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NORDLICHT - EMDEN!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Allgemein: NORDLICHT - EMDEN!
By Wild (62.224.186.113) on Montag, den 25. September, 2000 - 10:52:

Hallo,

ich möchte euch an einer Erfahrung, die ich mit dieser Firma hatte teilhaben lassen:

Die Firma Nordlicht Vertriebsgeselschaft aus Emden schickte im April 2000 Faxwerbung für Radarwarner an wahllose Fax-Nummern. Nach längeren Telefongespröchen mit dieser Frima und einer Rückgabegarantie entschloss ich mich dazu ein Gerät dort zu bestellen. Als der Radarwarner(angeblich ein Umbau) dann per Nachnahme kam, konnte ich sehr schnell erkennen das es sich um einen original Bell handelte. Preis in USA 399$Preis bei Nordlicht 1698 DM + Mwst! Da ja Umbau! Das Gerät funktionierte natürlich nicht. Also schickte ich es nach Rücksprache zurück(per Einschreiben). Anfangs wurde dann verleugnet das das Gerät angekommen ist, später sagte man dann das geld komme Ende des Monats bis hin zu das Geld sei schon unterwegs! Mittlerweile habe ich einen Mahnbescheid an diese Firma geschickt! Dieser wurde abgelehnt. Jetzt werde ich Klage einreichen.

Laut IHK Emden und Creditreform Emden handel es sich bei dieser Firma um Lig und Betrug seit 12 Jahren und kein Schwein tut etwas dagegen!
Heute bekomme ich ein Fax von der Frima Eurotec in Emden(gleiche Adresse, gleiche Tel-Nr, gleiches Fax).....
Wer hat ähnliche Erfahrungen...


martin.wild@h-o-h.de


Bitte sorgt dafür das diese Firma kein Geschäft mehr macht!

By Wild (62.224.26.226) on Donnerstag, den 23. November, 2000 - 22:19:

K1arstellung/Ergänzung vom 23.11.2000:
Aufgrund einer Abmahnung vom heutigen Tage durch den Rechtsanwalt der Fa. Eurotec (Rechtsanwa1tskanzlei Fontaine, An der Bonnesse 11, 26725 Emden) sehe ich mich zu nachfolgender Klarstellung meines Beitrages vom Montag, 25. September 2000 10.48 Uhr veranlasst.
Meine Schlussbemerkung: "Heute bekomme ich ein Fax von der Firma Eurotec (gleiche Adresse, gleiche Tel-Nr" gleiches Fax) " könnte zu der Annahme verleiten, ich würde der Fa. Eurotec unterstellen, dass diese Firma mit den gleichen Praktiken arbeitet, wie ich sie bei der Firma Nordlicht Vertriebsgesellschaft beschrieben habe.
Hierzu stelle ich fest, dass ich keinen Zusammenhang zwischen dem Geschäftsgebaren der Firma Nordlicht Vertriebsgesellschaft und der Fa. Eurotec hergestellt habe oder herstellen wolte.
Richtig ist hingegen, dass ich am 25.09.2000 ein Fax empfangen habe, worin eine Eurotec GmbH Radarwarngeräte anbietet und auf eine Hausmesse vom 25.09.2000 bis 30.09.2000 aufmerksam macht. Als Geschäftsadresse ist angegeben: Im Wiking-Haus der Seehafenstadt Emden, Fachbereich Radartechnik - 26721 Emden. Telefon: 04921- 24995, Telefax: 04921 - 21081. Laut Auskunft des Gewerbeamtes der Stadt Emden lautet die Firmenanschrift der Fa. Eurotec GmbH: 26721 Emden. Neptunstr. 15. Firmenanschrift, Te1fon-Nr. und Telefax- Nr. sind identisch mit denen der Nordlicht Vertriebsgesellschaft.

By Ninja (213.20.99.157) on Montag, den 25. September, 2000 - 11:19:

Unangeforderte Faxwerbung ist verboten. Man kann über einen Abmahnanwalt der Firma eine EV schicken, Kostenpunkt etwa 1.800 DM

Adressen:

www.gravenreuth.de und die Vereine gegen unlauteren Wettbewerb.

Wenn es genügend Faxempfänger machen, kann es einem schnel das Genick brechen.

By michael (62.158.219.106) on Montag, den 25. September, 2000 - 12:50:

@Wild:

Unaufgeforderte Werbefaxe sind ein Übel.
Ich benutze da immer folgendes Schreiben:

Betr.: Unerwünschte Fax-Werbung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe von Ihnen unaufgefordert untenstehende Werbung per Telefax erhalten.

Gemäß §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB fordere ich Sie hiermit auf, dies zu unterlassen (vgl. Urteil des Amtsgerichts Essen vom 02.06.1999, Az.: 8 C 126/99) und mich aus Ihrem Verteiler zu streichen.

Sollte ich erneut von Ihnen unaufgeforderte Werbefaxe erhalten, werde ich gegen Sie Unterlassungsklage erheben.

Zu Ihrer Information: Es ist wettbewerbswidrig im Sinne des § 1 UWG, an einen Gewerbetreibenden zu Werbezwecken Telefax-Schreiben zu richten, wenn dieser nicht damit einverstanden ist (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25.10.1995, Az.: I ZR 255/93).

Hochachtungsvoll



Was deinen Radarwarner betrifft: Du wirst vor Gericht schlechte Karten haben, da der Kauf eines Radarwarners nach der Rechtsprechung als sittenwidriges Geschäft gilt und daher Kaufvertrag daher von Anfang an nichtig war.

