann rennt der eine auf mich zu und meint, ich solle doch mal auf sein Chefchen warten, was ich hier mache sei verboten.

Kurz darauf kam Chefchen und meinte, ich bräuchte eine Erlaubnis für die Knipserei, und er könne mir die Kamera wegnehmen. Jaja, das Thema hatten wir schon ein paar mal, aber jetzt:
-"Sie verdienen damit ja schließlich Geld, daß sie das veröffentlichen, privat dürfen sie ja fotographieren, aber so nicht"
-"Nein, verdiene damit kein Geld"

Es lief darauf hinaus, daß er behauptete, radarfalle.de verdiene damit unglaublich viel Geld, und ich würde davon bestimmt was abbekommen.
Ich konnte ihm diesen Humbug nicht ausreden, wollte gehen.

Dann kam er nochmal an und meinte diesmal, daß ich auch für nichtkommerzielle Ziele nicht knipsen dürfe, weil insbesondere hoheitsrechtliche Maßnahmen - mehr noch als die Intimsphäre einer Privatperson - zu schützen seien.

Wir sollten mal eine Sammlung mit Urteilssprüchen, Gesetzestexten und Vorschriften/Rechte in Kurzform zusammenstellen, die wir diesen Verrückten unter die Nase halten können. Mir geht deren laienhafte Interpretation derer nämlich langsam auf die Nerven.

PS: Ich nehme alle Polizisten von dieser Schilderung aus - es handelte sich mal wieder um dieses Knöllchenschreibende, hundehaufenjagende Gesindel vom Ordnungsamt.

By Multa (195.93.64.181) on Dienstag, den 7. August, 2001 - 14:20:

Das Wort Gesindel passt hier absolut nicht. Für mich sind das ganz normale Menschen, die ihrer Arbeit nachgehen, wie andere auch!

By Smith (134.60.66.127) on Dienstag, den 7. August, 2001 - 14:27:

Welcher Arbeit?

By Multa (195.93.64.181) on Dienstag, den 7. August, 2001 - 14:36:

Was ist das denn für eine dumme Frage?

By Plautzpaul (213.6.112.90) on Dienstag, den 7. August, 2001 - 15:17:

Die Sache ist heikel und nicht ganz einfach. Zur Sicherheit Rückfrage:
@ alpak: hast Du nur die Stellung, oder auch die Angestellten photographiert? Zu letzterem habe ich Material da, es dürfte aber nicht allzu erfreulich für Dich sein.

beste Grüße
Plautzpaul

By Markus (134.176.101.73) on Dienstag, den 7. August, 2001 - 15:22:

ich denke, wir sollten alles mögliche zusammentragen und dann eine passende strategie daraus entwickeln.

@platzpaul

mich würde das auch interessieren!

By Markus (134.176.101.73) on Dienstag, den 7. August, 2001 - 15:51:

wie wäre es mit einer spontanen kleinen demo (vorschlag von kevin) und unter diesem vorwand halt diese demo für radarfallen mittels foto festhält.

was meint ihr?

By Speedfreak (217.0.167.22) on Dienstag, den 7. August, 2001 - 16:55:

Also ich finde das Fotografieren einer Radarfalle sowieso nutzlos. Was fuer einen sinn hat das denn ???

Andere Autofahrer warnen und die Radarfalle protokollieren find eich ja in ordnung. aber was zum Teufel bringen 4 Fotos von einer Stinknormalen Radarfalle ?????????? Oder gabs eine besondere Tarnung, dann finde ichs ja noch OK.

