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A-Bogen mit Foto

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: A-Bogen mit Foto
By hoschi (130.94.125.64) on Montag, den 30. Juli, 2001 - 11:34:

hi ihrz!

einen kumpel von mir hat´s ziemlich derb erwischt:
provida 33km/h drüber -> kann er wohl nix machen
blitzer 20km/h drüber -> is okay
blitzer 28km/h drüber -> a-bogen mit foto

er hat schon ein paar punkte, deshalb will ich ihm helfen (a´la alberto)

also letzter blitzer: am 02.06.01 geblitzt, a-bogen datiert 18.07.01 an seine mutter (also halterin des kfz) nun ist aber ein foto dran, und er ist ziemlich gut erkennbar. wenn der jetzt mich auf den a-bogen schreibt, trotz des guten foto´s kann da irgendwas passieren?

grüße, hoschi

By Greatblackbird (217.51.38.74) on Montag, den 30. Juli, 2001 - 17:53:

Naja, notfalls hat die Mutter das Foto nicht zu gesicht bekommen, weil jemand anderes den Brief geöffnet hat und es ist rausgefallen. Das kann man sich aber noch hinterher überlegen.

By hoschi (195.30.20.162) on Dienstag, den 31. Juli, 2001 - 07:22:

naja, meinste nicht, dass das bissl gefährlich is? das foto war drangeklammert, das werden die aber dort sicher selber wissen, dass die das bild festgemacht haben.
meinste, ihr kann da nix passieren?

By Steffen (193.159.97.24) on Dienstag, den 31. Juli, 2001 - 10:59:

Na wenn die Mutter den Brief nie bekommen hat,
weil sie im Urlaub war und eben jemand anderes
geantwortet hat...
Aber das ist sehr dünnes Eis. Wenn ihr es hier
versucht, dann besser nur mit Schreibmaschine,...
eben alle Sicherungen ala Alberto. Aber das
Hauptproblem ist immer, daß wenn man es anfängt,
niemand(!) sich verplaudert, wenn die mal
anrufen,...! Und das zweite Risiko: wohnt der
Schuldige noch bei der Mutter? Falls ja und er hat
schon Punkte (oder andere Verfahren bei der SELBEN
Behörde am laufen), dann hilft nur die ganz harte
Methode: SOFORT umziehen / Dauerurlaub...
Die kommen ggf. auch samstags früh morgens,...
eben auch immer dann, wenn man nicht damit rechnet
und evtl. verschlafen die Tür aufmacht...
Ich sehe in dem Fall ehrlich gesagt nur wenig
Erfolgsaussichten.

By hoschi (195.30.20.162) on Dienstag, den 31. Juli, 2001 - 11:26:

also bei der selben behörde hat er noch nix, soviel ich weiß. und man müsste halt nur irgendwie den monat rumkriegen. was wäre, wenn seine tant (wohnt im selben haus) dort anruft und sagt, dass frau x im urlaub ist, und erst am soundsovielten wieder kommt. für mein kumpel läuft doch frist, oder?
der wohnt übrigens im selben haus.

By hoschi (195.30.20.162) on Dienstag, den 31. Juli, 2001 - 14:39:

er hat mich grad angerufen und gesagt, dass er auf den a-bogen seinen vater geschrieben hat.
er wills morgen wegschicken.
ich hab gesagt, dass soll er erstmal lassen.
habt ihr nicht noch irgendeine idee?

By Alberto (62.224.96.5) on Dienstag, den 31. Juli, 2001 - 16:47:

Vater ist problematisch, wegen des Geburtsdatums.
Dennoch, wenn es sein muß, dann so.....
der Vater schreibt selbst, d.h. er füllt den Bogen selbst aus - entfernt fachmännisch die Klammer und das Bild - möglichst ohne sichtbare Löcher - und schreibt all seine Daten hinein und gibt den Verstoß zu!!!!
handschriftlich.

Dann kann es sein, wenn das alles - auf Originalbogen so ankommt, daß die eben nicht nochmal das Foto vergleichen, denn der Fahrer ist ja der Ehemann - und alles sieht plausibel aus.

Wenn sie es merken, werden sie ihn nicht bestrafen können, denn, daß da ein Photo dran war, müssen sie erst mal beweisen.
Das kann auch auf der Poststelle der Behörde abgegangen sein.

Foto jedenfalls - hat man nie!!! bekommen.

So - wenn sie den Schwindel bemerken, werden sie wieder anrücken - mit einem neuen Bild - dann kann aber Vater und Mutter die Aussage verweigern.
Bitte - ohne Begründung!

Der Sohn sollte dann aber wirklich - papiermäßig ausziehen und erst mal verreisen - in ein Nicht-EU-Land.
Einfach abmelden nach Russland Moskau - Roter Platz 17 - zwecks Studienreise.

Dann können sie nichts mehr offiziell zustellen.....

By DerGespladderte (217.86.0.188) on Dienstag, den 31. Juli, 2001 - 17:48:

Aber sie können dann die Verjährungszeit aufheben-zwecks Aufenthaltsortbestimmung- hab ich gelesen.

By farendil (217.0.227.32) on Dienstag, den 31. Juli, 2001 - 20:00:

@der gespladderte: sie können die verjährung ruhen lassen!

welche vorraussetzungen dafür vorliegen müssen weiß ich auch nicht...

By hoschi (195.30.20.162) on Mittwoch, den 1. August, 2001 - 07:39:

okay,danke erstmal - werdens so machen. werd euch berichten, wie´s ausgegangen ist...

By Maik (62.156.164.234) on Montag, den 3. September, 2001 - 09:47:

Was passiert denn wenn man innerhalb eines Jahres 3x mit über 30 km/h geblitzt wird ?

By farendil (217.80.147.82) on Montag, den 3. September, 2001 - 19:41:

@maik: schreib mal genau hin, wann jeweisl geblitzt wurde, wann die bescheide rechtskräftig geworden sind und wo die übertretungen stattfanden (innerorts/ausserorts)

By Maik (62.156.164.234) on Dienstag, den 4. September, 2001 - 08:12:

@farendil: 1x 52 km/h drüber außerorts, 1x 27 drüber außerorts < wurden etwa gleichzeitig rechtskräftig. Meine Frage: was passiert wenn ich nochmals mit über 26 km/h zu schnell erwischt werde innerhalb eines Jahres?

By farendil (217.80.147.96) on Dienstag, den 4. September, 2001 - 10:41:

@maik: ich nehme mal an, der letzte der ersten beiden verstöße wurde begangen, bevor der erste rechtskräftig war.

so - wenn du jetzt ab rechtskraft des zweiten verstoßes wieder mit mehr als +25 zu schnell innerhalb eines jahres erwischt wirst, gehtst du einen monat zu fuß.


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