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Fahrverbot vermeidbar ?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Fahrverbot vermeidbar ?
By Galvano (217.49.241.134) on Donnerstag, den 5. Juli, 2001 - 14:29:

Bin im März innerorts mit +26 km/h geblitzt worden, DM 150 + 3 Punkte. Am letzten Wochenende in Autobahnbaustelle (Limit 60) mit ca. 95 km/h. Führerschein seit 30 Jahren ohne Beanstandungen. Bin mit kleinem Betrieb selbstständig und muß Kunden beliefern. Kann ein Fahrverbot auch nur für etliche Wochenenden ausgesprochen werden, da ein Fahrverbot für 1 Monat doch schon existenzgefährdent wäre ? Bitte um Mitteilung von Erfahrungswerten. Danke !

By Am (145.253.20.130) on Montag, den 9. Juli, 2001 - 23:38:

Hi,
habe von einem Allianz-Versicherungsvertreter die Info bekommen, dass es grundsätzlich möglich ist, dass das Fahrverbot in eine Geldstrafe (aber saftig) umgewandelt werden kann. Argument war der Verlust von Arbeitsplätzen...
Viel Erfolg!
Gruss
AM

By Greatblackbird (145.253.20.164) on Montag, den 9. Juli, 2001 - 23:56:

@Am
Wie alt ist denn die Info? Wenn man schon einschlägige Voreintragungen im VZ hat, sieht es schlecht aus mit der Umwandlung. Außerdem gibt es die Möglichkeit, das FV nach spätestens 4 Monaten ab Rechtskraft des BG anzutreten.

By Daidone (134.109.132.115) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 13:39:

Es gibt Chancen:
Aber es muß das erste Fahrverbot sein.
Das Fahrverbot kann in Deinem Falle tatsächlich existenzgefährdend sein (z.B. Einmannbetrieb, oder kein anderer Fahrer vefügbar). Das mußt Du aber mit einem Anwalt absprechen und dem Anwalt das Ganze übergeben.
Für Wochenenden geht das nicht.
Auch kann man beim ersten Fahrverbot innerhalb von 6 Monaten festlegen, wann man die Strafe ableistet. Man kann das dann auf den Urlaub legen, wenn man nicht mit dem eigenen Auto verreisen will und man der einzige Fahrer ist.

Aber nochmal darf das nicht passieren, sonst gibt es beim nächsten Mal das Fahrverbot definitiv.
Also achte am Besten etwas mehr auf den Tacho!

By farendil (217.0.226.219) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 15:07:

@daidone: es muß "eine außergewöhnliche härte" vorliegen, um das fb gegen eine angemessene erhöhung der geldbuße aufzuheben.

das muß nicht die berufliche existenz sein, das können auch mehrere einzelfaktoren zusammengenommen sein.


wenn man sich den zeitpunkt des fahrverbotes assuchen kann, so darf man dies innerhalb von 4 monaten, nicht von 6!

By Daidone (134.109.132.115) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 15:13:

@ farendil: Da hast Du recht, aber wenn vom Fahrverbot die Existenz bedroht ist, nochdazu die einer Familie, dann kann (das schrieb ich auch im ersten Beitrag so) das Fahrverbot aufgehoben werden. Auch wäre es eine Härte, wenn die betroffene Person einen pflegebedürftigen Menschen betreut und pflegt. Das sind Kannmöglichkeiten und wird dann vom Gericht fallweise entschieden. Deswegen habe ich ja den Gang zum Anwalt empfohlen.

Zu den Monaten: da hast Du recht, war ein Schreibfehler

By farendil (217.0.226.219) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 17:32:

@daidone: ich habe keine lust, dir in jedem thread alles 3 mal zu erklären, was ich vorher schon in 4 anderen threads geschrieben habe.


da es mir aber um die in diesem thread betroffenen leid tut, noch mal ganz kurz:

das fb muß nicht die existenz bedrohen, es muß den bürger nur deutlich härter treffen als den "durchschnittsbürger".


ein ganz zum anwalt kann evtl. vermieden werden. wenn galvano hier seine gründe beschreibt, so können einige hier im forum schon vorher entscheiden, ob es einen sinn macht, dieses zu versuchen oder nicht.
macht es einen sinn kann man es mit entgegenkommen von seiten des zust. bearbeiters vom ordnungsamt versuchen.

erst wenn das fehlschlägt würde ich zum anwalt gehen.

eine anwaltliche beratung ist nämlich nicht kostenlos und zum anderen ist es sehr schwer, einen fähigen FACHanwalt zu finden, weil der größte teil dieser zunft einfach nur MÜLL ist.


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