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Autobahn - Wieviel Prozent darf man beim Überholen schneller fahren?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Autobahn - Wieviel Prozent darf man beim Überholen schneller fahren?
By Gregor (62.225.252.249) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 11:29:

Hi alle!

Hab heute meinen Zeugenfragebogen erhalten.

Bin von dieser bekannten festinstallierten Anlage auf der BAB 3 , Gem. Elz, Km 99,93 in Richtung Frankfurt mit 128 km/h anstatt der erlaubten 100 Km/h geblitzt worden. Es war nachts um 1.11 Uhr. Die Autobahn war lotterleer.

Wie wäre es, wenn ich auf dem Zeugefragebogen zugebe, dass ich der Fahrer war (Bild von mir ist gut erkennbar), denen aber im dann kommenden Bußgeldbescheid schreibe, dass ich gerade am Überholen war (was glaube ich sogar stimmte) und somit die Geschwindigkeit kurzzeitig erhöhte um ein zügiges Überholen zu ermöglichen.

Wieviel Prozent schnelleres Fahren sind erlaubt?

Danke für Antworten oder sonstige Ideen.

Gregor

By farendil (217.80.147.45) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 11:39:

Wieviel Prozent schnelleres Fahren sind erlaubt?
0%

schau lieber mal im forum zum sticvhwort verjährung nach.

By Daidone (217.2.0.141) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 12:54:

Wird nicht viel bringen. Wozu mußt Du auf einer Autobahn zum Überholen Gas geben? Wenn Du schon schneller fährst, dann fahr doch so weiter, erst recht wenn es ein Tempolimit 100 gibt. Das wäre nur auf einer Landstraße logisch und eventuell akzeptabel, weil da ein zügiges Überholen sogar vorgeschrieben ist. Aber nicht auf einer Autobahn mangels Gegenverkehr.

Ich glaube kaum, das man Dir das abkauft.

By Daidone (217.2.0.141) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 12:54:

Wird nicht viel bringen. Wozu mußt Du auf einer Autobahn zum Überholen Gas geben? Wenn Du schon schneller fährst, dann fahr doch so weiter, erst recht wenn es ein Tempolimit 100 gibt. Das wäre nur auf einer Landstraße logisch und eventuell akzeptabel, weil da ein zügiges Überholen sogar vorgeschrieben ist. Aber nicht auf einer Autobahn mangels Gegenverkehr.

Ich glaube kaum, das man Dir das abkauft.

By farendil (217.80.147.45) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 13:03:

@daidone: Das wäre nur auf einer Landstraße logisch und eventuell akzeptabel, weil da ein zügiges Überholen sogar vorgeschrieben ist. Aber nicht auf einer Autobahn mangels Gegenverkehr.
würdest du die freundlichkeit besitzen und es unterlassen, falschinformationen zu verbreiten!?
das thema wurde gerade zum x-ten male in einem anderen thread behandelt!

By alfa (195.124.135.4) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 16:26:

@gregor
alle Begründungen, warum du schneller als erlaubt fahren musstest, ziehen nicht, die erhöhen höchstens die Sammlung der kuriosen Ausflüchte bei der Behörde. Als einzige Ausnahme ist mir nur das Vorliegen eines übergesetzlichen Notstandes bekannt und den müsstest du dann nachweisen. Also: Dein Beifahrer greift sich nachts um 1 hr ans Herz und fängt das Röcheln an und du bretterst los wie die Sau im Busch, dann fehlt dir hinterher das Schreiben des ärztlichen Direktors/Chefarztes der der Klinik um ungeschoren davon zu kommen. Habe mal so ein Beispiel ausgemalt zur Verdeutlichung.

By Alberto (62.224.97.102) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 17:11:

Richtig, alfa, aber es wird sehr schwer...
Besser ist da die Verjährung.. aber bei 120 zu 100 könnte ja möglicherweise 75 DM rauskommen. Dann sollte man sie eben bezahlen.

