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Einsicht Messprotokoll

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: Einsicht Messprotokoll
By Anarchist (62.180.206.35) on Mittwoch, den 27. September, 2000 - 08:25:

Hallo,

Nach einer Laser-Messung wurde mir mündlich das Ergebnis (112 statt 70) mitgeteilt. Ich habe nichts unterschrieben, da die entsprechenden Schilder bereits länger verdreht(!!!) waren.
Kann ich eine Abschrift des Messprotokolls anfordern, ohne das die Gefahr von horrenden Verfahrenskosten entsteht?

Meine schriftlichen Anträge wurden bisher ohne Begründung abgelehnt, nun wird die Sache an die Staatsanwaltschaft übergeben, wenn ich nicht innerhalb 2 Wochen meinen Einspruch zurückziehe.
Habe ich nicht vorher einen Anspruch auf Einsicht in das Messprotokoll?

Dank an Euch

By A.B. (62.224.62.159) on Mittwoch, den 27. September, 2000 - 08:54:

"entsprechende Schilder waren bereits länger verdreht" - was ist darunter zu verstehen?

Wenn damit gemeint sein sollte, daß die Vorschriftszeichen irgendwie zur Seite gedreht waren, ergibt sich eine interessante Frage: ab wann kann man davon ausgehen, daß ein Verkehrszeichen nicht mehr gültig ist? Oft werden diese ja (z.B. an Baustellen) nicht entfernt, sondern nur abgedeckt, mit rotem Klebeband "durchgestrichen" oder eben irgendwie zur Seite gedreht. Gerade der letzte Fall ist problematisch, denn oft sind dann die Schilder doch noch irgendwie zu erkennen, wenn auch nur mit Mühe.

Was sagt dann dazu die Rechtsprechung, liebe Jura-Experten?

By anarchist (62.180.206.22) on Donnerstag, den 28. September, 2000 - 10:03:

Genau so ist der Fall. Bei dem Schild auf der linken Seite ist das Klebeband nur sehr unvollständig entfernt gewesen. Das Schild auf der rechten Seite war um 180 Grad verdreht. Einpaar Tage vorher haben Baufahrzeuge dort gewirkt.
Gibt es da eine Chance. Leider ist der Film auf dem ich Aufnahmen gemacht habe auch noch komplett weiß, keine Ahnung warum.

By Fahrer (62.224.62.227) on Donnerstag, den 28. September, 2000 - 15:39:

Tja, das ist wohl der klassische Fall einer "unklaren Beschilderung". Allerdings:

(1) Du mußt nachweisen bzw. glaubhaft machen, daß dem so war (Photos oder Zeugenaussagen). In einigen Bundesländern soll sich die Polizei vor der Messung von solchen Dingen überzeugen, hat man das getan? Gibt es evtl. weitere Zeugen, z.B. Leute, die dort auch entlanggefahren sind?

(2) Auch wenn die Lage unklar war, mußt Du so fahren, wie es ein verantwortungsbewußter Verkehrsteilnehmer angesichts der Situation (Straßenzustand, Verkehrslage) tun würde. Ich unterstelle mal angesichts Deiner Tempoangaben, daß dem so war.

(3) Daß Bauarbeiten durchgeführt und dazu Schilder aufgestellt wurden, müßte sich eigentlich problemlos beweisen lassen (Straßenbauamt).

Ist also letztlich eine Beweis- und Ermessensfrage. Ich würde da mal mit einem versierten Verkehrsrechtsanwalt sprechen. Der kann auch Einsicht in alle Unterlagen nehmen.


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