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Im Februar geblitzt auf A99

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Im Februar geblitzt auf A99
By Gerd (194.123.184.3) on Montag, den 9. Juli, 2001 - 10:59:

Wurde Anfang Februar auf der A99 (LKW-Kontrolle)
mit 160 statt 80 geblitzt. Am 10. März erhielt
ich den A-Bogen. Hierin gab ich an vermutlich
nicht der Fahrer gewesen zu sein, und falls doch,
daß ich die Messung anzweifle oder die Leucht-
Schilder mit der Geschwindigkeitsanzeige evtl.
nicht funktioniert haben oder nicht eingeschaltet
waren. Mit ist bis heute unerklärlich wie diese
Messung zustande kam. Ich hatte in 25 Jahren
noch nie einen Strafzettel wegen Geschwindig-
keitsüberschreitung !!
Daraufhin habe ich eine Vorladung vom Polizei-
revier erhalten. Treudoof bin ich natürlich hin
und habe nochmals alles in Zweifel gestellt.
Einige Wochen später erhielt ich dann wieder einen
Anruf vom Revier, da sie den Bußgesdbescheid an
meinem Erstwohnsitz nicht zustellen konnten. Die
Post ließ ihn einfach zurückgehen. Jetzt kam ich
am Samstag aus dem Urlaub und ich habe einen
Abholschein im Briefkasten für einen Brief
von der Behörde.
Meine Frage: Gibt es hier Verjährungsfristen die
greifen könnten ? Oder gibt es andere Ansätze
aus diesem Schlamassel rauszukommen ???

By EinBetroffener (64.124.150.135) on Montag, den 9. Juli, 2001 - 11:32:

@Gerd

Das dürfte jetzt sehr schwer werden - leider. Verjährung kann man in Deinem Fall vergessen, da Du eindeutig identifiziert worden bist. Vielleicht lässt die zuständige Behörde noch mit sich reden, ob man das 3-monatige Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße reduzieren kann. Da Du punktfrei bist, hast Du gewisse Chancen - kommt ganz auf den Sachbearbeiter und Deine Argumentation an. Ansonsten einen guten Anwalt einschalten.

Viel Glück!

By farendil (217.0.227.57) on Montag, den 9. Juli, 2001 - 11:40:

@gerd: normalerweise ist die tat nach 3 monaten verjährt.

durch den a-bogen wurde sie jedoch unterbrochen und begann von neuem zu laufen.

warscheinlich ebenfalls durch deine aussage bei der polizei.

verzwickt wird die sache beim bußgeldbescheid, den die post zurückgehen lies.
die behörde hat ihn offensichtlich fristgerecht abgeschickt, du hast ihn aber - schuldlos - nie erhalten.

auf jeden fall solltest du einen anwalt mit der akteneinsicht beauftragen, schon um zu überprüfen ob nicht doch irgendwann verjährung erreicht wurde.

By Daidone (134.109.132.115) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 14:30:

Ich stimme farendil zu.
Mich wundert es etwas, dass die Post den Bg hat zurückgehen lassen. Die muß das Ding Dir persönlich gegen Unterschrift übergeben, wenn Du nicht da bist, dann muß sie einen Abholzettel hinterlassen. Die Behörde muß hier nachweisen, dass sie den Bg hat der Post übergeben. Denn das hat die Polizei Dir ja nur mündlich gesagt.

Kann es sein, dass Du aus Macht der Gewohnheit so schnell wie immer gefahren bist, obwohl diese Kontrollen durch mehrere Schilder gekennzeichnet sind?

Auch der Ansatz mit den defekten oder nicht lesbaren Anzeigen ist schwer, weil Du das nachweisen mußt (z.B. durch Zeugen).

Du solltest die ganze Story einem Anwalt erzählen und dessen Meinung hören.

By farendil (217.0.226.219) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 14:42:

meiner meinung nach ist der knackpunkt (sofern nicht ohnehin schon verjährung erreicht wurde) dieser öminöse bußgeldbescheid, der von der post nicht an dich zugestellt wurde.

genau dieses mußaber die behörde beweisen, wenn der verjährungsunterbrechende wirkung haben soll...

auf jeden fall ist das stoff für einen echten fachmann!

By m3 (217.2.191.71) on Donnerstag, den 12. Juli, 2001 - 00:48:

@gerd: an dieser Stelle hat es schon mehrere erwischt (schlechte Beschilderung), es gab hier schon Threads. "Suche-Funktion"...

By Alberto (62.224.100.11) on Donnerstag, den 12. Juli, 2001 - 11:18:

Also, ich sehe da eine gewisse Schwäche der Behörde....
Wahrscheinlich haben sie dich irgendwie vergessen und nun die Geschichte mit dem angeblich nicht zustellbaren Bußgeldbescheid erfunden - oder aber sie haben einfach eine dfalsche Adresse ermittelt, wohin sie dann fälschlicherweise den BuGeBe gesandt haben.
Jedenfalls sollte der Anruf nochmals die Verjährung unterbrechen, weil sie eben bis zur Ausstellung des BuGeBe und zu dessen "ZUSTELLUNG" im 3-Monats-Bereich sind.

Hier würde ich wirklich einen Anwalt einschalten - in München gibt es gute Anwälte....
Das läßt sich vielleicht abbiegen.

Die Verwaltungen machen viele Fehler....
Und das telefonat.... das zählt nicht als Unterbrechung, denn der Polizist müßte eindeutig deine Stimme identifiziert haben.
Stell dir vor du hattest eine Party - das telefon klingelt - ein besoffener Freund geht ran - die Polizei ist dran - der Freund gibt alles zu, was der Polizist fragt - und lacht sich darüber kaputt. Ein schlechter Scherz - dennoch - möglich.


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