By Alberto (62.224.97.102) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 17:15:

Entschuldigung, ich habe es letzt erst richtig gesehen...es waren ja 128 zu 100.
Dann muß er die Verjährung versuchen.
Denn - der Notstand, der erlaubt ist, benötigt Zeugen - und das sind, wenn man lügen muß, falsche Zeugen. Die fallen dann meistens um. Das weiß die Gegenseite auch und strengt in der regel ein gerichtsverfahren an.
Da muß dann der Zeuge für diesen Notstand eine "uneidliche Falschaussage" - mindestens - leisten.
Das ist aber hart - wegen der drohenden Strafe.
Das kann man keinem empfehlen.

By Greatblackbird (62.104.223.81) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 19:40:

@Gregor
Soso, Du hast also einen Zeugenfragebogen erhalten. Wirst Du denn darauf schon beschuldigt (Ihnen wird zur Last gelegt.....) oder steht dort nur "Dem Führer dieses Fahrzeugs wird zur Last gelegt....)? Oder war es vielleicht ein Anhörungsbogen?

By kitt (62.180.2.76) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 00:37:

Diese Stationäre Anlage ist aber nicht unbekannt!.

Schreib doch in den Fragebogen dein Tacho wäre zu dem Zeitpunkt defekt gewesen und daß du die Geschwindigkeit nicht genau einschätzen konntest.

By alfa (195.124.135.4) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 09:22:

@kitt
das bringt ihm nichts, was meinst du, wie oft die diese Begründung schon gelesen haben! Wenn dem wirklich so wäre, urteilen die Richter, dass du so langsam fahren musst, das du mit Sicherheit drunter bist. Realitäsfern vielleicht, aber es ist so.

By Daidone (217.2.0.77) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 12:16:

@farendil: würdest Du bitte die Freundlichkeit besitzen und nicht unter jeden meiner Kommentare irgendwelchen Unsinn drunter zu schreiben. Kümmere Dich gefälligst um Deinen eigenen Quatsch!
Zügiges Überholen steht in der STVO

Du bist eine lästige Nervensäge! Andauernd diese neunmalklugen Kommentare. Andauern dieses Reinhängen in alle Angelegenheiten. Hör gefälligst damit auf!!!!!!!!!

By Daidone (217.2.0.77) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 12:16:

@farendil: würdest Du bitte die Freundlichkeit besitzen und nicht unter jeden meiner Kommentare irgendwelchen Unsinn drunter zu schreiben. Kümmere Dich gefälligst um Deinen eigenen Quatsch!
Zügiges Überholen steht in der STVO

Du bist eine lästige Nervensäge! Andauernd diese neunmalklugen Kommentare. Andauern dieses Reinhängen in alle Angelegenheiten. Hör gefälligst damit auf!!!!!!!!!

By Markus (134.176.101.73) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 12:21:

kein grund das 2mal zu posten - bleib sachlich...

By alfa (195.124.135.4) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 12:37:

@daidone
hoffentlich hört farendil nicht damit auf, dich zu korrigieren, wenn du falsche Informationen verbreitest. Diejenigen, die hier fragen, weil sie bei einem Problem Ratschlag suchen, haben ein Anrecht auf eine sachlich korrekte Information und nicht auf verwirrenden Unsinn.
Zur Klarstellung:
Auf der Landstrasse darf ich beim Überholen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten. Wenn die Differenzgeschwindigkeit zu gering ist, kann ich nicht überholen -offiziell. Wie ich persönlich das mache, wenn ich einen LKW überhole, ist was ganz Anderes. Da ziehe ich dann mit ca 80 raus und mit um die 140 wieder rein, aber das ist dann nicht vorsschriftgemeäss aber sicherer.

By farendil (217.0.226.249) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 15:11:

@daidone: Du bist eine lästige Nervensäge! Andauernd diese neunmalklugen Kommentare. Andauern dieses Reinhängen in alle Angelegenheiten. Hör gefälligst damit auf!!!!!!!!!
noch mal die frage: willst du allen ernstes mir hier im forum das posten verbieten???

wer bitte soll dich denn dann die ganze zeit korrigieren??

