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Verjährung eingetreten, Einspruch, jetzt Vorladung

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: Verjährung eingetreten, Einspruch, jetzt Vorladung
By Steffen (62.157.79.93) on Montag, den 25. September, 2000 - 11:00:

Ich wurde am 17.08.99 mit 25km/h zuviel geblitzt. Das Fahrzeug ist ein Firmenwagen. Der Anhöhrungsbogen wurde durch den Halter des Fahrzeuges (mein Vater) mit dem Hinweis zurückgeschickt, das er nicht gefahren ist. Daraufhin erschien ein Polizeibeamter, um festzustellen, wer das Fahrzeug führte. Ich gab zu, den Verstoß begangen zu haben (im Anhöhrungsbogen). Am 08.12.99 wurde der Bußgeldbescheid ausgestellt. gegen diesen legte ich am Tag des Erhaltes, dem 10.12.99, Einspruch wegen Verjährung ein.

Nun (am 21.09.00) erhielt ich eine Vorladung zur Verhandlung.
Wie sollte ich reagieren?

Ist meine Ansicht richtig, das die Verjahrungsfrist von 3 Monaten durch den Besuch des Polizeibeamten, welcher zur Feststellung des Fahres und nicht zu meiner Vernehmung diehnte, nicht unterbrochen wird?

By KJK (194.138.37.46) on Montag, den 25. September, 2000 - 13:25:

Im Prinzip ja, aber in dem Augenblick, in dem Du die Tat zugibst, richten sich die Ermittlungen gegen Dich und damit wird die Verjährungsfrist unterbrochen.
Ich kommentier' Dein Vorgehen lieber nicht weiter...

By Steffen (62.224.149.146) on Montag, den 25. September, 2000 - 14:55:

Laut dem, was ich gefunden habe, wird die Verjährungsfrist erst unterbrochen, wenn mir gegenüber mitgeteilt wird, das in dieser Sache gegen mich ermittelt wird. Das erfolgte jedoch nicht.

By Steffen (193.159.157.121) on Montag, den 25. September, 2000 - 16:06:

Mir ist jetzt noch eine Frage in den Sinn gekommen:
Gibt es eigentlich eine Verjährungsfrist nach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, und wie lang ist diese?

By Greatblackbird (62.180.207.254) on Dienstag, den 3. Oktober, 2000 - 23:10:

Dadurch, daß Du den Verstoß zugegeben hast, ist Dir auch bekannt, daß gegen Dich ermittelt wird und die (3-monatige) Verjährungsfrist wurde unterbrochen. Es begann eine neue, 6-monatige Frist zu laufen, die durch Ausstellung des Bußgeldbescheides erneut unterbrochen wurde. Wieder begann eine 6-monatige Frist zu laufen, die durch Dein Einspruchschreiben unterbrochen wurde.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann liegen zwischen Deinem Einspruch und der Zustellung der Vorladung über 9 Monate. Wenn dazwischen keine weiteren Amtshandlungen erfolgt sind, war der Verstoß bereits 6 Monate nach Absendung Deines Einspruchs verjährt.


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