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Rote Kennzeichen

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Off-Topic: Rote Kennzeichen
By me (213.240.142.55) on Freitag, den 3. August, 2001 - 12:52:

Morgen will sich jemand meinen 10 Jahre alten Vectra anschauen und bringt bereits rote Überführungskennzeichen mit. Der Vectra ist noch nicht abgemeldet, was ich Montag nachholen werde. Meine Frage: wenn er mit seinen roten Kennzeichen am Opel einen Unfall baut, habe ich dann noch irgend etwas zu befürchten? Kommt dann also bereits seine Haftpflicht für evtl. Schäden auf?

PS: habe soetwas noch nie gemacht, fahr´ ja seit Ewigkeiten diesen Vectra, "Abschied fällt schwer" ;-) und die Zulassungsstellen machen auch pünktlich 12.00 Uhr zu.

By LapMan (195.37.62.158) on Freitag, den 3. August, 2001 - 13:15:

Da die Kombination aus Nummernschild und Fahrzeug rechtlich gesehen eine Art "Urkunde" bildet, denke ich schon daß im Falle eines Falles die Versicherung haftet, deren Kennzeichen am Wagen hängen.

By farendil (217.80.144.139) on Freitag, den 3. August, 2001 - 13:35:

@lapman: genau!

es gibt zwar gewisse nachfristen, in denen man die versicherung u.U. noch in anspruch nehemen aknn, das gilt aber nicht, wenn eine neue versicherung (in dem fall kurzzeitkennzeichen) existieren.


@me: wie willst du den wagen abmelden, wenn der käufer morgen kommt?

By Alberto (62.224.97.105) on Freitag, den 3. August, 2001 - 14:30:

@me
Das rote Kennzeichen übernimmt ab der Minute die haftung, wo der Mann damit vom Hof fährt.
Aber... ich würde den Wagen erst abmelden, bzw. den Käufer abmelden lassen, wenn er tatsächlich verkauft ist, sonst steht er dir unbeweglich herum.

Du kannst einen neuen Käufer getrost unterschreiben lassen, daß er am Montag das Fahrzeug umzuschreiben hat.
Gleichzeitig meldest du deiner Versicherung den Übergabe-Termin (Datum und Uhrzeit)
Sollte der Käufer dann in der nächsten Stunde damit eine Tankstelle überfallen - bist du auch aus dem Schneider!
Schönes Wochenende!

By alfa (217.0.86.63) on Freitag, den 3. August, 2001 - 14:52:

@alberto
..Tankstelle überfallen, ja das leuchtet mir ein. Aber wie wäre das gewesen in folgendem Fall:
Für meinen Sohn haben wir vor ein paar Monaten in München einen gebrauchten Panda gekauft. Wir haben den mit dem M -Kennzeichen bis zum anderen Tag gefahren, eben bis zur Ummeldung. Wäre da nun ein Unfall von uns verursacht worden, hätte dann die Versicherung des Vorbesitzers -zu dessen SFR Lasten- gehaftet?

By traffic (149.225.41.143) on Freitag, den 3. August, 2001 - 14:57:

@alfa: Meines Wissens nach ja. Der Vorbesitzer hat natürlich Schadensersatzanspruch gegen den Käufer, aber riskant ist das für ihn auf jeden Fall.

By me (213.240.142.55) on Freitag, den 3. August, 2001 - 15:04:

Ich hatte gestern den Wagen bei autoscout24.de eingestellt, hatte daraufhin bereits 4 Anrufe ausländischer Mitbürger, die den Wagen sofort haben wollten. Wäre es ein Käufer hier aus dem Ort, wäre es mir wohl auch egal mit der Abmeldung, aber in diesem Fall werde ich den Wagen lieber persönlich am Montag abmelden und dann sollen die Jungs damit machen was sie wollen.

By Alberto (62.224.97.145) on Freitag, den 3. August, 2001 - 16:06:

@alfa
Eindeutig: NEIN!
Du kaufst ein Auto und erhältst von deinem Versicherungs-Agent eine Doppelkarte - auf der wird das Anfangsdatum des Versicherungsschutzes - zusammen - eingetragen.
Das lautet dann auf den Tag des Kaufs und der Übernahme. Dann bist du sofort versichert - auf deine Versicherung - nicht auf die des Vorbesitzers!

By traffic (149.225.92.6) on Freitag, den 3. August, 2001 - 16:11:

@alberto: Der Vorbesitzer weiß jedoch nicht, ob der Käufer das nun gemacht hat oder nicht, daher besteht für ihn die Gefahr der Schadensübernahme immer bis zur Abmeldung.