@alfa: danke!

By Daidone (217.2.0.77) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 16:14:

@alfa: Ich habe nie gesagt, dass man da die Höchstgeschwindigkeit überschreiten soll und darf. Ein kurzzeitiges Überschreiten des Tempolimit auf Landstraßen zwecks zügigen Überholens wird von der Polizei auch mal toleriert (das heißt, sie drückt auch mal ein Auge zu) weil es nur kurz ist.

Aber auf der Autobahn braucht man nicht Gas geben, um jemanden zu überholen. Man muß nur seine Geschwindigkeit beibehalten.


Was ich Gregor sagen will, ist dass seine Idee wenig Aussichten auf Erfolg hat.

Meinen Standpunkt kapiert?

alfa/farendil:

das Problem ist dass farendil mich nicht korrigiert sondern nur Behauptungen aufstellt, die Begründung, Beweis und Quelle meist vermissen lassen.

Beispiel des hiesigen Themas:
"würdest du die freundlichkeit besitzen und es unterlassen, falschinformationen zu verbreiten!?
das thema wurde gerade zum x-ten male in einem anderen thread behandelt!"

Wo ist hier eine Korrektur? Das ist nur eine unbewiesene Behauptung. Wo sind Begründung, Beweis und Quelle???? Nichts da.

Er kann mich korrigieren. Aber er muß dann schon sagen, was konkret falsch ist, warum, wo steht die Begründung (Angaben von §, Gesetzen, Quelle).
Ansonsten ist es keine Korrektur. Wenn ich etwas als falsch bezeichne, dann muß ich auch sagen, warum.

Die meisten Reaktionen farendils sind dem Beispiel
ähnlich!

farendil: Ich habe nichts dagegen, dass Du hier postest und Fehler korrigierst. Doch wenn Du korrigierst, dann erwarte ich konkrete Angaben über den Fehler, wie es richtig sein soll, wo man das finden kann! Das ist eine Korrektur.

Aber gegen ungegründete Behauptungen habe ich was.
Und ich verbitte mir Verleumdungén!
Und ich habe was gegen arrogante Sprüche!

By farendil (217.0.226.249) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 16:35:

@daidone: kurzzeitiges Überschreiten des Tempolimit auf Landstraßen zwecks zügigen Überholens wird von der Polizei auch mal toleriert (das heißt, sie drückt auch mal ein Auge zu) weil es nur kurz ist.
jedes blitzfoto dokumentiert nur eine ganz, ganz kurzfristige überschreitung der zul. Vmax.

denk mal ganz scharf nach: wird diese überschreitung deshalb toleriert???

-na, komm schon, streng sich an!
(dann erkennst du auch, daß du schon wieder müll geschrieben hast!)

wie jetzt, du willst dafür auch noch aktenzeichen, §en und quellenagaben??


Aber auf der Autobahn braucht man nicht Gas geben, um jemanden zu überholen. Man muß nur seine Geschwindigkeit beibehalten.
bitte höre auf hier solchen unsinn zu verbreiten!
nur für dich:
-allein zum beibehalten der geschwindigkeit ist gasgeben nötig
-wenn du überholen wills, muß deine geschw. deutlich größer sein als die des zu überholenden.
-ist sie das nicht, darfstdu nicht überholen oder mußt noch mehr gas geben!


das Problem ist dass farendil mich nicht korrigiert sondern nur Behauptungen aufstellt, die Begründung, Beweis und Quelle meist vermissen lassen.
ich werde hier nicht extra für dich begründungen und beweise heraussuchen, daß die erde KEINE scheibe ist, nur weil ALLEIN DU das nicht weißt!