By Plautzpaul (213.6.253.200) on Dienstag, den 7. August, 2001 - 17:38:

Wie gesagt, schwierig.
§ 33 Kunsturhebergesetz stellt die Veröffentlichung von Photos ohne Genehmigung des Betroffenen unter Strafe. Nicht jedoch deren Herstellung ! " es darf nicht ohne weitere Anhaltspunkte unterstellt werden, daß jemand, der Photografien herstellt diese auch in rechtswidriger Weise veröffentlichen wird. Im Hinblick auf die zivil- und strafrechtlichen Sanktionen ist vielmehr von der Rechtstreue des Photografen auszugehen." ( VG Köln, NJW 1988, Seite 367 ).
Das eigentliche Herstellen von Photogerafien ohne Einwilligung des Betroffenen ist strafbar nach § 22 Kunsturhebergesetz ( Recht am eigenem Bild ).
Ausnahmen davon stehen im § 23 Kunsturhebergesetz - hier ganz wichtig: " relative Personen der Zeitgeschichte".
Im Interesse der öffentlichen Berichterstattung wird dieser Begriff sehr weit ausgelegt. Jeder der Amtshandlungen in der Öffentlichkeit vornimmt fällt eigentlich hierunter. Trotzdem steht ihm sein Recht am eigenem Bild zu - ergo: Gesicht unkenntlich machen. Portraitaufnahmen sind verboten, es sei den die Amtshandlung ist erkennbar unrechtmäßig und der Photograf sichert durch sein tun Beweismittel.
Wenn es den Betroffenen nicht passt muß er sein Recht zivilrechtlich einklagen. Ist gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig erreichbar kann er die Polizei beauftragen. Die würde dann den Film beschlagnahmen.
interessantes Urteil: VGH Mannheim, Urt. vom 20.02.1995 - 1 S 3184/94.
VORSICHT: Wenn Du dann eine "Rangelei" mit den Grünen hast und dein Fotoapparat geht kaputt, hast Du PECH ! Der Polizist handelt zum Schutz privater Rechte und da ist es für ihn nicht von belang, daß Du am Ende im Recht bist. Handelt der Polizist aber nicht und es stellt sich am Ende heraus das der Betroffene im Recht ist, kann er Schadensersatzansprüche an den Polizisten geltend machen !

Grüße
Plautzpaul

By farendil (217.0.227.15) on Dienstag, den 7. August, 2001 - 18:18:

@platzpaul: wir hatten das hier schon mehrfach!
es sind auch personen von öffentlichem interesse mit erlaubt.

weiterhin ist es von interesse, ob tatsächlich nur ein portrait oder ein bild angefertigt wurde, auf dem der mitarbeiter des OA als"schmückendes beiwerk" zu sehen ist.

solange es keine portraitaufnahmen sind, darf alpak fotographieren, da:
-person von öffentlichem interesse
-persönlichkeitsrechte werden eingeschränkt, wenn die person nicht das hauptmotiv des bildes

weiterhin kann es sein, daß beweismittel gesichert werden, weil man z.b. erkennen können muß:
-war aufmerksamer meßbetrieb gewährleistet?
-was konnte der beamte aus seiner position sehen?

By wutz (212.185.251.134) on Dienstag, den 7. August, 2001 - 21:31:

@alpak

Also ich hab die Erfahrung gemacht, dass man einfach nur fragen muss und dann in 90% der Fälle fotografieren darf. Man sollte sich dann natürlich nicht anschliessend hinstellen und die Autofahrer warnen oder die Lichtschranke zuhalten... Dann hat man beim nächsten Mal sicher Probleme mit den Beamten.

Wo sind eigentlich die Fotos? Hab sie in der Galerie noch nicht gesehen.

By alpak (217.81.164.16) on Mittwoch, den 8. August, 2001 - 00:03:

@Platzpaul:
Danke für die Ausführungen, genau soetwas hatte ich mir erhofft. Jetzt weiß ich, woran ich bin.
Der Beamte ist nicht drauf. Habe ganz bewußt darauf geachtet - ebenso, wie ich auf ein auffälliges Warnen bis dahin verzichtet habe. Meine "Positionen" waren am Straßenrand völlig frei von jeder Behinderung.

@Speedfreak:
Davon lebt die Galerie der Homepage - und die finde ich sehr interessant und steuere gerne Beiträge dazu.

