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Wie ist das genau mit der Verjährung?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Wie ist das genau mit der Verjährung?
By Jens (217.88.16.119) on Montag, den 30. Juli, 2001 - 18:22:

Ich bin mit dem Auto meines Vaters am 22.03.01 geblitzt worden (Erlaut 50 gefahren 76 also 3 Punkte ca.150DM). Auf die Anhöhrung reagierte er nicht. Irgendwann kam ein Hilfspolizist mit dem Foto vorbei und mein Vater sagte ihm das ich es war. Jetzt hab ich den Strafzettel bekommen. Ist die sache jetzt verjährt? (ist ja 4 Monate her) Wenn ja was soll ich jetzt tun? Danke für die Antworten

By traffic (62.134.73.153) on Montag, den 30. Juli, 2001 - 18:28:

Nein, nur wenn zwischen der Nennung deines Namens und der Zustellung mehr als 3 Monate vergangen wären. Hätte dein Vater nichts gesagt, wäre die Sache eventuell folgenlos geblieben.

By Greatblackbird (62.104.214.87) on Montag, den 30. Juli, 2001 - 19:48:

Eigentlich müßte es verjährt sein. Das alleinige Ermitteln unterbricht die Verjährung nicht. Verjährungsunterbrechend wirkt es sich erst aus, wenn der Betroffene offiziell Kenntnis davon erhält, daß gegen ihn ermittelt wird. Das ist erst durch den Anhörungsbogen geschehen, der aber zu spät ankam.
Du solltest auf den Bußgeldbescheid warten (falls überhaupt einer erlassen wird) und dann Einspruch mit der Begründung der Verjährung erheben.

By Steffen (193.159.97.24) on Dienstag, den 31. Juli, 2001 - 11:05:

@GB Die Verjährung wird dann unterbrochen, wenn
die Behörde die Ermittlungen gegen eine Person
aufnimmt/den Versand eines AB anordnet... Bis zum
eintreffen können je nach Gericht noch 1-2 Wochen
vergehen.

By Alberto (62.224.96.5) on Dienstag, den 31. Juli, 2001 - 16:50:

So ist es - leider verloren!

By Greatblackbird (62.104.223.81) on Dienstag, den 31. Juli, 2001 - 18:28:

@Steffen & Alberto

Sorry, aber da muß ich Euch ganz klar widersprechen.
§33 OWiG
die erste Vernehmung des Betroffenen, die Bekanntgabe, daß gegen ihn das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist oder die Anordnung dieser Vernehmung oder Bekanntgabe unterbricht die Verjährung.

Der Betroffene muß also definitiv mitbekommen, daß gegen ihn ermittelt wird. Da reicht es nicht, wenn er durch jemanden identifiziert wird, davon aber selbst nichts mitbekommt.
Die Anordnung zur Versendung eines Anhörungsbogens unterbricht auch nicht, erst die Verfügung über die Versendung des A-Bogens wirkt verjährungsunterbrechend.

By farendil (217.0.227.32) on Dienstag, den 31. Juli, 2001 - 20:04:

@gb: genau!
wenn aber die anordnung zur ausstellung des a-bogens handschriftlich in der akte zurückdatiert wird? - wie willst du das beweisen?

By Greatblackbird (62.104.223.81) on Dienstag, den 31. Juli, 2001 - 20:32:

@farendil
Kann man nicht beweisen, aber in Jens` Fall müßte man um mehr als 4 Wochen zurückdatieren. Er hätte aber 2 Wochen nach der Verfügung zugestellt sein müssen! Das würde dann ohnehin in die Verjährung fallen.

By farendil (217.0.227.32) on Dienstag, den 31. Juli, 2001 - 20:36:

@gb: na und - der a-bogen braucht NIE ankommen.

der a-bogen wird mit der normalen post verschickt. ein verlust ist da niemals nachvollziehbar.
das gleiche spiel, was wir mit der behörde machen, in dem wir den a-bogen ignorieren (und im zweifelsfall nieeee bokommen haben) kann sie mit uns machen.

By Greatblackbird (62.104.223.81) on Dienstag, den 31. Juli, 2001 - 20:40:

Richtig, aber hier kann man den umgekehrten Fall durchspielen. Der A-Bogen ist ja angekommen und auf dem Umschlag ist ein Poststempel. Damit ist bewiesen, daß er über 2 Wochen nach der Verjährung zugestellt wurde.

By farendil (217.0.227.32) on Dienstag, den 31. Juli, 2001 - 21:17:

@gb: aber nur, wenn er überhaupt angekommen ist!