Wo ist hier eine Korrektur? Das ist nur eine unbewiesene Behauptung. Wo sind Begründung, Beweis und Quelle???? Nichts da.
ich werde hier nicht deine gleichen falschen behauptungen aus mehreren threads in jedem thread korrigieren UND begründen, nur weil du die begründung in der zeit zwischen dem threadwechsel schon wieder vergessen hast...
Aber gegen ungegründete Behauptungen habe ich was.
genau! und ich habe etwas gegen falsche behauptungen! deshalb korrigiere ich dich ja auch immer wieder!

Und ich habe was gegen arrogante Sprüche!
soll das etwa heißen, daß du hier nichts mehr schreiben willst???

By Daidone (217.2.0.77) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 16:56:

farendil: die Polizei lasert. Und man kann auch nicht durch andere Autos durchblitzen wenn der Blitzer am rechten Fahrbahnrand steht...Guten Morgen!

Zum Gasgeben: damit meine ich hier das Erhöhen der Geschwindigkeit.
Wenn ich auf der Autobahn 160 fahre und ich will ein Fahrzeug überholen, was 140 fährt, wozu muß ich da die Geschwindigkeit erhöhen??? Du schreibst Unsinn!


Du schreibst keine Begründungen weil Du keine kennst. Du reißt nur dein großes Maul auf und zeigst das primitive Verhalten eines Kleinkindes in Verbindung mit maßloser Unverschämtheit.

Deine Eltern haben da irgendwas versaut!

Fahr doch zur Hölle, kleiner Primitivling!

By Alberto (62.224.97.139) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 17:28:

Also, Daidone, jetzt wird es mir aber auch langsam zu viel.....
Das Schlimme an deinen Ausführungen ist, daß hier im Forum viele "Frischlinge" wirklichen Rat suchen, und, wenn sie deinen Ausführungen glauben, eben dann in die Irre geleitet werden.

der farendil versucht doch nur, deine Falschbehauptungen immer wieder zu korrigieren, damit nicht "etwas Unwissendere" daraf reinfallen.

Du schreibst hier in einem Stil, als wärst du der "Berater" schlechthin.
Wir alle, die wir sehr viel, aber eben auch nicht alles, genau wissen, halten uns da zurück, wo wir uns nicht ganz sicher sind. Zum Wohle der Ratsuchenden.

Beispiel:
Deine Behauptung, die Polizei würde auf der Landstraße eine geringe Überschreitung (z.B. ca. 20 km/h) beim Überholen tolerieren, ist richtig und falsch.
Deshalb ist sie irreführend.

Richtig ist sie, weil ein hinterherfahrender Polizeiwagen dafür sicherlich Verständnis hat.

Falsch ist sie, weil ein am Straßenrand stehender Blitzer (links und rechts können die stehen) eben gnadenlos nur eine Momentaufnahme von der an diesem ort gefahrenen geschwindigkeit - mit Foto - macht und du dann bestraft wirst, gleichgültig, was du über den Überholvorgang erzählst.

Juristisch wäre die Betrachtung so:
Wenn ich überholen will und muß dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten, um sicher vorbei zu kommen - dann darf ich eben nicht überholen.
Das genau würde dir dann der Richter sagen....
Wo das steht? Erfahrung, mein lieber, Erfahrung!

By me (213.240.142.70) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 17:35:

Gelbe Karte gegen Nico alias Daidone.

Deine verbalen Ausbrüche:

"Deine Eltern haben da irgendwas versaut! "
"Fahr doch zur Hölle, kleiner Primitivling! "

dürften den meisten hier schon negativ aufgefallen sein. Ich hatte Dich ja bereits im Newsteil von radarfalle.de darauf hingewiesen, etwas zurückhaltender zu sein. Kommst Du dieser letzten Warnung nicht nach, erhälst Du die rote Karte.

By Gregor (62.225.252.250) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 17:38:

@ferendil + daidone

Das reicht jetzt aber. Ok !?!

@daidone

Ich versteh nicht ganz deine Argumentation mit dem nicht Gas geben müssen.