@Multa:
"Gesindel" paßt schon - denn für mich ist jemand, der mir so einen Müll erzählt, nur um mich zu verjagen, keine Person höheren Respekts

@farendil:
Genau der Meinung bin und war ich bisher auch.
Insbesondere der letzte Aspekt ist mir in der "Auseinandersetzung" als Argument leider zu spät eingefallen - Beweissicherung!

@wutz:
Ja, die Erfahrung habe ich auch schon öfters gemacht. Wollte mich aber eigentlich diesmal nicht lange aufhalten, deshalb nur schnell die Fotos und weiter... ist dann eskaliert *g*
Die Fotos habe ich heute morgen gleich an den admin gemailt -> Hattersheim2

By Turbo (212.18.198.35) on Sonntag, den 12. August, 2001 - 23:30:

Ich hatte die Tage auch eine Lichtschranke fotographiert als plötzlich die Tür des Messwagens aufging und einer der Beamten sagte: "Wenn du willst machen wir ein Bild von dir, dann kannst du dir den Film sparen..." dann knallte er die Tür wieder zu. Dann ging ich zu Ihnen hin und sagte nachdem er die Tür wieder geöffnet hat das ich ja nur Bilder von der Anlage mache und nicht die Beamten selbst knipse. Darauf menite er nur dann würde er mir die Kamera abholen. Und auf die Frage ob es sich heute lohnt kam nur: "Kein Kommentar!" Hab auch schon erlebt das ein Beamter mir die Anlage erklärt hat und sich lang mit mir unterhalten hat.
Naja, es gibt solche und solche...

By Markus (134.176.84.79) on Montag, den 13. August, 2001 - 08:08:

Wer viel Zeit hat, um in der Sonne zu brutzeln, kann sich ja auch mal coole Sprüche ausdenken:

"Soll ich Dir ´ne Skizze machen??"
...schrie der Beamte aus dem Auto heraus...

By N.N. (195.37.128.1) on Montag, den 13. August, 2001 - 09:07:

Wenn ich recht informiert bin, stellt die Anrede "du" gegenüber erwachsenen, fremden Personen grundsätzlich eine strafbare Beleidigung dar, zumal in einer solchen nicht freundlich gemeinten Situation.

By farendil (217.80.147.35) on Montag, den 13. August, 2001 - 10:11:

@n.n.: ja!

By alpak (217.88.164.183) on Montag, den 13. August, 2001 - 13:03:

Passende Antowrt: "Duz'en sie mich bitte nicht - wenn's jemand hört, könnte er denken, wir wären Freunde. Und das wäre mir sehr unangenehm, wie sie sicherlich verstehen können" *g*

By Markus (134.176.101.73) on Montag, den 13. August, 2001 - 15:07:

Ach, ich hab es net so eng gesehen, dann duzz ich ihn des nächste Mal auch. *gg* "Gell, mer soan doch schon richtig gudde Freunde..." ;-))


Heute bin ich mal wieder auf meiner Erkundungsfahrt auf meinen Lieblings-Trupp gestossen. Ich schleich in der Menge mit 40 daher. (50 erlaubt). Merk gerade, wie es blitzt, als ich in Höhe des Blitzers bin. An der Lichtschranke war ich schon vorbei. Der Benz hinter mir hatte sicherlich keine 60 draufgehabt, sonst wäre der bei dem Abstand reingekracht. Mal wieder Langeweile gehabt, und einfach so geknippst...

Dabei stellt sich die Frage, ob die Daten auch manipulierbar sind. Ich meine, immerhin können Sie mich nicht leiden. Und anstatt 39 vielleicht 93 km/h messen?!? Möglich?