By sigmadriver (62.104.208.70) on Dienstag, den 31. Juli, 2001 - 21:22:

Betrifft:Rückdatierung

Hat denn jemand von Euch schon mal von so einem Fall gehört? Ich kann mir nicht vorstellen das ein Sachbearbeiter ohne persönliches Interesse da an irgendwelchen Daten rumdoktert.Er wird ja auch nicht nach Leistung bezahlt, sondern bezieht ein Gehalt.Ob der sich dann in die Nesseln setzen wird?

c u behind me

By farendil (217.0.227.32) on Dienstag, den 31. Juli, 2001 - 21:46:

es gab hier im forum mal so einen fall.
bußgeldbescheid nach 4 oder 5 monaten angekommen, vorher bei den betroffenen NIE eim schreiben angekommen.

->akteneinsicht: handschriftlicher verkerk zwischen den einzelnen Blättern ohne nummerierung (alle anderen seiten waren fortlaufend nummeriert) dass a-bogen angeblich ausgestellt und auf den postweg gebracht.

By Greatblackbird (62.104.223.81) on Dienstag, den 31. Juli, 2001 - 22:13:

@sigmadriver
Da täuscht Du Dich gewaltig. Mir ist das persönlich passiert. Mir wurde einen Tag nach der Verjährungsfrist ein A-Bogen zugestellt. Eine Akteneinsicht hat ergeben, daß, weil auf der gleichen Seite über eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt noch Platz war, die Verfügung über einen Anhörungsbogen geschrieben wurde. Alle Seiten waren durchnummeriert. Die Anfrage wurde etwa 2,5 Wochen vor Ende der Verjährung gemacht. Die Verfügung über den A-Bogen auf eine Woche vorher datiert. Meine Rechtsanwältin meinte, das ist absolut unüblich. Die Verfügung hat eigentlich eine separate Seite. Ich weiß, das ist kein eindeutiger Beweis. Einen solchen Beweis wird man aber auch nie erbringen können, solange in einem computerisierten Verfahren noch handschriftliche Vermerke zulässig sind. Grundsätzlich unterstelle ich aber jeder Behörde ein solches Vorgehen!

By Greatblackbird (62.104.223.81) on Dienstag, den 31. Juli, 2001 - 22:33:

@farendil
Ich glaube, wir schreiben hier aneinander vorbei. Lies doch mal das erste Posting von Jens. Er hat doch geschrieben, daß er den Strafzettel 4 Monate nach der Tat bekommen hat. Ich gehe davon aus, daß er den A-Bogen meint. Also ist der Beweis doch erbracht.

By farendil (217.0.227.32) on Dienstag, den 31. Juli, 2001 - 23:34:

@gb: ich glaube, es war dein fall, den ioch meinte...

im übrigen: was sollte die behörde hindern, zwei a-bögen auszustellen? - ist zwar auch unüblich, aber das gegenteil beweisen??

By Greatblackbird (62.180.206.108) on Mittwoch, den 1. August, 2001 - 15:11:

@farendil
Nö, mein Fall war das nicht. Einen A-Bogen habe ich erhalten und auch einen BG.

Zwei ausgestellte A-Bögen? Habe ich noch nicht gehört, aber zuzutrauen wäre denen auch das. Deshalb sollte man jetzt schnell die Akte anfordern. Das müßte aber wieder mit der Nummerierung passen...

By Sven (62.67.68.166) on Dienstag, den 7. August, 2001 - 18:59:

Hallo! Ich brauche dringend eine Antwort. Es ist sehr sehr wichtig.

Bin neulich mit meinem Zivi-Wagen 60 km/h in einer 30er Zone gefahren und geblitzt
worden. Pech ist, daß ich
noch in der Probezeit bin. Der Wagen ist auf meine Firma zugelassen. Ein Fahrtenbuch gibt es nicht. Gibt es eine Möglichkeit die Nachschulung zu umgehen? Das Foto möchte ich mir eigentlich vorher auch nochmal ansehen, ob ich überhaupt zu erkennen bin. Oder wäre das ein Schritt in die falsche Richtung? Welche Konsequenzen würde meine Firma zu erwarten haben, wenn ich mich nicht zu der Tat bekennen würde? Kann man es 3 Monate hinauszögern, so dass die Verjährung einsetzen würde? Würde es was bringen, wenn wir uns "nicht mehr dran erinnern könnten, wer den Wagen gefahren hat? Helft mir bitte SCHNELL!!!
Dankeschön!

By traffic (62.134.106.140) on Dienstag, den 7. August, 2001 - 19:14:

@Sven: Bitte keine Doppelpostings. Der Beitrag gehört nicht in diesen Thread!


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