Ich hab als das 100-er Schild kam auf ca. 90 abgebremst (mittlere Spur). Vor mir fuhr einer mit ca. 95 km/h. Den hab ich dann zügig überholt mit 128 km/h und danach wieder auf der mittleren Spur abgebremst auf 100.

Voila :-)

@ferendil

Dachte wirklich, dass ich das mit dem erlaubten zügigen Überholen schon mal gehört hatte. Neu ist mir nur, dass es ein Unterschied zwischen Autobahn und Landstrasse zu geben scheint. Was jedoch wegen möglichen Gegenverkehr bei der Landstrasse eigentlich Sinn macht.

@alberto

Deine Methode ist mir etwas zu ungalant. Zumal ich nicht meine Geschwister oder einen Freund mitreinziehen möchte. Gibt es auch eine Möglichkeit die 3 Monate rumzubekommen ohne dass jemand anderes die Schuld auf sich nehmen muss ?

Best
Gregor

By Alberto (62.224.97.139) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 17:43:

Lieber Gregor, leider nein. Erwischt ist erwischt. Die lassen keine Ausreden gelten - fast nie!
Also, wenn du überhaupt noch im Anhörungsverfahren bist - und als Fahrer noch nicht ermittelt bist, mußt du alles über jemand anderen abwickeln - oder eben zahlen.

Der andere muß dabei keineswegs zu schaden kommen, aber er muß das Spiel exakt mitspielen.
Ungalant ist es wohl, aber wirksam!

By Daidone (217.2.0.77) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 17:53:

@ gregor:

Warum hast Dun denn so viel Gas gegeben?
Überholen mit 100 oder 110 wäre ausreichend und billiger gewesen:

me?Wer bist Du denn?
Jetzt reicht es mir.

Ich muß mich hier beleidigen und verleumden lassen
während farendil sein unverschämtes Verhalten unkommentiert weiterführen kann???
Der hat sich nicht mal entschuldigt, nachdem ich seine falsche Behauptung widerlegt hatte.

Ach ja, der ist ja ein "Moderator" und somit heilig und frei von jedem Vorwurf, wie?

Was ist das für eine Gerechtigkeitsauffassung????
Dafür muß man Dir die rote Karte geben.
Vielleicht greift Ihr Euch beide mal an die eigene Nase???

Es wird wohl Zeit, dass ich meine Meinung über dieses "Forum" mal anderweitig veröffentliche.

Außerdem bin ich nicht "Nico". Was soll diese Behauptung?????? Schon mal was von Computerpool und Internetcafe gehört??
Scheinbar nicht.

By garfield (134.108.34.16) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 18:06:

@Daidone:

Klick mal im Navigationsbalken (oder hier) auf "Kontakt", dann siehst Du, wer dieses Forum moderiert. Und "me" ist Matthias Eifrig, der Inhaber von radarfalle.de, also der Chef persönlich.

Zu Deinem Verhalten kann ich nicht viel sagen, weil ich Deine Postings noch nicht lange genug lese. Aber besonders nett sind sie nicht. "farendil" habe ich dagegen so in Erinnerung, daß er nicht von sich aus mit grobem Zeug anfängt, aber durchaus auf entsprechende Bemerkungen saugrob reagieren kann, dabei aber nicht beleidigend wird.

Zum Thema "Meinung über das Forum anderweitig veröffentlichen": Das wird recht häufig getan. Sogar in Rundfunk und Fernsehen. Meistens sind die Kommentare recht positiv, Ausreißer wie diese Seite, die als Teil einer privaten Homepage wohl nicht allzu häufig gelesen wird, sind sehr selten. Klartext: was stört es die Eiche...

By me (213.240.142.241) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 18:10:

@Daidone

Als Verantwortlicher dieses Forums werde ich nicht mit Dir über meine Entscheidung, Dir eine gelbe Karte zu geben, diskutieren. Du kannst diese Entscheidung hinnehmen und Dein Verhalten ändern, dieses Forum verlassen oder Dich "anderweitig äußern oder veröffentlichen", es ist mir "wurscht".