By KJK (194.138.37.41) on Montag, den 13. August, 2001 - 15:44:

Naja, von mir haben sie auch mal ein Bildchen gemacht, als ich unter 50 fuhr. Natürlich hab' ich gedacht: "Kann ja gar nicht sein" (Vordermann hatte ich auch keinen, der zu dicht vor mir herfahren konnte *g*). Da ich allerdings irgendeine Straße suchte, war mir entgangen, daß die mordsbreite Hauptdurchgangs- (Bundes-)straße für ein kurzes Stück auf 30 beschränkt war. Immerhin: Als ich einige Monate später wieder dorthin kam, war die "Schikane" beseitigt. Zu spät für mich....

Mit dem Duzen wär' ich vorsichtig: Bei grünen Uniformen ist das sauteuer :-(

By Markus (134.176.101.73) on Montag, den 13. August, 2001 - 16:06:

Ja, meine private Preisliste kann ich denen auch auf Anfrage rausgeben... ;-))

Warum es geblitzt hat, ist mir echt rätselhaft. Es war kein 30 dort. Ich fahr ja jeden Tag da lang....

By traffic (172.179.185.158) on Montag, den 13. August, 2001 - 17:04:

@Markus: Nicht angeschnallt?
Preisliste: Dummerweise erkennen die Gerichte deine Variante nicht an:-(

By Markus (62.224.195.139) on Montag, den 13. August, 2001 - 17:07:

Angeschnallt schon, aber ich hab später gemerkt, dass ich aus Versehen das Standlich anhatte. Vielleicht war es das? Wenn der Blitz für mich galt, dann war es aber schon verdammt spät...

Wieso eigentlich nicht, wir leben doch in einer freien Marktwirtschaft. Oder hab ich was verpaßt? ;o)

By traffic (172.179.185.158) on Montag, den 13. August, 2001 - 17:17:

Standlicht? Du Energieverschwender! Das war's bestimmt;-)

By Markus (62.224.195.139) on Montag, den 13. August, 2001 - 17:30:

Oh nein! Mit wieviel Tagessätzen muss ich rechnen? Bekomm ich jetzt noch eine zivilrechtliche Klage von den Grünen?? ;-)

By traffic (172.179.185.158) on Montag, den 13. August, 2001 - 17:33:

Ein "autofreies Wochenende" sollte die nötige erzieherische Wirkung haben;-)

By Markus (62.224.195.203) on Montag, den 13. August, 2001 - 17:52:

Gilt das auch rückwirkend? Wir hatten letztens einen autofreien Sonntag! *lol*

Es war die reinste Feldrallye, weil Haupt- und Landstrassen gesperrt waren! Geil!


Ok, zum Standlicht:

Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren oder mit einem Kraftrad am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren

GT=Grundtatbestand = 20 Magg
BH=Behinderung
GF=Gefährdung = 30 Magg
SB=Sachbeschädigung = 75 Magg

Hmm, kann man mit Standlicht was kaputtmachen?? Kostbarer Strom mal ausgenommen... ;-))

Bin ja mal gespannt, ob was kommt. Und wenn dann lauf ich gleich zu meinem Anwalt. Mit meinem Anwalt bin ich ein gutes Team, steht schon 2:0 gegen die Staatskasse... :o)

Alberto führt wahrscheinlich schon mit 31:2 oder so... ;o)

By Markus (62.155.205.121) on Montag, den 13. August, 2001 - 17:59:

Hätte ich ja beinahe vergessen, die aktuelle Serie:

Seit 2 BuGeBe´s ungeschlagen... ;-))))

By Markus (62.155.205.121) on Montag, den 13. August, 2001 - 18:24:

Und aus aktuellem Anlass ein kurzer Artikel auf meiner Seite:

http://www.toonic.de/markus/blitzerflitzer.htm

By alpak (217.88.172.17) on Dienstag, den 14. August, 2001 - 11:35:

Ihr kennt ja meine Story vom "zu-langsam-fahren-und geblitzt-werdern". Hab damals auf Empfehlung hin den hessischen Datenschutzbeauftragten angerufen und mich über seine Jünger beschwert.
War natürlich umsonst, hat aber Luft gemacht *schnauff*


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page