By P&P (62.158.242.72) on Montag, den 30. Oktober, 2000 - 06:43:

Du bist wohl einer der wenigen, der bei dieser Fa. gekauft haben. Beschwerden bekomme ich auch, aber gekauft hat da keiner der einen Internetanschluss hat. Wohl eher die anderen, die hier nicht posten können.
Dein Telefonmitschnitt wird dir nicht viel nützen, da dies gefälscht werden kann und der Richter das nicht als Beweismittel zulässt.
Auch ist der Kauf eines Radarwarner Vertrauenssache, da lt. BGB als sittenwidrig eingestuft. Wenn die Fa. die Annahme des Einschreibens abgelehnt hätte, würde es ganz düster für dich aussehen. Sie hat es aber angenommen und muss eigentlich zahlen, es sei denn, man bestreitet den Inhalt der Sendung. Das wäre dann megafrech. Reklamation per Fax wäre sicher gewesen.
mfg
T. Pecher
www.radarwarner-online.de

By P&P (62.158.242.72) on Montag, den 30. Oktober, 2000 - 06:44:

Du bist wohl einer der wenigen, der bei dieser Fa. gekauft hat. Beschwerden bekomme ich auch, aber gekauft hat da keiner der einen Internetanschluss hat. Wohl eher die anderen, die hier nicht posten können.
Dein Telefonmitschnitt wird dir nicht viel nützen, da dies gefälscht werden kann und der Richter das nicht als Beweismittel zulässt.
Auch ist der Kauf eines Radarwarner Vertrauenssache, da lt. BGB als sittenwidrig eingestuft. Wenn die Fa. die Annahme des Einschreibens abgelehnt hätte, würde es ganz düster für dich aussehen. Sie hat es aber angenommen und muss eigentlich zahlen, es sei denn, man bestreitet den Inhalt der Sendung. Das wäre dann megafrech. Reklamation per Fax wäre sicher gewesen.
mfg
T. Pecher
www.radarwarner-online.de

By Kenter (62.54.167.198) on Montag, den 30. Oktober, 2000 - 21:29:

Der Verfasser ist bestimmt nicht "einer der wenigen". Diese Fa. verkauft fast 5000 Geräte im Jahr.

Irgendwelche Forderungen aufgrund der Faxwerbung durchzusetzen ist kaum möglich da man dieses dem Absender beweisen muß.

Kurzer Hinweis an Herrn Pecher: Der Kauf von Radarwarnern ist nicht sittenwidrig. Siehe Urteil vom 24.2.99, LG München I, 15 S 6289/98.

By me (212.169.140.71) on Montag, den 30. Oktober, 2000 - 22:31:

Neues Urteil zum Kauf eines Radarwarngeräts
LG München I 1999-02-24 15 S 6289/98

Leitsatz: Der Kauf eines Radarwarngeräts ist nicht sittenwidrig.

Ein Mann wollte ein gekauftes Radarwarngerät, das seinen Vorstellungen nicht entsprach, mit der Begründung zurückgeben, der Kaufvertrag sei ohnehin sittenwidrig und deshalb nichtig. Das LG München I war indessen der Meinung, in einer Zeit, in der Radarwarnhinweise selbst im Radio zu hören seien, verstoße ein solcher Kauf nicht gegen "das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden". Er könne daher nicht als sittenwidrig betrachtet werden, sondern sei voll wirksam.

By me (212.169.140.71) on Montag, den 30. Oktober, 2000 - 22:55:

Was ist eigentlich aus dem Radarwarnerverbot für 2001 geworden? Findet dies nun Einzug in die Straßenverkehrsordnung und wenn ja, wird dann der Verkauf auch verboten?

By michael (62.158.211.252) on Dienstag, den 31. Oktober, 2000 - 17:42:

@me:

Der Orientierungssatz (Quelle: juris des besagten Urteils (LG München, Az. 15 S 6289/98) lautet folgendermaßen:

"Ein Kaufvertrag über ein Radarwarngerät ist nach Aufhebung der entsprechenden Strafbestimmungen weder nach BGB § 134 unwirksam noch nach BGB § 138 wegen Sittenwidrigkeit nichtig. Dem Käufer steht jedoch ein außerordentliches Rücktrittsrecht aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung zu, wenn der Verkäufer dadurch gegen den Grundsatz redlicher Geschäftsleute verstößt, daß er meint, er selbst könne sich auf die bisherigen Entscheidungen zum Verkauf von Radarwarngeräten berufen und damit den Käufer rechtlos stellen."

Ich darf allerdings davor warnen, dieses Urteil vorschnell als Freibrief zum problemlosen Kauf von Radarwarnern anzusehen. Es handelt sich dabei um eine Entscheidung eines einzelnen Gerichts (in diesem Fall "nur" ein Landgericht). Mal abwarten, ob und was der BGH dazu sagt...

By P&P (193.159.45.102) on Donnerstag, den 2. November, 2000 - 00:01:

@Kenter
Kauf eines Radarwarners nicht mehr sittenwidrig? Wenn dem so ist, um so besser.
Ich muss das Urteil aber ähnlich wie @me interpretieren. Es gilt nur für diesen einen Fall.
Ich habe weiterhin geschrieben, dass die besagte Firma wenige Geräte an Internetnutzer verkauft, da diese selbst recherchieren können.
mfg
T. Pecher

By Daemon (207.235.7.232) on Freitag, den 24. November, 2000 - 09:19:

@Kenter

Du sprichst von 5000 Geraeten pro Jahr.
Weisst Du mehr ueber diese Firma...
Bitte melde Dich hier nochmal, ich glaube daran sind hier einige interessiert.


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