By garfield (134.108.34.16) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 18:12:

So kann man es auch in Kurzfassung sagen ;-)

By Daidone (217.2.0.77) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 18:41:

ME: etwas mehr objektivität und Gerechtigkeitssinn
läßt Dun vermissen, sehr schade. Das erwartet man eigentlich vom Verantwortlichen eines Forums. Aber leider...Du hast es ja nicht mal nötig, auf farendils Verhalten einzugehen. Das ist ein Armutszeugnis für dieses Forum!

garfield: f. hat aber angefangen. Und seine Äußerungen waren teilweise indirekt beleidigend. Auch hat er mich verleumdet. Und dann reagiere ich auch nicht nett, wenn auch zugegeben etwas zu heftig! Aber f. hat mich maßlos provoziert!

Auch hatte ich bis jetzt eine positive Meinung von diesem Forum. Aber das Verhalten
von farendil und die für seine Position unangebrachte Subjektivität des Forumsverantwortlichen ändert das.

Ich habe den Eindruck, dass die "alten Hasen" oder Freunde des Verantwortlichen hier offenbar Narrenfreiheit haben. Und da lasse ich mir keinen Maulkorb verpassen!

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

By Alberto (62.224.100.95) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 19:00:

Na, na, Daidone, - du bist wirklich von anfang an etwas auffälig gewesen.
Dergestalt nämlich, daß du dich hier gleich mit Behauptungen und "Ratschlägen" eingeblendet hast, die schlichtweg falsch waren. Und falsche Informationen führen dazu, daß viele "Ratsuchende" in die Irre geleitet werden.

Alle anderen haben hier nur Sachen bahauptet, die sie sicher wußten - und - wurde mal von einem widersprochen - z.B. von farendil, dem ich sehr viel "Rechtswissen" zuspreche, dann wurden beide eben vorsichtiger und haben erst mal "nachgelesen.

Ich schlage also vor, daß du einfach "Meinungen" zu den Themen äußerst, nicht jedoch "Behauptungen".
Dann ist allen geholfen.

Wenn die Juristen schon unterschiedlich zum gleichen Thema urteilen, wie soll es dann erst bei uns "Hobby-Juristen" aussehen?

By garfield (134.108.34.16) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 19:07:

@Daidone:

Ich habe den Eindruck, dass die "alten Hasen" oder Freunde des Verantwortlichen hier offenbar Narrenfreiheit haben.

Nein. Wir haben bekannte Mailadressen und handeln uns die Rüffel im Hintergrund ein.

Und da lasse ich mir keinen Maulkorb verpassen!

"Rote Karte" bedeutet automatisch Maulkorb. Zwar nur in diesem Forum, da aber komplett. Also benimm Dich ein wenig, weder ich noch sonst ein Moderator hat Lust darauf, Sätze wie "Deine Eltern... *snip* ...Primitivling" auszufiltern (daß es geht, siehst Du an der Reihe von roten "x", die auf einmal unter Deinem Beitrag stehen), dann schon lieber das komplette Posting (aber auch das ist ärgerlich). Soll jeder seine Meinung schreiben, aber bitte nicht ausfallend werden.

By traffic (62.134.106.30) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 19:25:

@Daidone: Gegen deine Meinungsäußerungen im Forum haben wir hier absolut nichts; bewerten kann und will ich sie auch nicht, genauso, wie ich in solchen Fällen immer gegen Ausschlüsse vom Forum bin. Zieh dich einfach nicht so an farendil auf, der ist absolut in Ordnung und weiß in vielen Dingen gut Bescheid, und jeder von uns ist mal gereizt oder grob. Das sollte man dann einfach hinnehmen oder übergehen und nicht gleich zum Stellungskampf übergehen.

