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Beifahrer hat Mist gebaut

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Beifahrer hat Mist gebaut
By Thomas (217.0.50.13) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 02:06:

Hallo zusammen,ich habe mal eine Frage an euch.Letztes fahre ich mit meinem Wagen und habe einen Beifahrer an meiner Seite.Dieser sieht auf einmal einen Typen mit dem er Knies hat und zeigt ihm den Stinkefinger.Dieser hält an notiert sich mein Kennzeichen und beginnt zu telefonieren.Was passiert wenn er nun die Polizei angerufen hat.Was droht mir dann für eine Strafe oder bekommt nur mein Beifahrer eine Strafe?

By NiliQB (195.252.204.124) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 07:27:

Meines Erachtens hast Du ja nichts verbrochen. Wenn Du also der Pol. angibst, wer es gewesen ist, dürfte Dir nichts passieren. Schließlich kannst Du ja Deinen Beifahrern schlecht die Hände festbinden. Und von einem zivilisierten Mitteleuropäer kann man ja im Normalfall auch erwarten, dass er so nen Scheiß nicht macht - Du konntest also nicht damit rechnen

By alfa (195.124.135.4) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 09:14:

@Thomas
würde mich auch NILIQB anschliessen. Selber bin ich eigentlich nicht kleinlich, wenn aber jemand bei mir in meinem Auto mitfährt, hat er sich wie eine normaler Mitteleuropäer zu benehmen, schliesslich ist er Gast. Wenn ein Beifahrer so aus der Rolle fällt, hätte ich keine Probleme der Bullerei freundlich mitzuteilen, dass Herr xyz derjenige war, der sich diese Entgleisung geleistet hat.

By HarryB (203.198.23.28) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 12:03:

Naja, ich wuerde vielleicht den Namen des Beifahrers angeben, aber nicht sagen, dass er sich diese "Entgleisung" erlaubt hat. Demzufolge geht das Ganze dann aus wie das Hornberger Schiessen: Der Stinkefinger Sehende sagt er hat, und der Zeigende sagt, er hat nicht... Und nun? Sollte der Sehende einen Zeugen haben, so sieht es fuer den Zeigenden uebel aus, aber dem Fahrer des Fahrzeuges wird nichts passieren....

By Thomas (217.0.49.222) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 13:21:

alles klar!das beruhigt!Danke an alle!

By Daidone (217.2.0.77) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 13:28:

Nun, man kann nicht Dich dafür verantwortlich machen. Du mußt Dich ja um den Verkehr kümmern und nicht um das Verhalten des Beifahrers.
Wenn der betroffene Typ mit dem Beifahrer Probleme hat, dann wird er ihn kennen.
Ich würde an Deiner Stelle den Beifahrer nennen, aber "nichts gesehen haben" weil Du Dich auf den Verkehr konzentrieren mußtest.

Hatte der Typ Zeugen bei sich oder war er alleine? Wenn alleine, dann hat er eh kaum Chancen.

Hast Du überhaupt gesehen, was der Betroffene notiert hat und mit wem er wirklich telefoniert hat? Kennst Du Ihn oder er Dich?

Ich würde mir nicht allzuviele Gedanken machen.

By Autohasser (132.180.245.200) on Sonntag, den 22. Juli, 2001 - 11:14:

Thomas, da kann dir überhaupt nichts passieren. Wieso soll man dir es vorwerfen, dass EIN ANDERER eine Straftat (Beleidigung) begeht? Wenn der Typ bei der Anzeige angibt, der Beifahrer hat ihm den Stinkefinger gezeigt, und du sagst dann aus, du bist gefahren, dann bist du aus dem Schneider. Weil es soll ja der BEIFAHRER gewesen sein.

Was allerdings passieren kann (und wohl auch wird), ist, dass du als Zeuge vernommen wirst, und wenn das vor Gericht geht, dann musst du da die Wahrheit sagen. Du musst also auch den Namen deines Beifahrers nennen. Wenn du das verweigerst, dann könntest du schon zur Rechenschaft gezogen werden, aber nicht wegen der Beleidigung, sondern wegen des Verstoßes gegen die Pflichten eines Zeugen (Aussagepflicht, Wahrheitspflicht etc.). Pass auf, hier handelt es sich um eine Straftat und nicht um eine Ordnungswidrigkeit wie zu schnell fahren, da kann es richtig üble Konsequenzen haben, wenn du die Aussage verweigerst oder falsche Angaben machst.

Wenn der Beifahrer mit dir verwandt oder verschwägert ist, dann kannst du allerdings die Aussage verweigern, mit dem Hinweis auf dein Zeugnisverweigerungsrecht, denn dann musst du ihn dann nicht belasten.


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