By Alberto (62.224.97.10) on Freitag, den 3. August, 2001 - 22:34:

Nein, lieber traffic - der Vorbesitzer ist mit Kaufvertrag und Übergabeunterschrift "aus dem Schneider".

Die Versicherung muß zwar zunächst möglicherweise einen Fremdschaden zahlen - holt sich diesen aber vom Verursacher - also dem Käufer wieder - oder dessen versicherung.- ohne Relevanz für den Rabatt.

By farendil (217.80.144.139) on Samstag, den 4. August, 2001 - 02:25:

@alberto: bei einem deutschen staatsbürger mit deutschem wohnsitz mag das klappen.

aber: du hast unter umständen ewig ärger und rennst deinem geld nach und am ende ist der pleite...


bei ausländern hast du so gut wie keine chance deinen rechtsanspruch durchzusetzen.

deshalb: zumindest an ausländer IMMER abgemeldete kfz verkaufen.

By alfa (217.0.86.164) on Sonntag, den 5. August, 2001 - 10:22:

Danke für die Info, ich glaube eine wichtige Frage, an die man normalerweise nicht denkt, ist jetzt klarer! :-))

By Alberto (62.224.96.26) on Montag, den 6. August, 2001 - 14:47:

farendil, theoretisch hast du recht.
Dennoch - man muß sich auch eine Doppelkarte des Käufers zeigen lassen und die Vers.-Schein-Nr notieren. Dann ist man eben sofort ausdem Schneider.

Deshalb sind ja bei Autokinos - am Samstag, wo die Privathändler kommen - immer Versicherungsagenten anwesend, weil sie ein Geschäft wittern.

Die geben dann sofort einem Neukäufer eines noch zugelassenen Autos eine Doppelkarte - ab dann muß diese Versicherung für Schäden eintreten.
So geht das....

By traffic (149.225.38.30) on Montag, den 6. August, 2001 - 14:59:

@Alberto: Das hilft leider auch nichts, denn:
- eine Doppelkarte wirkt meines Wissens erst dann, wenn sie tatsächlich bei der Zulassungsstelle eingereicht wird.
- der Käufer kann sich durchaus mehrere Doppelkarten für den gleichen Wagen ausstellen lassen und dir eine andere vorlegen als die, die er für die Zulassung verwendet.

By Alberto (62.224.96.26) on Montag, den 6. August, 2001 - 15:46:

Nein, lieber traffic, - dann muß die Versicherung trotzdem zahlen. Die geben diese Karten nur einer Person ihres Vertrauens.....

Früher war das mal mit den Türken ein großes Problem - die bekamen nirgendswo eine Versicherung für ihr Auto - auch keine Doppelkarte.
Jeder Versicherungsagent mußte erst mal seine Gesellschaft um Erlaubnis bitte, einen Türken zu versichern. Die haben früher zu viele Unfälle gebaut. Das hat sich jetzt aber, so viel ich weiß, wieder gelegt.

By traffic (149.225.41.84) on Montag, den 6. August, 2001 - 16:12:

@Alberto: Das hört sich recht plausibel an, aber verlassen würde ich mich im Ernstfall trotzdem nicht drauf.

By EinBetroffener (216.104.228.148) on Montag, den 6. August, 2001 - 16:18:

@tarffic

Es ist so, wie Alberto sagt. Sobald Du die Doppelkarte in Händen hälst, ist das Auto versichert. Natürlich sollte man darauf achten, dass Name und Anschrift des Versicherten draufsteht.

By farendil (217.0.227.25) on Montag, den 6. August, 2001 - 16:21:

@eb: ach so - ihr meint, daß man selber die doppelkarte behält, um sie an die versicherung oder zulassungsstelle zu schicken?

das könnte klappen...

solange das auto aber nicht amtlich (in kfz-brief) umgemeldet wurde, bist du weiterhin kfz-steuerpflichtig!

By HarryB (203.198.120.197) on Dienstag, den 7. August, 2001 - 02:34:

Ich weiss ja nicht so genau, wie es heute aussieht, aber vor einigen Jahren war es auf jeden Fall noch so, dass, wenn ich ein KFZ verkauft habe, ich die entsprechenden Durchschlaege des Kaufvertrages an meine Versicherung und die Zulassungsstelle geschickt habe. Vom Moment der Uebergabe war ich dann weder steuer- noch versicherungspflichtig. Unfaelle, die noch vor der Ummeldung des Fahrzeuges durch den neuen Halters geschahen, gingen immer zu Lasten des neuen Besitzers. Das klappte ebenso gut mit deutschen Kaeufern wie auch mit dem aus der Ukraine, der meinen schoenen ollen Senator gekauft hat....