By Daidone (217.2.0.77) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 19:38:

Ja sind wir hier im Kindergarten? Habe ich ja gar nicht gewußt? So was empfindliches.
Okay, ich räume ein dass ich etwas übertrieben habe, aber vielleicht solltet Ihr f. mal davon überzeugen mich hier nicht zu provozieren und zur Weißglut zu bringen, dann reagiere ich auch nicht so!
Aber hier bin ja wohl ich allein der böse Bube, auf einmal geben hier alle ihren Senf dazu, natürlich alle im gleichen Ton, der arme f. ist ja so ein toller Kerl, der nie was gemacht hat.
So was widerliches! Alle plappern nur den anderen und dem Verantwortlichen nach, keiner hat eine eigene Meinung. Aber eine Krähe hakt der anderen kein Auge aus.
Ich habe f`s Verhalten eine Weile hingenommen. Aber irgendwann ist Schluß!


Merkt Euch eins: wenn man mich nicht absichtlich provoziert und als dumm hinstellt oder mir Dinge unterstellt, die nicht wahr sind (wie farendil)
dann bin ich ein friedlicher Mensch. Aber ich lasse mir nicht alles gefallen. Denkt mal darüber nach, anstatt hier rumzugackern!

Oder sind wir hier tatsächlich im Kindergarten???
Wenn ja, dann kann man das nicht erwarten!

By NiliQB (195.252.202.171) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 21:41:

Und ich Ungläubiger dachte doch tatsächlich, das Thema dieses Thread sei (wie in der Überschrift zu lesen) die richtige Überhölgeschwindigkeit...

By me (213.240.142.69) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 22:44:

@ NiliQB
Es ist halt wie im richtigen Leben, man kommt
schnell mal vom Thema ab und damit möchte ich
die ganze Diskussion hier auch für beendet
erklären.

By andy2 (193.158.141.123) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 23:28:

@Daidone: Du bist hier nicht im Kindergarten, sondern in einem gutem Forum für erwachsene Menschen!
Deine Postings wirken wirklich störend auf alle "Stammposter" und "Neulinge"
Bitte versuche Dich in Deiner Ausdrucksweise zu ändern, wenn das nicht geht, sei venünftig und klicke die Seite www.radarforum.de nicht mehr an!

By alfa (195.124.135.4) on Mittwoch, den 18. Juli, 2001 - 09:32:

@all
wenn endlich über eine dumme Sache Gras gewachsen ist, kommt sicher ein dummer Esel der es wieder runterfrisst.. IIAA hier bin ich.
Eigentlich ist unsere Disskussionskultur hier im Forum so wie im realen Leben bei einer öffentlichen Veranstaltung. Da gibt es alle Charaktere und Temperamente. Das Schöne hier ist, es werden alle Meinungen ernst genommen und bei jedem werden die persönlichen Eigenheiten toleriert, manchmmal auch ein bischen auf die spitze Feder genommen, aber nie lächerlich gemacht. (Geweihtraäger fallen halt besser auf in der grauen Masse) *grins*
Aber leider gibt es auch manchmal Jemanden, der auch im realen Leben dann vom Saalordner rausgeführt wird schade!

By Steffen (62.224.165.217) on Mittwoch, den 18. Juli, 2001 - 12:04:

Mal noch was zum ursprünglichen Thema:
Mir wurde "seinerzeit" in der Fahrschule auch
beigebracht, daß ich die zulässige
Höchstgeschwindigkeit "zum zügigen Überholen" oder
sogar "um im Verkehrsfluß zu bleiben"
überschreiten darf. Nur leider stimmt das, was man
in Fahrschulen lernt (zumindest teilweise) in
keinster Weise mit dem überein, was in den
Gesetzten steht :-(
Das mit der (um etwa 5km/h innerorts) überhöhten
Geschwindigkeit wurde sogar vom Prüfer
ausdrücklich als "lobenswert" registriert?!?!
Aber inzwischen würde ich mit der Ausrede nicht
mehr kommen, weil das dann schon fast nach Vorsatz
riecht :-(

By traffic (217.48.44.38) on Mittwoch, den 18. Juli, 2001 - 15:07:

@Steffen: Das stimmt. Auch die "Fahrschulregel", daß ein Tempolimit nach einer Kreuzung oder Einmündung aufgehoben ist, findet sich in der StVO nirgends. Bleibt zu hoffen, daß die toleranten Prüfer nicht aussterben, und nicht durch "wortlautgetreue" Bürokraten ersetzt werden.

