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Falschgeparkt, 75DM, Frist verstrichen

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Falschgeparkt, 75DM, Frist verstrichen
By Christian (217.4.31.179) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 07:27:

Hallo,

habe da ein Problem.
Letzten Dienstag (10.07.01) habe ich mein Auto auf einem Behindertenparkplatz abgestellt, Parkgebühr 75DMark! Aufgrund von Unwissenheit und Schusseligkeit habe ich die angegebene 1-Wochenfrist um einen Tag versäumt, habe das Geld also erst am Mittwoch (18.07.01) überwiesen. Wie geht das jetzt weiter? Bekomme ich jetzt erst noch eine Mahnung, oder gleich ein Bußgeldbescheid? Entstehen bei einer Mahnung zusätzlich noch Gebühren? Wenn ja, komme ich dann über die 80DM-Grenze und ist es dann gleich ein Bußgeld? Wenn es ein Bußgeld ist, hat das dann Auswirkungen auf meine Probezeit?

Vielen Dank für die Hilfe,
mfg Chris

By KJK (194.138.37.41) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 08:35:

Da wird überhaupt nix weiter passieren. Durch unterschiedliche Banklaufzeiten wird die Behörde gar nicht bemerken, daß Du "nicht fristgerecht" gezahlt hast. Also, beruhige Dich und widerstehe nächstes Mal der Versuchung...

By farendil (217.80.147.5) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 09:27:

die behörde kann dir den tag des zugangs ihres schreibes nicht beweisen, da nicht per einschreiben verschickt...

By wayko (212.80.58.150) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 11:35:

Gehe ins Gefängnis, begebe Dich direkt dorthin...

Aber im Ernst, hast Du aufgrund des Strafzettels bezahlt? Kein Problem!
Kannst zukünftig auch den Strafzettel ignorieren und dann das erste Schreiben abwarten. Als zugestellt gilt so ein Schreiben nach Ausstellungsdatum + 3 Tage.

Du wärst also so oder so in der Frist gewesen.

By Alberto (62.224.97.251) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 15:06:

Also, Christian - das nächste Mal schmeißt du den Zettel einfach weg und bezahlst gar nix!
Wir wollen die Kommunen doch nicht "überfüttern", wie unsere Elche!

Es kommt dann die Halterhaftung auf dich zu und die kostet 36 Mark - also viel weniger.

Achtung: natürlich nie vor der Politesse einsteigen und möglicherweise die Tätereigenschaft zugeben!
Und noch was... da es immer 36 Mark kostet, lohnt es sich nur bei 50/60/75 Mark - Zetteln!
Klar?

By alfa (195.124.135.4) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 15:32:

Das Knöllchen gilt ja eigentlich gegen den, der den Karren da hin gestellt hat und nicht gegen den der ihn abholt. Das müssen ja nicht die Gleichen sein. Wenn die Bordsteinschwalbe nicht nachweisen kann, wer der Hinfahrer war, zahlt letztendlich der Halter die 36 DM Halterhaftung.

By Alberto (62.224.97.46) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 16:18:

Jau, alfa, wieder mal spitzfindig, aber korrekt ausgedrückt.
Wir dürfen jedoch unsere "Anfänger" nicht mit allem überfordern. Bei 75 Mark stellen die schon mal die "Fahrerfrage" - auch so versteckt, daß er es gar nicht merkt. Deshalb die Warnung von mir!

By Christian (217.4.27.215) on Donnerstag, den 19. Juli, 2001 - 20:28:

Hey, Ihr seid klasse, allesamt!! Mir ist da noch was eingefallen: Ich bin Zivi und das ist während der Ausübung meines Dienstes passiert, sogar mit dem Dienstwagen. Kann man da sein Geld sogar zurückbekommen? *g* Hätte das vielleicht früher erwähnen sollen und am besten wäre es gewesen, dies gleich letzten Dienstag getan zu haben. *g*
Trotzdem danke!

By Alberto (62.224.97.187) on Freitag, den 20. Juli, 2001 - 11:10:

Leider nein - das Bezahlen einer OWI-Strafe ist gleichzeitig die juristische Anerkennung. Sorry.

By alfa (195.124.135.4) on Freitag, den 20. Juli, 2001 - 12:44:

Ausserdem darf man nicht als Unternehmen und als öffentlich rechtliche Organisation noch weniger, einem Mitarbeiter Bussgelder oder OWI- Gelder bezahlen. Das muss der selber abdrücken. Man kann natürlich so einem guten Mann wegen seines Einsatzes etc. etc. eine einmalige Prämie zukommen lassen. Ach so, die hat die gleiche Höhe? Na was für ein Zufall.


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