By Alberto (62.224.97.11) on Dienstag, den 7. August, 2001 - 14:41:

Das ist nun kanz korrekt....
Wenn man gleichzeitig den "Verkaufs-und Übergabe-Beweis an die Versicherung und die Zulassungsstelle faxt - auch am Sonntag - dann ist man raus.
Nur - eine neue Versicherung sollte eben "vorläufig" bestehen - mittels einer kopierten Doppelkarte - aus der Datum und Name des Vn, sowie die vers.-Schein-Nr., die da eingetragen ist, hervorgeht.

So klappt es immer - auch mit Ausländern.

Die Versicherung erteilt ab diesem Zeitpunkt eine "Vorläufige Deckungszusage"

Dioch "Achtung!!! - nur für die Haftpflichtversicherung.

Baut der neue Käufer einen selbstverschuldeten Unfall - ist er damit keineswegs automatisch vollkaskoversichert - auch nicht über die Versicherung des Vorbesitzers - die würde dann die Regulierung zurecht - und zum Schutz des Vorbesitzerrabattes - ablehnen.


Eine Vollkaskoversicherung ist aber nicht zwingend für den Fahrzeugbetrieb vorgeschrieben, sondern nur die Haftpflicht mit der Mindestsumme von - ich glaube - derzeit 1 Mio. pauschal.

By traffic (149.225.38.53) on Dienstag, den 7. August, 2001 - 16:33:

@Alberto: Die gesetzliche Mindestdeckung lautet:
5 Million DM für Personenschäden pro geschädigte Person, max. 15 Millionen DM insgesamt
1 Million DM für Sachschäden
0,1 Mill. DM für Vermögensschäden
Vollkasko ist zum Glück nicht vorgeschrieben, das wäre oft ziemlich teuer, allerdings bieten manche Versicherer auch Vollkasko auf Deckungskarte an. Damit scheint das Thema ja jetzt erschöpfend abgeklärt zu sein.

By frosch (217.4.131.135) on Mittwoch, den 8. August, 2001 - 14:42:

Bin leider ein gebranntes Kind in Sachen Ummeldung.Als ich vor Jahren einen Golf 2 beim VW-Händler kaufte,versprach mir dieser ,das alte Auto (nen Derby) sofort abzumelden. Einige Wochen später kam plötzlich Post,wegen angeblichen Tankbetruges mit dem Derby,eine Woche später nochmal.Die Kripo war schon bald Dauergast bei meinem Vater.Schließlich noch ein Unfall mit Fahrerflucht.Der Händler hatte den Wagen einfach weiterverkauft,ohne ihn abzumelden.Der andere Typ fuhr also mit meiner(bzw. meines Vaters) Versichung und Zulassung und obendrein noch ohne Führerschein durch die Gegend.Das Auto wurde schließlich verlassen aufgefunden,konnte erst dadurch sichergestellt werden.Ich kann daher nur raten:Selber abmelden!

By alfa (217.80.44.192) on Mittwoch, den 8. August, 2001 - 16:48:

@traffic
Wenn ein Markenhändler so was macht, würde ich das mindestens mal als grobe Fahrlässigkeit sehen und den mit Anwalt voll Schadenersatzpflichtig stellen. Darüber hinaus wäre eine Anfrage an das Werk wohl sinnvoll,ob das ein acceptiertes Vorgehen im Händlerkreise sei, denn solche Schlampereien sind sicher nicht in deren Sinne.

By traffic (149.225.41.138) on Mittwoch, den 8. August, 2001 - 17:40:

@alfa, @frosch: Das sehe ich auch so, aber dein Posting richtet sich bestimmt an "frosch". Ich habe auch schon von ähnlichen Erlebnissen gehört, weshalb ich selbst zur persönlichen Abmeldung rate.

By HarryB (203.198.120.145) on Donnerstag, den 9. August, 2001 - 02:39:

Keine Ahnung, wie heutzutage Gebrauchtautos in D'land ge- und verkauft werden, zumal wenn der Handel privat ueber die Buehne geht. Aber ich waere als Kaeufer ziemlich uebel angestossen, wenn ich erst mal los muesste, um mir ein Ueberfuehrungskennzeichen oder sonstiges zu holen, bevor ich mit dem neuen Gefaehrt vom Hofe fahren kann. Wie z.B. macht man eine Probefahrt mit einem abgemeldeten Gefaehrt? Soll ich als privater Kaeufer immer diese Ue-Kennzeichen bei mir haben, auch wenn noch gar nicht klar ist, dass der Handel zustande kommt?

Als Verkaeufer zumindest wuerde ich es so machen, wie oben beschrieben, und dann ist man immer aus dem Schneider....


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