By Steffen (62.224.165.217) on Mittwoch, den 18. Juli, 2001 - 15:31:

Das ist ein ziemlich interessanter Punkt
(Tempolimit nach Kreuzungen). Zum einen existieren
dann nämlich unterschiedliche
Geschwindigkeitsbeschränkungen je nach dem, aus
welcher Richtung man kommt (und das grenzt oder
überschreitet in meinen Augen den
Gleichheitsgrundsatz) und zum anderen müssen die
dir ja nachweisen, daß du aus "der falschen"
Richtung gekommen bist. Und wenn die nicht separat
einen abstellen, der das kontrolliert, haben sie
wohl verloren. Denn daß ein einziger gleichzeitig
den kompletten Verkehrsfluß vor(!) der letzten
Kreuzung und dann noch die Geschwindigkeitsmessung
kontrollieren kann, wird wohl kaum ein Richter
glauben.

By alfa (195.124.135.4) on Mittwoch, den 18. Juli, 2001 - 15:32:

@traffic & steffen
Man muss eigentlich nur wissen, wie es den Buchstaben nach sein soll, damit die Aussage, wenn da einer in Grün was behauptet, die Richtige ist. In Praxis werde ich einen Teufel tun und nicht das Beschleunigungsvermögen meines Autos voll ausnutzen wollen! Da ziehe ich volles Rohr raus und bremse nach dem Einscheren wieder auf die Sollspeed runter. Da ist mir die Sicherheit mehr wert. Wenn ich neben dem Überholten bin, kann mir nicht so einfach was passieren, weil dann zwei Fahrzeuge auf dem Foto sind.
Ich kann mir aber auch vorstellen, das die Polizei flottes Überholen toleriert. Ich habe jedenfalls schon mal mit einem grün-weissem Auto hinter mir einen Lastzug überholt und bin dann mit 140 bis 150 wieder eingescheert und abgebremst. Später im Ort haben wir uns an der Tankstelle wiedergesehen. Da meinete der eine von den beiden Grünen: Das können sie an der Stelle aber auch nur mit so einem da machen, mit unserem lahmen .... müssen wir da brav hinter bleiben!

By Steffen (62.224.165.217) on Mittwoch, den 18. Juli, 2001 - 15:46:

@alfa
Das mach ich auch immer so (zügiges Überholen).
Das Problem ist nur, wenn sie gerade direkt nach
dem Einscheren blitzen...
Aber ein Restrisiko gibts auch beim Trinken eines
Glases Wasser ;-)

By traffic (217.48.86.105) on Mittwoch, den 18. Juli, 2001 - 15:49:

@steffen: In der Praxis kommt man immer aus der Straße mit dem günstigsten Limit;-) Ortsfremden dürfte das aber schwer fallen, sie kennen ja die Umstände nicht und meinen eventuell sogar, es wäre gar kein Limit vorhanden. Und die Anpassung an den Verkehrfluß hilft oft auch nicht weiter, da der oft zu schnell ist.
@alfa: Ein Beweis für zu schnelles Überholen dürfte kaum zu erbringen sein, da die Fahrstrecke zu kurz und die Beschleunigung zu groß ist. Stationäre Blitzer lösen nicht aus, die Kontaktschwelle liegt auf der falschen Spur, und mobile werden durch den Überholten verdeckt;-) Einem Bekannten ist das mal passiert, er hat einen LKW überholt, während am rechten Rand ein Meßtrupp plaziert war. Sicherheitshalber ist er dennoch gleich abgebogen, um das Herausziehkommando zu umgehen.


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